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IGNORED

Finde den Fehler auf der WBK …


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Geschrieben

Ist doch nichts falsch eingetragen, der Hammer des Revolvers wird doch mittels einer Feder beschleunigt, oder nicht?

Beim Schuß wird jede menge Druck auf die Luft im Lauf erzeugt und es wird doch auch irgendwie etwas mit CO2 vorkommen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hypnodoc:

 bedürfnisfreier Revolver in 4mm RF lang.

Hallo Hypnodoc

 

ich stelle auch seit langem fest, dass die Sachbearbeiter keinerlei Ahnung von Waffen haben.

Da erwartest du, dass die wissen, was 4mm RF lang bedeutet.

Und Googel zu bemühen ist unter der Würde eines Teutschen Beamten.

 

Steven

 

Geschrieben
4 hours ago, steven said:

ich stelle auch seit langem fest, dass die Sachbearbeiter keinerlei Ahnung von Waffen haben.

Da erwartest du, dass die wissen, was 4mm RF lang bedeutet.

 

Ist aber auch irgendwie eine exotische Konstruktion. Und warum/woher sollen sie denn Ahnung haben? Eine Büxerlehre ist ja nicht gerade Voraussetzung, vermutlich auch kein Schnellkurs.

 

Man könnte da natürlich die prinzipiellere Frage stellen, warum der Staat denn überhaupt regeln muss, was offenbar mit keinerlei sozialen Problemen verbunden ist, und wofür Sachverstand auf Seite derer, die die Regeln umsetzen sollen, auch mangels entsprechender Probleme nicht für erforderlich gehalten wird. Die Dinger haben ja so sehr Spielzeugcharakter, dass der Gesetzgeber sogar vom heiligen Bedürfnisprinzip eine Ausnahme macht. Da hätte man auch sagen können, freier Erwerb ab 18 und gut ist, selbst wenn man nicht einem prinzipiell freiheitlichen Waffenrecht anhängt.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb MB69:

Noch besser ist wenn er einer Behörde anhängt, die den Prügel auf‘s Grundkontingent anrechnet🤣


Das geht ja vom Gesetz her schon gar nicht, weil keine bedürfnispflichtige §14-Waffe. Da kann man dann schon mal mit dem Gesetzestext winken. 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Hypnodoc:


Das geht ja vom Gesetz her schon gar nicht, weil keine bedürfnispflichtige §14-Waffe. Da kann man dann schon mal mit dem Gesetzestext winken. 

Muss ja auch nicht so kommen.

Aber kann, vielleicht hast Du noch nicht mitbekommen, was in Bundesländern, Kommunen, Behörden gerade alles versucht wird umzuzusetzen um Voreinträge maximal möglich zu reduzieren - teils gestützt von Verwaltungsgerichten, Innenministerien wohlwissend, dass man weit über geltendes Recht hinaus schießt.

Solltest Dich dann also zumindest nicht wundern…

Geschrieben

Heute ist es vielleicht noch nicht kontingent.  

 

Wartet ab bis sie z.B. bei Jägern auf die Idee kommen   3 aus 5

-Klappmesser

-Messer, feststehend

-Flinte

-Büchse

-Kurzwaffe

 

Geschrieben

Unsere SB Biene kam vom Bund, auch ziemlich unbeleckt aber Sie hört zu und lernt, auch ist Sie sehr tolerant. Habe meinen jagdlichen 98er Brigant dem Schützenverein vermacht, die haben ja nur ne Grüne Vereins WBK, wusste nicht dass Sie da immer nen Voreintrag brauchen, sollten Sie ja selber wissen.

 

Gut, Kaufvertrag, Waffe weg, alles gut. Ich hab alles am Donnerstag letzte Woche eingeschmissen, der Vereinskollege war am Dienstag diese Woche dort, kein Voreintrag, wurde schnell erledigt und Kaufvertrag angepasst, denke das ist nicht die Regel.

 

Denke aber wer CO2 und 4mm RF in eine Spalte einträgt sollte lieber Autos Waschen, das entspricht seiner Qualifikation.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb steven:

.... Und Googel zu bemühen ist unter der Würde eines Teutschen Beamten.

Zur Ehrenrettung der Teutschen Beamten: In vielen Amtsstuben ist der Internet-Zugang begrenzt, um privates Surfen unmöglich zu machen. Diese "Begrenzungen" betreffen auch google.

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Hypnodoc:


Das geht ja vom Gesetz her schon gar nicht, weil keine bedürfnispflichtige §14-Waffe. Da kann man dann schon mal mit dem Gesetzestext winken. 

Das schreibst du so............ich hatte ,glaub 2006 , 4 Voreinträge für solche 4mm Waffen. Damals konnte man sich noch jede beliebige GK Waffe in dieses Kaliber abändern lassen. Durch eingeklebte Läufe !!!!!

Jedenfalls wollte mir bei der 3. Waffe der Leiter der Behörde erklären, ich müsse die 2/6er Regel einhalten. Meine interventionen liess er nicht gelten, und ausserdem sei das Innenministerium der gleichen Auffassung wie er. Ging so 14 Tage hin und her, am ende traute er sich aber nicht mir eine schriftliche Ablehnung des Eintrages unter Nennung des passenden § zu schrieben........wäre ihm auch schwer gefallen.

Und von wegen Ahnung......meine Walther PP wurde mit dem Kaliber 7,65 Luger in die WBK eingetragen..................und den unterschied 4mmM20 und 4mmRL kannten die auch nicht. Meine WBK`s strotzen vor Änderungsstempeln mit Handzeichen.................

Geschrieben

Da hat er leider recht, denn nur als 4mm geborene Waffen sind auch noch bedürfnisfrei. Umbauten von zum Beispiel 9mm auf 4mm fallen da nicht mehr darunter und laufen als geborene 9mm mit allem drum und dran! 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Hypnodoc:

Da hat er leider recht, denn nur als 4mm geborene Waffen sind auch noch bedürfnisfrei.

heutzutage hätte er recht, aber 2006 nicht. Und bis 2008 nicht. Erst ab da war das umbauen nutzlos, weil immer die ursprungswaffe zählte. es gibt ganze Waffensammlungen aller möglichen Waffen die in der Zeit in 4mm konvertiert wurden. Sachen die man sonst NIE hätte haben können/dürfen.  Mein Bruder hält noch eine CZ75 und eine PPK konvertiert in seinem Besitz. Meine 9mm Waffe habe ich mit Bedürfnis wieder " zurückbauen " lassen. Musste nur der eingeklebte Lauf wieder raus. Hat aber ein Büchsenmacher mit Herstellungserlaubnis gemacht und bescheinigt. Und dann mutierte meine 4mm Pistole in der WBK wieder in eine 9mm Pistole. Das war damals kein Problem, da konnte man bei egun kaufen was man wollte und in Absprache wurde das dann von einem Büchsenmacher mit Herstellungserlaubnis " erworben", der baute um in 4mm mit F Stempel und überliess die dann auf 4mm Voreintrag. War alles Gesetzekonform. Damals...............

Geschrieben

Neueste Aussage vom Amt:

 

“Ist vom System so vorgegeben! 4mm RF lang-Waffen sind keine Kategorie B-Waffen. Kategorie B-Waffen sind nur Waffen mit Bedürfnis. Das stimmt alles so wie es da jetzt steht.“

 

Nachdem sie mir gesagt hat, dass das Kaliber zählt, hab ich dann keine große Diskussion darüber angefangen.

 

Jetzt bin ich mal auf den Händler gespannt. 😂  

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hypnodoc:

Neueste Aussage vom Amt:

 

“Ist vom System so vorgegeben! 4mm RF lang-Waffen sind keine Kategorie B-Waffen. Kategorie B-Waffen sind nur Waffen mit Bedürfnis. Das stimmt alles so wie es da jetzt steht.“

Und ich wette damit hat sie für ihre Behörde nicht mal unrecht, weil das System wieder von Leuten erstellt wurde die keine Ahnung hatten was die da tun...

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb ChrissVector:

weil das System wieder von Leuten erstellt wurde

 

was verlangst du?

das sind einfach programierer gewesen die ne vorgabe erhalten haben, woher sollten die das auch wissen???

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb HangMan69:

was verlangst du?

das sind einfach programierer gewesen die ne vorgabe erhalten haben, woher sollten die das auch wissen???

Der Programmierer kann dafür nichts, sondern der, der falsche Vorgaben macht...

Geschrieben

So, hab mir jetzt den Spaß erlaubt und bin damit zum nächsten Waffenhändler gegangen und ihm die WBK auf den Tisch gelegt und gefragt, was er mir denn damit verkaufen würde.

Klare Aussage: NIX!

Muss erst mit dem LRA geklärt werden, weil die Kategorie falsch ist und er natürlich nur Waffen verkaufen darf, die in der richtigen Kategorie angegeben sind. Kaliber zählt da erst mal gar nicht!

Hei, das wird ein Spaß! ;-)

Geschrieben

Bei MIR in der WBK. allerdings einträge von 2006, steht einfach Pistole und Revolver. Was im Stammdatenblatt steht müsste ich nachschauen............

Grade noch geschaut vor dem Abschicken....darin stehen die 2 noch verbliebenen 4mm Waffen als Kat B und als Bedürfnis §14 Abs.2 WaffG.......stimmt ja mal gar nicht. Das fiel mir bisher aber noch nie auf. Zumindest das Bedürfnis ist ein falsches.................Hab noch einen Vorantrag am laufen und dann muss ich eh aufs Amt. Versuche das dann zu klären.................

Geschrieben (bearbeitet)

Das NWR kann das selbstverständlich abbilden, das hier ist ein klassischer Bedienerfehler / Unfähigkeit des Sachbearbeiters. Dabei muss man aber schon zugeben, dass die bedürfnisfreien 4mm Waffen wirklich ein Randbereich des WaffG sind. Da kann auch ein sonst fähiger SB mal ins Schwimmen kommen. Solche Anträge werden je nach Behörde vermutlich noch seltener als Sammler-WBK Anträge sein...

 

Das muss (und kann technisch auch, jedenfalls über Condition Waffenverwaltung) als Kat. B Revolver Kaliber 4mmRF lang mit dem Bedürfnisgrund "Bedürfnisfrei Anlage 2 Abschnitt 2 WaffG" (die ganz genaue Bezeichnung müsste ich nachgucken) eingetragen werden.

Bearbeitet von tt22
Geschrieben

Händeraussage, die Zweite:

 

Hallo Herr xxx,

der Voreintrag ist falsch.

Das Kaliber 4mmRF lang ist Feuerwaffenmunition.

Der Voreintrag ist für Druckluft- / Federdruck-waffen ohne Energiebegrenzung.

Die eingetragene Munition kann mit den eingetragenen Waffen nicht verschossen werden. Hier müsste jetzt 4,5mm oder 5,5mm oder 9mm oder etc. stehen.

Dann könnten Sie damit auch eine 5,5mm Pressluft-Waffe mit 64 Joule erwerben. 

 

Für einen bedürfnisfreien Revolver muss der Eintrag so aussehen:

Revolver [Kat. B]

4mm oder 4mmRF lang 

 

Formell bekommen Sie für diesen Eintrag überhaupt keine Waffe.

Es gibt keine Waffe für kalte Gase oder Federdruck mit der 4mmRF lang Munition verschossen werden kann.

Da scheint sich versehentlich ein Fehler eingeschlichen zu haben.

Wir hoffen, wir konnten helfen.

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