Ch. aus S.
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Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
Ch. aus S. antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Das Urteil ist aus medizinischer Sicht mal wieder absolut haarsträubend. Mit steigendem Alkoholpegel verschlechtern sich zuerst die Fähigkeiten, die zum Führen eines Kfz notwendig sind (Reaktionszeit, Aufmerksamkeit) und erst wesentlich später die für Kfz und Waffen relevanten Fähigkeiten (Impulskontrolle, Selbsteinschätzung, Feinmotorik, Grobmotorik). Der Alkoholpegel (wobei ich hier absichtlich keine Zahl angebe), ab dem Autofahren pfui wird, kann aus medizinischer Sicht nicht höher sein als der, ab dem Waffen pfui werden. Des weiteren gilt das schon gesagte: Ein Glas Apfelsaft oder eine reife Banane oder ein Stück Brot, und schon ist man über "null". Eventuell noch unter der Genauigkeit des Messgeräts, aber die Messtechnik wird immer besser. -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
Ch. aus S. antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Weil man kann? Wahrscheinlich fragen die Beamten barsch "Stimmen sie einer Beschlagnahme zu?", und der Durchsuchte sagt ganz verdutzt irgendwas, was als Zustimmung gewertet wird, und das war's. -
Waffenschein als gefährdete Person (Transsexuell)
Ch. aus S. antwortete auf Johanna1986's Thema in Waffenrecht
Gleich null. Dafür müsste man erstmal wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet sein (ein einfaches "mehr als" reicht nicht), und der Nachweis ist in er Praxis nicht zu erbringen. -
Ja, wenn man nichts sagt, kann man hinterher drauf bestehen, nichts gesagt zu haben, und muss nicht versuchen, irgendwelche "Gedächtnisprotokolle" zu korrigieren.
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So, wie der Typ rumfuchtelt, sieht das albern aus. Das hier ist besser: http://www.youtube.com/watch?v=LRukPq1qTfI Zeigt auch gut, dass man mit einem Messer in ein paar Sekunden ein dutzend Stiche abbekommt, wenn der Angreifer es ernst meint.
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Der Status kann sich auch hinterher noch ändern (z.B. von "Zeuge" auf "Verdächtiger"), und natürlich kann man frühere Aussagen kaum noch zurücknehmen. Auch wenn man "nur Zeuge" ist, kann ein Anwalt u.U. ratsam sein.
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Haben wir nicht, da wir keines brauchen. "Pflicht zur Flucht" gibt's im Common-Law-Rechtskreis als Grundsatz, bei uns nicht.
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Normalerweise "wirkt" ein Beinschuss, wenn man entweder eine wichtige motorische Nervenbahn oder (mit einer Kurzwaffe eher unwahrscheinlich) einen der größeren Knochen durchtrennt. Die Wirkung ist dann ziemlich unabhängig von der "Flughöhe" des Angreifers. Seine Chancen auf einen Freispruch, oder gar darauf, dass das Klageerzwingungsverfahren gescheitert wäre, wären sehr stark angestiegen. Generell darfst du annehmen, dass man dir aus jeder Aussage einen Strick beliebiger Länger und Dicke dreht, wenn du mal Beschuldigter oder gar Angeklagter bist.
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In Deutschland dürfen 99% aller LWB so eine Ausbildung gar nicht machen. Kampfmäßiges Schießen auf Schießständen ist ganz ganz böse verboten. Das wäre wohl auch was, was der Verteidiger vor Gericht erwähnen sollte, wenn der Richter der Meinung ist, dass man mit den grünen/gelben/roten Papierchen auch gleichzeitig Experte in Selbstverteidigung mit der Waffe wird.
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Jochbein, Steißbein, Schienbein, Darmbein, Schambein und Zungenbein nicht vergessen ... So viele Beine und so begrenzte Munition ...
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Die Urteilsbegründung ("Ein Schuss auf Arme oder Beine wäre okay gewesen, aber einfach mitten drauf halten ... du du du!") ist dermaßen haarsträubend, dass der Richter entweder fernab jeder Realität lebt oder eventuell ein externer Urteilsnotstand vorlag. Ich meine, der Staatsanwalt hatte einen Freispruch gefordert ...
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§251 StGB, "Raub mit Todesfolge" Man muss (als Staatsanwalt) nur wollen.
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Gilt z.T. auch für Zeugen, denn aus einem Zeugen kann schnell ein Beschuldigter werden. Man muss sich (auch als Zeuge) nicht selbst belasten, aber wenn man das (absichtlich oder unabsichtlich) tut, dann sind die entsprechenden Aussagen sozusagen fair game.
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Gibt es für "Waffenfixierung" auch einen entsprechenden ICD-Code?
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Waffenschein beantragen - lohnt sich ein Anwalt?
Ch. aus S. antwortete auf LL0rd's Thema in Waffenrecht
Den Anwalt solltest du eigentlich erst dann brauchen, wenn die Behörde deinen Antrag ablehnt. Dann einen widerspruchsfähigen Bescheid verlangen und dagegen klagen. -
Military material sold to US county police Dept.
Ch. aus S. antwortete auf Thema in English Language Forum
That's one impressive ride to take to the donut shop. -
Anwälte und Rechtschutzversicherungen | Waffenrecht
Ch. aus S. antwortete auf sinus's Thema in Waffenrecht
Waffenrecht gehört zum Verwaltungsrecht. Wenn die Versicherung Verwaltungsrecht abdeckt und nicht irgendwo in den Versicherungsbedingungen das Waffenrecht explizit ausschließt, dann sind waffenrechtliche Rechtsstreitigkeiten mit abgedeckt.- 63 Antworten
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Theoretische Diskussion: Recht auf Selbstverteidigung
Ch. aus S. antwortete auf Thema in Waffenrecht
Es gibt einen Fall, in dem jemand massiv bedroht wurde (mit Zeit- und Ortsangabe), sich dann auf schwarze WBK ein Verteidigungsmittel besorgte und sich erfolgreich verteidigte. Ergebnis: http://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm Freispruch. Die Kriterien sind aber sehr eng gefasst. Wäre die Waffe ohne konkreten Anlass besorgt worden, dann wäre das Urteil eventuell anders ausgefallen. -
Grüne (MVP) fordern Abschaffung der Polizeimaschinenpistolen
Ch. aus S. antwortete auf Jan Reiter's Thema in Allgemein
Gab es da mal nicht den Fall, in dem fullauto auf entlaufene Kühe geschossen wurde? Oder fällt das nicht unter "Mist bauen"? -
Geschützt eigentlich nur gegen Sachen, die nur durch die Lunge aufgenommen werden bzw. dort wirken. Bei allem anderen wird lediglich die Kampffähigkeit etwas länger erhalten (Minuten/Stunden) ....
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Praktisch alle Nervengase werden auch über die Haut aufgenommen. Da hilft nur Vollkontaminationsschutz mit außenluftunabhängigem Atemschutz. Das hat den weiteren Vorteil, dass alleine der Anblick schon die meisten Störenfriede auf Distanz hält. :lol2:
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The self-defense laws in Montana allow the use of deadly force only when defending against a forcible felony, which doesn't include theft and trespassing.
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It is safe to assume they already know everything about you that's public record or non-public government record, and even some things you might consider private. If they want to confirm what they already know, they'll have you bring a Führungszeugnis when you apply for your visa.
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Bright clothing. Doesn't have his hood up. Isn't wearing a baseball hat. Not really looking like a hardened criminal ... People with any kind of "rap sheet" don't get visa to visit the US.
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Not to mention the negative impact of firing four shotgun shells into your own garage and the resulting mess if you actually hit something. And having a corpse on your property also produces quite a bit of negative impact (such as attracting police, coroners, press and other kinds of disturbance; and having to find, hire and pay a lawyer afterwards).