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IGNORED

Große Magazine und Anzeige bei der Erlaubsnisbehörde.


Duke74

Empfohlene Beiträge

Am 7.10.2024 um 20:51 schrieb Duke74:

 

Ich wollte wissen, wer von Euch mit den im behördlichen Meldeformular gemachten Pflichtangaben der Meldegrenzen, also LW>10 bzw. KW>20 Schuss, seine behördliche Anzeigebescheinigung ausgestellt bekommen hat, ohne das er darüber hinaus, sei es aus freien Stücken oder auf behördliche Anfrage hin weiterführende Informationen jedweder Art angegeben hat oder eben hierzu aufgefordert wurde. Genau diese Pflichtangaben habe ich getätigt, nicht mehr.

 

in unserem Formular tauchte die Angabe der Magazinkapazität überhaupt nicht auf!

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Das ist allerdings gar nicht so schlecht. Unsere Altbesitzmagazine gehören der ganzen Familie, inklusive der heute volljärigen Kinder. Diese müssen nun wohl auch einen Zugang zum Klasse 1 Tresor bekommen, da dort ihr gemeinschaftliches Eigentum verwahrt wird. D.h. obwohl sie ansonsten keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, bekommen sie nun zwangsläufig Zugang zum Waffenschrank?!

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Hatten wir.

 

 

Die Fristgerechte Meldung substituiert eine BKA-Erlaubnis zum Umgang mit diesen Magazinen.

Der Umgang ist erlaubt im Rahmen der sonstigen Regeln, d.h: 

 

1. Nur der Altbesitzer darf mit  seinen eigenen Magazinen umgehen, weder darf jemand fremdes mit diesen Gegenständen noch der Altbesitzer mit fremden verbotenen Magazinen umgehen, auch nicht nur leihweise auf dem Stand.

2.  Sportschützen müssen zum sportlichen Schießen die Langwaffenmagazine auf 10 Schuss begrenzen

3. Jäger dürfen bei der Jagd nur 3 Patronen in der Waffe haben. 

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vor 2 Stunden schrieb Cannon Balls:

Haben wir schon mal über die Benutzung der angemeldeten Magazine auf dem Stand geredet? Erlaubt?

Sehr oft und ja.

angemeldete Magazine für KW und Langwaffen begrenzt

Ungegrenzt - kenne ich keine legale Nutzung auf einem deutschen Schießstand.

 

Bearbeitet von Tatonka
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vor 5 Minuten schrieb Tatonka:

 

Ungegrenzt - kenne ich keine legale Nutzung auf einem deutschen Schießstand.

 

Jäger dürfen zum jagdlichen Training.

Die sachlichen Verbote nach §19 BJagdG gelten für den Schuss auf Wild.

 

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vor 31 Minuten schrieb Cannon Balls:

Schau einfach in die Sportordnungen, was da für Magazine erlaubt sind? oder was das zu lange Magazin aus deinem erlaubten  PCC-Setup macht.

 

auch das ständige Aufrühren ändert nichts - wer im Ausland schießt, kann dort mit unblockierten Magazinen starten.

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vor 1 Stunde schrieb Cannon Balls:

 

Das ist endlich eine gute Antwort auf die Frage!

 

PS:

Die Frage von Fantasy meine ich.

 

Für "echten" Altbesitz (vor 13.06.2017) steht da das gleiche (zitierte Antwort einer Behörde):

 

 

Bearbeitet von mwe
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