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Raiden

WO Silber
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  1. In der Standard-DSB-Standordnung sind solche Waffen vom Schießbetrieb ausgeschlossen. Hat das rechtlich bindende Kraft oder ist das eher eine Hausordnung, die der Hausrechtinhaber auch einfach übern Haufen werfen kann?
  2. Raiden

    AR15 Upper und Lower

    Weil ein Upper kein WS ist und somit auch nicht unter erleichterten Voraussetzungen erworben werden kann.
  3. Wesentliches und zugleich verbotenes Teil. Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim BKA notwendig. Siehe hierzu Paragraph 58 (14) in Verbindung mit 40 (4).
  4. Nun, ich kenne Fälle, da wurde erst teilweise 20 Jahre nach Beschaffung der Magazine die passende Waffe erworben.
  5. Andersrum geht es nicht bzw. mit großem zeitlichen Abstand?
  6. Da sagt das Gesetz was anderes.
  7. Gerade die P-Mags bieten doch Beschriftungsstoff für nen ganzen Roman.
  8. Raiden

    Meldung Teilesätze

    Was gibt es da zu klären? "Teilesatz" ist kein waffenrechtlicher Begriff, es ist vielmehr einfach eine Sammlung loser Teile. Nach dem neuen WaffG sind davon leider viele wesentlich. Die Vorgehensweise ist in Paragraph 58 beschrieben.
  9. Dem kann man einen Riegel vorschieben. Wozu? Die Rechtslage ist eindeutig und lässt sich nicht interpretieren.
  10. Waffenrecht ist Bundesrecht. Aber Bayern hat ja öfter mal eine "kreative Auslegung".
  11. Andere Frage: gebt ihr auch die Beschriftung auf dem Magazinboden an? Was ist mit Symbolen oder dem Herstellungsdatum? Gebt ihr den ganzen Zahlenzirkel an?
  12. Mir egal, wie der Kontrolleur das sieht. Die AWaffV sagt eindeutig, dass wesentliche Teile, also auch Wechselsysteme und Austauschläufe, sowie Schalldämpfer nicht mitzählen. Sofern sich die einzelnen Teile nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammensetzen lassen.
  13. Ich mag es ja, wenn z.B. Aufkleber mit im Paket liegen - aber beim aktuellen Design bekomme ich irgendwie Juckreiz.
  14. Blöd ist's nur, wenn man dann zusätzliche Magazine für die KW erwerben möchte.
  15. Wird dann halt blöd, wenn man irgendwann den Verbleib nachweisen soll.
  16. Die Meldung ist unvollständig, die Angabe der dauerhaften Beschriftung fehlt. Vergleiche Parapgraph 37f
  17. Raiden

    Meldung Teilesätze

    Sofern FA: ja. Anderenfalls erlaubnispflichtig.
  18. Nö, er ist eine jagdrechtliche Erlaubnis, die von diversen Erlaubnispflichten des WaffG freistellt.
  19. Kompressor: Erwerben und neue WBK ausstellen lassen. Wo ist das Problem?
  20. Richtig, vergleiche Paragraph 13 (3) ASE: stimmt natürlich, da hab ich mich der Einfachheit halber salopp ausgedrückt.
  21. Gemäß Paragraph 13 (5) erfolgt dies für Jäger erlaubnisfrei Der Jagdschein ist nicht die Erlaubnis, sondern stellt den Jäger von der Erlaubnispflicht frei. Ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.
  22. Richtig, du zeigst den Jagdschein. Danach erhältst du die waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer WBK. Der Jagdschein ist in diesem Zusammenhang dein Bedürfnisnachweis. Der Jäger hat halt das Glück, dass er die waffenrechtlichen Angelegenheiten im Nachhinein klären darf. Da der Jagdschein von der Jagdbehörde ausgestellt wird und nicht von der Waffenbehörde, erhält er auch keine ID. Das WaffG ist für die Erteilung etc. von Jagdscheinen schlicht nicht zuständig.
  23. Raiden

    Meldung Teilesätze

    Weil neues wesentliches Teil. Wesentliche Teile von Kriegswaffen, welche aber nicht im Kriegswaffenkontrollgesetz genannt sind, unterliegen dem Waffengesetz, was sie zu verbotenen Waffen(teilen) macht. Und natürlich ist das Schwachsinn. G3-Verschlusskopf: erlaubnispflichtig G3-Verschlussträger: verboten Beides zusammengebaut: Kriegswaffe(nteil) Früher war das andersrum, da war der Verschlusskopf das böse Teil und der Verschlussträger unkritisch (solange nicht eingebaut!). Nun hat man aber gesagt, dass der Verschlussträger die FA-Funktion steuert. Dies zum Hintergrund.
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