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Ch. aus S.

WO Silber
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  1. Keine Zeit zum Jagen, keine Gelegenheit zum Jagen (unerschwinglich, wo ich wohne), aber es gibt hier einen netten Schützenverein mit moderner Schießanlage und meine Kinder sind mittlerweile auch alt genug, um mitzuschießen. Die sind schon fast besser als ich, und das nach nur einer Handvoll Probeabenden.
  2. Wenn man vorher nur Luftgewehr und vielleicht KK kannte, dann ist die .222 schon eine Nummer. ... und wenn man nur die .222 kennt, dann sind .308/.30-06/8x57IS ziemliche Nummern.
  3. Das einzige rationale Argument ist das höhere Risiko von Abprallern u.ä. Auch für Jäger gibt es Grund für VM, z.B. für die Pelzjagd.
  4. Würde ich pauschal nicht behaupten. Wenn man nicht gerade Durchzug mit Querlüftung hat, sind 3 kW schon eine Ansage.
  5. Ja, wenn man double down auf "Wer von uns in der irrere Psycho?" machen will. Aber da tut es auch eine Axt. Ax-crazy, here we come.
  6. Sowohl Baseballschläger als auch Machete lassen sich Innenräumen wegen der räumlichen Beschränkungen eher schlecht einsetzen. Am ehesten funktioniert da ein Stock, mit dem man den Kontrahenten auf Distanz halten kann.
  7. Wie gut ist dein Wurfarm? Fakt ist: Wenn alleine dein Auftauchen einen Einbrecher nicht zur Flucht veranlasst, dann hast du jemanden vor dir, der die körperliche Konfrontation mit dem Bewohner einkalkuliert hat und meint, sie gewinnen zu können. An dem Punkt solltest du die Flucht ergreifen, wenn du es nicht gewohnt bist, Menschen zu verletzen oder zu töten. Deine Gesundheit und dein Leben sind deutlich mehr wert als irgendwelche Dinge in deiner Wohnung, besonders dann, wenn du eine Hausratversicherung hast.
  8. Oder Zeitung ohne Pressefreiheit. Oder Grillen ohne Feuer.
  9. Schon mal fünf Liter Erdgas zehn Kilometer weit geschleppt?
  10. Und wovon träumst du sonst so. Die Schießstände werden zugemacht, und wer keine Gelegenheit für den Schießnachweis findet, der darf nicht auf die Jagd gehen. Und wenn das mehr als zweimal passiert, kann auch gleich der JS eingezogen bzw. nicht verlängert werden.
  11. "Einhandmesser" sind nicht verboten, nur das Führen davon. Und die Klammerung im Gesetz ist folgendermaßen: [Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)] oder [feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm] Bei einem Einhandmesser ist die Klingenlänge unerheblich. https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html
  12. Sowas hatte ich mir auch schon gedacht. In der Natur draußen kann man ja jede Menge interessante natürliche Dinge und Verhaltensweisen beobachten, wenn man unauffällig ist und nicht stört ...
  13. Und welche Jurakenntnisse sagen dir das? "Tierquälerei" wäre §17 TierSchG, und die Strafandrohung ist "bis zu drei Jahre oder Geldstrafe". "Jagdwilderei" wäre §292 StGB, und die Strafandrohung ist dort ebenfalls "bis zu drei Jahre oder Geldstrafe" ... aber halt, es gibt dort auch noch die Steigerung zum "besonders schweren Fall" mit einer Strafandrohung von "drei Monaten bis fünf Jahren". D.h. für Jagdwilderei kann man deutlich länger einfahren. Einige Aspekte der Gesetzestexte sind jetzt wirklich nicht so, dass man dafür einen Prof. Dr. iur. benötigt.
  14. Zum Beispiel schreddern ... https://www.hna.de/lokales/northeim/einbeck-ort55445/polizei-staatsanwaltschaft-goettingen-landwirt-neun-frischlinge-getoetet-jaeger-schockiert-90229961.html oder überfahren ... https://www.bild.de/news/inland/tierquaelerei/amok-bauer-rast-wildschweine-tot-37287412.bild.html
  15. https://www.jagderleben.de/praxis/schon-nachstellen-wilderei-309962?amp= "... Auch hier ist Zueignungsabsicht nicht vo­rausgesetzt." Wenn die Zueignungsabsicht Tatbestandsvoraussetzung ist, dann steht das explizit dabei. Wie das aussieht, kann man z.B. in §242 StGB sehen.
  16. Das steht so im entsprechenden Paragrafen. (1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts 1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder ... Es reicht, einen der mit oder verknüpften Punkte zu erfüllen. Nachstellen oder fangen oder erlegen oder sich zueignen oder einem Dritten zueignen. Oder meinst du, dass es keine Wilderei ist, wenn ein Landwirt ein paar Sauen auf seinem Acker tötet, ohne sie sich zueignen zu wollen?
  17. Das wäre "Aufsuchen". Und das gehört zwar ebenfalls zur Jagdausübung, ist aber explizit nicht im Wildereiparagrafen genannt. "Nachstellen" ist konkreter als "Aufsuchen" - damit sind Vorbereitungshandlungen zum Erlegen oder Fangen gemeint wie das Auslegen von Fallen oder das Ködern, oder das Verfolgen oder Anpirschen eines bestimmten Tieres. Man muss keine An- oder Zueignungsabsicht haben.
  18. Die Tatbestandsmerkmale im entsprechenden Paragrafen des StGB sind oder-verknüpft, d.h. es reicht aus, dem Wild nachzustellen.
  19. Ja, vor langer Zeit war das bei mir auch so. Als ich dann nach bestandener Prüfung mal mit richtiger Munition geschossen habe, kam mir das vor wie mit Cheatmodus...
  20. Es gibt auch noch so ein paar Spezialfälle im BGB, z.B. den hier http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__962.html summ summ summ ...
  21. In dem Fall wäre es doch ein Werkzeug und keine Schusswaffe, da die Zweckbestimmung "...Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel " nicht zutrifft?
  22. Wer vor Gericht sein eigener Anwalt ist, der hat einen Narren als Mandanten.
  23. ... jeder nur ein Wattestäbchen! Und nur eine Person pro Wattestäbchen.
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