Ja, es hat mir auch den Anschein, dass man Sachen so auslegt oder gar hinzudichtet, dass sie ins eigene Wunschdenken passen.
Alleine der Unsinn mit den geteilten Gehäusen, die nur bei Vollautomaten oder deren Ablegern vorkommen sollen.
Dann wiederum sagt man:
UMP = zweiteiliges Gehäuse
USC = einteiliges Gehäuse. "Lower" ist lediglich der Abzug
Obwohl praktisch überhaupt kein Unterschied besteht.
Zumal das WaffG bei Gehäusen überhaupt nicht nach "vollautomatisch/vom VA abstammend" und den übrigen Waffen unterscheidet.
Völlige Willkür.
Immerhin ist mal schwarz auf weiß zu lesen, dass die Niedermeier-Neubauten, gefertigt bis 31.8.2020, legal bleiben.
Daraus lässt sich meiner Meinung nach auch ableiten, dass bis zum 31.8.20 verschlossene Sear-Cut-Upper legal bleiben.
Und Gurte sind keine Magazine, hurra.