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Achilleus123

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  1. Immer höflich bleiben, ich habe es sicher nicht nötig irgendwas zu kompensieren, bezüglich meines Gemächts. Sie sollten nicht von sich auf andere schließen. Hiemit klinke ich mich aus. Habe keine Lust mich mit Leuten zu unterhalten die persönlich beleidigend werden. Denn sonst falle ich noch auf deren niedriges Niveau. Einen schönen Tag noch.
  2. Bin ich voll und ganz bei dir. Denn du giltst nicht als gefährdete Person, sondern lediglich als Pechvogel.
  3. Ich gebe dir da absolut Recht, habe leider dies aus folgender Quelle Kopiert: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wofuer-benoetigt-man-einen-kleinen-waffenschein-wird-er-benoetigt-fuer-den-besitz-von-pfefferspray_077701.html Da kann schon mal passieren das auch da falsche Sachen drin stehen. Womöglich bezieht sich der Verfasser darauf. Sobald nicht draufsteht "Tierabwehrspray"
  4. Hallo Fussel_Dussel, darf ich fragen wann das passiert ist? Bin nämlich aus der Gießener Region ^^🤘
  5. Weder dir noch den Verbrechern Tue ich den Gefallen und lass mich vertreiben. Ich laufe nicht einfach davon und verstecke mich. Denn das wollen Die. Schön demütig den Schwanz einkneifen und mit sich alles machen lassen.
  6. Hatte ich ja ganz vergessen selbst im Rewe wurde innerhalb eines Jahres 7 mal eingebrochen. Es wurden immer nur Schnaps und Zigaretten gestohlen. Geld war ja nicht da. Dabei ist der Rewe Video-überwacht. Die Täter wurde sogar gefilmt. Aber Vater Staat kann und will nichts machen. Sind unsere Goldstücke. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/umgang-mit-fluechtlingen-keine-strafverfolgung-bei-ladendiebstahl-14038889.html
  7. Wer sagt den, dass das Magazin in der Waffe stecken bleibt und Kartusche im Patronenlager verbleibt wenn man Fahrzeug verlässt. Vielleicht nehme ich ja sogar ein abschließbares Behältnis mit und schließe die Waffe getrennt von Magazin ab. Oder glaubst du ich lasse mein Auto offen rumstehen und am besten noch die SRS auf dem Beifahrersitz offen rumliegen. Und was ist wenn morgen ein Asteroid auf die Erde fällt, brauchen wir uns keine Gedanken mehr machen. Man könnte noch so jeden anderen Worst Case hinzufügen.
  8. Warten wir mal ab, bis sie 3 mal überfallen werden. Bei uns dauert es 1h-15 min bis die Polizei ankommt. Leben nämlich auf dem Land. Innerhalb 6 Monaten wurde die Apotheke ausgeraubt , der Täter hatte eine Axt. Der gleiche Täter hatte eine Woche später erneut die Postfiliale ausgeraubt. Ebenfalls mit einer Axt. Eine Rewe-Mitarbeiterin wollte Abends das Geld zur Bank bringen und wurde ausgeraubt. Am Rewe steht ein Geldautomat von der Volksbank und wurde 5 mal gesprengt. Ich selber wurde 3 mal überfallen. Und die Täter wurde nicht gefasst. Selbst die Täter die mich angegriffen haben, ( waren neue Bürger) wurden nur Personenfeststellung gemacht und durften wieder gehen. 2 Syrer wurden beim Drogen dealen erwischt und bekamen nur Platzverweis. Das hat nichts mit Selbstdartellung zu tun. Bin mal gespannt, wenn jemand dir mit so einem genannten Spielzeug ins Gesicht feuert ob du es immer noch als Spielzeug ansiehst.
  9. Erstens trage ich keinen Zinkdruckscheiß, meine SRS hat einen Verschluss und sämtliche Kleinteile aus Stahl. Kostet zwar etwas mehr, aber man hat auch länger was davon. CS-Gas und Pfeffergaskartuschen gibt es auch für die SRS. Ich bin bereits 3 mal Überfallen worden und konnte gerade noch mich mit den Fäusten wehren. Habe nur keine Lust mehr, Schläge mit Kanthölzern mit dem bloßen Arm abzuwehren. Macht nämlich viel Aua. Jeder hat das Recht, sich sein Verteidigungsmittel zu wählen. Der eine hat eine Dose Pfeffer, der eine verteidigt sich mit den bloßen Fäusten, der andere nimmt das was er gerade in die Hand bekommt, Stock, Rohr ect. und der andere benutzt dazu eine SRS. Auch mit deiner tollen Sprühflasche, musst du erstmal herauskramen und treffen. Gerade die mit dem einzelnen Strahl, ist das nicht so einfach. Dann gibt es noch die mit dem Sprühnebel. Nur bedenke auch wenn du diese benutzt musst du dich genauso verantworten wie einer mit ner SRS. Läufst du weg, kann es passieren das der Täter erzählt das du ohne jeden Grund ihm das Pfeffer in die Fresse gesprüht hast. Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ oder „nur zur Tierabwehr“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht den Vorschriften des Waffengesetzes. Dieses Pfefferspray kann ohne Alterseinschränkung von jedermann gekauft und mitgeführt werden. Sobald dieser Aufdruck fehlt, ist jedoch ein kleiner Waffenschein zwingend erforderlich. Selbstverständlich ist jedoch auch der Einsatz von Pfefferspray „zur Tierabwehr“ ausschließlich zum Zwecke der Notwehr erlaubt und in anderen Situationen strafbar. Und nochmal ich hatte die Waffe geholstert und nicht im Anschlag. Das sind 2 unterschiedliche Handlungen. Eine Waffe im Anschlag bedeutet nämlich das du die Waffe in der Hand hast, und Personen bedrohst. Ist die Waffe geholster, befindet sich die Waffe gesichert im Holster.
  10. Auch wenn dieser Thread bereits alt ist, bin ich der selben Meinung, dass eine Auflage auf der Rückseite des KWS stand, die besagt das die Waffe verdeckt geführt werden soll. Und die Person hat gegen diese Auflage verstoßen. Ich selber habe den KWS, jedoch ohne diese Auflage oder Eintragungen. Mir selbst ist es schon im Rewe passiert, das der Pulli hochgerutscht ist und sich zwischen Pistolengriff verklemmte ohne das ich es merkte und die Pistole war dann sichtbar. Dauerte nicht lange dann kamen 2 Herren in blau. Ich wies sie darauf hin das ich einen gültigen KWS besäße und auch bei mir habe. Ich sagte ihnen das er sich im Geldbeutel befindet, der in der linken Hosentasche sei. Meine Hände behielt ich an der Brust, damit die Maßnahme problemlos vollstatten gehen konnte. Der eine Polizist kontrollierte die Daten " Personenfeststellung – PolG / StPO / OWiG, Datenabfrage über NWR - NWRG, Datenerhebung und Datenübermittlung - WaffG / PolG / StPO ". Der zweite übernahm die Sicherung. Er sagte nur das ich Glück habe das es nicht andere Polizisten sind die nervöser wären, da diese mich direkt zu Boden geworfen hätten oder direkt die Vermummten (SEK) geholt hätten. Um zu kontrollieren das es sich um eine SRS-Waffe handelt, zog der erste meine Waffe aus dem Holster, entfernte das Magazin und überprüfte die Waffe nach (PTB-Zeichen). Dann gab er mir meine Dokumente zurück, steckte meine ungeladene Waffe ins Holster zurück und das Magazin in die Hand, die ich in die Hosentasche stecken soll. Zum Schluss sagten die Herren noch, ich sollte in Zukunft darauf achten das die Waffe verdeckt ist, oder beim Einkauf die Waffe im Auto deponieren soll. Nachdem ich den Pulli über die Waffe zog, meinte der eine "Ja so ist in Ordnung" und sie gingen fort. Damit war die polizeiliche Maßnahme beendet.
  11. chief wiggum, zum einen war ich in Pfullendorf bei der Truppe und zum anderen bin ich dir keine Rechenschaft schuldig.
  12. Das habe ich ihm auch gesagt, er hat nur gefragt wo man die bekommt.^^
  13. Früher nannte man es Grober Unfug. Was hier sicherlich gegeben ist.
  14. Du meinst sicherlich §118 OWIG Belästigung der Allgemeinheit. Denn Erregung öffentlichen Ärgernisses ist §183 stgb und stellt eine sexuelle (exhibitionistische Handlungen) dar. ^^ aber ich weiß was du meintest.
  15. Ich auch nicht. Aber da das Waffengesetz nicht nur dem Bund unterliegt sondern auch den Ländern und Kommunen, kann die ein oder andere Behörde das auf der Rückseite eintragen, dass die Waffe nur verdeckt geführt werden darf.
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