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Ch. aus S.

WO Silber
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  1. Haben sie wahrscheinlich. Erst werden Zweitaktmotoren verboten, was auch Motorsägen betrifft. Dann werden Viertaktmotoren verboten, ab da sägt jeder nur noch elektrisch. Dann wird die Maximalleistung auf 200W begrenzt, dann sägt jeder nur noch dünne Brettchen. Und dann werden Motorsägen komplett verboten, denn sie sind ihrer dann verfügbaren Form sowohl nutzlos als auch gefährlich. Und schon wird die Welt ein bisserl grüner.
  2. Führen im Zusammenhang mit der Jagdausübung (Jagdausübung ist schon alleine das Aufsuchen von Wild, also wenn man mit zum Erlegen geeigneter Ausrüstung in den Lebensraum des Wildes eindringt).
  3. Es ist nicht Wunschdenken, sondern schlicht Medienbullshit. Schon alleine die Formulierung "verdecktes Führen" ... die hat der Journalist wohl irgendwo im Zusammenhang mit den USA aufgeschnappt. In D gibt es diesen Begriff rechtlich nicht.
  4. Was ja auch nicht so; schließlich wurde dort mit dem Ding "herumhantiert" (was für ein grauslicher Begriff). Warum haben einige Leute den Drang, mit Dingen "herum"zu"hantieren", und können diesem nicht widerstehen?
  5. Im Notfall bleiben Toaster, Kaffeemaschine und Bügeleisen aus, ebenso die 500W-Halogenstrahler. (Bügeln spart man sich, Kaffee kocht man auf dem Benzin/Gas/Kerosinkocher)
  6. Heute wird gelehrt, dass ein Abbinden das absolut letzte Mittel ist (wenn Druckverband bzw. Abdrücken der entsprechenden Arterie nicht ausreicht). Beim Abbinden kann man einiges falsch machen, deswegen die besondere Schulung. Man kann so z.B. weitere Verletzungen wie Quetschungen und Hämatome erzeugen (die zu weiterem Blutverlust führen). Eine Abbindung darf aus diversen Gründen (Gefahr von Blutgerinnseln/Embolien, etc) nur unter ärztlicher Aufsicht wieder gelöst werden. Weiterhin sollte notiert werden (beim Militär notfalls auf der Stirn des Patienten), dass und wann eine Abbindung erfolgte. Zu schwaches Abbinden (Venen zu, aber Arterien noch offen) kann die Blutung verstärken. u.s.w. Außerdem werden an die Kenntnisse von Notärzten wesentlich höhere Anforderungen gestellt als an die von Absolventen eines Erste-Hilfe-Kurses. Ein Abbinden, das nur verhindern soll, dass der (Singular) Patient bis zum Eintreffen des Notarztwagens verblutet, ist noch einmal eine andere Geschichte als eine Großschadenslage, bei der Triage angewendet werden muss und bei der man davon ausgehen muss, dass es Stunden dauern kann, bis bestimmte Verletzte in ein Krankenhaus bzw. in den OP kommen.
  7. Ch. aus S.

    Jagdwaffe nach USA

    ... weil es eine Waffenbesitzkarte und keine Waffeneigentumskarte ist?
  8. Das erlaubt keine sicheren Feststellungen, denn schließlich könnten die Waffen illegal getunt sein.
  9. Ich hab' da für einen Augenblick Gangtaattrappe gelesen...
  10. Ich würde mich eher für einen Vorderschaftrepetierbüchsdrilling interessieren ...
  11. Meinst du wesentliche Teile (nach US-Recht) oder wesentliche Teile (nach deutschem Rechts- und Technikverständnis)? Wenn man zur richtigen Zeit jeweils die richtige Definition anwendet, kann man sich eine voll funktionsfähige Waffe aus lauter unwesentlichen Teilen zusammenbauen ...
  12. Was einem, wenn man voll mit Adrenalin ist, wenig bringt. Das Stresshormon schaltet in höheren Dosen die Exekutivfunktionen zuverlässig ab.
  13. Oder, falls man es doch tut, die Details, die einen selbst belasten könnten, einfach weglassen. Man muss sich nicht selbst belasten, auch dann nicht, wenn man Zeuge oder Opfer ist.
  14. Ey, mein Pfefferspray ist FCWK-frei, biologisch angebaut und vollkommen vegan! Spinnen die!?
  15. Hm, Kopfschuss und Auge im Eimer. Was der Geschädigte wohl vom Staat kriegt (außer dem feuchten Händedruck)?
  16. Linken Daumen vor den Hahn (wichtig, damit es nicht ungewollt knallt), mit dem rechten Daumen den Hahn festhalten, Abzug betätigen, den Hahn etwas nach vorne bewegen lassen, Abzug loslassen (wichtig, damit es nicht ungewollt knallt), linken Daumen aus seiner Position entfernen, Hahn langsam in die Ruheposition bewegen. Ist aber schon 20 Jahre her bei mir...
  17. Das ist schon der Fall, nicht nur im Spiegel. Ich habe heute eine Schlagzeile von einundzwanzigtausend (!!!) neuen Waffenscheinen (!!!) gelesen. Dass es sich dabei natürlich um kleine Waffenscheine handelt, erfährt man erst im Artikel. Hm. Vielleicht sollte ich mir auch einen kleinen Waffenschein holen. Dann kann ich endlich meine 2mm Berloque wieder aus dem Stahlschrank holen und an meinen Schlüsselbund hängen.
  18. Der Spiegel will wissen, wie man Schreckschusswaffen am effektivsten wirft?
  19. Tja, entweder hat der ungefragte Berater das als blindes Huhn auch mal ein Korn gefunden, oder er kennt sich tatsächlich mit der neuesten Version des WaffG aus. Denn seit einiger Zeit (10J oder so?) ist der Transport ein Unterfall des Führens, aber unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei.
  20. Ein Ausländerjagdschein ist aber kein Jahres- sondern ein Tagesjagdschein, und einige Formulierungen in WaffG §13 (z.B. in Abs. 2 und Abs. 3) beziehen sich explizit nur auf Inhaber von Jahresjagdscheinen. Und ein (Jahres- oder Tages-) Jagdschein alleine berechtigt nur zum Erwerb und vorübergehenden Besitz von Langwaffen. Das ist ein ziemliches "aber".
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