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Ch. aus S.

WO Silber
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  1. Einen JS zu lösen ist ein wesentlich geringerer Aufwand (und wesentlich günstiger), als sich mal kurz neue Jagdwaffen zuzulegen. Man könnte sogar nur einen Tagesjagdschein lösen.
  2. Man weiß nie, wann und wie sich mal überraschende Jagdgelegenheiten ergeben. Stell dir mal vor, Chef, Kollege, Schwiegersohn oder wer auch immer sind Jäger und laden dich ein, und du sagst "Ähnesorry, keine Flinte/Büchse vorhanden."
  3. Ja, bei einem schön rationalen Täter (der vielleicht sogar damit rechnet, dass du nochmal vorbeikommst und er dich nochmal ausrauben kann) ist Kooperation eine erfolgversprechende Möglichkeit, um mit heiler Haut davonzukommen. Dummerweise sind nicht alle Täter so. Es gibt Täter, die wollen dich verletzen oder töten ... als Teil des Spielchens, das sie spielen. Einigen ist es schlicht und einfach egal, was mit dir passiert. Einige kriegen Muffensausen, wenn ihnen einfällt, dass du ja auch Zeuge des Verbrechens bist und nicht nur Opfer. Unser Eisen ist in alternden Riesensternen und in Supernovaexplosionen gewachsen ... Proton für Proton.
  4. Sofern das Auto nicht auf dem eigenen befriedeten Besitztum steht, ist die Waffe dort nicht aufbewahrt, sondern wird geführt. Kleines gemeines Detail. "Eigenes Auto" fällt nicht unter "Wohnung, Geschäftsräume, befriedetes Besitztum". Oder dass sie für den besorgten Bürger ins Bild passt, was aber nur in ganz speziellen Fällen möglich ist (naheliegendster Fall: Jäger).
  5. Für das Führen ist es egal, ob Munition dabei ist. Rechtlich stehen schon die einzelnen wesentlichen Teile der ganzen Waffe gleich, d.h. wenn man den Lauf als Einzelteil mit sich herumträgt, wird das rechtlich so behandelt, als ob man die ganze Waffe dabeihätte. Den Begriff unschädliche Waffe gibt es nicht, es gibt die Begriffe "schussbereit" und "zugriffsbereit", die beide im WaffG definiert sind. Es gibt auch den vom Führen abgegrenzten Begriff des Transports nicht mehr; der Transport einer Waffe in nicht schussbereitem und nicht zugriffsbereitem Zustand ist im momentanen WaffG als erlaubnisfreies Führen definiert (früher ... viel früher ... war das noch anders; ich hab's vor über 20 Jahren auch noch in der alten Fassung gelernt). Es gibt darüber keine Vorschriften. Wenn besorgte Mitbürger dich allerdings mit einem waffenähnlichen Gegenstand in der Öffentlichkeit sehen, kann das zu eigentlich unnötiger und unerwünschter Aufmerksamkeit von Seiten der Sicherheitsbehörden führen. Und mit etwas Pech guckst du dann vorübergehend echte Bleispritzen vom falschen Ende aus an und wirst dafür eventuell noch zur Kasse gebeten. Die Antworten auf die Fragen findet man im WaffG, in der AWaffV, und, wenn man es genau wissen will, bei einem mit dem Waffenrecht vertrauten Rechtsanwalt. Wenn man ohne vorherige Verinnerlichung des aktuellen WaffG mit Waffen (einschließlich Druckluft, CO2, Schreckschuss und ähnlichem) hantiert, steht man eigentlich schon mit einem Bein im Gerichtssaal.
  6. Immer wieder interessant: https://en.wikipedia.org/wiki/The_Satanic_Verses_controversy#Reception_timeline
  7. "Tendenziös" und "tendentiell" haben unterschiedliche Bedeutungen. Der Fragebogen ist ersteres.
  8. " Der BMW-Fahrer sei abgelenkt gewesen ..." Herr Richter, ich bedauere zutiefst, dass ich durch die Machete in der Hand des Unfallopfers total abgelenkt war.
  9. Schwierig wird's, wenn der Sicherheitsschrank nicht im Einzugsbereich der Behörde steht. Mal kurz 150 km Hin- und Rückweg .. das könnte teuer werden.
  10. Das ist das Dumme an Demokratien - praktisch jeder Politiker ist austauschbar und die Nachfolgereihenfolge ist wohldefiniert. Es gibt nicht erstmal ein halbes Jahr Bürgerkrieg um die Nachfolge.
  11. Naja, mit Samthandschuhen fasst man sich dort generell nicht an, ansonsten gäbe es momentan keine Vakanz mehr im Supreme Court. Und eine Cloture benötige ja "nur" eine 60%-Mehrheit. An der Kompetenz des Kandidaten gibt es ja wenig auszusetzen .. in dem Bereich gab es schon wesentlich fragwürdigere Nominierungen.
  12. Wobei man dann aber doch wieder den Worten eine Bedeutung zuschreibt, die ihnen jemand aus der Zeit, in der das entsprechende Gesetz entstanden ist, aus technischen Gründen gar nicht hätte geben können. Für jemanden aus dem Jahre 1791 waren "arms" Blankwaffen und Vorderlader mit Steinschloss oder früheren Schlossarten. Das Abschnorcheln sämtlicher elektrischer Kommunikation durch diverse Dienste wäre eine ähnliche Grauzone, bzw. nicht verboten, denn jemand aus dem Jahre 1791 würde ein Telefongespräch oder eine Datenübertragung über's Internet wohl nicht als "papers" ansehen. An diesem Punkt weichen auch die Originalisten vom Verständnis des Entstehungszeitraums ab, bzw. dröseln die Unterschiede z.B. in "rechtlich" und "technisch" auf. Der Gesetzgeber hat die rechtliche Kompetenz und die Aufgabe, die Gesetze so zu verfassen bzw. zu ändern, dass sie nicht in völlig unerwünschter Weise ausgelegt werden können. Wenn ein Gesetz in unerwünschter Weise ausgelegt wird, dann kann man sich politisch damit abfinden oder es ändern (wenn man nicht die dafür notwendigen Mehrheiten bekommt, dann wird die unerwünschte Auslegung wohl nicht als untragbar angesehen). Die US-Verfassung hat zwar hohe Hürden für Amendments, ist aber durch diese vollständig änderbar.
  13. Weil es manchmal einfacher ist, stattdessen hinterher um Vergebung zu bitten, dass man die Wange nicht hingehalten hat. Man kann nicht immer perfekt sein.
  14. Bei den christlichen Künstlern geht es nicht um die realistische Darstellung einer Kreuzigung (merkt man ganz einfach daran, dass dort niemals irgendwelche Schmeißfliegen zu sehen sind). Außerdem gibt es gewisse Regeln, so müssen die Nägel zumindet bei Jesus deutlich sichtbar sein (deswegen werden sie als durch den Fußrücken getrieben dargestellt, und Jesus wird auch nie mit den Armen hinter dem Querbalken dargestellt); normalerweise hängt er am höchsten Kreuz, u.s.w.. Lustigerweise gelten die Regeln für die beiden Terror...äh...Räuber nicht, weswegen man dort oftmals eine rauhere Darstellung sieht (aber auch die hat wenig mit der Realität zu tun). Für die erwähnte Verschwörung hätten zu viele Leute eingeweiht werden müssen, z.B. sämtliche Mitglieder des Exekutionstrupps. Und die hätten hinterher bis an ihr Lebensende dicht halten müssen.
  15. Da sind aber schon einige komische Annahmen dabei. Schon alleine Bänder und Taue bei einer Kreuzigung ... das entstammt eher diversen Filmen, weil man sich dort nicht anders zu helfen weiß. In der Realität wurden die Nägel wohl eher unter dem Fußknöchel seitlich durch den Fuß geschlagen (dort kommt man mit etwas Gewalt zwischen Sprungbein/Talus und Fersenbein/Calcaneus durch (*1) ), und zwischen Elle und Speiche durch den Unterarm. Wegen der Nervenschädigungen sind die Hände danach nicht mehr zu gebrauchen, und die Fußgelenke sind im Eimer. Wenn jemand das überlebt, ist er danach ein Invalide, der weder Laufen noch seine Hände richtig verwenden kann. Und warum soll in einer Theaterlanze Wasser drin sein? Die Beschreibung (die nur in einem Evangelium vorkommt) deutet eher daraufhin, dass damit belegt werden sollte, dass der Tod eingetreten war und sich das Blut schon in Plasma ("Wasser") und Blutkuchen getrennt hat. (*1) Bei dem einen vermutlichen Kreuzigungsopfer, dessen Knochen man gefunden hat, ist das meiner Vermutung nach misslungen, deswegen steckte der Nagel im Calcaneus/Fersenbein.
  16. Das Problem ist, dass die Errichtung einer mörderischen Diktatur im Ernstfall nur eine Sache von wenigen Jahren ist.
  17. Ich habe lediglich bundesdeutsche Rechtsprechung wiedergegeben. Warum du die für dämlich hältst, erschließt sich mir in diesem Fall nicht ganz.
  18. Umgang ist Anfassen ohne Besitz. Also ungefähr so, wie man Substanzen konsumieren kann, ohne sie zu besitzen ... das wäre auch Umgang.
  19. Ich bin mir ziemlich sicher, dass HK auch entsprechende Gewehre im Angebot hätte. Das mit dem Gefährdungsbereich ist beim vorgesehenen Einsatzzweck eigentlich Unsinn. Die zusätzliche Waffe soll die Dienstpistole nicht ersetzen, sondern dann zum Einsatz kommen, wenn diese nicht ausreicht. Und das sind Fälle, in denen man die Wirkung jetzt gleich sofort braucht, da ansonsten (noch mehr, und die falschen) Leute sterben. Für die Polizei wäre eigentlich 7,62mm angesagt, weil die ganzen Argumente, die beim Militär zu immer kleineren Kalibern führen (Logistik, Munitionsmenge, die ein Soldat beim Einsatz tragen kann, etc), für den Polizeieinsatz unwichtig sind. Und bei einem größeren Kaliber reicht vielleicht ein Munitionstyp, um sowohl wildgewordene Kühe tierschutzgerecht töten zu können als auch Leuten in Schutzwesten zumindest einen Nachdenkzettel geben können.
  20. Aber nur dann, wenn man auch die richtige Munition verwendet. Die für den Polizeieinsatz vorgesehene tut das eher nicht. An dem, was so aus gängigen Gewehren kommt, haben die meisten Schutzwesten aber auch gut zu knabbern.
  21. 1. Größer als ein Smart. 2. Ja. Wenn die Alternative ist, von irgendeinem Spinner aufgeschlitzt oder erschossen zu werden, lässt sich das aushalten. 3. Die Dinger werden mitgeführt, um bewaffnete Terroristen kampfunfähig zu machen. Na hoffenlich reicht da der erste Schuss, denn eventuell bekommt man nicht die Gelegenheit zu einem zweiten.
  22. Lass mich mal raten ... es hat war mit der Wirkung, insbesondere der Sofortwirkung zu tun? Warum so eine frickelige Minimaschinenpistole? Wenn man mit Gegnern mit Gewehren rechnet, sollte man auch ein Gewehr mitbringen. .308 (bzw. 7.62x52) , damit kann man zur Not auch wildgewordene Kühe, Schweine oder ähnliches erschießen.
  23. http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.polizei-in-baden-wuerttemberg-alle-streifenwagen-bekommen-neue-waffe.ef3c07a5-f9e5-4666-8a63-1c2efc400c38.html Ich weiß nicht. Das Ding ist ein "PDW" aus dem militärischen Bereich; wenn damit irgendwann auch mal ausgerissene Kühe erlegt werden sollen, wird's wohl peinlich.
  24. Wenigstens versucht der Spiegel nicht, uns die Zahl von 30000 unterzujubeln, die man beim CDC findet. Diese spezielle Zahl bezieht sich nämlich auf alle Toten mit der Todesursache "Schussverletzung", was auch ungefähr 20000 Selbsttötungen umfasst ...
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