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Ch. aus S.

WO Silber
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  1. Jochbein, Steißbein, Schienbein, Darmbein, Schambein und Zungenbein nicht vergessen ... So viele Beine und so begrenzte Munition ...
  2. Die Urteilsbegründung ("Ein Schuss auf Arme oder Beine wäre okay gewesen, aber einfach mitten drauf halten ... du du du!") ist dermaßen haarsträubend, dass der Richter entweder fernab jeder Realität lebt oder eventuell ein externer Urteilsnotstand vorlag. Ich meine, der Staatsanwalt hatte einen Freispruch gefordert ...
  3. §251 StGB, "Raub mit Todesfolge" Man muss (als Staatsanwalt) nur wollen.
  4. Gilt z.T. auch für Zeugen, denn aus einem Zeugen kann schnell ein Beschuldigter werden. Man muss sich (auch als Zeuge) nicht selbst belasten, aber wenn man das (absichtlich oder unabsichtlich) tut, dann sind die entsprechenden Aussagen sozusagen fair game.
  5. Der Artikel ist veraltet (da der Rentner jetzt tatsächlich vor Gericht steht) und eigentlich nicht interessant, weil er nur das wiedergibt, was man in jedem Skript oder Buch zum Thema "Strafrecht - Allgemeiner Teil" nachlesen kann.
  6. Für diesen Haftbefehl wird aber probable cause benötigt, und dieser muss durch Eid/eidesstattliche Aussage untermauert sein. Wie heißt es so schön im vierten Verfassungszusatz? "... no Warrants shall issue, but upon probable cause, supported by Oath or affirmation, ..."
  7. Du wirfst dem Spiegel mangelnde Recherche vor und hast selber nicht recherchiert? Den Haftbefehl gibt's im Netz, zum Runterladen. (Sogar mit original-expletives, und man sieht gut, warum man in solchen Fällen ohne Anwalt die Klappe halten sollte - aus den Aussagen des Schützen wird man ihm vor Gericht einen soliden Strick drehen) Und er ist definitiv von der genannten Friedensrichterin unterzeichnet. Es geht ja erstmal um einen Haftbefehl (für den vermutlich irgendein Richter ausreicht), wer dann für den Prozess zuständig ist, wird sich noch zeigen.
  8. Wie würdest du denn die Amtsbezeichnung "justice of the peace" übersetzen? Das ist ein feststehender Begriff im angloamerikanischen Rechtskreis.
  9. "Stand-your-ground" und "Castle doctrine" sind nur zwei Aufpfropfungen auf die üblicherweise sehr verqueren Notwehrrechte im Common-Law-Rechtskreis (die gerne mal aus dutzenden von Paragrafen bestehen, in denen äußerst detailliert beschrieben ist, was gegeben sein muss oder vermutet werden muss, damit ein bestimmer Grad der Gewaltanwendung überhaupt erlaubt ist). In Deutschland ist so ein Unsinn nicht notwendig, da ist in zwei Sätzen eigentlich alles zum Thema Notwehr gesagt. Bei dem Fall in Montana hat sich der Schütze auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert - beim Frisör zu sagen, dass man gerne mal irgendwelche Kids abknallen will, eine Falle aufstellen und dann praktisch blind in die Garage zu feuern, das sind Beweise, aus denen auch ein mäßig kompetenter Prosecutor eine solide Anklage zimmern kann. Ah, und die oberste Regel potenzieller Verdächtiger hat er auch vergessen: Shut up, bis der Anwalt da ist.
  10. So wird's wohl sein. Leider erspart man sich so auch ein (möglicherweise richtungsweisendes) Urteil in die eine oder andere Richtung.
  11. Das ist aber dann nur ein Freispruch zweiter Klasse, da dann zivilrechtliche Ansprüche immer noch auf einen zukommen können. Bei tatsächlicher Notwehr ist die Handlung nicht rechtswidrig, was auch zivilrechtliche Forderungen ausschließt.
  12. In dem Fall wäre ein Zeugenbeistand ("Anwalt für den Zeugen") wohl ratsam gewesen. Zeugen sollten eigentlich über ihre Recht belehrt werden, nur hat der Durchschnittsbürger keine Routine mit solchen Sachen und erkennt auch die Bedeutung oft nicht. Ein Anwalt sollte mögliche Fallstricke (Selbstbelastung, etc) eigentlich erkennen und den Zeugen auf seine Optionen hinweisen. Mit der Fairness hat die bestehende Aussage leider nichts zu tun. Man hat eventuell das Recht zu schweigen. Verzichtet man auf das Recht und redet trotzdem, dann verschlechtert man seine Position. Ich wundere mich immer noch, dass der Herr als Zeuge keinen Anwalt hat und jetzt auch von einem Pflichtverteidiger vertreten wird. Grade in seiner Situation wäre das Honorar für einen richtig guten Anwalt eine gute Investition....
  13. Wenn man die erste Regel als potenzieller Verdächtiger in einem Strafprozess (*1) nicht beachtet, hat man schlechte Karten. Ich habe auch irgendwas gelesen, dass der Herr nur einen Pflichtverteidiger hat. Das wäre ebenfalls nicht gut .. (*1) Klappe halten und nur im Beisein des eigenen Anwalts irgendwelche Aussagen zur Sache machen.
  14. Nein, das die Beute gesichert ist. Du darfst dir allerdings dein Eigentum u.U. zurückholen (Selbsthilferecht, §229 BGB). Eventuell darfst du ihn (selber Paragraf) auch festnehmen (wenn er dein Eigentum nicht dabei hat, er schuldet dir ja die Rückgabe). Das ist dann aber keine Notwehr, sondern ein zivilrechtlicher Vorgang, bei dem Verhältnismäßigkeit u.s.w. wieder maßgebend sind. Wehrt sich der Dieb ... dann kann plötzlich wieder Notwehr möglich sein. Interessanter Fall zum Thema Selbsthilferecht: Keilerei bei Ikea
  15. Diebstahl und ähnliches ist erst mit der "Sicherung" der Beute vollendet. Damit ist normalerweise gemeint, dass der Täter den Tatort verlassen hat und auch nicht mehr verfolgt wird. Was auch gerne übersehen wird: Auch wenn die Voraussetzungen für Notwehr nicht mehr gegeben ist, kann es immer noch sein, dass der Täter ein legales Ziel für eine Jedermann-Festnahme ist. Bei dieser gelten andere Bedinungen (zum Beispiel ist die Verhältnismäßigkeit hier von Bedeutung), was aber nicht bedeutet, dass man den Versuch der Festnahme aufgeben muss, wenn sie mit Samthandschuhen nicht klappt.
  16. Aber unterhaltsam: Zuhälter verkloppt Bankräuber. Die Moral von der Geschicht: Notwehr ist was für Verbrecher.
  17. Bei dem (organisierten und brutalen) Vorgehen der Täter musste der Rentner eigentlich auch damit rechnen, als unerwünschter Zeuge beseitigt zu werden. Spätestens dann, wenn die Täter den ersten Schreck überwunden haben und ihnen wieder einfällt, wie lange die Polizei braucht, um auf eine Hausalarmanlage zu reagieren.
  18. Eigentlich sollte es für schweren Raub schon etwas mehr geben als mit Ach und Krach die Mindeststrafe.
  19. Da sind ja die tatsächlichen Täter schon fast wieder aus dem Knast raus ..
  20. Die Kosten dieser Dinger waren ein größeres Erwerbshindernis als irgendwelche Vorschriften. Außerdem handelte es sich um römische Kurzschwerter (knapp ein halber Meter Klingenlänge), nicht um irgendwelche Riesentrümmer mit einem Meter oder mehr an Klingenlänge. Der Übergang zwischen großem Messer/Dolch und Kurzschwert ist relativ fließend.
  21. Nee ... alles, was "big church" ist, ist vielleicht ein bisschen heuchlerisch (was auch manchmal kreative Uminterpretation bedeutet, oder wörtliche statt sinngemäße auslegung), aber nicht radikal. (Unterschied zwischen Heuchler und Radikalem: Heuchler - predigt Wasser, trinkt Wein Radikaler - trinkt Wasser, predigt den Tod für alle Weintrinker)
  22. Naja, je nachdem, was man unter "radikalen Christen" versteht, findet man dort auch genug, deren Bibelverständnis sich ganz und gar nicht mit "wörtlicher Auslegung", sondern mit einer höchstkreativen (*), ausschweifenden Uminterpretation erklären lässt. (*) "kreativ" im selben Sinne wie in "kreativer Buchführung", nicht im Sinne schöpferischer oder künstlerischer Kreativität.
  23. Die Frage sollte man auch bei der Offenbarung des Johannes stellen.
  24. Vermutlich eher zum Überdecken der Wasserqualität. Auf wikipedia gibt's einen recht informativen Artikel zum Thema posca. Einige andere Aspekte werden meiner Meinung nach auch immer missverstanden, z.B. dass man den zu Kreuzigenden eine Art Betäubungsmittel einflößt - das ist meiner Ansicht nach nicht als eine Art von Gnadenakt gedacht, sondern nur dazu, dem Hinrichtungstrupp die Arbeit etwas zu erleichtern. Ansonsten brauchte man entweder wesentlich mehr Leute, oder man musste das Opfer vorher schon so geißeln, dass es kaum noch Widerstand leisten konnte, aber entsprechend schnell starb, was wiederum den psychologischen Effekt schmälerte.
  25. Soll man extra jemanden mit einem Eimer in die Stadt schicken? Essig, oder besser gesagt eine Essig-Wasser-Mischung (posca) war das, was man damals halt so trank, und die Soldaten hatten sicher genug davon dabei. Einen Eimer Wasser dagegen wohl eher nicht. Weil die zu Kreuzigenden vorher noch schön blutig gegeisselt wurden - damit ziehen sie von der ersten Sekunde haufenweise Fliegen an und nicht erst nach einiger Zeit, wie ein Erhängter. Der Gekreuzigte hatte also schon bei lebendigem Leib das Vergnügen, von allem möglichen Ungeziefer schon für eine Leiche gehalten und entsprechend behandelt zu werden. Dieses kleine Detail lassen natürlich 99,99x% aller Kreuzigungsdarstellungen weg. Deswegen erfolgt die Verabreichung des Getränks wohl auch mit einem Schwamm an einem Stock - weil die Soldaten so etwas von den Ungezieferschwärmen wegbleiben können. Normalerweise ja, in Judäa machte man wohl eine Ausnahme und gestattete wegen des Feiertags am nächsten Tag die Bestattung.
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