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Fireflie1995

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  1. Hattest du dich vorher schon überprüfen lassen oder bestand schon eine WBK? Das ist ja echt extrem schnell
  2. Das klingt ja schon mal nicht schlecht. Aber die 2 Wochen funktionieren sicherlich nur, wenn man vorab schon einen Antrag gemacht hat und dann die Bedürfnisbescheinigung nachreicht, oder? Wäre ja sehr flott, wenn die ganzen Überprüfungen und Bearbeitung beim SB innerhalb von 2 Wochen funktionieren. Bin mal gespannt, wie lange es bei mir dauert, ist jetzt 1,5 Wochen her, wobei ja Ostern/Osterferien jetzt dazwischen liegen.. Zum Thema Briefkasten: Ist es nicht üblich, die WBK persönlich abholen zu müssen? Werden die beim Erstantrag einfach zugeschickt?
  3. Danke für die Antworten. Dann bin ich mal gespannt, wie lange es bei mir dauert. Den Erstantrag hab ich Online gemacht. An diejenigen, bei denen es sehr schnell ging: Liefen da im Vorfeld schon Überprüfungen? Mir wurde gesagt, dass gerade die ganzen Abfragen sehr lange dauern können. Ist meine erste WBK, daher ist noch nichts vorher gelaufen an Prüfungen etc.
  4. Wie lange habt ihr auf eure WBK nach Antrag bei der Behörde gewartet?
  5. Kurz zur Erklärung meiner genauen Fragerei.. Das Problem ist ja, dass jeder "etwas anderes" sagt. Dass das Gesetz sehr wage ist, und die Interpretation viel Spielraum lässt. Letztendlich möchte ich natürlich Probleme mit der Polizei bzw. dem Gesetz vermeiden ... Vielen Dank für die Vielen konstruktiven Antworten!
  6. Hallo, eine kurze Verständnisfrage. Auf dem Weg zum Schießstand/Schützenverein müssen Waffe und Munition ja getrennt voneinander gelagert werden, nicht zugriffsbereit, nicht geladen, nicht schussbereit. Also am besten im Kofferraum. Ich kenne es von Kollegen so, dass sie meist eine Tasche mit der Munition und separat eine weitere Tasche oder einen Waffenkoffer mit der Waffe dabei haben. Wie sieht es rechtlich aus, wenn man nur eine Tasche benutzt (zB Waffentasche von DÖRR), welche verschiedene Segmente/Bereiche hat, die einzeln abschließbar sind (Vorhängeschloss). Darf man dann in der einen Tasche die Waffe und Munition transportieren? Natürlich in unterschiedlichen „Abteilungen“ der Tasche und jeweils separat mit Vorhängeschloss verschlossen. Gilt das dann rechtlich als „getrennt voneinander gelagert“? Vielen Dank
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