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Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb uwewittenburg:

Am eigenen Leib erlebt

Das tut mir Leid. Natürlich hat alles zwei Seiten. Bei den von mir persönlich hinterfragten vorfällen, kam immer heraus, dass der LWB/Führerschein Inhaber sich nicht an geltendes Recht gehalten hat, obwohl er erst den „schwarzen Peter“ jemanden anders zuschieben wollte.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Dafür dürfte eh Voraussetzung sein, daß Polizei und kein Amt für öffentliche Unordnung die Unverletzlichkeit der Wohnung stört.

Und da keine Gefahr im Verzug ist gehört dazu ein richterlicher Beschluß.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Das glaube ich nicht! Man unterscheide zwischen der Kontrollgruppe und der Waffenbehörde selbst. Aber geschult sind beide.

Ich kenne auch nicht jede Waffe bzw. deren Funktionsweise genau.

Hallo uwewittenburg

 

ist tatsächlich so. 

Die Sachbearbeiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss heben sich besonders durch Unkenntnis bzgl. Waffen und Waffengesetz hervor. 

Zum Einen, da sie, trotz häufigen Hinweis und Zitat aus dem Waffengesetz, angemeldete Magazine nach dem Entzug der Waffenrechtlichen Erlaubnis einziehen wollen, zum Anderen: Auf dem Parkplatz, öffentlich einsehbar, 3 Minuten versucht, einen Unterhebler zu öffnen. 

Auch sind sie nicht in der Lage, einen Deringer oder einen Revolver mit Ladeklappe zu öffnen und fragen vor Entgegennahme nach dem Ladezustand. Lassen die Waffen in einer offenen Kiste eine Viertelstunde im Hauseingang stehen und gehen zu ihrem KfZ oder, besonders interessant, repetieren eine Pistole durch und entnehmen nicht das Magazin. 

Dies passierte alles im Beisein eines Anwaltes und 2 weiteren Zeugen

 

Steven

 

 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb kurzwaffen:

.......den „schwarzen Peter“ jemanden anders zuschieben wollte.

Ich persönlich hätte den Sohn des Rollstuhl Fahrers gefragt ob er Berechtigter ist bevor er den Schlüssel nimmt um den Schrank zu zeigen.

Nö, ist kein Trick.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Böse war auch keiner, aber "Link". Natürlich waren die meisten selbst schuld wenn sie darauf reingefallen sind.

 

 

Gibt halt oft immer 2 Seiten, und in der Regel erfährt man immer nur die eine.

 

 

Geschrieben
Am 19.1.2024 um 12:13 schrieb gipflzipfla:

Wenn ich mit meiner Liste zu Dir komme und feststelle, dass die partout nicht passt, dann werde ich tätig werden.
Das verstehe ich unter "Abgleichen".

Das kenne ich von der Behörde, sie haben eine Differenz zwischen meinen Angaben und ihren gespeicherten Unterlagen gefunden (Amt für LuF) und mich in der Erntezeit hinzitiert.

Langes Warten auf dem Flur und dann festgestellt das der Fehler bei der Behörde verursacht wurde da diese nicht in der Lage war Daten vom Papier in den PC einzutragen, ich habe in der Schule gelernt jeden Fehler zuerst bei mir

und dann bei anderen zu suchen. Erst recht wenn ich etwas abgeschriebenes vom eingereichten abweicht und dieser Fehler durch die Verdopplung einer Größenangabe zu erkennen ist.

Behörden und ihre Mitarbeiter sind aber in ihren Augen unfehlbar und Gottgleich, ich habe bis jetzt bei keinem Fehler der einer Behörde untergekommen ist eine einfache Entschuldigung zu hören bekommen.

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:

Man unterscheide zwischen der Kontrollgruppe und der Waffenbehörde selbst. Aber geschult sind beide.

Sollten beide sein aber wie jeder weiß stimmen der Soll und Istzustand nicht immer überein.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb uwewittenburg:

Besser als eine Beschlagnahme, ... Im gegenseitigen Einvernehmen ist es doch in Ordnung.

Ich stehe auf dem Schlauch! Gegen eine Beschlagnahme kann ich mich wehren, wenn die Behörde das Zeug verschlampt in Verstoß geraten läßt oder im feuchten Keller verrottet habe ich doch viel bessere Karten, oder irre ich mich?

Geschrieben

Für den Ausführenden ist das gegenseitige Einvernehmen besser.

Er hat weniger Aufwand, keinen Zeitdruck und muss sich für unverhältnismäßige/unrechtmäßige Maßnahmen eher nicht rechtfertigen. 

Der Untertan verschlechtert seine Position allerdings.

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Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Josef Maier:

 Gegen eine Beschlagnahme kann ich mich wehren, wenn die Behörde das Zeug verschlampt in Verstoß geraten läßt 

Hallo Josef Maier

 

auch da sollte man nachbessern.

Die Waffenbehörde drängt immer darauf, die Waffen "freiwillig" zur Vernichtung abzugeben.

Tut man dies, bekommt man irgendein Formblatt, darauf steht dann, dass die Waffe freiwillig zur Vernichtung abgegeben wurde.

Wer garantiert mir, dass der SB nicht den wisch in die Tonne drückt und die Waffe mit nach Hause nimmt? 

Es ist schon soviel verschwunden, da sollte man eine bessere (bisher gibt es gar keine) Kontrolle über solche Waffen haben.

 

Steven

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Josef Maier:

Ich stehe auf dem Schlauch! Gegen eine Beschlagnahme kann ich mich wehren, wenn die Behörde das Zeug verschlampt in Verstoß geraten läßt oder im feuchten Keller verrottet habe ich doch viel bessere Karten, oder irre ich mich?

Eine Beschlagnahme setzt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens voraus, bei eingelegtem Widerspruch geht sie über den Staatsanwalt zum Richter. Somit hast du erst mal einen Eintrag wegen Verdacht Verstoß WaffG! Den bekomm dann erst mal aus dem System raus.

Wenn die aber von jeder Sorte Munition eine Patrone zur formlosen Einschätzung mitnehmen?

Ich sehe da kein Problem, auch wenn die  paar Patronen dort bleiben sollten, sind sie aber nicht.

Ich gehe davon aus dass du den mühevollen offiziellen Weg kennst. 

Geschrieben
Am 20.1.2024 um 11:12 schrieb fuzzy.77:

.......

Eine Bekannter (selber Sportschütze) ist als Minijobber beim Landratsamt angestellt und macht dort für die Waffenbehörde die Aufbewahrungskontrollen.

.........

Wäre mir so 3x lieber als mit jemanden, welcher sich nur als Ziel gesetzt hat den Bestand der LWB auszudünnen.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb steven:

.....

Die Waffenbehörde drängt immer darauf, die Waffen "freiwillig" zur Vernichtung abzugeben.

Tut man dies, bekommt man irgendein Formblatt, darauf steht dann, dass die Waffe freiwillig zur Vernichtung abgegeben wurde.

....

Bei uns in der Gegend kann man diese Tendenz sogar bei "Erben" feststellen.

Die "Eben-WBK" mag man hier anscheinend nicht so.

Geschrieben (bearbeitet)

Im DWJ ist übrigens zufällig ein zweiseitiger Artikel über die Kontrolle enthalten. 

So ganz grob die Aussage: Es ist eine AUFBEWAHRUNGSkontrolle also interessiert eigentlich nur der Tresor und nur nebensächlich der Inhalt aber auf keinen Fall die Nummern die auf dem Inhalt eingestanzt sind. Es soll die Aufbewahrung kontrolliert werden und wenn dann beim Blick in den Tresor Auffälligkeiten sind (z.B. mehr Waffen als drin sein sollten oder gar dürfen, zu wenig Waffen wo man dann nachfragen muss ob diese beim BüMa oder unter dem Kopfkissen liegen, Drogenbesteck oder halbvolle Schnapsflasche, 50bmg Geschoß mit ganz komischen farbmarkierungen usw) muss man ggf. mit weiteren Problemen, fragen und Kontrollen rechnen, ein Abgleich der Nummern ist aber keine AUFBEWAHRUNGSkontrolle und wenn dies durchgeführt werden soll müsste man einbestellt werden.

 

Ich persönlich denke aber: Erstens habe ich nix zu verstecken und zweitens wenn die Herren und Damen nett sind und mir nicht dumm kommen sehe ich auch kein Problem die mal kurz auf die Nummern schauen zu lassen. Die machen mir kein Stress dann mach ich denen auch kein Stress und anders herum. Wie es in den Wald hineinruft...

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb steven:

Wer garantiert mir, dass der SB nicht den wisch in die Tonne drückt und die Waffe mit nach Hause nimmt? 

Nun ja, geht hier nicht!

Waffe zur Vernichtung auf der Wache abgegeben, Formblatt / Empfangsbestätigung erhalten. Kopie geht von der Wache/Stadt zum SB/Kreis und wurde von mir zwecks Austrag aus der WBK als Nachweis zur Akte gegeben.

Der SB bekommt den Schrott nicht in die Finger, wollte er auch nicht.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb BlackFly:

Ich persönlich denke aber: Erstens habe ich nix zu verstecken und zweitens wenn die Herren und Damen nett sind und mir nicht dumm kommen sehe ich auch kein Problem die mal kurz auf die Nummern schauen zu lassen. Die machen mir kein Stress dann mach ich denen auch kein Stress und anders herum. Wie es in den Wald hineinruft...

Bei 3 Stück kein Thema, bei 750 schon ...

Geschrieben

bei 750 ist es aber auch stress und nicht mehr kurz.

 

Aber ganz allgemein: Natürlich hast Du recht, ich habe von mir gesprochen und da betrifft es aktuell 4 Stück.

Wäre ich Sammler und hätte ein komplettes Stockwerk im Einfamilienhaus zum Waffenraum umgebaut würde es ganz sicher anders aussehen

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb BlackFly:

.....

Ich persönlich denke aber: Erstens habe ich nix zu verstecken und zweitens wenn die Herren und Damen nett sind und mir nicht dumm kommen sehe ich auch kein Problem die mal kurz auf die Nummern schauen zu lassen. Die machen mir kein Stress dann mach ich denen auch kein Stress und anders herum. Wie es in den Wald hineinruft...

Und viele Waffenbesitzer wollen einfach nicht durch zu forsche Kontrolleure, auf welchen Wegen auch immer (Tricks, Druck, usw.), überrumpelt werden.

Ich habe auch nichts zu verstecken und will auch überhaupt nicht in diese "Sie haben doch nichts zu verstecken"-Ecke gedrückt werden, nur um denen noch mehr Möglichkeiten einzuräumen.

Nett und freundlich kann man auch durch einen netten Ton und netten Umgang sein, ohne gleich auf irgendwelche Rechte zu verzichten.

Irgendwann entwickeln die sonst so eine Art "Gewohnheitsrecht" daraus.

 

Die "Das haben wir schon immer so gemacht"-Fälle sind nun mal keine anerkannte Ermächtigungsgrundlage.

Durch einen netten Ton meinerseits räumt mir andersherum auch keiner Vorteile bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ein (z.Bsp.).

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Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb BlackFly:

bei 750 ist es aber auch stress und nicht mehr kurz.

.....

Zum Teil sind die Schränke im Tetris-System gepackt und die Waffen gut konserviert.

Eine aus der Mitte entnommen und irgendwie bekommt man plötzlich den Schrank nicht mehr richtig zu.

 

Geschrieben

Wobei mir beim Thema 750 Waffen noch ein anderes gutes Argument einfällt warum man die Nummernkontrolle im eigenen Interesse bei der Aufbewahrungskontrolle machen sollte. Wenn das Amt die Nummern kontrollieren will kann es dies machen und dafür denjenigen mit allen Waffen auf das Amt zitieren. Das ist die Kontrolle daheim das glaub deutlich geringere übel...

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