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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Fireflie1995:

Innerhalb von 6 Monaten darf man ja nur 2 Schusswaffen erwerben. Gilt dies für eine Person allgemein oder gilt dies pro WBK? (Bei vorhandener Gelber und Grüner)

 

Der Text ist doch recht eindeutig: 

 

Zitat

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

 

Natürlich gilt das für den EINEN Antragsteller = Sportschützen.

 

Es ist vermutlich Auslegungssache und bedarf guter Argumente, um von dieser Regel abweichen zu dürfen. 

 

Um mal ein fiktives Szenario zu bringen: der international renommierte Sportschütze und Olympionike Gutfried Gutschuss zieht von Österreich nach Deutschland und möchte zeitnah in seinen 5 Disziplinen bei Wettkämpfen wieder antreten können. Dem weird man vermutlich leichterdings erlauben, seine WBK schnell zu füllen. 

Aber mit "ich habe da bei Pistolen-Palast24.com ein gutes Angebot gesehen" oder "ich könnte vom alten Vereinskollegen alle Waffen auf einmal übernehmen", wird man wohl eher wenig erfolgreich sein. 

 

Wenn man gute Argumente hat, sollte man es probieren, mit den Leuten zu sprechen. Mehr als NEIN sagen, können die auch nicht. 

 

 

Geschrieben

Jetzt stellt sich nur die Frage wie das bei einer gelben WBK aussieht auf der zwei Personen eingetragen sind (Tochter wurde auf die WBK des Vaters mit eingetragen, sie hat sonst keine andere), dürfen beide innerhalb von 6 Monaten je 2 Waffen erwerben und eintragen? 

Ich weiß das dieser Fall selten bis nie eintreten wird aber wir sind ja in Deutschland und man muss auf alles vorbereitet sein.

Geschrieben

Die Frage stellt sich nicht wirklich.

Zwei eingetragene Personen auf einer WBK bedeuten nur dass beide berechtigt sind. Sie werden deshalb bezüglich des Erwerbsstreckungsverbotes und bei der Grünen WBK bezüglich des Grundkontingents nicht wie zwei verschiedene Personen behandelt.

Hierzu muss jeder eine eigene WBK besitzen. 

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