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BKA Freigabe


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Geschrieben

Hallo kann mir jemand erklären was dieser Satz zu bedeuten hat?

 Keine BKA-Freigabe für das sportliche Schießen - auch auf Antrag nicht möglich!

Danke schon mal im vor raus. 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Es handelt sich vermutlich um eine halbautomatische Langwaffe mit Lauf kürzer 40cm oder Bullpup-Bauweise oder verschießt Patronen mit einer Hülsenlänge unter 40mm und sieht wegen einer oder mehrerer dieser Eigenschaften einer Kriegswaffe zu ähnlich.

Bearbeitet von Distanzlocher
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Sinniminni:

Hallo kann mir jemand erklären was dieser Satz zu bedeuten hat?

Dass die Waffe aus Sicht des BKA unter § 6 I AWaffV fällt, und daher vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist.

Lernt man das nicht mehr in der Sachkunde?

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Max Musculo:

sollten es vielleicht regeln.

Betonung auf "vielleicht", verbunden mit einer erneuten Bewertung durch das BKA...

Davor holt man sich dann doch eher einfach etwas das die Freigabe bereits hat...

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb ChrissVector:

Davor holt man sich dann doch eher einfach etwas das die Freigabe bereits hat...

Ja natürlich, mir wäre der Weg auch zu steinig. Die Tippmann wird alles genau so gut machen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb EkelAlfred:

An wen wollen die das dann um Himmels Willen verkaufen? 

 

Alfreeeed, nun bitt ich Dich aber...........
 

Jäger, Sammler, Sachverständige oder einfach an Leute die dem dämlichen Anscheinsklimbim in Deutschland nicht unterworfen sind und sich das Ding einfach kaufen weil die das Gerät super-duper Tacticool finden. Wenn kein Markt dafür da wäre, würde Umarex es hier nicht anbieten.

Gruß

Frank

Bearbeitet von Frank222
  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Ich denke das wird hier in Deutschland angeboten weil man es ohnehin im Sortiment hat. Andere Länder haben ja nicht die Probleme wie wir und wenn das Teil sowieso hier in Deutschland hergestellt werden sollte oder hier in Deutschland in einem Lager liegt, warum nicht auch hier anbieten egal wie klein der Kundenstamm ist? Ein Kunde ist besser als kein Kunde...

Geschrieben (bearbeitet)

Aber es übt bestimmt einen besonderen Reiz auf Terroristen und andere kriminelle aus, schließlich ist zusätzlich zu der Kriegswaffen Optik die Hülsenlänge noch unter 40mm :bump:

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Feuerteufel:

Wobei das Ding ja nichtmal besonders "böse" oder "tacticool" aussieht...eher wie jeder zweite, x-beliebige AR15 Ableger :crazy:

ja, tut es.

Aber es ist halt ne KK

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb CZM52:

...

Aber es ist halt ne KK

 

... und deshalb viel zu gefährlich, als dass der administrative Staat es deutschen Sportschützen erlauben könnte, so etwas legal zu erwerben. :shok:  Die haben sich gefälligst harmlosere zivile AR-15-Varianten in .223 Rem. oder anderes mit Patronen mit einer Hülsenlänge von 40 mm oder länger zu erwerben. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer :hi:

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Geschrieben

Mit nem geschlossenen Handschutz und ohne Bremse sollte das beim BKA kein großes Thema sein. Kostet dann halt einmalig EUR 232,- für eine Beurteilung nach §6 AWaffV.

 

 

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Geschrieben

Wird Zeit das Brandon Herrera endlich sein AK50 fertiggestellt. So eine AK mit den großen/langen 50BMG Hülsen ist wenigstens nicht so Saugefährlich wie eine AR15-KK!

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb BlackFly:

Wird Zeit das Brandon Herrera endlich sein AK50 fertiggestellt. So eine AK mit den großen/langen 50BMG Hülsen ist wenigstens nicht so Saugefährlich wie eine AR15-KK!

 

 

Jo, ist nur kpl. Verboten!

 

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Geschrieben

Aber das Kaliber an sich in Verbindung mit Halbautomt. .338 Lapua Magnum ist m.W. dasselbe Problem.

 

Ein AR-10 in 45-70 wäre hingegen wieder interessant...

Gast
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