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IGNORED

Waffenkäufer hat keine EWB - wie weiter?


Herr_Merlin

Empfohlene Beiträge

vor 5 Stunden schrieb ASE:

Wohnsitz laut Personalausweis.

 

Aber ja, die öffentliche Verwaltung ist nicht immer gut aufzufinden, und selbst wenn,  man muss sie auch noch erreichen...

So leicht, wie manche sich das vorstellen, ist die Sache leider oft nicht. Wenn der Käufer in einer Großstadt wohnt ist die Ermittlung der zuständigen Behörde meist sehr leicht. Auf dem Land sind die Zuständigkeiten jedoch oft scheinbar zufällig auf verschiedene umliegende Stadt- und Kreisverwaltungen sowie Landratsämter verteilt. Und wenn der Käufer sich scheinbar weigert, bei der Verifizierung zu unterstützen, sollte das schon stutzig machen.

Und bezüglich Erreichbarkeit: Auch da gibt es extreme Unterschiede zwischen den Behörden. Der längste Verifizierungsprozess, den ich mal erlebt habe, hat sich über mehr als eine Woche hingezogen. Incl. schriftlicher Bestätigung des Käufers an seine Behörde (wegen Datenschutz), dass diese gegenüber dem Verkäufer die Gültigkeit des zugemailten Dokuments bestätigen darf.

 

vor 55 Minuten schrieb H.S.:

Die Lösung wurde schon mehrfach genannt:
- letztmalige Aufforderung an den Käufer, dir Ablichtungen von Perso, gültigem Jagdschein und WBK sowie die Kontaktdaten der zuständigen Waffenbehörde zu schicken.

Zusätzlich würde ich ihm noch anbieten, dass er die genannten Dokumente auch als (zeitnah) beglaubigte Kopie per Post zuschicken kann. Für manche ist das Internet immer noch Neuland ;-)

 

vor 59 Minuten schrieb H.S.:

Alternativ: Melde ihn bei eGun, behalte das Geld.

Das Geld würde ich auf keinen Fall behalten sondern nach Ablauf der Frist zurücküberweisen. Abgesehen davon bekommt der Käufer die Adresse des Verkäufers automatisch von egun übermittelt.

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vor 12 Stunden schrieb Fyodor:

Es gab keine Kopie des Jagdscheins, sondern eine Jagdscheinnummer als Text. Und keine Kopie des ausweises, sondern eine Versandadresse. Diese kann irgendwo sein, nicht zwingend der Wohnort.

Einfach nachweislich die erfoderlichen Dokumente fordern, falls nichts kommt eine Anzeige bei der Polizei wegen verdacht des versuchten unerlaubten Waffenerwerbs erstatten.

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vor 7 Stunden schrieb Andor:

Das Geld würde ich auf keinen Fall behalten sondern nach Ablauf der Frist zurücküberweisen. 

Richtig, dazu würde ich die Bankverbindungsdaten anfordern, sollten die auch nicht geliefert werden einfach die Füße stillhalten und die polizeilichen Ermittlungen abwarten.

Bei Waffendelikten erfolgt dies ziemlich zeitnah.

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vor 18 Stunden schrieb Herr_Merlin:

Woher weiß ich die Behörde? Ja ich habe eine Adresse - aber wie finde ich dazu die Behörde raus und seit wann ist das mein Job?

wenn du die Adresse hast, weißt du doch den Landkreis und somit lässt sich auch die zuständige Behörde raus finden. Eine Suchmaschine die dir das Ergebnis für "Waffenbehörde PLZ" ausspuckt wirst du ja wohl bedienen können? Ruf im Zweifelsfall auf dem Rathaus des angegebenen Wohnorts an, die werden dir auch sagen können wer zuständig ist. Oder schau im Verwaltungsportal des jeweiligen Bundeslandes nach.

 

Ansonsten überweis das Geld halt einfach wieder zurück?

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Hallo, nur mal so,

ich habe vor kurzen auch einen Waffenverkauf getätigt.

Verbindung erst  nur über email, zäh und zeitraubend um an Infos zu kommen.

“Gib mal die Handynummer „ ….WhatsApp Video … da sprudelte es an Infos die auch direkt verwertbar waren:s82:Nach zwei Tagen war alles erledigt.

 

LG B.

 

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vor 12 Stunden schrieb Andor:

Das Geld würde ich auf keinen Fall behalten sondern nach Ablauf der Frist zurücküberweisen.

 

Warum? Käufer ist im Annahmeverzug.

Er möge entweder eine eigene Erwerbsberechtigung nachweisen (und nicht bloß behaupten) oder alternativ einen anderen Erwerbsberechtigten nennen (z.B. Waffenhändler), an den überlassen werden soll.

Bearbeitet von lrn
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vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Könnte der private Verkäufer dann eigentlich auch Einlagerungsgebühren nehmen wie es einige gewerbliche machen wenn man nicht schnell genug abholt?

:grin:Wenn der Verkäufer dies nicht explizit in seinem Auktionstext geschrieben hat, wohl kaum!

 

Ok, davon abgesehen kann gerne jede Ehefrau für ihren waffenbesitzenden Ehemann:hi: eine Waffe kaufen + das Geld überweisen.

Sie bekommt diese dann nur nicht von mir überlassen!  :)

 

Sollte dann die passende EWB vom Ehemann oder ..... kommen, überlasse ich natürlich.

 

Ehepartner sollten einfach viel öfter ihren Partner tolle Geschenke kaufen! :victory:

 

Ok, den Beitrag von Mausebaer finde ich bei dem eigentlichen Thema recht passend. :drinks:

Merlin, du hast ja somit gar nichts erhalten. Eine "geschriebene" (genannte) Nummer  und .... nichts.

 

Entweder ist der Käufer recht unbedarft, nennen wir es ruhig dumm, oder es sucht jemand einen Doofen zwecks Waffenabzocke. Keine Ahnung!

 

Warte etwas, nenne ihm dann eine kurze Frist das er das notwendige dir vorlegen soll + mit Vermerk das du ansonsten davon ausgehen musst, das hier ein krimineller Versuch vorliegt ..... und das du dies natürlich der Behörde mitteilen wirst. Sollte nichts entsprechendes baldig vorliegen.

Das Geld behälst du natürlich erstmal bei dir.

 

PS.: Ich hatte auch mal einen Vereinskollegen. Der konnte weder was ausdrucken, scannen, noch was am PC schreiben. "Weil er kein Textverarbeitungsprogramm hatte. Reiner Zocker-PC!":crazy: Sage er!  Auch keine .pdf-Datei konnte er lesen, öffnen, u.s.w.

Als ich ihn bat mir mal seinen Personalausweis mit Smartphone zu fotografieren ..... kamen die beiden Fotos gleich mit dem halben Tisch, den er mitfotografiert hat per WhatsApp. 

Letzendlich musste ich all seine Waffenverkäufe erledigen, der Behörde die Anzeigen mailen, die ich auch für ihn erstellen musste.     Tja, solche gibt es somit auch.     Vielleicht hast du auch so einen erwischt??    Wer weiss. 

Bearbeitet von Astanase
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vor 2 Stunden schrieb Distanzlocher:

Das sollte die für diese Adresse zuständige Behörde dann ja wohl aufklären können

Der Käufer muss nachweisen, der Verkäufer prüfen. Große Nachforschungen anstellen muss er nicht.

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Moin!

Richtig ist: Käufer schriftlich mahen und in Annahmeverzug setzen. Schadensersatz androhen.

Der Käufer muss seine Erwerbsberechtigung nachweisen. Im Zweifelsfall durch Vorlage der Originaldokumente.

Keinesfalls ohne Überlegung einfach das Geld zurückschicken. Ganz so einfach kommt man aus dem Geschäft nicht heraus. Noch fataler "Motto: Who dares wins" Waffen einfach in den Versand geben.

 

Die Mitarbeiter meiner Behörde sind so hilfsbereit und prüfen für mich Wohnsitz und EWB über das NWR, weswegen ich mich auch mit Kopien zufrieden geben kann.

Versand dann aber auch nur mit Spedition und persönlicher Übergabe mit Perso Prüfung.

 

Gruß,

 

frogger

 

 

 

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vor 18 Stunden schrieb pablohover:

In 90% der Fälle halt nen Drilling.
Für fast alles eher ne ungeeignete Waffe, könnte mir jetzt keine Straftat vorstellen bei der ich mit einem Drilling gut gerüstet wäre

Wie jetzt? Liest du nicht auch dauernd in den Medien von den marodierenden Loden-Terroristen-Banden im BDaZ, die ein Blutbad nach dem Anderen anrichten?

Alle ausgerüstet mit Drilling mit Gravur und getarnt mit Gamsbart am Hut !!

Die BMI-Politik verkauft uns das doch immer als Grund, die LWB weiter zu gängeln und das WaffG verschärfen zu müssen! Die werden doch nicht lügen????

Du Waffenschwurbler, du...

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Da schon mehrfach genannt wurde mal bei, zum Beispiel, der eigenen Waffenbehörde nachzufragen bliebe nun noch als Alternative beim Papst nachzufragen ob der im göttlichen Geburtenregister mal nachschauen kann was das genau für einer ist.

 

 

Nochmal BEHÖRDE befragen! Eigene!

Bearbeitet von grizzly45
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vor 15 Minuten schrieb grizzly45:

Da schon mehrfach genannt wurde mal bei, zum Beispiel, der eigenen Waffenbehörde nachzufragen bliebe nun noch als Alternative beim Papst nachzufragen ob der im göttlichen Gebirtenregister mal nachschauen kann was das genau für einer ist.

 

 

Nochmal BEHÖRDE befragen! Eigene!

Die Zuständigkeit liegt aber bei der Behörde des Käufers.

 

Der eigenen Behörde stiehlt man da nur deren Arbeitszeit.

Wenn der Käufer in Berlin lebt, der Verkäufer in Hamburg .... dann kann der Verkäufer demnach ja auch gleich in Düsseldorf anrufen!??   :D  Nee, wohl weniger!

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Mein Kumpel mit eigenem Geschäft ist damit gehörig auf die Schnauze gefallen. Hat einem Kunden mit MunErlaubnis geglaubt und ihm einen Container Munition verkauft, als Streckengeschäft. Ohne beim Amt des Käufers nachzufragen, vermutlich weil $ Zeichen im Auge. Und die Erlaubnis war gefälscht, der Container ging in den Nahen Osten. Und der Zoll kam drauf. Resultat: 2 Jahre ohne Bewährung. Hat er als Freigänger abgesessen. Ist noch immer mein Freund. 

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Wenn die Erwerbserlaubnis nicht EINDEUTIG (=Amtlich) ABSOLUT geklärt ist, dann wird nicht´s was der Erlaubnispflicht unterliegt übergeben. 

 

Was ist denn daran so schwer zu kapieren?

 

Ich werd mir jetzt wieder mal böse Kommentare einhandeln, aber:

 

Wenn DU die Grundlagen nicht kapiert hast, DU hast doch wohl mindestens ne Sachkunde?, dann sollltest DU weder Zugang zu Waffen und/oder Munition haben, und schon gar nicht mit solchen handeln dürfen.

 

So einfach ist das.

 

Alles andere, alle AUSFLÜCHE hier, schaden UNS ALLEN, allen die legal Waffen und Munition besitzen und dies (in gewissem Rahmen) ankaufen und verkaufen dürfen.

 

So einfach ist das.

 

Tommie

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vor einer Stunde schrieb Astanase:

Die Zuständigkeit liegt aber bei der Behörde des Käufers.

 

Der eigenen Behörde stiehlt man da nur deren Arbeitszeit.

Wenn der Käufer in Berlin lebt, der Verkäufer in Hamburg .... dann kann der Verkäufer demnach ja auch gleich in Düsseldorf anrufen!??   :D  Nee, wohl weniger!

Sie eigene Behörde kann selbstverständlich prüfen ob der angebliche Name etc. existiert und ob die Nummer zum JS gehört.

 

Aber für mich ist alles gesagt hier. 

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@Grizzly45

 

Positiv, aber der "de jure" allein Verantwortliche ist hier, und IMMER, der Verkäufer, der der ÜBERGIBT. 

 

Bezüglich irgendwelcher strafrechtlicher (und anderer) Folgen wird erst mal immer der "Überlasser" die "Looser Card" gezogen haben.

 

So einfach ist das.

 

Aber dagegen steht natürlich jedem LWB, dem natürlich vorsorglich erst mal ALLE waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen wurden, der Weg zum Verwaltungsgericht offen - viel Spaß dabei.

 

Tommie

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vor 4 Stunden schrieb frosch:

Die Mitarbeiter meiner Behörde sind so hilfsbereit und prüfen für mich Wohnsitz und EWB über das NWR, weswegen ich mich auch mit Kopien zufrieden geben kann.

Sieht Deine Behörde denn - inzwischen ??? - meinen JJS? Ich hatte vor wenigen Jahren dazu ein "leider nein" bekommen, WBK + MES gerne aber eben JS nicht da der keine waffenrechtliche Erlaubnis i. S. d. tollen NWR sei.

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On 3/29/2024 at 8:54 AM, Astanase said:

:grin:Wenn der Verkäufer dies nicht explizit in seinem Auktionstext geschrieben hat, wohl kaum!

 

Theoretisch im Falle des Annahmeverzugs wohl schon. Falls das Ding edel genug ist, um zu behaupten, es sei einer Luxusuhr vergleichbar, könnte man sogar noch versuchen, es auf dem Amtsgericht zu hinterlegen, das die Kosten dann dem Abholer aufdrückt. :D

 

Im Fall eines gelegentlichen Privatverkaufs würde ich mir aber den Ärger nicht machen, da jetzt Gebühren so wollen, es woanders kostenpflichtig aufbewahren zu lassen, usw. Ausnahme wäre, wenn ich es wirklich nicht mehr lagern könnte -- sagen wir Schlussverkauf wegen Umzugs ins Altersheim mit Haushaltsauflösung.

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