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Abschusseinrichtung für Modellhubschrauber


multi

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Weiss nicht, ob es erlaubt ist, das zu verlinken, deshalb beschreibe ich das nur.

 

In dem Kleinanzeigenportal (nannte sich früher Ebay-Kleinanzeigen) wird ein >>Raketenwerfer f. Modellhubschrauber<< angeboten, damit lassen sich scheinbar Leuchtsterne für die freien Signalpistolen verschiessen.

 

Ersteller hat sich anscheinend Gedanken dazu gemacht, der schreibt dazu:

>>Prinzip ist recht einfach: Ein Servo ( nicht enthalten) löst einen vor gespannten Schlagbolzen aus. Munition hierfür ist für Menschen ab 18 Jahre alt , in Waffen Sportgeschäften erhältlich.

Technisch gesehen stellt der Gegenstand ein nicht tragbares Gerät zum abschießen von Munition da welches in Deutschland nicht vom Waffengesetz erfasst wird. Eine Einstufung als Schusswaffe im Sinne des Beschuss Gesetzes Paragraph 1 Abs. 2 Nummer 1 mit Anlage 1A1 kommt nicht infrage.<<

 

Ist so etwas tatsächlich "frei"?

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vor 5 Stunden schrieb multi:

Ist so etwas tatsächlich "frei"?

Hallo multi

 

"es ist alle erlaubt, was nicht verboten ist". 

Aber, wir sind (leider) in einer zeit angekommen, in dem dieses Zitat negiert wurde. Und alle machen mit.

 

Steven

 

P.S. ich habe mir das Teil mal angesehen. Spannend.

 

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6 hours ago, multi said:

Technisch gesehen stellt der Gegenstand ein nicht tragbares Gerät zum abschießen von Munition da welches in Deutschland nicht vom Waffengesetz erfasst wird.

 

Da müsste man sich über die Abgrenzung zwischen Punkt 1.1 (der nicht auf die Tragbarkeit abstellt) und Punkt 1.2.1. (der auf die Tragbarkeit abstellt) von Anlage 1 WaffG streiten...

 

Abgesehen davon, warum soll das Ding nicht tragbar sein?

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Zitat

Technisch gesehen stellt der Gegenstand ein nicht tragbares Gerät zum Abschießen von Munition dar, welches in Deutschland nicht vom Waffengesetz erfasst wird. Eine Einstufung als Schußwaffe i.S. des Beschußgesetzes § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 A 1 UA Nr. 1.1 kommt nicht in Frage.

 

Nun, wo dann BKA-Bescheid? Wäre ja kein Problem wenn die Einstufung gar nicht in Frage kommt..

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vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

warum soll das Ding nicht tragbar sein?

 

Vielleicht wenn der Modellhubschrauber eine Grösse hat, daß der nicht mehr tragbar ist?

Und das Teil ist dann angeschraubt?

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vor 6 Stunden schrieb HeavyGauss:

https://www.vario-helicopter.biz/de/Scale-Ausbau/Modellspezifisch-3D-Druck/AIRWOLF-2002/2003-1-7/Raketenwerfer::32424.html

 

Hab ich als jemand der früher in der Branche tätig war nur einmal Live gesehen.

 

Das sieht aus, wie das Bauteil aus der Anzeige.

Hatte vermutet, das wäre ein Eigenbau.

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vor 11 Stunden schrieb VTRSP:

Wenn das Ding ein F im Sechseck hätte und der Pilot des Helis den kleinen Waffenschein hat, könnte es fast legal sein. 

Das gilt nur, wenn er im Kreis fliegt. 

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Das ding benutzt doch 6mm Platzpatronen um die Pyroeffekte abzuschiesen, oder habe ich da was falsch verstanden?  Dann sollte ein F im Fünfeck eigentlich nix drauf suchen, viel eher würde ich da eine PTB Zulassung suchen da es ja eigentlich nicht anderes als eine SRS mit Abschussbecher montiert an einem Modellflieger darstellen sollte, oder?

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20 hours ago, ALBA said:

ich würde behaupten das die dinger mit Schießkugelschreibern vergleichbar sind - also verboten

 

Welchen anderen Gegenstand soll das den vortäuschen? Also das Problem sehe ich jetzt nicht.

 

Machen wir aber einmal ein anderes Beispiel: Wie wäre es mit einer Modellkanone für einen Modellpanzer, die mit einer Platzpatrone eine Leuchtkugel abschießt? Oder einfach mit einer Modellkanone als solcher, die das tut? Dass das Modell auch fliegen kann, scheint ja in keiner besonderen Regelung bedacht zu sein, zumal der Abschussapparat selbst auch nicht an den Flug gebunden ist, sondern genauso gut auf einem Modellfahrzeug oder eben stationär installiert werden könnte.

 

Im Prinzip käme ich da auf zwei mir so halbwegs plausible Einordnungen: Entweder, das Ding ist eine Schreckschusswaffe (ohne PTB). Dafür spricht, dass es das technisch ist, mit eigentlich der einzigen Besonderheit, dass der Abzug nicht zur Bedienung mit dem Finger gedacht ist, aber wohl durchaus händisch bedient werden kann. Oder aber es ist eine Feuerwerksanlage (aus welchen Gründen auch immer, die z.B. auch ein römisches Licht nicht unter die Definition der Schusswaffe fallen lassen, obwohl da ohne Frage technisch gesehen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen Lauf geht). 

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Ich hab jetzt nur das verlinkte Foto gesehen und weiß nix über die Konstruktion, aber könnte es sein, dass es eben keine Schusswaffe ist, weil kein Lauf vorhanden ist? 

(Laut Anlage WaffG Lauflänge >= Kaliber*2)

 

 

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Ich hatte den Modellflugvirus mit der Muttermilch bekommen, ich kann mich nicht erinnern das mein Vater nicht im Bastelkeller oder später in der Werkstatt war. Er war auch Abonnement der Zeitschrift Modell die bis in die 70er Jahre hinein nicht nur von Flugmodellen berichtete, sondern auch von Schiffsmodellen und Automodellen.

Die Zeitschriften waren natürlich säuberlich abgelegt und sortiert.

Ich kann mich noch an zwei Dinge erinnern. Funktionsfähige Torpedos und eine funktionsfähige Bordkanone in 6mm Flobert Platz oder in 2mm Stiftfeuer.

Die 2mm Ausführung hatte 60Schuss, die Flobert 8 oder 12. Passend für das Schnellboot Wolf.

Es wurde seinerzeit bereits darauf hingewiesen, dass es rechtliche Probleme bereiten könnte...... wie gesagt, über 50 Jahre her.

 

Feuerwerk verschiessende Flugzeuge und Hubschrauber habe ich das erste Mal in den ganz jungen 70ern auf einem Modellflugtag in Harsewinkel gesehen.

Fliegende Klosettbrillen, Rasenmäher und Hundehütten mit Snoopy gabs auch zu  bestaunen. 

 

Gruss

Frank

 

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