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IGNORED

Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Elo:

Es stand schlicht so in den entsprechenden Gesetzen.

Deine Antwort auf mein Zitat.

 

vor 31 Minuten schrieb Elo:

Ich gebe aber einen Hinweis - mit der letzten Waffenrechtsänderung gab es eine Neuregelung zu diesem Thema.

Zur unterschiedlichen Kriterien beim Maßstab Zuverlässigkeit in Bezug zum Bedürfnis????????

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb heinzaushh:

Zur unterschiedlichen Kriterien

 

Es gibt keine unterschiedlichen Kriterien.

 

vor 8 Minuten schrieb heinzaushh:

Deine Antwort auf mein Zitat.

 

Genau - ich erwähnte "Gesetze" (Mehrzahl).

 

Aber nochmals - es bleibt dem Betroffenen überlassen, sich im Detail dazu zu äußern.

 

Ich sehe aber keine Ungleichbehandlung oder was auch immer. Es wurde auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze gehandelt.

Wie die Handelnden diese Gesetze dann tatsächlich ausgelegt/angewendet haben, hat das OVG beurteilt.

Geschrieben (bearbeitet)

Nee, das geht aneinander vorbei, ich vermute wir reden über zwei unterschiedliche Vorgänge. Mir gehts um die erste Instanz und deren direkten praktischen Einfluss auf den Waffenbesitz. Alles schon hier diskutiert. Hätte dir gern eine PN gesendet, was aber nicht möglich ist.

Belassen wirs dabei.

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb frosch:

 

Man läßt dieses Urteil rechtskräftig werden.

Nur um im Anschluß gleich einen neuen Bescheid zu erlassen, der die neue AFD Einstufung aufgreift.

Ein analoges Verhalten haben Waffenbehörden bei Urteilen, die ihnen nicht passen, schon gezeigt.

 

 

Man muss sich aber von außen schon fragen, welches Rechtsverständnis hier bei den Behörden herrscht. 

Selbst wenn man postuliert, dass der Verfassungsschutz Recht hat und die AfD insgesamt rechtsradikal wäre, so fragt man sich doch, wie sich allein aus dieser Feststellung eine Verfassungsfeindlichkeit ableiten lässt. Völlig ohne Bewertung ist das der Kern der Demokratie: Wenn die AfD bei einer Wahl die absolute Mehrheit bekommt, dann wäre Deutschland eben rechtsradikal. Wenn die Linke bei einer Wahl die absolute Mehrheit bekäme, dann wäre Deutschland kommunistisch. Aber in beidem steckt doch per se weder die Abschaffung der Demokratie noch ein Widerspruch zu unserer Verfassung. 

 

Abgesehen davon: Wenn man aus den Äußerungen einiger AfD-Politiker ableiten kann, dass die ganze Partei rechtsradikal ist, dann frage ich mich, warum man nicht mit der gleichen Logik den Grünen insgesamt Pädophilie vorwerfen kann. 

 

Weiterhin ist doch die Rückwirkung völlig absurd. Eine strafbare Handlung muss demjenigen doch als solche erkennbar sein. Wenn nun jemand seit 5 Jahren Mitglied in einer Partei XY ist, und diese nun warum auch immer verboten wird - dann ist dieses Verbot doch erst im Nachhinein eingetreten und die Person hätte doch aufgrund des Vertrauensgrundsatzes nicht wissen müssen, dass sie etwas verwerfliches getan hat. Auch das KANN doch letztlich einer Betrachtung durch eine höhere Instanz nicht standhalten. 

Bearbeitet von Harry Callahan
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Elo:

ich sehe aber keine Ungleichbehandlung oder was auch immer. Es wurde auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze gehandelt.

 

die gab es aber:

es wurde vom betroffenen sb geäussert, dass "die afd und ihre mitgleider viel härter angegangen werden müsste!"

Geschrieben

Ich wundere mich nur, das Steven das hier nicht selber schreibt - auch wenn alles immer nur für einen

Freund ohne Internet war....

Meiner MEinung war er hier nur zu Propagandazwecken, ich glaube auch nicht daran das er seine Waffen

wiederbekommt.....wenn er sie jemals besessen hat.

Geschrieben

Ich weiß nicht, ob ich hier mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil auftauchen und jedes Detail breittreten würde.

 

Dass Behörden auch eine Art geschützte Umgebungen für Leute sind, die sich nicht dem Konkurrenzkampf des freien Marktes aussetzen können, wollen oder müssen und daher auch  evtl. auch persönliche Ansichten etwas mehr in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen können als das am freien Markt möglich wäre (je nach Hierarchiestufe), sollte nicht überraschen. Umso robuster müsste eigentlich die Rechtsposition des Bürgers sein. Theoretisch. Der verlinkte Artikel der "Pirsch" spricht zumindest dafür, dass das OVG das auch so sieht und damit die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte umso bizarrer wirken lässt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb HangMan69:

die gab es aber

 

Ich bezog mich auf die These der Ungleichbehandlung Sportschützen - Jäger.

 

Was den SB angeht - kann mir nur schwer vorstellen, daß dieser mit der Situation glücklich ist.

Wenn die Entscheidung so rechtskräftig wird, kann ja noch einiges nachkommen.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb rider650:

 

Bei Fällen von politischer Brisanz sind Beweise egal, so lange man die richtigen Leute an Bord bekommt. Ich kann dir Urteile zeigen, die voller abstruser Behauptungen sind und bei denen alle, wirklich alle wissen, dass es sich um Blödsinn, die aber trotzdem so durchgegangen sind - weil der politische Wille da war.

Ein Urteil hier zu einem angestrengten Parteiverbotsverfahren hätte eine derartige Dimension und würde damit so im Fokus stehen, dass sich kein Richter trauen würde, da nicht wirklich ausschliesslich hart nach Faktenlage zu entscheiden.

 

Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.

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