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IGNORED

Wie verhaltet ihr Euch bei einer Polizei-Kontrolle?


Wie verhaltet ihr Euch bei einer Polizei-Kontrolle?  

32 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Wie reagierst Du?

    • Ich antworte freundlich und höflich. Und warte deren weitere Fragen und Aufforderungen ab.
      28
    • Die Innenraumbeleuchtung ist bereits angeschaltet, das Fenster heruntergekurbelt und die Hände sind "10 vor 2" auf dem Lenkrad.
      6
    • Ich frage entrüstet, was der Quatsch soll (und füge noch hinzu, dass man besser andere kontrollieren solle)
      0
    • Ganz offen gestehe ich, dass ich zwar zwei Bier getrunken habe, aber damit auf jeden Fall unter 0,5Pomille liege.
      0
    • Ich weise die Beamten darauf hin, dass ich ein halbes Dutzend Waffen dabei habe.
      0
    • Kurz bevor ich den Kofferraum öffne, weise ich darauf hin, dass Waffen an Bord sind.
      6
    • Nur wenn man mich fragt, ob ich Waffen oder andere gefährliche Gegenstände dabei habe, werde ich die Waffen erwähnen.
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    • Beim Aussteigen öffne ich die Jacke und zeige, was ich noch am Gürtel habe.
      0
    • Wenn man mich bittet, die Koffer/ Futterale zu öffnen, verlange ich, dies nur auf dem Revier machen zu dürfen.
      4
    • Ich verweigere jede Aussage und Zusammenarbeit und verlange nach meinem Anwalt.
      0
    • Ich . . . (bitte in der Antwort näher erläutern)
      1


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Freitagabend, kurz nach zehn. 

Du bist gerade auf dem Rückweg vom Schießstand oder aus dem Revier und fährst - wie immer - die Landstraße entlang. 

Die Waffen entladen, von Munition getrennt, die Waffenkoffer/ Futterale ordentlich verschlossen und die Papiere in der Tasche auf dem Beifahrersitz.

Der (alte) Kombi sieht unspektakulär und eher nach Familienauto aus und ist weniger verdächtig, für Tuning oder abgelaufenem TÜV aufzufallen. 

Du siehst schon ein paar hundert Meter vor Dir Bremslichter und dass es stockt... und ein paar Minuten später weist Dir die Winkerkelle den Weg auf den Parkplatz "Zur grünen Au".

 

"Guten Nambd - allgemeine Verkehrskontrolle. Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte." verlangt die Person freundlich, aber bestimmt. 

 

Und wie reagierst Du?

 

 

P.S.: es gibt zu dem Thema auf Youtube aktuell einige Videos und widersprüchliche Aussagen und Empfehlungen. 

 

Geschrieben

Ich werde den Kofferraum nicht öffnen da es dazu keinen Grund gibt. Eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" rechtfertigt nicht die Durchsuchung des Fahrzeugs/Kofferraums und der "trick" mit dem Verbandskasten und Warndreieck um damit einen Blick in den Kofferraum zu werfen (und auf einen "Zufallsfund" zu hoffen) funktioniert nicht wenn der Verbandskasten und das Warndreieck im Innenraum liegt.

Dazu empfehle ich ein möglichst kleines Set zu kaufen wie z.B.: https://amzn.eu/d/06Nzpsgx

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Geschrieben

Was halt im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle üblich ist.

Papiere, Verbandskasten und Co sind im Innenraum.

Den Hinweis nicht ins Auto zu greifen, wenn der Hund dabei ist.

 

Das alles freundlich aber bestimmt.

 

Ob Waffen im Auto sind ist nicht erwähnenswert.

 

Die Dashcam läuft eh durch.

Geschrieben

Ich fahre seit fast dreißig Jahren, insgesamt fast eine Million Kilometer. Dreimal wurde ich angehalten, zweimal davon bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Kein einziges Mal wollte man irgendwas von mir sehen. 

 

Aber ich würde niemals etwas erwähnen oder Zeugen das für die aktuelle Situation nicht nötig ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich fahre seit 42 Jahren fast jedem Tag mit dem Auto. In dieser Zeit bin ich genau 2x kontrolliert worden.
1x auf der Heimfahrt vom Wasen (Stuttgarter Volksfest): Frage an mich: Haben Sie etwas getrunken? Antwort nein. Danke, gute Fahrt.

1x auf der Heimfahrt von einer astronomischen Beobachtungsnacht um 3 Uhr morgens. Was haben Sie da im Kofferraum (man sah von außen ein riesiges Teleskop)

Antwort: Ich habe astronomische Beobachtungen durchgeführt und fahre nach Hause. Und was sieht man da so? Ich Galaxien, Nebel.... danke, gute Fahrt.

Die wollten nur wissen, ob ich mich auskenne und das Teil nicht irgendwie geklaut habe. Ich hab dann freundlich gefragt, ob sie mal durschauen wollen.

Da war denen aber zu anstrengend.... :-)

Ich war beides Mal freundlich und kooperativ. Dann gibts auch keine Probleme.

 

Bei Waffen an Bord würde ich im Falle einer Kontrolle nur genau das tun, was von mir verlangt wird. Ich würde mich da eher an Tactical Dad's Video halten, denke ich.

 

Ich hab bei mir in der SLG aber 2 Polizisten. Die werde ich mal fragen, was die meinen, wie das am besten ablaufen sollte.

 

Bearbeitet von geissi
Geschrieben

Ich denke mal die Umfrage ist eine Reaktion auf das Video des taktischen Papa. Ich hatte bisher auch nur sehr wenige Kontrollen, aber würde nur das tun, was von mir gefordert wird und nicht proaktiv irgendwas tun oder erwähnen.

 

Aber dazu stellt sich mir eine Frage: im o.g. Video wurde erwähnt, dass auf Verlange die waffen ausgehändigt werden müssen. Ist dem wirklich so? 

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb geissi:

Ich würde mich da eher an Tactical Dad's Video halten

Was hat er denn da so erzählt? Die Videos die ich von ihm kenne sind fachlich... naja.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Heckisack:

dass auf Verlange die waffen ausgehändigt werden müssen. Ist dem wirklich so? 

Nein.

 

Bei Verdacht auf Straftat darf die Polizei Dich vorübergehen festnehmen und die Waffen beschlagnahmen. Auf keinen Fall musst Du sie ihnen vor Ort mitten auf der Straße vorzeigen.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben

Da ich früher sehr viel beruflich und immer unter Zeitdruck unterwegs war bin ich gelegentlich geblitzt und rausgewunken worden. Ein PVB gab mir einen wichtigen Tip, obwohl ich mich verplappert hatte. Niemals sagen: ich hatte es eilig. Das wird dann nämlich als Vorsatz gewertet. Und dann wird es teuer.  

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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb BlackFly:

..... der "trick" mit dem Verbandskasten und Warndreieck um damit einen Blick in den Kofferraum zu werfen (und auf einen "Zufallsfund" zu hoffen) funktioniert nicht wenn der Verbandskasten und das Warndreieck im Innenraum liegt.

 

 

Das muss man nicht mal als "Trick" sehen. Für Verbandkasten und Warndreieck im Fahzeug-Innenraum gibt es noch gute, praktische andere Gründe.

Ein Kofferraum kann im Fall des Falles auch mal verklemmt / unzugänglich sein - im Innenraum gibt es mehr und ggf. direktere Zugriffsmöglichkeiten auf diese Fahrzeugausrüstung.  

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Fyodor:

Nein.

 

Bei Verdacht auf Straftat darf die Polizei Dich vorübergehen festnehmen und die Waffen beschlagnahmen. Auf keinen Fall musst Du sie ihnen vor Ort mitten auf der Straße vorzeigen.

So wie mir beigebracht wurde: Falls - und ich würde die Waffen ohne Frage auf keinen Fall erwähnen bei einer allg. VK - der Kofferraum geöffnet werden sollte oder muss, dann die Frage aufkommt was in den Taschen ist, würde ich sogar Situationsabhängig überlegen ob ich die Waffen erwähne oder frage, was das mit der alg. Kontrolle zu tun hat (also dann "Private Dinge" sagen). Und wenn ich aufgefordert werde das zu öffnen, dann natürlich die Waffen erwähnen. Aber ich würde diese nicht herausnehmen, da ich das lt. dem mir beigebrachten an der Stelle nicht darf. Dann trete ich zurück und die Polizei darf öffnen oder entnehmen. Im besten Fall ist jemand dabei oder ich muss überlegen ob ich das Filme, um die 3 Schritte zu dokumentieren (ich schließe im Kofferraum nicht zusätlich das Futteral ab da nicht nötig - Nein ist es nicht, bevor das wieder jemand schreibt).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb DaTaXi:

(ich schließe im Kofferraum nicht zusätlich das Futteral ab da nicht nötig - Nein ist es nicht, bevor das wieder jemand schreibt).

 

Das hängt ganz stark davon ab, wo du belädst und wo du entlädst. Insofern kann es durchaus notwendig sein, unter gewissen Umständen aber ggf. nicht. Die Pauschalaussage "es ist nicht nötig" ist aber auf jeden Fall falsch.

Bearbeitet von TT01
Geschrieben

Nein, technisch hat er auf jeden Fall Recht. 

 

Im Gesetz ist verlangt: nicht zugriffsbereit. Das ist definiert als mit weniger als drei Handgriffen oder in weniger als drei Sekunden. Z.B. ein Waffenkoffer mit vier Schnappverschlüssen ist damit rein theoretisch auch ohne Schloss ausreichend. 

 

Ich habe aber grundsätzlich überall kleine Zahlenschlösser dran bzw. die integrierten Schlösser abgeschlossen. Für mich ein kleiner Handgriff, der im Fall der Fälle Diskussion erspart.

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Geschrieben (bearbeitet)

Junge Junge Junge,

so langsam glaube ich gesunder Menschenverstand ist vielen Leuten mittlerweile absolut abhanden gekommen. Wenn ich die Antworten so durchlese, was für ein Schwachsinn da teilweise verzapft wird, finde ich es absolut gerechtfertigt, das gewisse Leute ihre WBK verlieren.

 

Warum muss man nur mit aller Gewalt der Exekutive ans Bein pinkeln wollen. Wenn bei einer Kontrolle nicht explizit nach Waffen gefragt wird, halt ich erst mal meinen Rand, sollte es aus welchen Gründen auch immer, gerechtfertigt oder nicht, zu einer Durchsuchung kommen, bevor die Beamten zwangsweise meine legal mitgeführten Waffen erblicken, diese sicher darauf hinweisen. Wenn die Beamten dann meine Waffen kontrollieren wollen, dann frag ich ganz einfach ob sie die Behältnisse selber öffnen möchten oder ob ich das machen soll.

 

Einer polizeilichen Anordnung ist nun einmal Folge zu leisten ob man es nun gut findet oder nicht. Zu welchem Zeitpunkt auch immer, einen Rechtsbeistand, oder jemanden der die Befugnisse der kontrollierenden Beamten evtl. einschränken würde, wird kaum jemand finden.

 

Also redet man mit den Leuten die die geladene Waffe an der Hüfte tragen, und fragt "wie hätten's es denn gerne". Zur Zeit der Kontrolle sitzen sie nun einfach am längeren Hebel. Und Widerspruch oder Schlaumeierei ist in so einem Moment garantiert die schlechteste Lösung. 

 

Waffen im Koffer/ Tasche mit kleinem Schloss, Magazine leer, und WBK/Mun im Schiesskoffer getrennt von der Waffe, egal ob im Kofferraum oder auf dem Rücksitz, meine große passt z.B. nicht in die meisten Kofferräume, schon etliche Kontrollen hinter mir und noch nie irgendwelche Diskussionen oder Schwierigkeiten mit der exekutive gehabt. Der Ton macht die Musik und wenn man denen blöd kommt muss man das entsprechende Echo auch vertragen können.

 

nur meine 2 cent zum Thema

Bearbeitet von de enig echte
Geschrieben

So mache ich es auch und habe zusätzlich noch ein kleines Draht-Zahlenschloß am Griff im Auto hängen. Nur so als Erinnerung, falls es vor dem losfahren etwas hektisch war. Seitdem das Ding da hängt habe ich es nie wieder vergessen. :D

Schloß.jpeg

Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb Fyodor:

Das ist definiert als mit weniger als drei Handgriffen oder in weniger als drei Sekunden.

 

Tut es nicht. Die drei Sekunden sind Richterrecht. Das Gesetz gibt nur die drei Handgriffe als Beispiel für die Zugriffsbereitschaft von Messern.

Genauso wie es ein verschlossenes Behältnis als Beispiel für die Zugriffsbereitschaft von Schusswaffen gibt.

 

vor 37 Minuten schrieb Fyodor:

Z.B. ein Waffenkoffer mit vier Schnappverschlüssen ist damit rein theoretisch auch ohne Schloss ausreichend. 

 

Er redete von Futteral, das hat heute üblicherweise einen Reißverschluss.

 

Und auf die damit verbundene falsche Pauschalaussage habe ich reagiert.

Du verbiegst jetzt wieder WO-typisch die Diskussion, indem Du ein anderes Transportbehältnis definierst.

 

Er hat nicht "technisch auf jeden Fall Recht", er hat nur in einer kleinen Zahl von Unterfällen Recht. Und darauf habe ich hingewiesen.

 

Davon abgesehen:

 

Das gleiche Richterrecht, das die von Dir als Beispiel angebrachten drei Sekunden hervorgebracht hat, spricht mittlerweile beim "verschlossenen Behältnis" von einem mit Schloss abgeschlossenen Behältnis, das vom Gesetzgeber gemeint gewesen sei. Siehe hier auch der nachträgliche Tausch des Wortes "geschlossen" durch "verschlossen" im §42a in 2008 analog zur Definition von Zugriffsbereit. Ja, ein Schnappverschluss ist eine sonstige technische Schließeinrichtung wie das AG Kiel sie ebenfalls angeführt hat. Aber bei vier Schnappverschlüssen und 2 Händen diskutierst Du dann, ob das dann vier Handgriffe sind (weil Du ja beide Hände verwendest) oder nur zwei, weil die Aktion zeitgleich stattfinden kann? 

 

Gerne kannst Du ja der Anlassgeber für eine erfolgreiche Neubewertung des Richterrechts sein, aber bitte bis dahin keine solchen Tipps im Internet geben...

 

Wenn jemand sein Futteral also unverschlossen im Kofferraum transportiert, so kann das OK sein, wenn der Kofferraum separat abschließbar ist (was er bei den meisten Neufahrzeugen nicht mehr ist) und wenn das Beladen innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums (Hofzufahrt schon offen?) erfolgt und das Entladen im befriedeten Besitztum des Schießstandes mit (als gegeben angenommenem) Einverständnis des Besitzers. Wenn denn zwischenzeitlich der Kofferraum nicht aus irgend einem Grund entriegelt.

Tut er das, dann zählt Deine Zählerei gegen die der Polizei und des Richters (#1 Kofferraum auf, #2 Reissverschluss auf, zugriffsbereit). Und wie sowas heute tendenziell ausgeht, kann man sich ausmalen - das ist dann häufig etwas anders als die nächste Sinnlos-Ich-weiss-es-besser-weil-ich-es-doof-finde-Diskussion auf WO...

 

Und wenn ich das lediglich geschlossene aber nicht verschlossene Futteral über offentlichen Grund führe, weil mein Fahrzeug nicht im eigenen befriedeten Besitztum bzw. dem befriedeten Besitztum des Schießstandes, Waffenhändler, Büchsenmachers, whatever be- und entladen kann, dann unterliege ich eben nicht den Befreiungen aus dem §12 WaffG.

 

Bearbeitet von TT01
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb TT01:

Tut es nicht. Die drei Sekunden sind Richterrecht. Das Gesetz gibt nur die drei Handgriffe als Beispiel für die Zugriffsbereitschaft von Messern.

Genauso wie es ein verschlossenes Behältnis als Beispiel für die Zugriffsbereitschaft von Schusswaffen gibt.

Die drei Sekunden ergeben sich genau wie die drei Handgriffe explizit aus der Waff-VwV Nr. 12.3.3.2.  Das verschlossene Behältnis wird zusätzlich als eindeutiger Fall von "nicht zugriffsbereit" im Sinne des § 12 III Nr. 2 WaffG aufgeführt.

 

vor 7 Minuten schrieb TT01:

Siehe hier auch der nachträgliche Tausch des Wortes "geschlossen" durch "verschlossen" im §42a in 2008 analog zur Definition von Zugriffsbereit.

Da gibt es keine Analogie. Der Gesetzgeber hat für das erlaubnisfreie Führen zum Zwecke des Transports von ansonsten einem Führverbot unterliegenden Messern explizit andere Voraussetzungen festgelegt als für das erlaubnisfreie Führen zum Zwecke des Transports von Schusswaffen.

 

Sollte man das ausreizen? Ich denke die Anwort kann sich jeder selbst geben. 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb ChrissVector:

Die drei Sekunden ergeben sich genau wie die drei Handgriffe explizit aus der Waff-VwV Nr. 12.3.3.2.

 

Und da sind sie über das Richterrecht reingekommen, nachdem "unmittelbar" ausdefiniert werden musste.

 

Hier auf WO heisst's ja immer so schön, dass die WaffVwV nur die Verwaltung bindet, aber ja, ich bin bei Dir, dass das indirekt natürlich auch über deren daraus entstehende Bewertung von Sachverhalten eine Auswirkung auf den Waffenbesitzer hat. Fyodor sagte aber (richtigerweise), dass im Gesetz "nicht zugriffsbereit" verlangt ist und fuhr dann damit fort, dass dies definiert sei mit 3 Handgriffen und 3 Sekunden. Letztere stehen aber eben nicht in den Begriffsdefinitionen der Anlage 2 WaffG sondern es sind eben nur die 3 Handgriffe beispielhaft erwähnt.

 

vor 22 Minuten schrieb ChrissVector:

Da gibt es keine Analogie. Der Gesetzgeber hat für das erlaubnisfreie Führen zum Zwecke des Transports von ansonsten einem Führverbot unterliegenden Messern explizit andere Voraussetzungen festgelegt als für das erlaubnisfreie Führen zum Zwecke des Transports von Schusswaffen.

 

Die gibt es durchaus.

 

Sowohl im §42a als auch in der Begriffsdefinition von Zugriffsbereit auf die sich §12 bezieht ist heute das verschlossene Behältnis aufgeführt.

 

Das kannst Du gerne anders sehen, das ändert aber nichts daran, dass das Wording von "ge"schlossen auf "ver"schlossen angepasst wurde.

 

 

vor 28 Minuten schrieb ChrissVector:

Sollte man das ausreizen? Ich denke die Anwort kann sich jeder selbst geben. 

 

Da sind wir uns wieder einig.

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