Ch. aus S.
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Hm, hast du eine Rechtschutzversicherung, die auch Verwaltungsrecht abdeckt?
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Man könnte mal mit den schwachsinnigsten Details anfangen, z.b. dass beim Einkauf von Küchenutensilien die Möglichkeit besteht, mit dem Waffenrecht in Konflikt zu kommen (wenn das Brotmesser länger als x cm ist und beim Verlassen des Geschäfts nicht in einem akzeptablen Behältnis verstaut ist).
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Sozusagen ein frangible-Kugelschreiber?
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Unerlaubtes Führen und unerlaubtes Schießen. Aber die Staatsanwaltschaft könnte auch großzügig von einer Verfolgung absehen, wegen mangelndem öffentlichem Interesse. Schließlich sind die Gerichte sowieso überlastet und es gibt wesentlich einfacher zu knackende Fälle.
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Rechtliche Einordnung manipulierter Spielzeuge
Ch. aus S. antwortete auf erbsenzähler's Thema in Waffenrecht
Oh ... das klingt gut und könnte diesen ganzen ToGo-Bechermüll vermeiden! Schnell zum Patent anmelden! -
Rechtliche Einordnung manipulierter Spielzeuge
Ch. aus S. antwortete auf erbsenzähler's Thema in Waffenrecht
Hat so ein Ding einen Lauf i.S.d. WaffG? " der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, " Es gibt lustige Dinge, die laut WaffG "Spielzeug" sind. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/150325FbZ263FXVerminatorMkIIExtreme.pdf;jsessionid=1A72511AB418470339DECA3A6BC52C2E.live0601?__blob=publicationFile&v=1 -
Okay ... wenn man sich die Wandstärke der Läufe so ansieht ... Aber moderne Flintenläufe könnten mit deutlich weniger Material und Gewicht auskommen.
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Andere Frage: Welcher Büchsenmacher würde einen Flintenneunling bauen, was kostet der und was wiegt er? Asking for a friend!
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Naja, mit einer einschüssen Waffe gewöhnt man sich nützliche Dinge an, z.B. dass man mit dem ersten Schuss treffen sollte. Ist also nicht vollends umsonst.
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Schwerpunkte sollten Sachen wie das komplette WaffG in der aktuellen Fassung sein, zum Beispiel. Dort findet man nämlich in einem Anhang die Definition: Kenntnis des WaffG ist notwendige (aber nicht hinreichende) Voraussetzung für Sachkunde.
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Trinkwasserversorgung im Notfall in größeren Dimensionen
Ch. aus S. antwortete auf Quetschkopf's Thema in Survival
Das Problem bei den ganzen Hightechlösungen sind die Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile und die Reparaturen. Wenn man von längeren Selbstversorgungszeiträumen ausgeht, dann muss man auch damit rechnen, dass sämtliches technisches Zeugs auch kaputtgehen kann. Abkochen ist eine absolute Lowtechlösung, die funktioniert, solange man einen Behälter und eine Wärmequelle hat. Mit der richtigen Technik kann man sich vielleicht sogar den Behälter sparen, aber dann steigt der Wärmebedarf beträchtlich. -
Trinkwasserversorgung im Notfall in größeren Dimensionen
Ch. aus S. antwortete auf Quetschkopf's Thema in Survival
Abkochen. Gut, bei chemisch oder radiologisch verunreinigtem Wasser hat man da Pech, aber mikrobiologisch ist es danach sauber. -
bei welcher Schreckschusspistole sieht man kaum die laufsperre?
Ch. aus S. antwortete auf 50_Reichsmark's Thema in Frei ab 18
Wie stellst du dir Selbstverteidigung vor? Du plusterst dich auf, fuchtelst vor dem Angreifer mit dem Ding rum und kriegt Angst und verzieht sich? In einer realen Verteidigungssituation sollte der Gegner keine Zeit haben, die SSW in Augenschein zu nehmen. Weil man mit Pfeffer/CS im Gesicht schlecht sieht. Und wenn der Gegner Pfeffer/CS im Gesicht hat, dann weiß er sowieso, dass das keine richtige Bleispritze war.- 32 Antworten
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SEK gegen Soft-Air und dann noch gegen einen Kollegen
Ch. aus S. antwortete auf uwewittenburg's Thema in Allgemein
Hat so ein ausladender Helm eigentlich irgendwelche Vorteile? -
SEK gegen Soft-Air und dann noch gegen einen Kollegen
Ch. aus S. antwortete auf uwewittenburg's Thema in Allgemein
Wer Nagelfeilen hat, hat garantiert auch Fingernägel, und mit denen könnte man jemandem weh tun ... -
SEK gegen Soft-Air und dann noch gegen einen Kollegen
Ch. aus S. antwortete auf uwewittenburg's Thema in Allgemein
Da reicht ein Anruf. -
Sterben. Das ist immer eine Alternative.
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Tassen könnte man werfen. Oder damit zuhauen.
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Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden
Ch. aus S. antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Das Problem ist, dass sich die stärkste und gewaltbereiteste Gruppe irgendwann durchsetzt, wenn man meint, man muss das nur Aussitzen.- 1.040 Antworten
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Trump hält Rede vor der NRA! Legalwaffenbesitzer begeistert!
Ch. aus S. antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Bei Obama wurde in Veto gegen ein offenkundig äußerst problematisches Gesetz überstimmt, und das mit den Stimmen der Demokraten. Vermutlich, weil bei den Gesetzgebern niemand über die weiteren Implikationen dieses Gesetzes nachdachte ... -
Trump hält Rede vor der NRA! Legalwaffenbesitzer begeistert!
Ch. aus S. antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Das Versprechen ist eine ziemliche Luftnummer, weil der Präsident im Gesetzgebungsverfahren im Zweifelsfall außen vor ist. Bei einem Verfassungsamendment wäre der Präsident überhaupt nicht involviert. Bei regulärer Bundesgesetzgebung kann er ein Veto einlegen, aber das kann der Kongress überstimmen. -
... so wie jeden anderen Erwerb durch Sportschützen. Dass die Waffen geschenkt und nicht gekauft sind, interessiert den Gesetzgeber nicht.
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Aufbewahrung von Munition - VG Sigmaringen Urteil vom 24.1.2019, 10 K 335/18
Ch. aus S. antwortete auf howagga's Thema in Waffenrecht
Noch lustiger wird es, wenn wir statt dem Blechschrank einen A-Schrank annehmen, und der B-Schrank ein fest im A-Schrank verbautes Innenfach ist. -
Wie will man Grammatik mit einem Wörterbuch überprüfen? Die mit dem Wörterbuch sind die Spelling Nazis.
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Ja, langsam hat man die nicht benötigten Waffenscheinvordrucke alle profitabel zweitverwertet. Jetzt druckt man explizite Kl. Waffsch-Formulare, was die Sache noch etwas profitabler macht, da die händische Abänderung nicht mehr erforderlich ist.