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IGNORED

VG DDorf: AfD-Mit­g­lieder gelten als waf­fen­recht­lich unzu­ver­lässig


heletz

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So sieht es jedenfalls das VG Düsseldorf:

 

 

Zitat

Zwei Ehepartner, die beide Mitglied der AfD sind, haben zu Hause über 200 Waffen anhäuft. Diese müssen sie jetzt abgeben, hat das VG Düsseldorf entschieden, weil die zwei wegen ihrer Parteimitgliedschaft als unzuverlässig einzustufen seien.

 

Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, sind nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz) – und zwar auch dann, wenn die Partei nicht verboten wurde, so das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in zwei Verfahren (Urt. v. 19.06.2024, Az. 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23).

 

Alles übrige im Link:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-22k483623-zuverlaessigkeit-waffenrecht-afd-mitgliedschaft/

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Na Hauptsache Kinderficker, Gruppenvergewaltiger, Mehrfachstraftäter, Messermänner laufen frei rum ohne weiter von der Justiz belästigt zu werden im BDaZ.
Auf die nächste Instanz zu setzen ist vermutlich wie auf Sand zu bauen.   Auch als nicht AFD'ler finde ich solche Urteile auf Verdacht mehr als Bedenklich, morgen schon kann deine Partei unter Beobachtung stehen oder deine Gesinnung auf einmal nicht mehr woke genug sein.

Bearbeitet von christo
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Gerade eben schrieb christo:

a Hauptsache Kinderficker, Gruppenvergewaltiger, Mehrfachstraftäter, Messermänner laufen frei rum ohne weiter von der Justiz belästigt zu werden

 

Glaube ich jetzt eher nicht, das sind ja alles Straftaten.

 

Wobei es beim Strafmaß natürlich auf das Alter und die Schwere der Verfehlung ankommt.

 

Aber das ist Strafrecht, während WaffenG ja Verwaltungsrecht ist.

 

Das kann man also nicht gleichsetzen.

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Sagte Churpalla auf dem Parteitag in seiner Rede. Benachteiligung und Diskriminierung von AfD Mitgliedern. U.a. Entzug von Sportwaffen. Habe auf einer Meisterschaft mit einem AfDler gesprochen wg was er alles diskriminiert wird, u.a. wg seiner Waffen, aber auch viel anderes. Und wenn er sich wehrt bekommt er häufig Recht, kostet aber halt. Roger Beckamp warnte sogar davor als Beamter Mitglied in der AfD zu werden! Schöne neue Welt.......bestes Deutschland!

Bearbeitet von callahan44er
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Nach wie vor eine ( für mich) undurchsichtige Geschichte, da die Zuverlässigkeit für Waffen mit "Bedürfnis Jagd" sowie für den 27er weiterhin besteht. Erklären konnte mir das bis jetzt niemand.

 

(Ich setze voraus es geht um Forumsmitglied "Steven" - es ist zumindest deckungsgleich zu dem was er hier immer wieder mal erwähnt, ich kann aber auch falsch liegen!)

Bearbeitet von heinzaushh
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Das ist kein Ruhmesblatt unseres Staates. Aber alleine schon wie hier formuliert wird: "Zwei Ehepartner, die beide Mitglied der AfD sind, haben zu Hause über 200 Waffen anhäuft. ..."

Ich denke mal, das sollte "angehäuft" heißen. Habt ihr schon mal von jemandem gehört, der Briefmarken oder Münzen anhäuft? Ich hoffe, eine der folgenden Instanzen kann die Linksbiegung wieder gerade rücken.

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vor 5 Minuten schrieb ASE:

Bei 200 Waffen ist davon auszugehen das genug Kleingeld für die nächste Instanz da ist

 

 

 

Zitat

Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich geltend machen. Insofern kommt dieser Entscheidung konstitutive Bedeutung zu. (BVerfG Leitsatz 1, Urteil v. 21.03.1961 – 2 BvR 27/60)

 

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vor 24 Minuten schrieb goodoldrebel:

 Ich hoffe, eine der folgenden Instanzen kann die Linksbiegung wieder gerade rücken.

Schätze, dass das im Falle der Revision (ich gehe mal davon aus, dass die eingelegt wird) vom OVG bestätigt wird und wegen der grundsätzlichen Bedeutung beim BVerwG landen wird.

Dann ist zumindest Ende mit der Macht der Lokaljuristerei in solchen Angelegenheiten.

 

@heletz

Berichtest Du dann auch so freudig von der Entscheidung einer höheren Instanz, wenn sie zugunsten des Klägers ausfällt? 

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vor 13 Minuten schrieb JuergenG:

@heletz

Berichtest Du dann auch so freudig von der Entscheidung einer höheren Instanz, wenn sie zugunsten des Klägers ausfällt? 

Wohl eher nicht, dann muss er für 1-2 Wochen
wegen schwerster Depressionen in Behandlung.

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Gibt schon mehrere Urteile welche genau in die Kerbe schlagen: Es muss im Einzelfall begründet werden, warum die Prognose der Unzuverlässigkeit gerechtfertigt ist.

 

Tatsachen welche die Annahme rechtfertigen.

 

Das ist auch der Hintergrund, warum Nancy in ihren Entwurf das auf "Tatsächliche Annahmen" ändern lassen möchte.

 

Wenn jemand dann etwas behauptet, dann ist es immer eine tatsächliche Annahme, unabhängig von deren Wahrheitsgehalt....

 

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb heletz:

So sieht es jedenfalls das VG Düsseldorf:

 

 

 

Alles übrige im Link:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-22k483623-zuverlaessigkeit-waffenrecht-afd-mitgliedschaft/

 

 

Wenn der Opposition Rechte genommen werden da freut ihr euch!!

 

Bestätigt nur meine Meinung zu euch grünen, und bestätigt das ich nichts mit solchen Leuten zu tun haben will und wenn es möglich ist von Firmen die sich offen zu euch bekennen nichts kaufe.

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vor 1 Stunde schrieb JuergenG:

... 

 

@heletz

Berichtest Du dann auch so freudig von der Entscheidung einer höheren Instanz, wenn sie zugunsten des Klägers ausfällt? 

Wir werden sehen... 

 

Ich würde da aber eher schmollendes Schweigen erwarten. 

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vor 3 Minuten schrieb rwlturtle:

Das sollte Euch klar sein.

Du scheinst ja näher dran zu sein- ich hab die Frage hier auch schon direkt an Steven gerichtet, ohne Antwort.

Wie erklärt sich eine Zuverlässigkeit für das eine (Jagd) und für das andere nicht (Rot)?

 

Wäre immerhin interessant für gleichgelagerte Fälle.

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vor 33 Minuten schrieb heinzaushh:

Wie erklärt sich eine Zuverlässigkeit für das eine (Jagd) und für das andere nicht (Rot)?

Diese entscheidende Frage solltest Du denen stellen, die die Zuverlässigkeit in Frage gestellt bzw. aberkannt haben!

 

 

 

 

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Ich kann wirklich nur vermuten, aber vielleicht hat dieser Unzuverlässigkeit-Zwitter ja einen der folgenden Gründe:

A) Mit den Waffen auf Rote WBK hat man sicher mengenmäßig die meisten und vielleicht auch besonders deliktrelevante Kurzwaffen erwischt, so dass man erstmal den für manche ggf. beunruhigenden Gedanken, S. könnte seine Parteikameraden "ausstatten" verwerfen kann. 

B) Mit den (wenigen) Jagdwaffen, wovon ja idR nicht mehr als 2-3 Kurzwaffen enthalten sind, würde man ja nicht nur die Waffen wegnehmen, sondern auch die Jagd verunmöglichen. Hieraus könnten dann echte Schadensersatzansprüche entstehen, etwa wenn S. Jagdpächter sein sollte und seinen Pflichten nicht nachkommen kann. Das möchte man womöglich vermeiden, weil ganz so sicher, dass man AfD Mitglieder automatisch alle als unzuverlässig einstufen darf, ist man sich möglicherweise nicht. 

Beschlagnahmt man nur Waffen auf WBK rot, so kann man sich als Behörde wesentlich mehr erlauben, wie das Beispiel aus Schleswig Holstein zeigt. 

 

Das sind beides aber nur bloße Vermutungen von mir. 

 

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