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Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)


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Geschrieben
Das Oberverwaltungsgericht NRW gibt einem AfD-Mitglied Recht, das gegen das Bundesland geklagt hatte. Nur wegen seiner Parteimitgliedschaft sollte er seine Waffen abgeben.
 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in Münster hat eine Entscheidung der schwarz-grünen Landesregierung gekippt, wonach AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen.

 

Es setzte sich auch über das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hinweg, das dem Kabinett von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) noch Recht gegeben hatte.

 

Der wichtigste Satz aus dem von allen Richtern einstimmig gefaßten OVG-Urteil lautet: „Die bloße Mitgliedschaft in einer zwar verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Vereinigung genügte und genügt hingegen für die Verwirklichung des Regeltatbestands waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht.“

 

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/oberverwaltungsgericht-kippt-waffenverbot-fuer-afd-mitglieder/

Geschrieben

Das ganze Ding war doch nicht koscher, Zuverlässigkeit als Sammler entzogen, aber die als Jäger bleibt bestehen. Da stimmte doch von vorn bis hinten irgendwas nicht. Wer weiss was da hinter den Türen gelaufen ist, man wirds eh nie erfahren.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb heinzaushh:

Zuverlässigkeit als Sammler entzogen, aber die als Jäger bleibt bestehen. Da stimmte doch von vorn bis hinten irgendwas nicht.

 

 Es stand schlicht so in den entsprechenden Gesetzen.

 

Muß der Betroffene aber selbst aufklären, dürfte ihm nun wohl einfacher fallen.

 

Über gunboard oder die FB-Gruppe Waffenlobby könnte man die Entscheidung des OVG (ca. 30 Seiten) vielleicht bereits finden.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Elo:

Es stand schlicht so in den entsprechenden Gesetzen.

Es gibt je nach Bedürfnis somit unterschiedliche Gesetze zur Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit?

Ich dachte dies regelt das WaffG, welche wären die anderen entsprechenden?

 

Führt hier zu nichts, Steven hat die "komplette" Zuverlässigkeit zurück, das ist das erfreuliche, alles andere ist Glaskugel.

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb HangMan69:

m urteil steht "revision nicht zugelassen"!

Zitat aus dem im eingangspost verlinkten Artikel :

 

"Vermutlich geht der Fall des Waffenverbots nun zum Bundesverwaltungsgericht, wo endgültig entschieden wird."

 

Mal von Stevens Urteil abgesehen, ohne Frage wird es weiter gehen.

 

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben

Auch wenn dieses Urteil richtig und wichtig ist, und für Steven sehr schön ist, vermute ich, dass es nur auf Zeit zeit wird.

 

Ich gehe davon aus, dass in Berlin nun alles daran gesetzt werden wird, die AfD als Partei verbieten zu lassen und sollte dass durchgehen und Erfolg haben, sind die Waffen wieder weg, bevor sie zurückgegeben wurde.

Geschrieben

Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen bedeutet hier:

 

Die beklagte Behörde kann in den Hoffnungslauf gehen, heißt einen Antrag stellen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulässt.

In der Revision gibt es auch keine Tatsacheninstanz mehr (neue Beweise werden nicht erhoben); das Urteil wird nur noch auf Rechtsfehler geprüft.

 

Die Nichtzulassung der Berufung/Revision ist schon einmal schlechtes Charma. Man versucht damit eine Überlastung der oberen Gerichte zu vermeiden.

 

Berufung -> Es wird komplett neu mit Beweiserhebung verhandelt.

Revision -> Überprüfung des Urteils nur auf Rechtsfehler

 

Sollte Steven seine alten waffenrechtlichen Erlaubnisse wiedererhalten, wird sich die Frage nach einer Entschädigung stellen.

Bei seiner Sammlung wird es beim Notverkauf mutmaßlich zu großen Verlusten gekommen sein. Die gerichtsfeste Feststellung des Schadens ist eine Herausforderung.

Einfacher aber teuer zwischen zu finanzieren, wäre die gewerbliche Aufbewahrung. da hat man eine Rechnung und die kann man ersetzt verlangen.

 

Das Problem bei notveräußerten Waffen ist der Mindererlös, der schwierig nachzuweisen ist. Die Verkaufsprovisionen für den Händler sind durch eine Abrechnung nachweisbar. Könnte eine Gutachterschlacht werden...

Insgesamt ist die Problematik diffizil.

 

In dem Fall eines Bekannten (leihweiser Erwerb einer Flinte bei ungültigem Jagdschein aber vorhandener WBK, kurz nach dem neuen Waffenrecht) wurden Rechtsanwaltskosten, Beschädigungen an den Waffen durch unsachgemäße Einlagerung vollumfänglich von der Behörde übernommen, ohne dass es zu einer Klage kam. Waren so 5k€-6k€.

Die Holzschäfte wurden meisterlich repariert und die Waffen neu brüniert. Ich habe nicht versäumt, an das meisterliche Einschießen zu erinnern. Der zuständige Sachbearbeiter war echt gepisst, hatte er doch das neue Waffenrecht einfach nicht auf der Pfanne. Ich habe meinem Bekannten empfohlen, den Wohnsitz über die Kreisgrenze hinweg zu verlagern. Hat er auch gemacht und hat trotz schlechter Leberwerte immer noch alle Papiere.

 

frogger

 

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb whaco:

Ich gehe davon aus, dass in Berlin nun alles daran gesetzt werden wird, die AfD als Partei verbieten zu lassen und sollte dass durchgehen und Erfolg haben, sind die Waffen wieder weg, bevor sie zurückgegeben wurde

Ich bin ganz sicher kein Freund der AfD.

Trotzdem bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gutachten des Verfassungsschutzes sich bei nüchterner Betrachtung und gerichtlich juristischer Bewertung als absolut nicht ausreichend erweisen wird, der AfD insgesamt wirklich Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen.

Ein Parteiverbotsverfahren ist so dünnes Eis, da trauen die sich erst ran, wenn sie sich wirklich einwandfrei im Klaren über eindeutige Beweise sind, die nicht nur ein paar einzelne Mitglieder und Funktionäre sondern wirklich die Partei als Ganzes beurteilen.

Abgesehen davon, dass das dann sehr lange dauert.
Haldenwang unter und mit Faeser haben hier eine meiner Ansicht nach mehr als ideologische und politisch motivierte Fehde geführt. 
Ich glaube, dass der neue IM Dobrindt das nach eingehender Bewertung seiner Fachleute dezent beiseite legt und man sich darauf verständigt, dass man sich schlicht politisch mit der AfD auseinander zu setzen hat.

 

Gut, dass die Faeser weg ist und auch keinen neuen Ministerposten bekommen hat.

Die war wirklich eine antidemokratische Katastrophe !

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Geschrieben (bearbeitet)

Rechtliche Bewertung der Urteils bei "Pirsch":

 

https://www.pirsch.de/news/gericht-spricht-afd-mitgliedern-waffenrechtliche-erlaubnisse-zu-41106

 

Ich bin geneigt, dieser Berwertung zuzustimmen.

 

Glaskugel:

Man läßt dieses Urteil rechtskräftig werden.

Nur um im Anschluß gleich einen neuen Bescheid zu erlassen, der die neue AFD Einstufung aufgreift.

Ein analoges Verhalten haben Waffenbehörden bei Urteilen, die ihnen nicht passen, schon gezeigt.

 

Damit könnte auch versucht werden, den Kläger finanziell auszubluten, wenn er keine Deckung durch eine RSV hat.

 

frogger

 

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb frosch:

 

Man läßt dieses Urteil rechtskräftig werden.

Nur um im Anschluß gleich einen neuen Bescheid zu erlassen, der die neue AFD Einstufung aufgreift.

Ein analoges Verhalten haben Waffenbehörden bei Urteilen, die ihnen nicht passen, schon gezeigt.

Der naheliegende und dazu einfachste Weg, genau dies war auch mein Gedanke.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb MB69:

Ich glaube, dass der neue IM Dobrindt das nach eingehender Bewertung seiner Fachleute dezent beiseite legt

Ein fester und starker Glaube ist dafür Vorrausetzung.

Ich denke es wird eher das Gegenteil, zumindest in Bezug zu Waffenbesitz und AfD, der Fall sein.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

 

 

Glaskugel:

Man läßt dieses Urteil rechtskräftig werden.

Nur um im Anschluß gleich einen neuen Bescheid zu erlassen, der die neue AFD Einstufung aufgreift.

Ein analoges Verhalten haben Waffenbehörden bei Urteilen, die ihnen nicht passen, schon gezeigt.

 

 

a) Rechtsfolgen dürfen sich erst nach einem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht ergeben.

b) Amtshaftung regelt. Nach solchen Entscheidungen kann eigentlich nicht mal mehr Fahrlässigkeit  zu gute gehalten werden.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb whaco:

Ich gehe davon aus, dass in Berlin nun alles daran gesetzt werden wird, die AfD als Partei verbieten zu lassen

Die bloße "Verfassungsfeindlichkeit" reicht nicht aus. Es muss ein aggressiv-kämpferisches Vorgehen gegen die FDGO nachgewiesen werden. Das dürfte schwierig bis unmöglich werden.

 

Auf eine Prüfung des Gutachtens durch das BMI bin ich übrigens gespannt. Was man bisher so liest, ist schon recht dünn.

Nancy Faeser hatte ja ursprünglich eine Prüfung vor Veröffentlichung angekündigt.

Ihr Vorgehen zum Ende der alten Regierung hat schon ein Geschmäckle.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ASE:

Nach solchen Entscheidungen kann eigentlich nicht mal mehr Fahrlässigkeit  zu gute gehalten werden.

Der Bürger blutet finanziell aus, der Amtmann lacht dazu ins Fäusten.

 

Steven wird auch auf einem Haufen Verluste durch Notverkauf sitzenbleiben. Da sollte es eine Regelung geben. Gibt es nicht diesbezüglich historische Vorbilder?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb MB69:

Ich bin ganz sicher kein Freund der AfD.

Trotzdem bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gutachten des Verfassungsschutzes sich bei nüchterner Betrachtung und gerichtlich juristischer Bewertung als absolut nicht ausreichend erweisen wird, der AfD insgesamt wirklich Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen.

Ein Parteiverbotsverfahren ist so dünnes Eis, da trauen die sich erst ran, wenn sie sich wirklich einwandfrei im Klaren über eindeutige Beweise sind, die nicht nur ein paar einzelne Mitglieder und Funktionäre sondern wirklich die Partei als Ganzes beurteilen.

Abgesehen davon, dass das dann sehr lange dauert.
...

 

Bei Fällen von politischer Brisanz sind Beweise egal, so lange man die richtigen Leute an Bord bekommt. Ich kann dir Urteile zeigen, die voller abstruser Behauptungen sind und bei denen alle, wirklich alle wissen, dass es sich um Blödsinn, die aber trotzdem so durchgegangen sind - weil der politische Wille da war.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Max Musculo:

Die bloße "Verfassungsfeindlichkeit" reicht nicht aus. Es muss ein aggressiv-kämpferisches Vorgehen gegen die FDGO nachgewiesen werden. Das dürfte schwierig bis unmöglich werden.

Doch, das scheint auszureichen. Ich erinnere an die sogenannten " Unvereinbarkeitsbeschlüsse " von Willy Brandt initiiert.

Dort wurde verlangt, dass Beamte sich aktiv für die FDGO einzusetzen haben. Sonst wurden sie z.B. als aktive Mitglieder der DKP - die auch nicht verboten war - aus dem Dienst entfernt.

Das betraf damals Postboten, Ärzte, Lehrer usw. sogar Krankenschwestern.

Auch ich bin kein Freund der AFD, halte den Umgang mit ihr aber grundsätzlich für falsch.

Das Urteil des Verfassungsschutzes ist in der Regel nicht wissenschaftlich begründet und wird von interessengeleiteten Personen gefällt. Die AFD wird von großen Teilen unserer Bevölkerung gewählt. Deren Vorstellung darf man nicht ignorieren, das ist naiv. Mit der AFD muss man sich politisch auseinandersetzen. Anders geht es nicht.

Aber um bei der Sache direkt zu bleiben. Ich habe mit Verwunderung hier gelesen, dass für Sammler und Sportschützen andere Zuverlässigkeitskriterien, als für Jäger bestehen.

Sollte das stimmen, hielte ich das für einen ungeheuren Vorgang, dem man nachgehen müsste.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Pikolomini:

Ich habe mit Verwunderung hier gelesen, dass für Sammler und Sportschützen andere Zuverlässigkeitskriterien, als für Jäger bestehen.

Such dir die alten threads von Steven raus und staune.

Die These das es unterschiedliche (gesetzliche)Kriterien gibt wurde erst in diesem thread hier erfunden, zumindest ich halte sie für vollkommenen Blödsinn.

Das WaffG gibt den Rahmen vor, der ist für jedes Bedürfnis gleich.

 

 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Pikolomini:

Ich habe mit Verwunderung hier gelesen, dass für Sammler und Sportschützen andere Zuverlässigkeitskriterien, als für Jäger bestehen.

Sollte das stimmen, hielte ich das für einen ungeheuren Vorgang, dem man nachgehen müsste.

 

vor 1 Minute schrieb heinzaushh:

Die These das es unterschiedliche (gesetzliche)Kriterien gibt wurde erst in diesem thread hier erfunden, zumindest ich halte sie für vollkommenen Blödsinn.

Das WaffG gibt den Rahmen vor, der ist für jedes Bedürfnis gleich.

 

Dem ist nicht so, hat hier meines Wissens auch niemand so geäußert.

 

Wie schon in diesen und anderen Fäden geschrieben, der Betroffene muß selbst entscheiden, inwieweit er sich äußert.

Aber die Entscheidung des Gerichts kann man ja nachlesen.

 

Ich gebe aber einen Hinweis - mit der letzten Waffenrechtsänderung gab es eine Neuregelung zu diesem Thema.

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