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IGNORED

Sicherheit im Rückraum von Schießanlagen


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Geschrieben (bearbeitet)

Völlig ohne jeden Anlass stelle ich die folgende Frage für einen Freund, der kein Internet hat:

 

Was denkt Ihr über das Folgende zur Verbesserung der Sicherheit bei (vermeintlich) auf Sicherheit kontrollierten Waffen?

Ist das überflüssiger Regelungswahn (weil sich abseits der Feuerlinie niemals ein Schuss löst) oder ein denkbarer Ansatz mit Sicherheitsgewinn?

 

1. Die wohl einzige Möglichkeit, Irrtümer und Fehler im Rahmen der Gewinnung der Überzeugung über das tatsächliche Entladensein von Waffen (Sicherheit) zuverlässig auszuschließen besteht darin, dass die Waffe bei der Prüfung mit einem an beiden Seiten des Laufes, also sowohl aus dem Patronenlager als auch aus der Mündung sichtbar hervorragenden, Sicherungsmedium (Flag, Fahne, Schnur, Plombenstick) ausgestattet ist.

>> weil nur bei Herausragen aus der Mündung sicher ist, dass das Patronenlager frei und für Muni blockiert ist
 

2. Im gesamten Waffentragebereich sollte beim Transport nicht geholsterter Waffen außerhalb einer Hot-Range-Übung das Entladensein immer in entsprechender Form sichtbar sein; dies gilt auch für verpackte Waffen.

>> also aufgrund Hausrechts ab dem Betreten der "Anlage" bis zum Verlassen und ohne dass bereits irgendein Regelwerk greifen muss

 

3. Auf allen Veranstaltungen und auch beim Trainingsschiessen ist durch die Standbetreiber, die Schießleiter und Match-Funktionäre sicherzustellen, dass die Verantwortlichen und alle amtierenden Aufsichten auf eine entsprechende Verfahrensweise durchgängig bestehen und die Einhaltung auch beim Ein- und Auspacken zumindest stichprobenartig überprüfen.

>> Die "Gewöhnungsphase" sollte bei freundlichen aber nachdrücklich agierenden vaP nicht allzu lange dauern

 

4. Auf die insoweit getroffenen Anordnungen ist in der Schiesstandbenutzungsordnung, in Ausschreibungen und bei Onlineanmeldeseiten auf diesen hinzuweisen. Jeder Standbenutzer ist darüber - dokumentiert - zu informieren.

>> allgemeine Mitgliederinfo und Unterschrift auf Hinweisblatt bei der Anmeldung für "Fremdbenutzer"

 

5. Die Vorgaben zur Benutzung des Sicherungsmediums wären damit sofort und ohne großes "öffentliches Aufsehen" rechtlich abgesichert und Verstösse im Rahmen bestehender Regelwerke bei Wettkämpfen zu bestrafen.

>> Hausrecht des Betreibers gilt ab der Haustür. Betreiber organisiert und informiert die Aufsichten, ggf,. über einen privilegierten Verein, der dies für ihn übernimmt. Match Veranstalter sind als Standnutzer daran gebunden.

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben

Ich glaub ich versteh die Frage nicht.

 

Wenn ich erst an der Feuerlinie / Schützenstand in Richtung Kugelfang auspacke, kann eigentlich nichts passieren.

 

Auspacken hinter den Schützen finde ich doof, da ich ja eigentlich irgendwie die Waffe öffnen und kontrollieren muss (aber wo ist die sichere Richtung)

 

Bei ausgewiesener safety area: muss dann auch eine Aufsicht das Auspacken kontrollieren; was ist wenn Du nach Deinen Handhabungsübungen holstern willst; wieder jemand den Ladezustand kontrollieren?

 

Ist das die Situation um die es geht oder sind die Hintergründe der Frage anders?

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