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IGNORED

Voreintrag verfällt nach Kauf und vor Erwerb


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

folgender Fall:

Voreintrag in grüner WBK für eine Kurzwaffe.

Voreintrag verfällt Ende Februar.

Kauf erfolgt Ende Februar Online bei einem Händler. (7 Tage vor Ablauf des Voreintrags)

Händler fordert Bestätigung der Unterlagen des Käufers bei der Waffenbehörde an.

Diese erfolgt erst nach dem Ablauf des Voreintrags.

Händler versendet Waffe trotzdem.

Käufer nimmt die Ware an.

2 Monate nach Anzeige des Waffenerwerbs teilt die Waffenbehörde mit, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurde, weil ohne Erwerbsberechtigung erworben wurde.

Sind den Foristen ähnlichebFälle bekannt?

Geschrieben

Schonmal mit dem Händler in Verbindung gesetzt? Diesen dürfte das genauso betreffen da der Händler bei abgelaufenen Voreintrag auch nicht versenden dürfte, oder?
Vielleicht gab es ja zwischen dem Händler und der Behörde damals eine Kommunikation die, wie angesprochen, auch der Käufer mit der Behörde hätte führen sollen aber in dem Fall jetzt hilfreich sein kann?

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb jäger_ulf:

Sind den Foristen ähnlichebFälle bekannt?

 

Umgekehrter Fall. Waffe wurde gekauft und sollte nach 2/6 Stichtag versendet werden.  Händler sendete zu früh.  Einen Tag vor 2/6 empfangen. Ging zur Staatsanwaltschaft.  Wurde eingestellt.

Geschrieben

In dem Fall ja, da war der Kunde ja auch gänzlich unschuldig dran. 

 

Im oben geschilderten Fall sehe ich wenig Möglichkeiten. 

 

Der Voreintrag berechtigt nunmal zum waffenrechtlichen Erwerb, nicht zum Bezahlen. Wann das passiert interessiert nicht. 

 

Es ist kleinlich und hätte sich vermutlich mit einem Telefonat oder einer E-Mail verhindern lassen. Aber jetzt wird es schwer.

Geschrieben

Ist korrekt! Andererseits hat der Händler ja den Kontakt mit der Behörde gehabt und offenbar die Bestätigung bekommen nachdem der Voreintrag bereits abgelaufen war.

Sehr verfahrene Situation, die sich sicherlich anfangs hätte ohne größere Probleme klären lassen. Danke trotzdem für die Antworten!

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb MAHRS:

 

Umgekehrter Fall. Waffe wurde gekauft und sollte nach 2/6 Stichtag versendet werden.  Händler sendete zu früh.  Einen Tag vor 2/6 empfangen. Ging zur Staatsanwaltschaft.  Wurde eingestellt.

 

Unfassbar! Ist mir auch mal passiert. Ein paar Tage zu früh abgeholt. Einfach nicht aufgepasst. Und das nur weil erst ich in Urlaub und danach der Händler. 

Gab eine Ermahnung der Waffenbehörde und gut. O Ton da sind sie nicht der erste dem das wg dem komplizierten Scheiß passiert. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb pescator:

Unser LRA verlängert bei Bedarf die Gültigkeit des Voreintrages.

Muss man natürlich rechtzeitig beantragen.

kenn ich ebenfalls so. Ein Monat ist in der Regel kein Problem, wenn man zb mit Lieferzeit argumentieren kann. Das wichtige ist halt, sich vorher drum zu kümmern...

Geschrieben

Hallo

 

das kann eine üble Geschichte werden.

Keiner hat irgendwie richtig Schuld, aber die Behörde hat schon an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben.

Ein Anruf von der Behörde an den Käufer bzw Händler, dass es problematisch werden kann, wäre auch nicht schlecht gewesen. 

Aber, passt zu einigen Behörden: Kundenunfreundlich bis zum Maximum.

Wird interessant. 

Ich bitte den Betroffenen, hier weiter zu informieren.

 

Steven

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb jäger_ulf:

Händler fordert Bestätigung der Unterlagen des Käufers bei der Waffenbehörde an.

Diese erfolgt erst nach dem Ablauf des Voreintrags

Das heisst die Behörde hat es dem Händler erst NACH Ablauf bestätigt?

Geschrieben

Eigentlich dürfte das Thema Gültigkeit einer Erwerbsberechtigung und der Begriff Erwerb Inhalt jeder Waffensachkundeprüfung sein! Im Übrigen sollten man die Grenzen gesetzlicher Regelungen sowieso nicht ausreitzen!

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Bulldog:

 

Wie darf man sich das vorstellen wie das abgelaufen ist?

Die Händler fragen bei der Behörde nach ob die vorgelegten Unterlagen so noch stimmen. Gerade im Internethandel kann es sonst vorkommen dass ein altes Bild vorgelegt wird, aber mit diesem Voreintrag bereits wo anders was gekauft wurde. Ich weiß, hier wird wieder jeden LWB unterstellt er hätte nichts besseres zu tun als zu bescheißen, aber so ist es nunmal.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb jäger_ulf:

Händler fordert Bestätigung der Unterlagen des Käufers bei der Waffenbehörde an.

 

Diese erfolgt erst nach dem Ablauf des Voreintrags.

 

Ich dachte, dass die Händler im Register direkt sehen können, ob der Käufer berechtigt ist...?

 

Geschrieben

Das wäre eine echt sinnvolle Nutzung des Systems. 

 

Deshalb geht es in Deutschland selbstverständlich nicht. 

 

Die Händler müssen über jede Waffe Buch führen. Der Bestand muss stets stimmen. Aber die Händler können noch nicht einmal ihren eigenen Bestand im System überprüfen.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 3
Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Mateusz:

Ich dachte, dass die Händler im Register direkt sehen können, ob der Käufer berechtigt ist...?

 

Abfragen läßt sich nur die Gültigkeit eines Erwerbsdokuments (z. B. einer WBK), aber nicht die Gültigkeit eines konkreten Voreintrags (Spalte X in der WBK).

Geschrieben (bearbeitet)

Wird mit ziemlicher Sicherheit eingestellt bei der StA.

Der Kauf (also der rechtsgeschäftliche Erwerb) der Waffe erfolgte innerhalb der von der Erwerbserlaubnis gedeckten Frist.

Auftrag an den SB: Fristberechnung gem. §§ 187 und188 BGB üben.

Trotzdem: Telefonat mit SB hätte geholfen.

Kommunikation ist alles.

Bearbeitet von Bettina Fischer
  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Bettina Fischer:

also der rechtsgeschäftliche Erwerb

Weder der rechtsgeschäftliche (Eigentums-)Erwerb noch der Erwerb im waffenrechtlichen Sinne hat unmittelbar etwas mit dem Abschluss eines Kaufvertrags oder der Bezahlung zu tun...

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb DVC1961:

 Im Übrigen sollten man die Grenzen gesetzlicher Regelungen sowieso nicht ausreitzen!

Hallo DVC1961

 

wie genau meinst du das?

Also sollte man in der Stadt nur noch 40 KmH fahren. 

50 KmH sind zwar erlaubt, aber man sollte die gesetzliche Regelung nicht ausreizen. 

 

Steven

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