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IGNORED

Waffengesetz und Depression


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Geschrieben

Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Waffenrecht…:
 
Und zwar geht es um den §6 des Waffengesetztes (Persönliche Eignung):
 
 
 

Persönliche Eignung

(1) 1Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

 

   
  2.  abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
   



 
Wie ist mit einem Mitglied mit entsprechenden KK-Gewehren und dazugehöriger WBK zu verfahren, welches sich aktuell in einer (freiwilligen) psychiatrischen Behandlung wegen schwerer Depression befindet und entsprechend Psychopharmaka dagegen einnimmt. 
Gilt dieses Mitglied dann im Sinne des Waffengesetztes mit entsprechender Behandlung als Psyschich krank und dürfte entsprechend die Waffen nicht mehr führen ?

Wenn ja, zählt das auch nach dessen Genesung, wenn er weiterhin entsprechend Antidepressive Medikamente einnehmen muss und ambulant Psychiatrisch betreut wird ?

Die dem Mitglied zugewiesenen Gewehre sind „Eigentum unserer Schützenbruderschaft“, so steht es auch in seiner WBK geschrieben.

Darf er „unsere“ Vereinsgewehre weiterhin führen und besitzen mit entsprechender Munition, oder müssten wir diese nach Waffengesetz entsprechend in anderweitige Verwahrung nehmen, so dass er diese nicht mehr besitzen sollte ?

Ich finde den Punkt im Waffengesetz entsprechend unklar definiert was genau eine Psyschich kranke Person genau ist und ob er in unserem Fall unsere Vereinsgewehre nich führen darf, oder nicht und ob wir dort ggf. sogar in der Haftungspflicht sind, da wir ja in seiner WBK laut Zusatzvermerk Eigentümer der Waffen sind..
 
Geschrieben

Ihr habt in Deutschland keine Rechte auf die ihr euch berufen könnt, schon gar nicht im Waffenrecht. Es ist ein Privileg, welches euch euer Staat zuerkennt. Dieses entzieht er willkürlich und gestattet euch den Klageweg um vor seinen Gerichten gegen seine Entscheidung zu klagen. 

Die unklare Definition des Privilegs ist Teil dessen, euch nie eine Rechtssicherheit zu geben sondern stets aufgrund der Formulierungen einen Weg zu finden das Privileg zu entziehen. 

 

Und um ehrlich zu sein: Es ist extrem peinlich zu fragen, ob der Staat es erlaubt einem psychisch Kranken Waffen zu geben. Gebt sie ihm halt nicht. Seid ihr mittlerweile so durch, dass ihr ihm auf dem Stand oder im Verein Waffen gebt obwohl ihr privat der Meinung seid er sollte die nicht haben, weil der Staat diesen Fall unklar reguliert hat? Ihr seid am Ende. Braucht ihr für das Atmen auch staatliche Erlaubnisse und Anleitungen?

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn das vor Gericht ginge, wo per se bei Schusswaffen eh maximal negativ ausgelegt werden wird, würde eine behandlunsgbedürftige, schwere Depression mit Sicherheit als "psychisch krank" gewertet werden. Wenn ich als Verein da haftungsmäßig mit drin stecken würde, wäre ich sehr vorsichtig.

Bearbeitet von Frechdachz
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb AmericanDad:

Ihr habt in Deutschland keine Rechte auf die ihr euch berufen könnt, schon gar nicht im Waffenrecht. Es ist ein Privileg, welches euch euer Staat zuerkennt. Dieses entzieht er willkürlich und gestattet euch den Klageweg um vor seinen Gerichten gegen seine Entscheidung zu klagen. 

Die unklare Definition des Privilegs ist Teil dessen, euch nie eine Rechtssicherheit zu geben sondern stets aufgrund der Formulierungen einen Weg zu finden das Privileg zu entziehen. 

 

Und um ehrlich zu sein: Es ist extrem peinlich zu fragen, ob der Staat es erlaubt einem psychisch Kranken Waffen zu geben. Gebt sie ihm halt nicht. Seid ihr mittlerweile so durch, dass ihr ihm auf dem Stand oder im Verein Waffen gebt obwohl ihr privat der Meinung seid er sollte die nicht haben, weil der Staat diesen Fall unklar reguliert hat? Ihr seid am Ende. Braucht ihr für das Atmen auch staatliche Erlaubnisse und Anleitungen?

Um es grob zu beantworten.

Ja, der Deutsche braucht das leider.

Hat man zu deutlich an Corona gesehen dass der Großteil ohne betreutes Denken nicht klar kommt.

Geschrieben

Ich bin sicher der Letzte, der LWBs in irgendeinem vorauseilenden Gehorsam die WBK knipsen will, aber:
Wir hatten in der Vergangenheit einige wenige Amokläufe mit Legalwaffen (in der Tat mal echte Einzelfälle™), die sich jedes Mal existenzbedrohend für den Legalwaffenbesitz in Deutschland auswirken und auch zu Gesetzesverschärfungen führten.
 

Wenn man mal näher hinschaut, hatten die Täter häufig eine Gemeinsamkeit. Sie waren in psychiatrischer Behandlung und nahmen Psychopharmaka.
Nach dieser Info muss man allerdings oft erst mal suchen, das wird selten an die große Glocke gehängt.
Gerade das Thema Psychopharmaka und deren Auswirkungen wird im Hinblick auf Amokläufe auch in den USA diskutiert

Bin jemand der selbst nicht kleinlich ist und gerne mal Fünfe gerade sein lässt, aber bei LWBs die offensichtlich Falschluft ziehen sehe ich wenig Spielraum.
Eben weil es da um sehr viel geht. Sowohl was zukünftige Opfer, als auch den Legalwaffenbesitz betrifft.

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Geschrieben

Was mich an der Fragestellugn etwas aufregt sind Sätze wie "Wie ist mit einem Mitglied ... zu verfahren". Sorry wenn ich da etwas emotional werde, aber wenn der betreffende Mensch Waffen für den Verein verwahrt dann scheint dieser auch schon länger und aktiver in dem Verein tätig zu sein.

 

Schonmal drüber nachgedacht dass das schiessen sowie das Vereinsleben eine Sache in dem Leben der betreffenden Person ist welche ihr Freude bereitet? Nehme ich der Person nun noch dieses Hobby oder spreche Ihr gewissermassen die "Unzuverlässigkeit" aus dann hat das vermutlich durch den "wegfall" des Hobbys und auch der höchstwahrscheinlich als Misstrauen der anderen Vereinsmitglieder empfundenen negativen zwischenmenschlichen Erfahrung im Gesamtbild deutlich negativere Auswirkungen auf die Person als ob man Sie an die Verantwortung und das Miteinander im Verein erinnert und Ihr dadurch auch einen (wenn auch vielleicht kleinen) "Sinn" im Leben lässt woran Sie sich "klammern" kann. Wenn eine Person in so einer Situation ist sollte man sie meiner Meinung nach NICHT ausschliessen oder durch die von Dir oben genannten Massnahmen quasi ein Stück weiter isolieren sondern eher versuchen diese stärker in das Vereinsleben zu integrieren. Das wäre nun eigentlich eure Aufgabe als Vereinskameraden.

 

Die Personen in meinem Bekanntenkreis / aus meinen Wohnorten / weiterem Umfeld welche unter Depressionen gelitten haben und den Kampf verloren hatten haben sich eine auf nem Gleis, eine auf ner Autobahnbrücke, zwei bei einem Kopfsprung aus dem 1,5ten bzw. 2ten Stock auf Asphalt und eine mit einem Cuttermesser in der Badewanne das Leben genommen. Eine Person davon war sogar Jäger mit entsprechender Ausrüstung zu Hause. Ich glaube Du verstehst worauf ich hinaus möchte?

 

Wenn euer Mitglied bereits seit längerer Zeit in Behandlung ist und auch die Stärke gezeigt hat darüber zu sprechen und so gesehen auf dem Weg der besserung ist dann ist das aus meiner Sicht ein gutes Zeichen dass es bergauf geht. Nimmt man der Person nun einen Großteil seines Hobbys/Passion und bringt auch gewisse unangeheme Zwischenmenschliche Erfahrungen mit ins Spiel ist das aus meiner Sicht eher negativ und menschlich gesehen nicht in Ordnung.

 

 

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Geschrieben

Wo kann man eigentlich Depressive Mitarbeiter von Behörden melden oder welche mit Angststörungen oder anderen Anzeichen wie extreme Stimmungsschwankungen wie bei Bipolaren?

Die teils depressive Stimmungslage in Deutschen Amtsstuben ist manchmal schwer übersehbar, mangelnde Leistungsbereitschaft und 
Apathie soll auch da vorkommen die anderorts zu Versagungsgründen oder Entzug von Erlaubnissen führen. Extrem lange Bearbeitunsgzeiten können da ein erster Hinweis sein, das bei dem Mitarbeiter etwas im argen ist. 

Reizbarkeit und Lustlosigkeit sind immer häufiger zu bemerken, die Leute vom Amt sind auch nur ein Querschnitt durch unsere Gesellschaft.
Also sobald einem da was auffällt sollte man reagieren bevor es zu spät ist. Nur an wen wendet man sich da?

Irgendwann dreht da vielleicht eines Tages noch jemand durch und erteilt Erlaubnisse an Hinz&Kunz in einer ''mir doch egal Phase''.


Hätte ich das jetzt besser alles in grün schreiben sollen?

Christo

 

Geschrieben

Das sind ehrlich gesagt noch mehr "grenzwertige" Sätze als nur "Wie ist mit einem Mitglied mit entsprechenden KK-Gewehren und dazugehöriger WBK zu verfahren", alles in allem fügt sich aber damit ein Bild in meinem Kopf zusammen...

Einen depressiven mit entsprechender Medikamentation auf eine stufe zu stellen mit einem der glaubt er wird von irgendwelchen reptiloiden über die Steckdose mit gedankenbeeinflussungsstrahlen unter der Duldung der Regierung bestrahlt ist dann wohl doch auch etwas daneben.

Von einem depressiven Menschen geht im Normalfall maximal eine selbstgefärdung aus, von einem depressiven Menschen ohne Behandlung und ohne Medikation eine deutlich größere als von einem der das Problem erkannt hat, daran etwas ändern will und entsprechend behandelt wird (therapeutisch und medikamentös). Ganz ehrlich? Letzten Endes muss das sein Arzt entscheiden aber meine Meinung dazu: Gebt dem Menschen die Waffen damit er ein Hobby hat das erfüllend ist und Freude in sein Leben bringt! Haltet ihn dabei lieber von Vereinen fern die Ihm nicht gut tun. Seid diesem Menschen lieber ein Freund, unterstützt und achtet (freundschaftlich, nicht oberlehrerhaft) auf ihn und lasst Ihm das was ihm Freude im Leben bereitet (so sollte man eigentlich mit jedem Menschen umgehen, nicht nur mit depressiven)

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Geschrieben

Wer nicht psychisch krank ist, wurde nur nicht genug untersucht. 

 

Depression ist nicht das was sie meisten glauben dass es ist. Und in den allerwenigsten Fällen geht sie einher mit einer Fremd- oder Eigengefährdung.

 

Nimmt jemand keine Medikamente ist das kein sicherer Hinweis darauf dass er gesund und keine Gefahr ist. Sie erdrückende Mehrzahl an Depressionen wird nicht behandelt oder erkannt, weil der Betroffene es nicht wahrhaben will und sich gar nicht untersuchen lässt, oder in der Odyssee nach einem Termin die Kraft verliert. Eine Behandlung ist im Gegenteil sogar ein gutes Zeichen, denn dieser Mensch hat sein Problem erkannt und lässt sich helfen. 

 

Wenn aber jemand Psychopharmaka einnimmt, dann ist er auch in Behandlung und wird ärztlich betreut. Ein Teil der Anamnese ist immer, und zwar schon sehr früh, ob der Patient eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Findet der Arzt keine Hinweise darauf oder andere massiv persönlichkeitsverändernde Erkrankungen, dann ist der Mensch genauso zuverlässig wie jemand mit Schnupfen.

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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb goodoldrebel:

Wenn ihr/ er auf der sicheren Seite sein wollt/will, kann er eine entsprechende MPU machen und sich ein Gutachten erstellen lassen.

Und ähnlich wie bei den Hexen beweisen muss dass er nicht zu krank ist. Super Idee. Wir haben ja noch nicht genug Beweislastumkehr bei uns Schützen. 

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Cannon Balls:

Den Unterschied zwischen besitzen und führen kennst du aber schon, oder? 

Den kenn ich natürlich….

 

Die Frage wäre vorfallen ist der Eigentümer der Waffen für das verantwortlich was der Führende damit macht ?

Oder kann dem Eigentümer im Zweifel eine Mitschuld auferlegt werden ?

Geschrieben

Und kennst du auch den Unterschied zwischen Besitz (wie das "B" in WBK) und Eigentum? Der Psycho besitzt die Waffen, er ist aber nicht der Eigentümer. Und "führen" geht nur mit Waffenschein. Bin mir nicht sicher, ob du Sachkunde hast. 

Geschrieben

Ich mag dieses Rumgeeiere bei psych. Erkrankungen nicht. Wennn jemand mit nem gebrochenen Arm auf den Schießtstand käme und

seine Waffe nur akrobatisch haltend nutzen könnte, würden auch Fragen enstehen, ob die Sicherheit gegeben ist. So kann es bei einer psych. Erekrankung letztlich auch sein, man sieht´s

aber nicht so einfach. Eine Depression kann jeden treffen und vermutlich haben etliche eine, ohne es zu wissen.

Wenn der beschriebene Fall eintritt, sollte man den Ochs bei den Hörnern packen und mit dem Betroffenen reden und auch bestehende Bedenken äußern. Im Prinzip

sollte ja auch der Behandler dann dazu was sagen können.

Aus behördlicher Sicht ist so was ja auch nicht grad einfach zu beurteilen, da wird man sich im  Zweifelsfalle auf Nummer sicher zurück ziehen. Was jetzt auch nicht ganz unverständlich ist.

Die Sache ist doch im Prinzip nur ein Problem, weil man den Betroffenen letztlich nicht wirklich beteiligt.

 

Geschrieben

Wir haben so einen ähnlichen Fall bei uns im Verein. Ein ziemlich alter Herr, war wohl vor sehr langer Zeit mal der Local Hero, zeigt aber inzwischen deutlich demente Anzeichen. Bin kein Facharzt, aber habe ähnliches in der engen und weiteren Verwandtschaft erlebt. Der Senior kommt regelmäßig, schießt mit der GSP seine Übungen und fährt wieder, nachdem wir ihm geholfen haben, sein Auto zu finden und er sich an der Standmauer erleichtert hat. Und nachdem wir ihn dran erinnert haben, seinen Waffenkoffer zu verschließen. Der Vorstand weiß das alles und tut...nichts. MMn falsch verstandene Kameradschaft. Störrigkeit ist doch ein Teil des Symptoms. Ich hoffe bloß, daß die in 60 Jahren mit mir konsequenter umgehen. 

Geschrieben

Das WaffG regelt das Eigentum an Waffen nicht, es erlegt dem Eigentümer einer Waffe meiner Kenntnis nach auch keine Pflichten auf über die Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkundigkeit etc. des Besitzers zu wachen. Das ist Aufgabe der zuständigen Waffenbehörde.

Sofern die Waffen sich also im Besitz des "Betroffenen" befinden sorgt das bloße Eigentum an den Waffen nicht dafür, dass der Verein die Waffen anderweitig an einen Berechtigten übergeben lassen muss, nur weil es den wie auch immer begründeten Verdacht hat, dass der aktuelle Besitzer die persönliche Eignung nicht (mehr) besitzt.

Auf einem anderen Blatt steht, inwiefern ihr als Verein, als Aufsichten etc. eine Verpflichtung habt eine Person, bei der ihr begründete Zweifel an der waffenrechtlichen Eignung habt der Waffenbehörde gegenüber anzuzeigen. Aus dem Gesetz ergibt sich eine solche nicht unmittelbar.

Am Ende müsst ihr euch als Verein und als Einzelpersonen die Frage stellen: wie gesichert und umfangreich sind eure Informationen über Krankheit und Behandlung eines Schützenkameraden wirklich? Und ab welchem Punkt seht ihr euch in der Verantwortung in seinem Interesse wie auch in eurem eigenen etwas bei der Waffenbehörde anzustoßen das ihr nicht mehr zurücknehmen könnt?

Mancher wird jetzt sagen: lieber ein mal zu früh als ein mal zu spät. Aber das Gesetz nimmt euch diese Entscheidung nicht ab.

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Cannon Balls:

Und kennst du auch den Unterschied zwischen Besitz (wie das "B" in WBK) und Eigentum? Der Psycho besitzt die Waffen, er ist aber nicht der Eigentümer. Und "führen" geht nur mit Waffenschein. Bin mir nicht sicher, ob du Sachkunde hast. 


Sicher weiß ich das und ja, ich bin auch Sachkundig…


Ich habe bloß den Eindruck dass einige hier die Frage ins lächerliche ziehen….

 

Daher die Frage sind wir als Verein (als Eigentümer) haftbar wenn wir einem Führenden, der an Depressionen erkrankt ist die Waffe überlassen ?

 

 

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Coopson:

Wäre es nicht ein guter Anfang die Gewehre erstmal bei einem weiteren Vereinsmitglied unterzubringen?

Das ist diese derzeit, daher geht es um die Zeit in Zukunft.

 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Partychr:

Daher die Frage sind wir als Verein (als Eigentümer) haftbar wenn wir einem Führenden, der an Depressionen erkrankt ist die Waffe überlassen ?

Gewöhn dich doch endlich mal an das korrekte wording. ER FÜHRT NICHT, er besitzt nur.

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Cannon Balls:

Und "führen" geht nur mit Waffenschein. Bin mir nicht sicher, ob du Sachkunde hast. 

 

Interessant! Wie bekommst du denn deine Kniften auf den Schießstand?

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