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Raiden

WO Silber
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  1. https://m.facebook.com/EnglishShootingUK/photos/a.651213134993500/3631845773596873/ Sind wohl doch noch nicht entzogen.
  2. Soweit ich gelesen habe, wurde eine solche pinke Waffe eingezogen, dem Besitzer daraufhin "unerwachsenes Verhalten" vorgeworfen und deswegen sämtliche Lizenzen entzogen.
  3. Ich sehe keinen Ansatz für einen rechtlichen Status im Gesamten. Im Gesetz aufgeführt sind (wesentliche) Einzelteile und komplette Dekowaffen. Dazwischen gibt es nichts.
  4. Raiden

    Büchsenkauf

    Also ist der Händler gar nicht unbeholfen, sondern einfach nur unseriös.
  5. Dennoch werden im neuen WaffG/AWaffV nur komplette Dekowaffen genannt. So, wie die Teilesätze jetzt sind, tauchen sie in den Gesetzestexten zumindest nicht auf, müssen also wie einzelne Teile betrachtet werden. So würde ich das handhaben. Aber wie sich hier schon abzeichnet, sind die bei der Novelle wohl einfach hintenüber gefallen.
  6. Achtung, auch ein LW-Griffstück unterliegt neuerdings der EWB-Pflicht.
  7. "Teilesatz" ist kein Rechts-, sondern ein Marketingbegriff. Es ist ja nichts anderes als eine Sammlung loser Teile, die jetzt eben teilweise EWB-pflichtig sind. Einen besonderen Status wie komplette Dekowaffen haben sie nicht. Orientieren würde ich mich bei der Unbrauchbarkeit daher nach den EU-Dekorichtlinien.
  8. Da bin ich gedanklich bei dir. Die (Alt-)Dekowaffen werden trotzdem gesamtheitlich betrachtet. Auch der 98er hätte nun ein EWB-pflichtiges Teil
  9. Ist nicht nötig, da in Paragraph 25c der AWaffV eindeutig geregelt
  10. So langsam wundert mich die katastrophale Gesetzeslage gar nicht mehr. R.I.P. Schießsport 2025 @BJ68 jetzt hör halt auf zu jammern
  11. Das hat wohl eher damit zu tun, dass einige Politiker selber Inhaber der grünen Pappe sind.
  12. 0er reicht nicht ☝️
  13. Glaubst du den Quatsch eigentlich selbst, den du manchmal von dir gibst?!
  14. Ok, dann ist es aber keins der klassischen Waffenforen wie WO, Gunboard etc.
  15. Mich würde auch mal interessieren, welches Forum das sein soll. Ich bin nicht erst seit gestern im Internet, sowas wär mir aufgefallen. Entweder Darknet oder: völlig frei erfunden.
  16. Das hast du ganz richtig erfasst.
  17. In einen Einser. Nuller ist für verbotene Magazine nicht zulässig!
  18. Das ist natürlich Mist, danke für die Info. In Österreich o.ä. beschießen lassen ist keine Option?
  19. Du bekommst nicht "einfach so" eine Waffe. Sammler, Jäger oder Sportschütze, sonst als Normalo keine Chance.
  20. Kurz: Entweder: -Jagdschein machen -Sportschütze im Verein werden (1 Jahr Training, regelmäßig schießen,Waffensachkundeprüfung absolvieren)
  21. Raiden

    Beiträge löschen ?

    Gar nicht.
  22. Leute, kommt mal klar. Ein kleiner Hinweis ist ja nicht verkehrt, aber hier wird ja direkt Grenzdebilität unterstellt.
  23. @steven Verboten! http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
  24. Falls blöde Bemerkungen kommen: In Paragraph 37f sind keine IDs gefordert. Die tauchen im WaffG auch gar nicht auf. Diese spielen im Waffenregistergesetz eine Rolle, aber das tangiert Privatleute bei einem Privatgeschäft erstmal überhaupt nicht.
  25. Raiden

    10 Schuß Magazin

    Ich muss mich dennoch etwas präzisieren: ein fest eingebautes Magazin für Halbautomaten ist einzeln für sich, im Gegensatz zu den zu großen Wechselmagazinen, nicht verboten. Erst die Waffe mit eingebautem "großen" Magazin ist verboten.
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