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IGNORED

Waffen weg wegen Internetvideo


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Geschrieben

Bis zu dem Punkt, wo Sie nicht berechtigt war im Umgang mit der besagten Waffengattung, dachte ich noch: "Zwar dumm, aber davon gibt es viele - nur nicht verboten".

 

So ist das natürlich richtig blöde.

 

Um den Umgang mit Kindern und Waffen könnte man sicher Stammtischabende füllen. Das geht von "früher war das normal" bis "geht garnicht, sofort einsperren (Grüße an German..)".

Mit eigenen Kindern weiß ich zumindest, dass ich keine Babys/Toddler in die Nähe lasse. Wenn ein Kind im jugendlichen Alter ist, dann sinnvoll Aufklären, Erklären und bei Interesse unter Aufsicht mit zum Stand sobald das erlaubt ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Weiß eigentlich einer wie in so einem Fall mit den Waffen verfahren wird?

Es ist ja schließlich immernoch Eigentum desjenigen.

 

Wie sieht's in so einem Fall mit Entschädigung aus?

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben

Wenn man den Artikel in Gänze liest hat es dort nicht die falschen erwischt.

Was mich allerdings irritiert ist die zeitliche Abfolge der Geschehnisse, aber auch die lässt sich bei genauerer Betrachtung wohl erklären.

vor 31 Minuten schrieb WreckingBall:

Weiß eigentlich einer wie in so einem Fall mit den Waffen verfahren wird?

Es ist ja schließlich immernoch Eigentum desjenigen.

Wenn, wie ich mal annehme, die WBK wegen Wegfall der Zuverlässigkeit widerrufen wurde wird den Besitzern entweder auferlegt, die Waffen binnen einer gesetzten Frist einem Berechtigten zu überlassen, oder sie werden sichergestellt und es wird um die Benennung eines Berechtigten an den die Behörde sie überlassen soll gebeten. Sollte in der Frist kein Berechtigter benannt sein werden sie regelmäßig verwertet, heißt in 99% der Fälle vernichtet.

An den Eigentumsverhältnissen ändert sich bei der Überlassung an einen anderen Berechtigten erst mal nichts, die Waffen eventuell an oder über diesen zu verkaufen und übereignen steht den Eigentümern frei.

vor 34 Minuten schrieb WreckingBall:

Wie sieht's in so einem Fall mit Entschädigung aus?

Ganz trocken: gibts nicht.

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb WreckingBall:

Wie sieht's in so einem Fall mit Entschädigung aus?

 

§ 46 WaffG

Zitat

(7) Sofern der bisherige Inhaber nicht innerhalb eines Monats nach einer Sicherstellung nach Absatz 4 Satz 1 einen empfangsbereiten Berechtigten benennt oder im Fall der Sicherstellung verbotener Waffen oder Munition nicht in dieser Frist eine Ausnahmezulassung nach § 40 Absatz 4 beantragt, kann die zuständige Behörde die sichergestellten Waffen oder Munition einziehen und verwerten oder vernichten. Dieselben Befugnisse besitzt die zuständige Behörde im Fall der unanfechtbaren Versagung einer für verbotene Waffen oder Munition vor oder rechtzeitig nach der Sicherstellung beantragten Ausnahmezulassung nach § 40 Absatz 4. Der Erlös aus einer Verwertung der Waffen oder Munition steht nach Abzug der Kosten der Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

 

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb WreckingBall:

Weiß eigentlich einer wie in so einem Fall mit den Waffen verfahren wird?

Es ist ja schließlich immernoch Eigentum desjenigen.

 

Wie sieht's in so einem Fall mit Entschädigung aus?

Je nach dem wie die Behörde es handhabt.

 

Entweder bekommt derjenige ne Frist das er überlassen muss, desöfteren aber (mrist aus gutem Grund) nimmt die Behöärde die mit und dann kann der Berec htigte die von da aus verwerten lassen.

Das bedeutet aber oft das alles an einen Händler geht.

Geschrieben

Der Typ ist selbst schuld .

Ein Verfahren wegen dem Waffengesetz hatte er schon . Wurde zum Glück für ihn eingestellt .

Aufgefallen  ist er je erst bei einem Neuantrag 

Wer dann so doof ist , das er seinen Kindern und seiner Frau  den Zugang zu Waffen und Munition ermöglicht , das ganze filmt und ins Internet stellt, den kann ich nicht bedauern .

 

Solche Aktionen schaden allen Legalwaffenbesitzern , und drängt sie in die Ecke "Waffennarren" .

Wobei die Bezeichnung "Narr mit Waffen" bei ihm besser passt. 

Geschrieben

In Buntland spazieren Täter nach Angriffen mit tödlichen Waffen frei aus dem Polizeirevier, denen dreht man den Strick wegen ein paar Fotos und einem Luftgewehr in einer Stofftasche. Mag sein, dass der Typ ein Depp ist, aber "gut" kann ich das nicht finden.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb raze4711:

... seinen Kindern und seiner Frau  den Zugang zu Waffen und Munition ermöglicht , das ganze filmt und ins Internet stellt, den kann ich nicht bedauern .

 

 

Wie sagte er noch so "schön" (auf die Frage vor Gericht nach dem Warum):  "Aus Langeweile"...

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb Heimschrauber:

Gerade in Nordrhein Wandalen ...

wo jeder Furz genutzt wird dir eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu konstruieren...

 

Kann ich leider bestätigen, zwei heftige Einschläge im näheren Umfeld. Mindestens einer davon völlig unverhältnismäßig. Diese Unverhältnismäßigkeit ist neu, war vor paar Jahren noch nicht so schlimm.

 

Nach Hörensagen wurden in NRW die Kreisbehörden vom Innenministerium des Landes entsprechend instruiert (schwarz-grüne Regierungskoalition).

 

PS:

In den USA werden die County-Sheriffs direkt vom Volk gewählt. In Deutschland werden die Polizeipräsidenten der Kreise vom Innenministerium bestimmt. Ihre Zuständigkeiten ähneln sich. Das US-System gefällt mir in dem Punkt besser, weil es besser für die Freiheit ist.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb raze4711:

Wer dann so doof ist , das er seinen Kindern und seiner Frau  den Zugang zu Waffen und Munition ermöglicht , das ganze filmt und ins Internet stellt, den kann ich nicht bedauern .

Ich auch nicht. Ich schieße z.B keine Wettbewerbe mehr mit, wenn die Ergebnisliste im Web gepostet wird. Hab vor 30 Jahren einen Einbruch mit 5 gestohlenen KW hinter mir. Da werde ich mich doch nicht selber ins Netz stellen. 

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Geschrieben

Aus dem Artikel ist der Hergang nicht ganz klar. Es gab eine Strafanzeige und 2022 die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Wie kam es dazu - (anonyme?) Anzeige von irgendeinem Internetnutzer? Und darauf direkt eine "Durchsuchung" nur wegen der Fotos, oder war es eine Aufbewahrungskontrolle? Dann läuft dieses Verfahren ab, ohne dass die Waffenbehörde darauf reagiert, aber beim Neuantrag taucht es plötzlich auf. Komisch.

Hoffentlich gibt es eine Klarstellung, dass Handhabung unter Aufsicht des Berechtigten kein Umgang / Überlassen ist. Aber die bei der Hausdurchsuchung entdeckten Aufbewahrungsverstöße verhindern bestimmt auch so die Zuverlässigkeit.

Geschrieben

Nicht komisch . Das Verfahren wurde eingestellt . Somit keine  Meldung an die Behörde 

Jetzt hat sie eine WBK beantragt , und er eine weitere WBK und einen Voreintrag .

Jetzt kommt die Überprüfung , und die Sache ist aufgefallen. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb raze4711:

Nicht komisch . Das Verfahren wurde eingestellt . Somit keine  Meldung an die Behörde 

Jetzt hat sie eine WBK beantragt , und er eine weitere WBK und einen Voreintrag .

Jetzt kommt die Überprüfung , und die Sache ist aufgefallen. 

Durch die Bilder im Internet bekam er dann wahrscheinlich Hausbesuch , bei dem das Luftgewehr und die Schreckschusswaffe gefunden wurden.  

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb raze4711:

Durch die Bilder im Internet bekam er dann wahrscheinlich Hausbesuch , bei dem das Luftgewehr und die Schreckschusswaffe gefunden wurden. 

Wenn ich den zeitlichen Ablauf richtig verstanden habe war das einfach eine normale Aufbewahrungskontrolle ohne konkreten Anlass. Daraufhin dann Strafverfahren, das eingestellt wurde, und seitens der Behörde wahrscheinlich noch mal alle, einschließlich Hühneraugen zugedrückt und ihm die WBK gelassen.

Dann beim Antrag für die neue WBK Überprüfung, Bilder entdeckt, Unzuverlässigkeit da weiterer Verstoß, Ablehung der Erteilung für die Frau und Widerruf für den Mann.

 

vor 1 Stunde schrieb Direwolf:

denen dreht man den Strick wegen ein paar Fotos und einem Luftgewehr in einer Stofftasche

- Waffe Unberechtigten in nicht erlaubnisfreier Situation überlassen

- Munition nicht wie vorgeschrieben gelagert

- Waffen nicht vorschriftsmäßig gelagert (nicht nur das Luftgewehr, auch die geladenen Schreckschusswaffen)

 

Sind halt glasklare Verstöße gegen das WaffG, die haben bei LWB nunmal den Verlust der Zuverlässigkeit zur Folge.

Andere Fälle des illegalen Waffenbesitzes haben damit nicht wirklich was zu tun.

 

Geschrieben

Die Bilder wurden aber bei Instagramm gepostet .

 

Kinder die mit Patronen "spielen" und eine Frau die keine Waffenrechtliche Erlaubnis besitz , und mit deiner Pistole dazu Zielübungen macht .

Was dann wohl kommt 😙

 

Geschrieben

Eine Waffe dürfe grundsätzlich für nichts anderes benutzt werden, „als das, wofür man die Waffenbesitzkarte hat“. Zudem sei die Präsentation im Internet nicht nur „eine Einladung an Verbrecher“, sondern „nicht das, was Vertrauen erweckt“.

 

Die Richterin reimt sich da aber auch ihr eigenes Gesetz zusammen, mein Lieber Mann du.

Geschrieben

Wieso ? 

Um Schusswaffen zu erwerben bedarf es eines  Bedürfnis. 

Dann gibt es auch eine WBK . 

Und mit der Waffe für Internetfotos posen , gehört da nicht dazu . Oder hat sich das geändert ?

 

Und Vertrauen erweckt das nicht , wenn der Nachbar seine Waffen und Munition einer unberechtigten Frau und Kinder zugänglich macht .

 

Und Geld , Gold und Waffen weckt  halt Begehrlichkeit .

Wer vor seinen Goldbarren posiert , dazu Bilder macht , und erzählt das er die Zuhause lagert , wird mit Sicherheit eher Besuch bekommen , als andere Menschen. 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb farmer3:

Die Richterin reimt sich da aber auch ihr eigenes Gesetz zusammen, mein Lieber Mann du.

Der erste Teil ist eben Ausfluss des Bedürfnisprinzips. Diese Interpretation was die "Beschränkung auf vom Bedürfnis umfasste Verwendung" angeht ist dabei auch nicht neu. Wären es jetzt Aufnahmen von Übungen gewesen, die man mit Trockentraining für den Schießsport hätte glaubhaft erklären können wäre das wahrscheinlich nicht problematisch gewesen. Reines "Posen" ist aber nunmal nicht Teil des Bedürfnisses "Schießsport".

vor 21 Minuten schrieb farmer3:

Zudem sei die Präsentation im Internet nicht nur „eine Einladung an Verbrecher“, sondern „nicht das, was Vertrauen erweckt“.

Hier sind wir dann beim Thema "erforderliche Vorkehrungen im zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen". Halte ich auch für etwas weiter hergeholt, es zu Unterlassen zu präsentieren was und wo man seine Waffen hat kann man aber auch durchaus unter den Zweck dieser Norm fassen.

 

Geschrieben

Die Richterin unterstellt hier schlicht und einfach dass es illegal ist seine Waffen zu fotografieren und die Bilder zu zeigen, und das ist m.E. ein Skandal, wenn dies ein Präzedenzfall ist dann sind die Auswirkungen katastrophal, alleine die Menge an Bildern hier im Forum...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb raze4711:

Wieso ? 

Um Schusswaffen zu erwerben bedarf es eines  Bedürfnis. 

Dann gibt es auch eine WBK . 

Und mit der Waffe für Internetfotos posen , gehört da nicht dazu . Oder hat sich das geändert ?

 

Naja - was soll den das für eine Rechtsauffassung sein? Wo in meiner WBK steht denn, dass ich das Bedürfnis habe, meine Waffe zu reinigen oder zu pflegen? 

Außerdem ist es gewünscht, dass man an Wettkämpfen teilnimmt. Hier ist es üblich, dass es Fotos gibt und es ist üblich, dass darauf auch die Waffen zu sehen sind. Wollen wir nun wirklich juristisch prüfen müssen, wo diese Fotos zu veröffentlich sind, und wo nicht? Verbandszeitschrift des DSB ist ok - die Apothekenumschau aber nicht? Waffen im ZDF mit Werbeaufdruck beim Biathlon sind ok, auf Instagram aber nicht? Solange Bilder Waffen in den Händen von Berechtigten zeigen und an Orten entstanden sind, in denen die Berechtigung gilt, sehe ich nicht, nach welchem Gesetz solche Bilder verboten sein sollten. Und woraus wird denn abgeleitet, dass man eine Waffe zuhause einer anderen Person nicht zeigen darf, solange der Besitzer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt? 

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