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nibe82

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  1. A. Muss das Problem friedlich gelöst werden. B. Falls was kaputt gehen würde, würden die dafür aufkommen. Geld ist bei dem Ehepaar kein Problem. C. Das mit dem Tierschutzgesetz wäre eine Idee aber wo finde ich dort einen passenden § bisher hab ich dort nämlich nichts finden können.
  2. Das mit dem Menschenverstand funktioniert leider ganz offensichtlich nicht.
  3. 1. Die das Ehepaar hat vor ca. 15 Jahren in dem Verein angefangen und sich damals sehr stark engagiert. Ich bin seit 8 Jahren nun Mitglied dort und in meiner Zeit habe ich keinerlei nennenswerte Aktivität feststellen können. 2. Es gibt einige andere Hundebesitzer im Verein die ebenfalls ihre Tiere mitbringen, allerdings sind diese im freien angeleint oder haben während des Schießens keinen Zugang zur Indoor Bahn, um keine Risiken einzugehen. 3. Ich habe lediglich das Amt ums mal konkret zu machen, des 2. Vorsitzenden übernommen, das allerdings mit knapp 75% aller Stimmen, daher denke ich habe ich wohl einen Großteil der Mitglieder hinter mir stehen. 4. Ob eine konkrete Gefahr von dem Hund ausgeht, ja und nein, das Vieh ist furchtbar verspielt und treudoof. Allerdings kommen regelmäßig Beschwerden rein, dass sowohl in der Halle, als auch im freien der Hund des öfteren Bögen und damit das Equipment umwirft wenn er mal wieder irgendwo neugierig war. Beschädigt wurde bisher glücklicherweise nichts, dennoch kann ich den Ärger der Mitglieder dort verstehen. Bei dem Vorfall als der Hund während des Schießens auf die Wiese gesprintet ist war ich selbst nicht anwesend, allerdings haben sich darüber beim vorherigen Vorstand bereits um die 10 Mitglieder beschwert. Unser Bogenreferent hat darauf hin versucht in einem normalen Gespräch das Situation zu lösen und das Ehepaar zur Einsicht zu bringen, worauf hin dieser sehr scharf angegangen wurde (und das ist noch die höfliche Formulierung). Darauf hin wurde vom alten Vorstand die Verwarnung ausgesprochen, welche dann zum Anwalt des Ehepaars gewandert ist. Die ersten schreiben kamen dann direkt nach der letzten Hauptversammlung, worauf hin wir uns ebenfalls einen Anwalt genommen haben. Mein Verständnis Problem habe ich was ist, wenn der Hund irgendwann in der Zukunft noch einmal los sprintet und getroffen werden sollte. Wer haftet in dem Fall? Die Besitzer werden sich als Ahnungslose Opfer darstellen. Der Schütze der es eventuell nicht gesehen bzw. übersehen hat und der Verein sind meines Erachtens nach in diesem Fall die gearschten und daher will ich es erst gar nicht soweit kommen lassen. 5. Klar ich hab aktuell wirklich besseres zu tun, bei uns müssen 4 Stände zu saniert werden was denkst du wie mir das erst auf die Eier geht ständig mit so einem "Mist" zusätzlich belastet zu werden. Daher will ich es asap vom Tisch haben, daher war auch die Ursprungsfrage nach event. einem Gesetz oder einer Vorschrift, die bindend ist. Aktueller Fall von heute da besagtes Ehepaar anwesend war und der Hund wie immer frei herum laufen konnte. Selbst von mir der Hinweis das die beiden den Hund an die Leine legen sollen kam nur ein "pfft interessiert doch eh keinen, wir sind die einzige die hier aktuell schießen". Da sag ich mir dann auch schön im Vorstand zu sein, wenn es die beiden allerdings nicht die Bohne juckt was sollen wir dann tun? Erneut Verwarnen oder vom Verein ausschließen, egal wie es landet garantiert erneut beim Anwalt und dann habe ich noch mehr Papierkram den ich eh schon nicht gebrauchen kann.
  4. Sorry aber du hast meinen Text glaube ich nicht ganz zu Ende gelesen, das Wort Hauptversammlung bedeutet alle Stimmen darüber ab. Und mir geht es darum, dass ein Vorstandsbeschluss reicht um Mitglieder auszuschließen falls diese bei Sicherheitsrelevanten Themen aus der Reihe tanzen. Damit weerden nämlich grade wie in diesem Fall Anwalt, Kosten, Zeit und jede Menge Nerven gespart. Weil ich finde es nicht wirklich toll jede Woche einen neuen Wisch von irgend einem Anwalt im Briefkasten zu haben.
  5. Unser Anwalt hat die Gefahrensituation erläutert, sowie auch die uneinsichtige Haltung von Familie Fiffi und der daraus resultierenden Verwarnung. Der gegnerische Anwalt jedoch will den Verein im Zweifel auch per Klage die Verwarnung zurück zu nehmen. Und gemäß unserer Satzung gibt muss vor einem Rauswurf aus dem Verein eine Verwarnung ausgesprochen werden. Das ist quasi der Schuß vor den Bug, erst wenn das nicht fruchtet droht der Ausschluss vom Verein. Wobei ich das auf der nächsten Hauptversammlung definitiv ändern will, das gibt es so etwas nicht mehr.
  6. Der Verein hat sich einen Anwalt genommen, jedoch streiten die mittlerweile seit gefühlt 5 Dokumenten hin und her ob die Verwarnung gültig ist oder nicht. Das Familie Fiffi allerdings eine Menge Geld und dank dem Rentenalter auch genügend Zeit hat, beruht deren Taktik aktuell darauf, den Streitfall solange hinauszuzögern bis die finanziellen Mittel des Vereins erschöpft sind. Zumindest wirkt es aktuell so auf mich.
  7. Hallo Zusammen, vor kurzem habe ich einen Vorstandsposten im örtlichen Schützenverein übernommen. Und genau hier liegt mein Problem (fehlende Erfahrung). Durch die verschiedenen Mitglieder gibt es einige Jäger und auch Sportschützen, welche ihre Hunde mit in das Vereinsheim bringen. Soweit ist das ganze noch recht unproblematisch, allerdings gibt es ein Pärchen, welches in unserer Bogenabteilung aktiv ist und den Hund Indoor als auch Outdoor mit auf die Schießbahn unangeleint mitnimmt. Vor einiger Zeit gab es bereits mit diesem Hund, einen Vorfall, dass dieser während des aktiven Schießens auf die Wiese sprintete was natürlich ein enormes Sicherheitsrisiko dargestellt hat. Daraufhin wurde das Pärchen zum Gespräch gebeten, was wobei der Verstand auf taube Ohren stand frei nach dem Motto "das ist nur einmal in den letzten 10 Jahren passiert", durch diese uneinsichtige Haltung hat der Vorstand hier eine offizielle Verwarnung ausgesprochen. Diese Verwarnung wurde jedoch nicht akzeptiert, sondern an deren Rechtsanwalt weitergegeben, seit dem läuft nun ein offizieller Rechtsstreit ob die Verwarnung gerechtfertigt ist oder nicht. Der Anwalt der Gegenseite beruft sich darauf, dass nirgends in der Vereinssatzung festgehalten ist, dass Tiere auf der Schießbahn nicht zugelassen sind oder nur angeleint mitgebracht werden dürfen. Meines Erachtens nach sollte der gesunde Menschenverstand eigentlich dort greifen, nur damit bekommen wir den aktuellen Rechtsstreit nicht aus der Welt, daher habe ich mir das Waffengesetz, das Tierschutzgesetz, die Schießbahnverordnung vorgenommen, in der Hoffnung dort etwas zu finden, jedoch bisher leider ohne Erfolg. Der Schützenverband, sowie der Beauftragte der Jagd-/Angelbehörde konnte ebenfalls bisher nicht helfen. Hat von euch jemand eine Idee ob es einen solchen Gesetzesparagraphen gibt oder genau dieser Fall nicht geregelt ist. Für alle Ideen oder Anregungen wäre ich super Dankbar. Grüße Nils
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