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IGNORED

Waffenkontrolle NRW, Rechte der Kontrolleure


fw114

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Leider immer wieder ein Thema:

Gerade wieder bei letzte Woche.

 

Waffenkontrolle, Kontrolleure fordern das der Waffenschrank geöffnet wird und gehen dann selbstständig an die Waffen und

restlichen Dinge im Waffenschrank.

 

Wenn man was sagt auch noch pampig werden.

 

Wie ist dazu die Rechtslage in NRW ? Erlaubt ?

 

 

 

Bearbeitet von fw114
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  • fw114 änderte den Titel in Waffenkontrolle NRW, Rechte der Kontrolleure

es ist eine "nachschau"!

nix einfach anfassen!

solln dir mal die rechtsgrundlage dafür anhand ihrer § darlegen!

wenn sie "pampig werden" kannst du sie auch einfach "rausbitten" und das mit dem vorgesetzten klären lassen.

dann mit deinem anwalt...

 

hier bei mir kommen sie gar nicht auf die idee, sie sagen nett: "bitte zeigen sie waffe xy...!"

Bearbeitet von HangMan69
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vor einer Stunde schrieb fw114:

Wenn man was sagt auch noch pampig werden.

 

Inhaber des Hausrechts fordert diese Personen umgehend auf, mit den Fingern den Waffenschrank und den Füßen das Haus zu verlassen.

 

Meine Angewohnheit, dies mit Ankündigung mittels Audio- und Videoaufzeichnung zu Dokumentationszwecken festzuhalten, hat bislang den höflichen Ablauf durchaus unterstützt.

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vor 14 Stunden schrieb HangMan69:

sie sagen nett: "bitte zeigen sie waffe xy...!"

 

So ist das bei uns hier auch. Ich bin acht, zehn oder zwölf mal im Jahr auf der Waffenbehörde, man kennt sich natürlich in der Kleinstadt - und irgendwann stand sie dann hier. Nach dreiwöchiger Vorankündigung + Verschieben wegen Grippe der Dame. Warum soll ich da stressen? Die sind nett und hilfsbereit dort, haben überhaupt keine Vorbehalte ggü Leuten mit Kanonen.

Na gut, sie wollte die Waffen sehen für die sie selbst die Voreinträge erstellt hat. Ich aber noch garnicht wusste, was ich mir kaufen mag. BTW ... offene Voreinträge ist so ein Fetisch von mir.

Ich habs ihr freundlich erklärt (also nicht meine Fetische) und schon war der Termin erledigt.

 

Aber klar: ich bereite mein Umfeld schon auf den Termin vor.

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Die Eingangsfrage ist tatsächlich offen, denn im Gesetz steht etwas von Kontrolle und das kann man weit auslegen, also theoretisch auch die eigene Inaugenscheinnahme durch den Kontrolleur. Ob man das im Rahmen der Mitwirkungspflicht so akzeptieren muss oder nicht, hängt vermutlich davon ab, wer dann vor Gericht die vermeintlich besseren Argumente hat.

 

Da es bei der Kontrolle um die vorschriftsmäßige Aufbewahrung geht, halte ich persönlich die Befingerung durch den Kontrolleur für unangemessen, denn in der Regel lässt sich das einfach visuell machen.

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vor einer Stunde schrieb MAHRS:

man kennt sich natürlich in der Kleinstadt

 

Wenn man das Glück hat. Wohnt man jedoch in einem Bundesland, in dem sich der verantwortliche Innenpolitiker auf die Fahne geschrieben hat, seine Behörde mit dazu zu missbrauchen, den Waffenbestand im Land zu senken (offen in der Zeitung zugegeben), die Behörde mangels Personal die Kontrollen nicht durch eigene Leute, sondern durch "pensionierte Polizisten" und sonstige dauernd wechselnde Mitarbeiter durchführen lässt, kommt es zu keinerlei persönlicher Bindung. Eher verursacht das Probleme, weil plötzlich fremde Leute vor der Tür stehen, mit einem Fantasieausweis und behaupten, sie wollen eine Waffenkontrolle durchziehen. Man soll also den unerlaubten Zugriff verhindern und wird behördlicherseits mit Figuren konfrontiert, die teilweise nicht mal vertrauenerweckend aussehen, sondern vermutlich nur nicht bei drei auf den Bäumen waren, als der Job angeboten wurde. Weiteres Problem, die sind nicht besonders gut geschult. Da werden schon mal Dinge gesehen, die gar kein Problem darstellen.

 

Das Ganze erzeugt eine Misstrauensstimmung, vermutlich sogar gewollt? Bei einem so sensiblen Thema sollte man anderes erwarten dürfen. Und so hat jeder seine Befindlichkeiten. Ein vernünftiges Verhältnis zueinander wäre mir auch lieber, nur kann ich mir die Art und Weise der Kontrolle leider nicht aussuchen, sondern muss sie hinnehmen. Nur den Rahmen kann ich vorgeben.

 

vor einer Stunde schrieb msk:

denn im Gesetz steht etwas von Kontrolle und das kann man weit auslegen, also theoretisch auch die eigene Inaugenscheinnahme durch den Kontrolleur.

 

Es wird behauptet, dass die eine Erlaubnis besitzen. Nachweise dazu liegen mir in meinem Fall nicht vor und bevor man hier plötzlich "überlässt", wird die Waffe nicht aus der Hand gegeben. Nummer kann man so trotzdem vorzeigen und den Ladezustand ebenso. Da die immer zu zweit kommen, ist eine eigene Dokumentation nicht unwichtig. Ein Zeuge ist nicht immer neutral oder kann sich korrekt erinnern, eine Videoaufzeichnung macht keinen Unterschied zwischen den Parteien.

 

Und wie hier jemand schrieb, nein, mit Hass hat das rein gar nichts zu tun. Jeder muss sich auf die Gegebenheiten einstellen. Wie schnell heute eine Erlaubnis widerrufen werden kann, wissen wir selbst am besten...

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War der Termin vereinbart?

 

Würde vielleicht die Frage helfen, wer für etwaige Schäden aufkommt? Du hast sie extra vor dem Termin alle durchfotografiert und es ist ein bisschen ein Gefummel, sie rauszubekommen, und grad die montierten Optiken sind auch empfindlich, d.h. da bestünde nicht nur ein Risiko für optische Mängel.

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Hatte mir auch schon öffters Gedanken gemacht, wie ich ggf rechtswidriges Verhalten der Behörde nachweisen kann:

Habe jetzt diese auf meiner Vitrine stehen.
Wie R2D2, dreht um 360 grad, Linse verfolgt alle Personen.
Die Aufnahmen gehen dierekt in eine Cloud.
Einen besseren Zeuge, kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn ich alleine im Raum bin, drücke ich auf Privatmodus und die Linse fährt ins Gehäuse.

 

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vor 14 Minuten schrieb Oldmiller:

Die Aufnahmen gehen dierekt in eine Cloud.

 

Bin ich nicht der Freund von. Ich verfüge über dedizierte Videokameras, sowas wie ne GoPro ist für so einen Fall recht gut, muss nicht die neuste sein. Großes Sichtfeld und je nach Beleuchtung gute Bildqualität. Jedes Smartphone kann ebenso Videos machen, man muss nur an die Speichergröße denken. Kleines Stativ, Halterung, kostet nicht die Welt. Nicht jedes Video muss 4K mit 60 Bilder die Sekunde sein. Ich würde das vorher ankündigen, damit die Behörde (Termin) bzw. die Kontrolleure wissen, was Sache ist. Ich denke, das ist eine Einzelfallentscheidung und jeder muss für seinen Fall überlegen, ob er es für notwendig erachtet oder nicht. Es gibt Fälle, wie hier vom Threadstarter, da ist das Benehmen der Kontrolleure aus meiner Sicht nicht tolerierbar. Man ist kein Bittsteller, hier wird ein Grundrecht eingeschränkt, die Kontrolleure sollten dem Beachtung schenken und dementsprechend respektvoll auftreten.

 

Bei beweglichen Kameras, die einem Ereignis folgen, nicht vergessen, dass es passieren kann, dass im dümmsten Fall der Blickwinkel gerade nicht am richtigen Punkt ist, weil die Kamera irgendwie entscheiden muss, wem sie folgt. Wackelt das WLAN mal etwas, kann es passieren, dass Sequenzen fehlen.

Bearbeitet von Last_Bullet
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Wird das der gefühlt 100dertste -- wie mache ich jemandem der nur seine Arbeit macht das Leben schwer Thread ?

Ich erinnere mich an Stevens Schilderung seiner Kontrolle.

vielleicht war die Kontrolle damals ein kleines der vielen Steinchen die dazu geführt haben

das er seine Waffen nun nicht mehr besiitzt ?

Ich hatte noch keine Kontrolle, aber ich komme gut mit meiner BEhörde klar,

ich blicke dem Ganzen ruhig entgegen und denke das wird auch genauso

ruhig und gesittet abgehen wie ich es mir vorstelle. Der der da kommt macht nur seine Arbeit, mehr nicht

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Moin!

Es gilt:

Staune und gucke derf jeder, anfasse nur mir. De Exberde.

Bei mir hatten die nicht die geringsten Anstalten gemacht so etwas zu wollen. Die Mitarbeiter meiner Behörde sind durchweg freundlich.

 

 

frogger

 

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vor 22 Stunden schrieb fw114:

selbstständig an die Waffen und

restlichen Dinge im Waffenschrank.

 

Einige mokieren sich hier darüber das man die Arbeit der Amtmitarbeiter unnötig schwer machen wollte.

 

Aber warum sollen die sich andere Dinge als die Waffen im Schrank ansehen dürfen?

Fällt das jetzt auch schon unter "erschweren der Arbeit", wenn man das nicht möchte...

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Meine beiden Aufbewahrungskontrollen im Bundesland BW wurden korrekt durchgeführt, da habe ich keinen Grund zur Beanstandung. Da wollte auch keiner was "rumfingern" oder ähnliches. Scheint ein "lokales" oder "Bundesland" Thema zu sein. Die Idee mit der Kamera ist gut, bin trotzdem froh dass dies hier aktuell noch nicht benötigt wird. Aber merk ich mir :good:

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vor 13 Stunden schrieb KarlHans:

Sagt einmal, Hasst ihr alle Menschen ? Ich zeig meinen Freunden gern meine Waffen......und lasse manche auch damit schießen.

 

 

Aber nicht den Kontrollbütteln. 

 

 

 

 

Bearbeitet von Varminter
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Ich hatte erst einmal eine Waffenkontrolle vor etlichen Jahren.

Da kam mein mir lange bekannter Sachbearbeiter nach Terminabsprache mit einer Auszubildenden und hat sich nur für die Zertifizierung der Türen und Schränke interessiert.

Waffenabgleich oder Anfassen war da nicht, hätte ihm wahrscheinlich auch wegen meiner umfangreichen Sammlung einen halben Arbeitstag gekostet. :D

Davon abgesehen würde ich auch niemanden meine wervollen, teils mehrere 1000€ teuren Sammlerwaffen, vielleicht auch noch Schweißfingern, einfach so anfassen lassen, höchstenfalls mit Handschuhen.

Wir hatten mal so einen in der Firma, der hieß nur "der Willi mit den Lötfingern". Alles was der anfasste, hatte am nächten Tag Rostflecken, sogar die sonst normalerweise rostfreien INOX-Schieblehren. :sad:

Auf jeden Fall war mein Sachbearbeiter und Kontrolleur sehr angetan von meinem Aufbewahrungskonzept mit meinem mit doppelter Türe (B-Tür + RC3-Tür hintereinander) gesichertem Waffenraum und die Kurzwaffen zusätzlich in einem extra 1er-Tresor. :)

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