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Waffenkontrolle NRW, Rechte der Kontrolleure


fw114

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vor 35 Minuten schrieb drehmomentmonster:

Waum hast Du 2 Türen hintereinander geschaltet? Traust Du Deinen Sicherheitsmaßnahmen ned?

 

 

Grundsätzlich kommt man überall rein.

 

Eine reine Frage der Zeit und des Werkzeugs.

 

Zwei Türen erhöhen aber den Aufwand für Eindringlinge.

 

Wenn man das Geld dafür hat, warum nicht?

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vor einer Stunde schrieb drehmomentmonster:

Waum hast Du 2 Türen hintereinander geschaltet? Traust Du Deinen Sicherheitsmaßnahmen ned?

Ich hatte, bevor das Gesetz eine zertifizierte Türe verlangt hat, auf Anraten meiner zuständigen polizeilichen Beratungsstelle eine Hörmann-SI9-Sicherheitstüre nach DIN 18103 (RC3) für meinen Waffenraum eingebaut.

Nachdem dann durch das WaffG eine zertifizierte Tür vorgeschrieben wurde, habe ich halt einfach noch eine B-Tür im Türstock davor gesetzt, die Wandstärke, bzw. der Türstock hat das erlaubt und warum hätte ich die schon vorhandene Sicherheitstüre wieder ausbauen sollen?

Somit habe ich jetzt halt jetzt halt zwei Türen, die nachgerüstete neuere B-Tür geht nach außen auf, die schon vorhanden gewesene RC3-Tür nach innen.

Doppelt hält besser. :D

Edited by thomas.h
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vor 19 Stunden schrieb frosch:

Die sind quasi gezwungen ihre eigene Unentbehrlichkeit unter Beweis zu stellen...

Nur noch zu toppen durch Arbeit auf Provision und Geschäftsplan. Muß ja nicht gleich ins Gellért gehen.

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  • 1 month later...

Hallo zusammen

Bei mir haben sie sich angemeldet und mehrere Termine zur Wahl gestellt, damit mein RA. dabei sein konnte. Beim ersten mal habe ich sie nicht reingelassen, weil so auf Anhieb mein Anwalt nicht konnte. Der Termin ging ohne grosse Probleme, ich habe erst die Sicherheitsüberprüfung gemacht bei den Waffen die die Sachbearbeiterin sehen wollte, dann durfte sie loslegen. Die Dame hat keine Ahnung und da muss man dann schon mal helfen. Die Behörde ist bei mir etwas nachsichtiger geworden, da das Oberverwaltungsgericht ihnen schon mal erklärt hat, was sie dürfen und was nicht. Insofern guten RA. an der Seite und das ganze entspannt geniessen. Ich bin kein Streihansel aber ich lasse mir auch nicht alles gefallen.

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Am 15.6.2024 um 16:01 schrieb Oldmiller:

Hatte mir auch schon öffters Gedanken gemacht, wie ich ggf rechtswidriges Verhalten der Behörde nachweisen kann:

Habe jetzt diese auf meiner Vitrine stehen.
Wie R2D2, dreht um 360 grad, Linse verfolgt alle Personen.
Die Aufnahmen gehen dierekt in eine Cloud.
Einen besseren Zeuge, kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn ich alleine im Raum bin, drücke ich auf Privatmodus und die Linse fährt ins Gehäuse.

 

Das klingt interessant, nicht nur bei etwa übergriffigen Behörden, sondern generell bei Bösewichten. Leider finde ich für mich wichtige Info nicht auf Anhieb, aber vielleicht kannst Du dazu etwas sagen:
1. Braucht das Gerät ein Abo (in einem Video habe ich für Sekundenbruchteile etwas in der Richtung aufgeschnappt), muss es sich zu einem fremden Server/Cloud verbinden, oder läuft es auch komplett autark?

1a.: Kann man einen lokalen Rechner für die Speicherung in Echtzeit nutzen?

2. Erfolgt die Stromversorgung über Akku oder Netzteil?

Thx.

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Hier das Angebot von Amazon.

 

https://www.amazon.de/dp/B0BN4BQ1DM?ref=ppx_yo2ov_dt_b_product_details&th=1

 

Die Kamara kannst du mit einer internen Speicherkarte bestücken, dann nimmt sie alles auch offline auf.
Ich denke, schon das vorhanden sein der Kamera sorgt für ein rechtlich korrekten Ablauf.

Und allein das verfolgen der Personen ist schon cool.

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  • 2 weeks later...

Ich stehe in NRW (Raum Neuss) auch kurz vor der ersten Kontrolle.

 

Was mich ein wenig nervt, ist diese "Sie sollten" Regelung. Der Tresor wiegt trocken 130kg und befindet sich im 3.OG. Habe den jetzt im Nachgang auch durch ein Unternehmen verankert, eben weil

niemand sagen kann JA DAS MUSS oder NEIN, DASS MUSS NICHT, also habe ich den halt verankert.


Tür zum Raum mit dem Tresor, mit einem biometrischen Schloss gesichert, Kamera mit SD Karte und Cloud, rednundantes WLAN für Kameras, redundantes Internet. also wenn denen das nicht reicht um "geeignete Maßnahmen gegen die unbefugte Wegnahme des Tresors" sicherzustellen, weiß ich auch nicht mehr.

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