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Schalldämpfer überreguliert?


Bruxinho

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Moin,

 

wäre es nicht eine einfache Methode des Bürokratieabbaus, die Schalldämpfer aus dem Waffenrecht herauszunehmen?

 

Gibt es irgendwelche Evidenz dafür ...

- ... dass die aktuell gültige Regulierung Delikte verhindert, ...

- ... und falls ja, dass der Aufwand für die Erschwerung des legalen Besitzes im Vergleich zu den illegalen Ausweichmöglichkeiten wirklich etwas bringt (Arbeitszeit nicht nur der Bürokraten sondern auch der Bürger einrechnen - könnte man in Verfolgung krimineller Beschaffung stecken)

 

 

Haut rein Mädels!

 

Cheers,

Bruxinho

 

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vor 2 Stunden schrieb Bruxinho:

Schalldämpfer aus dem Waffenrecht herauszunehmen

Selbst wenn man sie analog zu Wechselsystemen erlaubnisfrei für alle WBK-Inhaber erwerbbar machen würde wäre schon viel gewonnen.

Natürlich kann die Möglichkeit als Sportschütze einen SD zu erwerben über kurz oder lang dazu führen, dass einige Stände direkte oder indirekte SD-Pflicht haben, aber ich denke das wäre immer noch besser als die aktuelle bzw absehbare Alternative, nämlich, dass manche Stände geschlossen werden.

Und im gleichen Zug kann man mal darüber nachdenken, wie sinnvoll die ganzen anderen Verbote für Waffenzubehör (Wärmebildvisiere, Laser/Lichtmodule..) sind, denn eine Deliktsrelevanz gibt es hier genauso wenig.

vor 2 Stunden schrieb Bruxinho:

Gibt es irgendwelche Evidenz dafür

Diese Frage "darf" man aber bei kaum einer Regelung des Waffenrechts ernsthaft stellen, denn die Antwort ist jedem der sich damit auch nur kurz befasst hat klar...

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2 hours ago, PetMan said:

In Deutschland dürfen nciht mal Jäger so ohne weiteres auf ein KK einen SD Schrauben, selbst wenn sie einen passenden für ihre 223 Rem Waffen haben.

 

Oder einen passenden F Schalldämpfer, der sich nur durch eben diesen Aufdruck vom KK Dämpfer unterscheidet. :grin:

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vor 2 Stunden schrieb PetMan:

In Deutschland dürfen nciht mal Jäger so ohne weiteres auf ein KK einen SD Schrauben, selbst wenn sie einen passenden für ihre 223 Rem Waffen haben.

 

In Bayern war es kurze Zeit nicht geregelt, ich hab mir damals einen für meine KK Büchse geholt.

 

vor 45 Minuten schrieb ChrissVector:

Selbst wenn man sie analog zu Wechselsystemen erlaubnisfrei für alle WBK-Inhaber erwerbbar machen würde wäre schon viel gewonnen.

 

Ja, das stimmt. Die Lärmbelästigung wäre deutlich geringer.

Bearbeitet von Direwolf
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vor 58 Minuten schrieb ChrissVector:

Und im gleichen Zug kann man mal darüber nachdenken, wie sinnvoll die ganzen anderen Verbote für Waffenzubehör (Wärmebildvisiere, Laser/Lichtmodule..) sind, denn eine Deliktsrelevanz gibt es hier genauso wenig.

 

wo ist die "deliktrelevanz" bei butterfly- oder springmessern?!?

wurfsternen? nunchaku? die liste ist ewig lang...

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vor 20 Minuten schrieb tuersteher:

Die anderen kann es zwar auch geben, ist aber dann halt keine FDGO mehr.

Ob Verbote einzelner Waffenarten nicht auch von der FDGO gedeckt sind kann man diskutieren. Aber spätestens beim Bedürfnisprinzip und dem Grad der aktuellen Detailregelungen sind wir da schon in einem sehr fragwürdigen Bereich...

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vor 14 Stunden schrieb marchfelder:

In Österreich für Jäger sehr frei geregelt - im Prinzip alle erlaubt.

Wäre aber ein Vorteil wenn auch Sportschützen den verwenden dürfen.

Autos haben ja auch alle einen (Auspuff)Dämpfer egal ob Berufsverkehr oder nicht.

 

Ich wäre sofort dafür :D auch den Dämpfer für Sportschützen frei zu geben, immerhin müssen wir ja auch (Psycho)Tests und Genehmigungsverfahren, sowie Überprüfungen ( Listennachweis, Waffen Führerschein) über uns ergehen lassen um (in Ö) Kat.B Waffen kaufen, besitzen und nutzen zu können.

Der Jäger macht die Jagdprüfung, von daher auch gut.

 

Für mich als Schütze ist es jedesmal sehr angenehm wenn am Stand nebenan einer mit gedämpfter Artillerie werkelt, egal ob Kurz oder Lang.

 

Auch für die Anrainer ist es eine deutliche Entlastung der Lärm Emissionen,  insbesondere dann wenn die "Nachbarn" mal wieder Unterschriften gegen den seit Jahrzehnten bestehenden Stand sammeln und mit Schallmess Geräten im und vorm Stand messen....:unsure: 

Bearbeitet von Böllerer
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vor 15 Minuten schrieb Böllerer:

 

Für mich als Schütze ist es jedesmal sehr angenehm wenn am Stand nebenan einer mit gedämpfter Artillerie werkelt, egal ob Kurz oder Lang.

 

Gehörschutz optimieren.

Ich sehe das sehr skeptisch. Aus der Erlaubnis könnte schnell eine Pflicht werden. Was wird dann aus den teilweise historischen Ordonnanzwaffen? Korn ab und Mündungsgewinde drauf?

Die Lebensdauer der SD ist nicht unbegrenzt, was unseren Sport noch kostenintensiver machen würde. Für Jäger m.E. völlig sinnvoll, als Sportschütze kann ich gern darauf verzichten.

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Ja, vor allem wenn die Verbotsfanatiker der Grünen, SPD, FDP und CDU das mal mitbekommen, dann werden Schalldämpfer pflicht. Aus Stahl und Titan sind es jedoch weiterhin sportlich verboten und die Dämpfleistung darf maximal 20dB betragen, sonst sind sie ebenfalls für Sportschützen verboten.

 

Also maximal übergriffige Schikane.

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vor 2 Stunden schrieb Gummikuh:

Ich sehe das sehr skeptisch. Aus der Erlaubnis könnte schnell eine Pflicht werden. Was wird dann aus den teilweise historischen Ordonnanzwaffen? Korn ab und Mündungsgewinde drauf?

Die Lebensdauer der SD ist nicht unbegrenzt, was unseren Sport noch kostenintensiver machen würde. Für Jäger m.E. völlig sinnvoll, als Sportschütze kann ich gern darauf verzichten.

Die Gefahr besteht, aber die Alternative zeichnet sich auch bereits am Horizont ab: neue Stände werden nur unter ebenfalls teuren Lärmschutzauflagen genehmigt, alte Stände müssen ebenfalls nachgerüstet werden oder erhalten andere Beschränkungen, beispielsweise eine Begrenzung der Schießzeiten nach Tageszeit oder auf eine bestimmte Stundenzahl pro Woche. Damit ist doch auch nichts gewonnen...

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Vorab - ich hätte absolut nichts dagegen, die SD freizugeben.

 

Aber wie schon von anderen erwähnt - es könnte schnell eine Pflicht werden.

 

Neue Waffen haben oft Mündungsgewinde, aber bei alten muß man erst mal jemand finden, der das fachlich korrekt anbringt. Im Anschluß dann kostenpflichtiger Beschuß.

 

Die Standard-SD sind für 5 - bis 10 Schuß am Stück geeignet, danach ist Abkühlen angesagt.

Dann gibt es bessere (teuere) fürs Schießkino, die dann für 20 - 30 gut sind.

Reicht das für sportliche Serien?

In dieser Hinsicht richtig haltbare SD gibt es nur von wenigen Herstellern für ansehliche Preise.

 

Dann den Blick auf die Wurfscheibenstände.

Auch für Schrotläufe gibt es inzwischen den ein oder anderen SD, aber das sind dann auch Verschleißteile.

Und wir sind ja in D - "Freigabe" heißt bei uns vermutlich auf Antrag und mit Voreintrag.

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vor 21 Stunden schrieb PetMan:

In Frankreich sind auf einigen Longerange Ständen für KK SD Pflicht !


Und genau deshalb schließe ich mich Gummikuh an, man muss da aufpassen was man sich wünscht.
Gerde in einem System wo sehr gerne über die Kosten- und Auflagenschiene versucht wird, die Zahl der Legalwaffen und die Zahl der Legalwaffenbesitzer möglichst klein zu halten.

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vor 3 Stunden schrieb pescator:

...

Aber solange sich die Gesetzgeber von amerikan. Actionfilmen inspirieren lassen, wird das wohl so bleiben!

 

 

 

Genau, ein gedämpftes Gewehr in 9,3x64 macht nur noch "ploff", eine 12/70 aus der Bockflinte zerstört eine Tontaube, die gleiche Patrone aus einer Pumpe verschossen, bringt Häuser zum Einsturz und schleudert böse Jungs 10m zurück.

 

Habe ich noch was vergessen?

 

Soviel zum Thema Fachkunde bei Politniks.

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb ChrissVector:

...neue Stände werden nur unter ebenfalls teuren Lärmschutzauflagen genehmigt, alte Stände müssen ebenfalls nachgerüstet werden oder erhalten andere Beschränkungen, beispielsweise eine Begrenzung der Schießzeiten nach Tageszeit oder auf eine bestimmte Stundenzahl pro Woche. Damit ist doch auch nichts gewonnen...

 

Wieso "neue Stände"? Da gibt es eigentlich nichts umfassend Neues bei den Anforderungen.

Maßgeblich sind BImschG und TA Lärm, da gelten seit vielen Jahren dieselben Schallrichtwerte, und die durften und dürfen an den relevanten Einwirkungs-/Immissionsorten in der Umgebung eben nicht überschritten werden. Wenn eingehalten, wird die Anlage mit ganz normalem Nutzungsumfang genehmigt werden.

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