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Ch. aus S.

WO Silber
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  1. WaffG §13, inbesondere Abs. 4, 5 und 6. (Oder kurz: Ja, aber ...)
  2. Beides wird durch Gesetze geregelt. In den Gesetzen steht drin, wer die entsprechenden Papierchen bekommen kann. Im deutschen WaffG steht mWn nicht drin, dass waffenrechtliche Erlaubnisse eine deutsche Staatsbürgerschaft zwingend voraussetzen.
  3. Ja. Ich verstehe die Verwunderung nicht. Ich hatte auch mal 'nen US-Führerschein, obwohl ich kein US-Staatsbürger bin.
  4. Man könnte meinen, dass das Fehlen klarer Beweisverwertungsverbote nach amerikanischem Vorbild zu rechtswidrigen Durchsuchungen verleitet - wenn nichts gefunden wird, passiert trotzdem nichts, und wenn etwas gefunden wird, dann wird ist die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung nur noch am Rande interessant.
  5. Das Problem ist: Bei verbotenem Zeugs darf der Beamte nur bei (begründeter Verdacht) && (Gefahr im Verzug) oder mit Durchsuchungsbeschluss durchsuchen. Ich habe im WaffG auf die Schnelle nichts gefunden, was den Besitzer zum Vorzeigen der Waffe verpflichten würde; es wird nur verlangt, alle notwendigen Papierchen vorzuzeigen und sich auszuweisen (WaffG §38). Aber vielleicht gibt's in den Polizeigesetzen einen allgemein gehaltenen Paragraf, der auch das Vorzeigen legal mitgeführter Waffen bei einer Kontrolle umfasst?
  6. Stimmt auch. Zum Nachweis der Nichtsalafisteneigenschaft fehlte die tote Wildsau im Kofferraum.
  7. Äh, ne. Szenario 1: "Wissen sie, warum wir sie angehalten haben?" "Klar, weil ich 80 statt 50 gefahren bin!" Ergebnis: Doppeltes Bußgeld (da Absicht), Rechtsmittel gegen den Bescheid sind praktisch aussichtslos. Szenario 2: "Wissen sie, warum wir sie angehalten haben?" "Nein, Herr xyz." Ergebnis: Normales Bußgeld, Rechtsmittel gegen den Bescheid sind eventuell erfolgreich.
  8. Du hast einen gefährlichen Gegenstand bei dir - du sitzt nämlich auf dem Fahrersitz desselben. Außerdem hast du garantiert ein paar Dinge im Auto, die ein Richter als gefährliches Werkzeug (i.S.d. §224 StGB) ansehen wird, wenn du damit eine Person traktierst.
  9. ... es sei denn, sie glauben an die Dreifaltigkeit und/oder messen Jesus von Nazareth irgendwelche göttlichen Aspekte bei. Dann sind sie laut Koran einfach Polytheisten, mit denen man wesentlich weniger zimperlich umgehen darf. Dummerweise gilt das für die überwiegende Mehrheit der Christenheit. Außerdem sollten die Christen möglichst das indschil als Buch haben, welches überhaupt nichts mit irgendwelchen Evangelien des NT zu tun hat. Bisher ist hat niemand diese geheimnisvolle indschil gesehen, aber der Koran besagt, dass es existiert - die heutigen Christen müssen es also verschludert haben. Lustig, nicht wahr?
  10. Aber früher gab's natürliche Regelungsmechanismen. Wenn man sich so fettgefressen hat, dass man die Jagdbeute nicht mehr erwischt hat, dann machte man eben zwangsläufig eine vegane (ok, vielleicht mit dem einen oder anderen Insektenproteinsnack) Diät, bis man wieder flink genug war.
  11. Grundwissen: Notwehr darf sich nur gegen gegenwärtige Angriffe richten. Wann ist ein Angriff gegenwärtig? Wenn er sich gerade in der Ausführung befindet, noch andauert, oder unmittelbar bevorsteht. Wann steht ein Angriff unmittelbar bevor? Im Zweifalsfall genau dann, wenn ein Richter in seinem gemütlichen Richterstuhl der Ansicht ist, dass er unmittelbar bevorstand.
  12. Den Schießstand bitten, für Euch auch mal .357mag zum sofortigen Verbrauch anzubieten. Oder den Schießstand wechseln.
  13. Bei einem großflächigen, länger dauernden Stromausfall geht gar nix mehr. Kein Strom, kein Wasser (keine Strom, keine Pumpen), kein Gas (kein Strom, keine Pumpen). Wenn du einen Generator betreiben willst, dann solltest du den Brennstoff dafür selbst bereithalten.
  14. Vielleicht schreibt die Qualitätspresse hier mal wieder Schrott und die "Schrotkugel" im Artikel war in Wirklichkeit eine ganze Schrotgarbe.
  15. Funktioniert nur bei Schlössern einer bestimmten Marke, und das, was man da auf dem Bild sieht, sieht nicht nach einer hochwertigen Marke aus. Normalerweise dauert es Tage, um ein Zahlenschloss bruteforce mit einem Roboter durchzunudeln.
  16. Sorry, aber das sieht so aus, als ob das der Frequenzgang des Audioequipments ist. Onboard-Soundhardware ist für vernünftige Messungen meistens unbrauchbar (grottiger Frequenzgang, etc). Und ob das Mikrofon für die Aufnahme von Schallereignissen mit 130+ dB geeignet ist, wäre auch erst noch herauszufinden. Alter E-/Messtechnikerspruch: Wer misst, misst Mist! Der Unterschied zwischen einer guten und einer schlechten Messung ist, dass man bei ersterer Art und Menge des Mists genau angeben kann.
  17. ... besonders dann, wenn man den Rachen nicht vollkriegt und das Ding in Griffweite des Raubopfers auf den Tresen legt, während man die Kasse ausraubt. Da kann man nur sagen "Hut ab" vor soviel Courage.
  18. Auch dafür ist es noch zu früh. Momentan müsste man eher den Normalbürger darüber aufklären, bei welchen Gelegenheiten er mit dem Waffengesetz in Konflikt kommen kann, ohne das überhaupt zu ahnen. Die Änderungen der letzten, sagen wir mal 10 Jahre haben dazu geführt, dass Dinge, die früher vollkommen unproblematisch waren (Küchenmesser im Laden kaufen und nach Hause in die Küche bringen) heute für eine rechtlich korrekte Durchführung Kenntnisse des Waffengesetzes benötigen würden. Die Verschärfungen des Waffenrechtes wurden nach der Salamitaktik durchgeführt. Eine Entschärfung mit einem einzelnen "Befreiungsschlag" wird nicht funktionieren.
  19. Weniger Ideologie. Wenn man sich die Formulierung anschaut, mit der z.B. Nunchakus verboten werden, muss man sich ans Hirn fassen. Und es sollte auch möglich sein, sich ein Küchenmesser kaufen zu können, ohne dass dabei die Möglichkeit besteht, mit waffenrechtlichen Vorschriften in Konflikt zu kommen. Dazu könnte man den Großteil der Bevölkerung mal darüber aufklären, wie momentan die korrekte Prozedur für Kauf und Heimtransport eines 25-cm-Küchenmessers aussehen würde und was ihnen blühen könnte (z.B. Beschlagnahmung), wenn sie sich nicht daran halten. Es sollte festgelegt werden, dass das WaffR kein Instrument ist, um alle drei Jahre die zu diesem Zeitpunkt bei der Jugend beliebten Schneidwerkzeuge zu verbieten. Wurfsterne waren in D noch nie statistisch relevante Tatmittel.
  20. Falls das Ding für die Tiermedizin gedacht ist, würde ich erstmal "Pferd" oder "Rind" vermuten.
  21. http://de.wikipedia.org/wiki/Suppositorium#Herstellungsverfahren Die Metallform rechts auf der Seite hat dieselben Flügelschrauben ... Es könnte sich also um eine Art Kokille handeln, nur eben nicht für Metall, sondern für pharmazeutische Produkte.
  22. Beamte trauen den Auskünften von Verdächtigen grundsätzlich nicht.
  23. Nein. Warum sollte ein Beamter tiefgehende Kenntnisse vom WaffG haben? Für die gilt es ja nicht. Es reichen oberflächliche Kenntnisse und Mythen, um den Rest kümmern sich Staatsanwalt und Richter.
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