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Raiden

WO Silber
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Alle Inhalte von Raiden

  1. Naja, wenn die Händler in dem einen Bundesland etwas handeln dürfen und die Händler aus den anderen Bundesländern nicht, liegt da Ungleichbehandlung vor.
  2. Für soviel Dankbarkeit und Vertrauen hält man doch gerne seinen Arsch hin.
  3. Zumindest "mein" Bundesland sagt, dass im Zweifel für den Besitzer gesprochen wird, da er ja nicht ahnen konnte, dass er Rechnungen aufheben müsste.
  4. Das ist ja das Schizophrene. Die gelbe gibt es extra für nicht-deliktrelevante Waffen. Deswegen muss man sie einschränken. Deutsche Gesetzeslogik...
  5. Dann brauchst du einen Voreintrag auf grün - dabei wird natürlich auch geprüft, ob die beantragte Waffe erforderlich ist, also, ob du nicht schon eine Waffe hast, mit der du die gewünschte Disziplin schießen kannst. Die 11. Ordonnanzwaffe wird so z.B. schwierig.
  6. Deswegen wundere ich mich, wie es diese Passage in die FAQ geschafft hat.
  7. Upper/Searcut/Spacer
  8. "Können aktuell noch Griffstücks – konkret Griffstück Glock 17 ohne Lauf und ohne Verschluss – frei verkauft werden, also ohne dass eine Erwerbsberechtigung dafür benötigt wird? Bis zum 31.08.2020 handelt es sich hierbei nicht um wesentliche Teile und sie können nach wie vor ohne Erwerbsberechtigung verkauft werden. " WTF?
  9. Im BDMP sind nur glatte Läufe zulässig. Einzig bei Skeet wird nicht auf den Lauf eingegangen. Allerdings sind dort nur Flinten und keine Büchsen zulässig.
  10. Darf man mit der Büchse dann Treibspiegelpatronen verschießen?
  11. Ist ja auch so superdupereinfach.
  12. Wieso stattdessen? Es gibt kein relevantes Forum. Weder für Waffen allgemein, noch für die Jagd oder für Sammler. Ebenso wenig relevant sind die selbsternannten Waffenlobbies. Was ist eigentlich mit dem Forum Waffenrecht? FvLW hat sich auf den Erhalt von WO beschränkt. ProLegal? Leben die noch? GRA? Fremdscham hoch 10. Teils reißerisch, teils halbwahr und die Galionsfiguren sind auch nicht gerade Sympathieträger oder charismatisch. Das braucht es aber, wenn man sich selbst in die Öffentlichkeit rückt.
  13. „4.4 Magazine sind für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen." Ob ein Gurt ein Magazin ist, werden dann spätestens die Gerichte klären.
  14. Nur, wenn es kein Wechselmagazin ist.
  15. Du hast ja alles ordnungsgemäß und gesetzeskonform angezeigt. Was das Amt draus macht (Urlaub, Drucker kaputt, akute oder chronische Arbeitsunwilligkeit), ist nicht dein Problem. Schließlich ist der Erwerb/das Überlassen innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen - und nicht der Eintrag/Austrag vorzunehmen.
  16. Meldest dich beim Einwohnermeldeamt ganz normal um. Den Rest machen die.
  17. Würde Zubehör wie ZF usw. immer einzeln anbieten. Die geringe Wahrscheinlichkeit, dass jemandem genau dein Setup zusagt, schränkt den Käuferkreis doch stark ein. Die Waffen würde ich auf egun einstellen. Dort kannst du ja auch einen Mindestpreis eingeben.
  18. Raiden

    Schlagbolzen Stgw.90

    Ferndiagnose ist schwierig. Da scheint sich bei dir was verklemmt zu haben.
  19. Raiden

    Schlagbolzen Stgw.90

    Um Himmels Willen! Wenn der Haltepin draußen ist, einfach den Schlagbolzen nach hinten rausziehen, der fällt dann fast schon von selbst raus.
  20. ****** gibt es leider überall, korrektes Verhalten ist das nicht.
  21. Ich sehe da überhaupt keine Probleme. Eine Waffe ist erforderlich, wenn keine vorhanden ist oder die vorhandenen nicht dafür eingesetzt werden können. Es hängt ja nicht allein am Kaliber. Beispiel: BDMP ZG3 mit Mündungsbremse ZG4 ohne Mündungsbremse DG3 mit offener Visierung Zack, bumm, peng: 3x HA in .223 Rem. Völlig problemlos und legal.
  22. Hätte ich jetzt so gedeutet, aber da kennst du dich besser aus als ich! https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/495-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1 §21 3) Wird eine Schusswaffe aus wesentlichen Teilen hergestellt, die bereits min-destens mit einer Seriennummer gekennzeichnet sind, so sind diese wesentlichen Teile abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 lediglich mit der Angabe nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes zu kennzeichnen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass auf dem führenden wesentlichen Teil alle Angaben ge-mäß Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 angebracht sind. Deuten Angaben auf der Schuss-waffe auf einen anderen Hersteller hin, so sind diese durch zwei waagerecht dauer-haft eingebrachte Striche zu entwerten, wobei die Angaben weiterhin lesbar bleiben müssen. Angaben auf der Schusswaffe, die auf eine andere Munition oder auf ein anderes Laufkaliber hindeuten, sind zu entwerten.
  23. Du solltest doch wissen, dass man auch ohne Probleme drei kalibergleiche Waffen im Grundkontingent haben kann
  24. Für Kurzentschlossene macht das durchaus Sinn, wenn er sich ne Waffe bauen lassen möchte. Ab nächstem Monat darf auf der Waffe nur ein Hersteller angegeben sein, der Rest muss durchgestrichen werden. Sieht halt scheiße aus.
  25. Wer viel fragt, geht viel irr.
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