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Raiden

WO Silber
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  1. Steht wo? Das war schon damals Unsinn. Das bezweifel ich ganz stark.
  2. Raiden

    NWR ID

    Ich hatte mir mal nen Voreintrag geholt. Als der SB auf den Bildschirm schaute, murmelte er sowas wie "...hier 3 Kurzwaffen...", wobei ich mich fragte, wo die 3. auf einmal herkam. Mir wurde fälschlicherweise eine Waffe zugeordnet, die nicht in meinem Besitz war. Das NWR ist schon aus dem Grund Müll, weil es mit Müll gefüttert wird. Mit multiplen "Seriennummern" wird das nicht besser werden.
  3. Das Akronym besteht aus den Buchstaben S, B und D und es ist nicht der DSB.
  4. Fakt ist: Rechtssicherheit besteht nicht. Eine Toleranzklausel im Gesetz könnte Abhilfe schaffen. Gewollt ist diese aber sich nicht.
  5. Ich gehe von letzterem aus. Gemäß Gesetzestext muss man ja einen Antrag zur Besitzerlaubnis stellen (oder abgeben). Ein Antrag kann allerdings auch negativ beschieden werden.
  6. @CZM52 Hätter ihr evtl. Zeit, das für mich zu erledigen oder habt ihr ab morgen komplett dicht/Urlaub?
  7. So, da ja bei vielen Bümas die Urlaubszeit losgeht und sie sicher auch mit den Vorbereitungen für das NWR II beschäftigt sind, kam mir eine Idee. Wäre es in diesem speziellen Fall evtl. möglich eine Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung zu erlangen?
  8. Liberalisierung mit Funktionären, die vom Sichtbarsein abraten? Geheimdiplomatie hat doch die letzten Jahre so gut funktioniert - warum ändern? Die Bittstellerbriefchen waren doch auch sehr erfolgreich.
  9. Richtiges Deutsch ist das auch nicht.
  10. Genugtuung. Es geht doch gar nicht um praktische Gründe, wenn man nur genug Ideologie vor sich herträgt.
  11. Das SL-8 war ja nicht ohne Grund eine Zeit lang grau.
  12. Hauptsache ist doch, dass Deutschland sicher und der Terrorismus besiegt ist.
  13. Dankeschön! Dann stoße ich das schnellstmöglich an.
  14. Ich kann nicht glauben, dass es nur am VS liegen soll. Wird derzeit wohl gerne als Ausrede hergenommen, um die eigene Unfähigkeit zu vertuschen. Antrag vor 2 Wochen abgegeben, Stand heute: dauert noch mindestens zwei Wochen, soll am VS liegen. Bei Bekannten aus einem anderen Verwaltungskreis dauerte die VS-Abfrage nicht einmal eine Woche.
  15. Moin zusammen, wie sieht es eigentlich mit den Bestandswaffen aus, die momentan bei den Händlern stehen? Müssen diese ab dem 1. September kennzeichnungsmäßig auf neuen Stand gebracht werden? Hintergrund: Ich habe ein Wechselsystem und würde es gerne zur ganzen Waffe komplettieren lassen. Auf den Teilen stehen unterschiedliche Hersteller, wie heute üblich. Da meine EWB noch auf sich warten lässt, würde ich die Waffe vor September herstellen lassen, damit sich das ganze Durchgestreiche von Herstellernamen etc. evtl. vermeiden lässt.
  16. Der Sinn des Forums ist möglichst fachlicher Austausch Gleichgesinnter.
  17. Gegenwind in einem Waffenforum bezüglich Anti-Waffen-Meinungen. Wer konnte denn das bloß ahnen? @wietschorke Definiere doch mal bitte, was ein Sturmgewehr überhaupt ist.
  18. Seit wann sind vom Schießsport ausgeschlossene Waffen für das Jedermannschießen zulässig?
  19. @chapmen Ja, wurde ja schon mehrfach genannt und ist, in Verbindung mit 14 (4) neu, die Lösung. Leider erst ab nächstem Monat.
  20. https://de.m.wiktionary.org/wiki/umbauen Ich sehe jetzt nicht, warum ein Kürzen nicht vom Begriff des Umbauens umfasst sein sollte.
  21. Wie schon gesagt, kann es sich, entgegen der Aussage im Schreiben, nicht um die erste Fortbestehensprüfung 3 Jahre nach der erstmaligen Erteilung handeln, da dir schon 2009 WBKen ausgestellt werden. Danach kann im begründeten Einzelfall geprüft werden, wenn Gründe vorliegen, die das Fortbestehen des Bedürfnisses in Frage stellen. Diese Gründe soll er dir mal nennen. Die zwingende Forderung nach einem Schießbuch ist gelogen, da die WaffVwV davon spricht, dass das Bedürfnis durch Bescheinigung des Vereins ODER durch Schießbuch nachgewiesen werden kann. Gerade in diesem Hinblick ist das Bestehen auf Nachweis des Schießens mit jeder Waffe und Nachweis der Disziplin reine Beugung der Verwaltungsvorschrift und Schikane. Ebenso ist die Forderung bei Jägern überzogen, die über Vorlage des gültigen Jagdscheins hinausgeht. Das Genügen der alleinigen Mitgliedschaft nach 10 Jahren gilt leider erst ab nächstem Monat. Das Schreiben ist eine Frechheit. Vor allem die Fristsetzung ist im Hinblick auf die Urlaubszeit unterste Schublade.
  22. So erfolgreich, dass in letzter Sekunde noch die Mengenbegrenzung auf gelb hinzugekommen ist...mit der ja angeblich die Verbände einverstanden waren.
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