Zum Inhalt springen

Raiden

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    8.741
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Raiden

  1. ****** gibt es leider überall, korrektes Verhalten ist das nicht.
  2. Ich sehe da überhaupt keine Probleme. Eine Waffe ist erforderlich, wenn keine vorhanden ist oder die vorhandenen nicht dafür eingesetzt werden können. Es hängt ja nicht allein am Kaliber. Beispiel: BDMP ZG3 mit Mündungsbremse ZG4 ohne Mündungsbremse DG3 mit offener Visierung Zack, bumm, peng: 3x HA in .223 Rem. Völlig problemlos und legal.
  3. Hätte ich jetzt so gedeutet, aber da kennst du dich besser aus als ich! https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/495-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1 §21 3) Wird eine Schusswaffe aus wesentlichen Teilen hergestellt, die bereits min-destens mit einer Seriennummer gekennzeichnet sind, so sind diese wesentlichen Teile abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 lediglich mit der Angabe nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes zu kennzeichnen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass auf dem führenden wesentlichen Teil alle Angaben ge-mäß Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 angebracht sind. Deuten Angaben auf der Schuss-waffe auf einen anderen Hersteller hin, so sind diese durch zwei waagerecht dauer-haft eingebrachte Striche zu entwerten, wobei die Angaben weiterhin lesbar bleiben müssen. Angaben auf der Schusswaffe, die auf eine andere Munition oder auf ein anderes Laufkaliber hindeuten, sind zu entwerten.
  4. Du solltest doch wissen, dass man auch ohne Probleme drei kalibergleiche Waffen im Grundkontingent haben kann
  5. Für Kurzentschlossene macht das durchaus Sinn, wenn er sich ne Waffe bauen lassen möchte. Ab nächstem Monat darf auf der Waffe nur ein Hersteller angegeben sein, der Rest muss durchgestrichen werden. Sieht halt scheiße aus.
  6. Wer viel fragt, geht viel irr.
  7. Hätte jetzt gedacht, dass das von der WZP umfasst wird.
  8. Du hast Recht - mit Abfragen wäre was anderes gemeint gewesen. War unscharf von mir formuliert.
  9. Ja, mit Datum. Habe soeben selbst recherchieren können, dass WZP für waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung der Polizei steht. Wofür steht dann POL?
  10. Freitag per Mail angefordert,heute die Stammblätter im Kasten gehabt. Frage: welche Abfrage verbirgt sich hinter dem Kürzel WZP?
  11. Da hast du Recht, wenn man das AR10 als Ursprungsprodukt betrachtet. Die Runterskalierung auf das AR15 ist aber direkt einem militärischen Projekt geschuldet.
  12. Das ist definitv falsch. Es war von Anfang an eine militärische Entwicklung.
  13. Ganz klar, beim R8 kommt das nicht zum Tragen. Ist ja logisch , schließlich handelt es sich um einen Repetierer. Die "Vollauto-Grundkonstruktion-Argumentation" kommt auch z.B. bei HA-Flinten beim Verschlussträger zum Tragen, wo dieser kein wesentliches Teil darstellen soll. Mir ist klar, dass der Leitfaden stellenweise ungarer Mumpitz mit recht...kreativer Auslegung des Gesetzestextes ist. Der letztendlich nur zu noch mehr Rechtsunsicherheit führt. Schönes Beispiel M1/M2 Carbine. War zuerst das Ei oder das Huhn da? Zielrichtung ist klar: AR-Lower. Das ganze hat man pseudo-fachlich verpackt.
  14. Auch nicht, meines Wissens nach. Wie gesagt, man wollte mit der Änderung gezielt die AR-Lower erwischen und hat versucht, dem ganzen eine technische Grundlage zu geben. Dabei kommt dann eben Murks heraus. Es gibt nämlich keinen logischen Grund, warum die Abzugsgruppe eines M1A wesentliches Teil ist, die eines Garands aber nicht.
  15. Ist es aber nicht, da bei der Mossberg keine vollautomatische Grundkonstruktion zugrunde liegt.
  16. Gemäß Leitfaden hat das Ruger 10/22 aber kein unteres Gehäuse.
  17. Laut dem BKA-Leitfaden können doch nur vollautomatische Langwaffen oder solche Waffen, die auf einer solchen basieren, ein mehrteiliges Gehäuse haben (technisch natürlich Unsinn, aber man muss dem "Lex Lower" ja einen pseudo-fachlichen Anstrich geben). Aufgrund dessen ist die Abzugseinheit eines M1A wesentliches Teil, die eines Garands, SKS oder M1 Carbines müssten jedoch keines sein, da es sich um rein halbautomatische Urkonstruktionen handelt. Somit kein mehrteiliges Gehäuse und somit nur die Systemhülse wesentlich. Beim 10/22 würde ich das auch so sehen. Falls ich das falsch interpretiere, bitte gerne berichtigen!
  18. Eben nicht. Das WaffG spricht nur von Nachtsichtauf- und -vorsätzen.
  19. So verstehe ich das auch. Wobei die Einfuhr von verbotenen Gegenständen sicher nicht so einfach ist. Ansonsten hege ich, wie Tony, eine gewisse Skepsis.
  20. Ist das Schreiben schon bekannt? Drittes-Waffenänderungsgesetz.pdf
  21. Stadt, leider. Im 3km entfernten Landkreis geht es äußerst zügig. Hast du mehr Infos? Zumindest wird die VS-Abfrage als Grund genannt.
  22. Kann ich nicht bestätigen, warte schon 4 Wochen.
  23. Aufgrund von massiver Einschüchterung, nicht, weil das Volk die Richtlinie so toll fand.
  24. Nicht nur das, die VEBEG, also ein staatlicher Betrieb, hat noch 2018 verbotene Magazine ins Volk gebracht - mit dem Wissen dass es diesen tollen Stichtag gibt. Also: -absehbar verbotene Gegenstände verkauft -Erlös und Steuern kassiert -und wenn es ganz blöd läuft, dürfen diese Gegenstände wieder entschädigungslos an den Staat übereignet werden Double Penetration von ganz oben.
  25. Muss es nicht zwangsläufig. Du darfst übrigens Waffe sagen, davon macht sich keiner ins Höschen
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.