Zum Inhalt springen

Raiden

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    8.515
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Raiden

  1. Darf man mit der Büchse dann Treibspiegelpatronen verschießen?
  2. Ist ja auch so superdupereinfach.
  3. Wieso stattdessen? Es gibt kein relevantes Forum. Weder für Waffen allgemein, noch für die Jagd oder für Sammler. Ebenso wenig relevant sind die selbsternannten Waffenlobbies. Was ist eigentlich mit dem Forum Waffenrecht? FvLW hat sich auf den Erhalt von WO beschränkt. ProLegal? Leben die noch? GRA? Fremdscham hoch 10. Teils reißerisch, teils halbwahr und die Galionsfiguren sind auch nicht gerade Sympathieträger oder charismatisch. Das braucht es aber, wenn man sich selbst in die Öffentlichkeit rückt.
  4. „4.4 Magazine sind für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen." Ob ein Gurt ein Magazin ist, werden dann spätestens die Gerichte klären.
  5. Nur, wenn es kein Wechselmagazin ist.
  6. Du hast ja alles ordnungsgemäß und gesetzeskonform angezeigt. Was das Amt draus macht (Urlaub, Drucker kaputt, akute oder chronische Arbeitsunwilligkeit), ist nicht dein Problem. Schließlich ist der Erwerb/das Überlassen innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen - und nicht der Eintrag/Austrag vorzunehmen.
  7. Meldest dich beim Einwohnermeldeamt ganz normal um. Den Rest machen die.
  8. Würde Zubehör wie ZF usw. immer einzeln anbieten. Die geringe Wahrscheinlichkeit, dass jemandem genau dein Setup zusagt, schränkt den Käuferkreis doch stark ein. Die Waffen würde ich auf egun einstellen. Dort kannst du ja auch einen Mindestpreis eingeben.
  9. Raiden

    Schlagbolzen Stgw.90

    Ferndiagnose ist schwierig. Da scheint sich bei dir was verklemmt zu haben.
  10. Raiden

    Schlagbolzen Stgw.90

    Um Himmels Willen! Wenn der Haltepin draußen ist, einfach den Schlagbolzen nach hinten rausziehen, der fällt dann fast schon von selbst raus.
  11. ****** gibt es leider überall, korrektes Verhalten ist das nicht.
  12. Ich sehe da überhaupt keine Probleme. Eine Waffe ist erforderlich, wenn keine vorhanden ist oder die vorhandenen nicht dafür eingesetzt werden können. Es hängt ja nicht allein am Kaliber. Beispiel: BDMP ZG3 mit Mündungsbremse ZG4 ohne Mündungsbremse DG3 mit offener Visierung Zack, bumm, peng: 3x HA in .223 Rem. Völlig problemlos und legal.
  13. Hätte ich jetzt so gedeutet, aber da kennst du dich besser aus als ich! https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/495-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1 §21 3) Wird eine Schusswaffe aus wesentlichen Teilen hergestellt, die bereits min-destens mit einer Seriennummer gekennzeichnet sind, so sind diese wesentlichen Teile abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 lediglich mit der Angabe nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes zu kennzeichnen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass auf dem führenden wesentlichen Teil alle Angaben ge-mäß Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 angebracht sind. Deuten Angaben auf der Schuss-waffe auf einen anderen Hersteller hin, so sind diese durch zwei waagerecht dauer-haft eingebrachte Striche zu entwerten, wobei die Angaben weiterhin lesbar bleiben müssen. Angaben auf der Schusswaffe, die auf eine andere Munition oder auf ein anderes Laufkaliber hindeuten, sind zu entwerten.
  14. Du solltest doch wissen, dass man auch ohne Probleme drei kalibergleiche Waffen im Grundkontingent haben kann
  15. Für Kurzentschlossene macht das durchaus Sinn, wenn er sich ne Waffe bauen lassen möchte. Ab nächstem Monat darf auf der Waffe nur ein Hersteller angegeben sein, der Rest muss durchgestrichen werden. Sieht halt scheiße aus.
  16. Hätte jetzt gedacht, dass das von der WZP umfasst wird.
  17. Du hast Recht - mit Abfragen wäre was anderes gemeint gewesen. War unscharf von mir formuliert.
  18. Ja, mit Datum. Habe soeben selbst recherchieren können, dass WZP für waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung der Polizei steht. Wofür steht dann POL?
  19. Freitag per Mail angefordert,heute die Stammblätter im Kasten gehabt. Frage: welche Abfrage verbirgt sich hinter dem Kürzel WZP?
  20. Da hast du Recht, wenn man das AR10 als Ursprungsprodukt betrachtet. Die Runterskalierung auf das AR15 ist aber direkt einem militärischen Projekt geschuldet.
  21. Das ist definitv falsch. Es war von Anfang an eine militärische Entwicklung.
  22. Ganz klar, beim R8 kommt das nicht zum Tragen. Ist ja logisch , schließlich handelt es sich um einen Repetierer. Die "Vollauto-Grundkonstruktion-Argumentation" kommt auch z.B. bei HA-Flinten beim Verschlussträger zum Tragen, wo dieser kein wesentliches Teil darstellen soll. Mir ist klar, dass der Leitfaden stellenweise ungarer Mumpitz mit recht...kreativer Auslegung des Gesetzestextes ist. Der letztendlich nur zu noch mehr Rechtsunsicherheit führt. Schönes Beispiel M1/M2 Carbine. War zuerst das Ei oder das Huhn da? Zielrichtung ist klar: AR-Lower. Das ganze hat man pseudo-fachlich verpackt.
  23. Auch nicht, meines Wissens nach. Wie gesagt, man wollte mit der Änderung gezielt die AR-Lower erwischen und hat versucht, dem ganzen eine technische Grundlage zu geben. Dabei kommt dann eben Murks heraus. Es gibt nämlich keinen logischen Grund, warum die Abzugsgruppe eines M1A wesentliches Teil ist, die eines Garands aber nicht.
  24. Ist es aber nicht, da bei der Mossberg keine vollautomatische Grundkonstruktion zugrunde liegt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.