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Ch. aus S.

WO Silber
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  1. In einem Doppelbesteuerungsabkommen kann alles mögliche geregelt sein, z.B. welcher Staat unter bestimmten Umständen das alleinige Besteuerungsrecht hat. Und diese Dinger sind so formuliert, dass man ohne umfangreiche steuerrechtliche Kenntnisse (natürlich beider Steuersysteme) keine Chance hat, sie zu verstehen oder richtig anzuwenden. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Verein_Staaten/2008-06-23-USA-Abkommen-DBA-Bekanntmachung.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Man muss dann zwei Steuererklärungen abgeben und kann die Dinge, die im Abkommen geregelt sind, dann geltend machen und abziehen. Ach ja: Wenn du Konten bei deutschen Banken hast, kann es sein, dass die Bank sie dir kündigt, wenn sie merkt, dass du US Person (steuerrechtlich) bist. Die meisten Banken mögen den zusätzlichen Aufwand nämlich nicht. 1. Ja. 2. Ne, das mit den Drogentests ist dort ganz normales Vorgehen und kein Zeichen davon, dass sie am Rad drehen.
  2. Von jemandem zu lernen verhindert, dass man Zeit vergeudet, z.B. a) wenn man sich falsche Dinge antrainiert, die man später wieder loswerden muss. b) wenn man Fehler macht, die für jemanden mit Erfahrung offensichtlich und leicht zu korrigieren wären. Natürlich kann man auch das Rad neu erfinden ... funktioniert, dauert aber und ist im Grunde genommen verschwendete Zeit, die man mit sinnvolleren Tätigkeiten hätte verbringen können.
  3. Typisch deutsch halt. Genau das gleiche wie 20000€ für eine neue Küche ausgeben, aber dann die billigsten Lebensmittel - oder besser noch: Dosenravioli - kaufen.
  4. Das ist doch immer schön, wenn archäologisch interessante Stücke so gut erhalten sind.
  5. Und grade Japan als Beispiel. Japan ist sicher ein schönes Land. Insellage, kulturell ziemlich homogen, u.s.w.
  6. Desoxyribonukleinsäure. Das ist die Schlimmste von allen.
  7. Privatpersonen dürfen in D keinen Nutzhanf anbauen, also ist die Hanfpflanze ein schlechtes Beispiel. Deren Anwesenheit auf dem Bild würde eine Straftat nahelegen. Bei allen anderen Dingen gibt es dagegen problemlos höchstwahrscheinliche legale Erklärungen. Ansonsten ist man schnell bei: 1. Geldscheine auf dem Tisch! Oh, szenetypische Stückelung! Hausdurchsuchung! 2. Dreckige Küche? Oh, könnte Koks sein! Hausdurchsuchung! 3. Schachtel mit BtmG-Medikamenten sichtbar? Oh, könnte ja nicht vom Arzt verschrieben sein! Hausdurchsuchung! 4. Computer mit Windows? Oh, könnte ja 'ne Raubkopie sein! Hausdurchsuchung!
  8. Alleinde die Begründung ist rechtlich haarsträubend. Es gab nichts, was daraus hinwies, dass das Ding echt oder gar illegal gewesen wäre. Mit der Begründung "Könnte ja sein, dass illegal!" kann man bei jedem Haus eine Hausdurchsuchung machen. Alles im Haus könnte illegal sein, z.B. geklaut. Oder Medikamente könnten ja illegal sein statt ärztlich verordnetes Btm.
  9. Antworten auf Bundestagsanfragszeugs gibt es natürlich beim Bundestag nachzulesen. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813082.pdf Und selbstverständlich schreibt das Bundestinnenministerium von "waffenrechtlichen Erlaubnissen". Fällt da eigentlich ein kWS drunter? /edit: Wenn man die Liste im PDF oben betrachtet, scheint die Antwort "Ja" zu sein.
  10. Erinnert mich an einen bitteren Fall ... bei mir im Kurs war ein Tierarzt, der hatte mit den Prüfungen keine Probleme, ist aber beim Kugelschießen einmal durchgefallen.
  11. RSV zahlen bei Verwaltungsrecht z.T. erst, wenn es tatsächlich zu einem Prozess kommt.
  12. Eine unsinnige Aussage. Schließlich kann man Munition auch zu Übungszwecken auf dem Schießstand verschießen. Schon rein aus Gründen des Tierschutzes ist es ratsam, das regelmäßig zu tun, wenn man gedenkt, irgendwann in Zukunft die Jagd ausüben zu wollen. Und der Erwerb auf dem Schießstand stellt für jagdliche Übungszwecke meist keine praktikable Alternative dar, wegen der Vielzahl von Kalibern und Produktionschargen. Jemand, der von jetzt auf heute wieder Zeit und Gelegenheit hat, die Jagd auszuüben, kann sofort einen neuen JS lösen.
  13. "Forcible felony" hat eine exakte Definition, in der die einzelnen Straftatbestände genannt werden. Die Liste ist irgendwo im restlichen Teil des Code zu finden, ich kann sie mal rauskramen, wenn gewünscht. (Moment ... in IN gibt es keine exakte Definition, das stammt aus einem anderen Bundesstaat ...) Ich war zur Finsternis in St. Clair, MO, also ein bisserl südwestlich von St. Louis. Da gab's einen netten Park mit splash pad, so dass die Kinder für ein paar Stunden beschäftigt waren. Wir sind nicht am gleichen Tag noch heimgefahren, sondern erst zwei Tage später. Da war die Verkehrssituation wieder entspannt. Vorher gab's noch ein bisschen Sightseeing (die Ulysses S. Grant national historic site und das Scott Joplin house).
  14. Das kommt dann auf den Einzelfall an und ist stark vom eigenen Anwalt abhängig. Mal eine andere Frage: Was hättest du denn gerne stattdessen? Ein furchtbar verklausuliertes und detailliertes Notwehrrecht wie den USA, wo du je nach Bundesstaat aus einem oder zwei dutzend Fallklauseln entnehmen musst, welcher Fall jetzt gerade auf die momentane Situation zutrifft und welche Intensität der Abwehr damit zulässig ist? Ich halte mich gerade im Geltungsbereich des folgenden Notwehrrechts auf: http://iga.in.gov/legislative/laws/2017/ic/titles/035#35-41-3-2 Besser? (Die Sonnenfinsternis war übrigens mal wieder spektakulär, auch wenn wir jeweils sechs Stunden unterwegs waren ...)
  15. Beinlänge Abstand? Bei Leuten mit einem gebrochenen Bein sollte das keine größere Schwierigkeit darstellen. Und wenn man sich wirklich noch ernsthaft angegriffen sieht, bricht man eben das andere Bein auch noch. Man hat ja schon Übung. Sorry, aber das wird jetzt wirklich etwas albern. Noch wichtiger als das korrekte Verhalten während der Notwehr ist das korrekte Verhalten danach, inklusive der Wahl der richtigen Anwalts.
  16. Siehe mein obiges Posting, Stichwort "blahblupp". Einfach gesagt: Wenn man dem Angreifer mit dem selben Aufwand/Risiko ein Bein brechen kann, oder ihm den Hals brechen kann, und beides den Angriff beendet, dann sollte man ihm das Bein brechen, denn der Halsbruch wäre nicht erforderlich.
  17. Diese Forderung steckt im Begriff "erforderlich". Wenn es mehrere Mittel/Wege gibt, die den Angriff (sicher. sofort und blablupp) abwehren, dann ist nur das mildeste davon erforderlich. Alle weiteren sind nicht erforderlich und damit nicht durch den Notwehrparagrafen gerechtfertigt.
  18. Das hat was von Realsatire! Für die Außengastronomie ist die Benutzung von Speisemessern zulässig. Wie gnädig. Und was ist mir Gabeln? Oder Stäbchen? Auch damit kann man jemand erstechen In PKW und LKW mit geschlossenem Fahrgastraum dürfen beim Durchfahren des Waffenverbotsgebietes Waffen oder gefährliche Gegenstände transportiert werden. Wunderbar, die in Gangkreisen beliebten Drive-By-Shootings werden also nicht tangiert. Besondere Ausnahmen sind bei der Polizeidienststelle J4 (Tel.: 040 4286-67601) zu beantragen. Die Bearbeitung der Anträge ist kostenpflichtig. Wunderbar, so wird aus einer Bürgerschutzmaßnahme gleich noch eine Einnahmequelle. Sozusagen das Angenehme und das Nützliche in perfekter Verbindung. Was unverständlicherweise fehlt: Ein Hinweis auf die Rechtsgrundlage.
  19. Das amerikanische Rechtssystem ist Teil des common-law-Rechtskreises und basiert auf dessen Rechtsverständnis.
  20. Schade, dass StGB §243 1.7 sich nur auf erlaubnispflichtige Waffen bezieht. Ansonsten gäbe es eine gute Verwendungsmöglichkeit für einen KWS: Man steckt einen 2mm-Schlüsselanhänger (Schusswaffe gemäß WaffG) in seinen Geldbeutel, und schon ist jeder Diebstahl des Portemonnaies ein schwerer Diebstahl. Schade, schade.
  21. Dafür könnten wir den Amis mal das deutsche Notwehrrecht (nicht die Rechtssprechung dazu) erklären. Notwehrrecht ist in den USA in vielen Staaten ein aus vielen, vielen Paragrafen zusammengestoppeltes Vorschriftenwerk, in dem so peinlichst genau beschrieben ist, in welchem Fall man bis zu welcher maximalen Intensität der Abwehrhandlung gehen darf. Bei einem tatsächlichen Angriff sollte man den Angreifer um ein paar Minuten Bedenkzeit bitten, damit man nachschlagen kann, wie heftig man sich denn wehren darf.
  22. Passend dazu: Deutschland auf dem Weg zum Failed State, in dem Exekutive und Judikative nur noch zahllose, durchfeuchtete Papiertiger sind: http://www.n-tv.de/politik/Justiz-und-Polizei-warnen-vor-Pensionswelle-article19964795.html
  23. Rückgerechnet braucht das Ding 10 Sekunden pro Kombination, was ein ziemlich hoher Wert ist. Ich meine, vor ein paar Jahren schonmal einen Tresorknackroboter gesehen zu haben, der nur ein paar Sekunden pro Kombination braucht und den Schrank mit brute force in knapp über einem Monat aufbekommt. Mit dem richtigen Ansatz kriegt ein Roboter den Schrank wohl in unter einer Minute auf. Beim Drehen kann die Maschine exakt das Drehmoment und die Drehgeschwindigkeit messen und damit Rückschlüsse auf die Kombination ziehen. Mit empfindlichen Mikrofonen könnte man zusätzliche Informationen über das Innenleben gewinnen.
  24. Falls man so ein Ding, wie früher mal angepriesen, als Schlüsselanhänger verwendet, ist auch ein kleiner Waffenschein erforderlich.
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