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IGNORED

§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter


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Geschrieben

Kann mir das mal einer erklären ?

 

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

 

1.

Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2.

halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a)die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,

b)das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

c)die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

3.

halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

 

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

 

(4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.

Geschrieben

Ganz einfach.

 

Wenn Du eine Sportwaffe haben willst die aussieht wie ein Maschinengewehr, muss es ordentlich Rums haben. Also normal langer Lauf und starke Patrone.

 

Hat es einen kurzen Lauf oder eine schwache Patrone, ist es verboten.

 

Warum das so ist:

"Man" wollte keine Kalaschnikows in den Händen von Sportschützen, die sie stets verschlossen und versteckt transportieren und nur auf dem Schießstand auspacken, wo nur andere Schützen sie sehen können. Wenn der Jäger mit der selben Waffe offen auf der Schulter durch den Wald streift, ist das aber in Ordnung.

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Geschrieben (bearbeitet)

Weil 2002 der Ministerialbeamte Brennecke alle halbautomatischen Gewehre verbieten wollte.

Um diese Gefahr abzuwenden hat dann der Fritz Gepparth einen Kompromissvorschlag eingebracht (den 6 AWaffV).

Ziel war es AKs (über die Hülsenlänge) und MP5 (über Hülsen-und Lauflänge) für Sportschützen nicht erwerbbar zu machen. Warum diese zwei Waffen? Weil Oberlandarms und der Händler aus Esslingen (Name entfallen) exzessiv Werbung für beide Waffen in diversen Magazinen (Visier, DWJ, Caliber, etc.) geschaltet haben.

Ich glaube @Schwarzwälderkann hierzu mehr sagen.

 

Edit: Der Händler hieß Beitler Waffentechnik

Bearbeitet von zickzack
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Geschrieben

@zickzackEhre wem Ehre gebührt: Oberland war nicht so doof, allen zeigen zu müssen, was denn demnächst am Markt sein wird. Obwohl sie sehr sehr früh liefern konnten, vermutlich mehr als B. DAS verdanken die "nur" - Sportschützen 1. Herrn B. und ganz besonders seinem Messestand in Stuttgart sowie 2. dem Herrn Kräuslich von "Kompetenz die begeistert", der mit dem bebilderten Anzeigenverkauf nicht warten konnte bis eine AWaffV in trockenen Tüchern gewesen wäre. Und stattdessen im Editorial @Friedrich Gepperth als den Totschläger der freien Presse beleidigte. Weil Fritz richtiger Weise auf das unsinnige Verhalten hingewiesen hatte und die Presse um Geduld gebeten hatte. 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb fw114:

Kann mir das mal einer erklären ?

 

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

 

1.

Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2.

halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a)die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,

b)das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

c)die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

3.

halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

 

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

 

(4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.

Welche Antworten gab es bei FB?

Geschrieben

Die Messe in Stuttgart kann man auch deutlich schlechter rumzeigen als die Werbeanzeigen in irgendwelchen Waffen-Schmierblättchen.

 

j5m5by7y.jpg

 

(Symbolbild, das ist schon die Reaktion auf die Reaktion, in der dann die AKs in 7,62x40 und 5,45x40 angeboten wurden. Die ursächliche Anzeige mit den MP5/MP5K und AKS-74U sahen vom Stil her ähnlich aus)

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Geschrieben

Ja, Beitler bewirbt darin (in den genannten Anzeigen) ausdrücklich mehrere Halbautomaten wie Pendants zum SIG PE90 als "vom BKA bundesweit zugelassen". Und das ist auch der Punkt: Diese Waffen von Beitler, Oberlandarms u.a. waren schon im Bundesanzeiger mit Bescheid+Bildern des BKA abgebildet veröffentlicht worden! Vermutlich also sind da die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter im Deutschen Bundestag wie auch die obersten Minister selber längst "aufgeschreckt" gewesen, egal ob der Kräußlich dann noch Anzeigen im dwj schalten lässt oder nicht. Juristen im Bundestag und den Ministerien schauen sich vermutlich eher im Bundesanzeiger was an als in Zeitschriften wie "caliber" oder "dwj"...

 

Letztlich muss man aber sagen, dass der Anscheinsparagraph in der Tat ein vom BDS mit weiteren Verbänden abgestimmter Formulierungsvorschlag war - um in der damaligen Gemengelage (vgl. Brenneke und Co.) wohl Schlimmeres zu verhindern.

Diese Diskussion gibt es seit 20 Jahren bei WO immer wieder, hier z.B. 2020: https://forum.waffen-online.de/topic/461084-quo-vadis-§6-awaffv/#comment-2960864

 

Aus meiner Sicht hilft jetzt ein Blick nach vorn. Das BKA beurteilt inzwischen deutlich gemäßigter (seit einem epochalen Urteil des VGH Hessen ...), die kritische Lauflänge wurde von 42cm auf 40 cm reduziert und vielleicht schafft man es, im nächsten Schritt m,al die Randzünder ganz rauszunehmen.

Geschrieben

Und hier sogar noch ein... "interessanter" Autor des damaligen BWT3 Vollautomaten Artikels in der DWJ: http://waffentechnik.de/pdf/bwt3_dwj.pdf

 

https://www.yumpu.com/de/document/read/34469980/suspensiveffekt-wieder-herstellen-waffentechnik

 

 

Zur politischen Prominenz "des Esslinger Waffenhändlers", auch nach 2003:

 

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP13/Drucksachen/4000/13_4179_D.pdf

 

Zitat

Ich frage die Landesregierung:


1. Welche Maßnahmen die Landesregierung gegen Anscheinswaffen für er-
forderlich hält und warum der Innenminister die Ächtungskampagne des
Bundesinnenministers gegen Anscheinswaffen für unzureichend hält?


2. Wie die Landesregierung die in Waffenzeitschriften und im Internet veröf-
fentlichte Werbung eines Esslinger Waffenhändlers „auf nach Stuttgart!“
bewertet, der auf der dortigen, für Kinder und Jugendliche ohne Beschrän-
kungen zugänglichen Internationalen Waffenbörse u. a. als „Messeneuheit“
einen Nachbau des im zweiten Weltkrieg von der Wehrmacht eingesetzten
„MG 42“-Maschinengewehrs in halbautomatischer Version ausstellt?

 

Und aus einem älteren WO-Thread über Beitler findet sich noch das hier:

 

pcgmspk3.jpg

 

Das Thema wurde hier also schon durchgekaut.

 

Stellt sich allerdings auch die Frage, warum man einem LWB im Jahr 21 nach dem WaffG (neu) noch den §6 AWaffV erklären muss.

 

 

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  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

waren schon im Bundesanzeiger mit Bescheid+Bildern des BKA abgebildet veröffentlicht worden! Vermutlich also sind da die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter im Deutschen Bundestag wie auch die obersten Minister selber längst "aufgeschreckt" gewesen

 

Du glaubst wirklich, dass Abgeordnete, Minister und ihre Mitarbeiter BKA Bescheide aus dem Bundesanzeiger lesen?

 

Die werden erst aktiv, wenn jemand hektisch wird und zu ihnen gerannt kommt.

 

vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

egal ob der Kräußlich dann noch Anzeigen im dwj schalten lässt oder nicht. Juristen im Bundestag und den Ministerien schauen sich vermutlich eher im Bundesanzeiger was an als in Zeitschriften wie "caliber" oder "dwj"...

 

Die, die hektisch zu ihnen rennen schauen sich aber diese Anzeigen an. Siehe die oben verlinkte Kleine Anfrage aus dem Landtag BaWü.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Kreppel:

 

Du glaubst wirklich, dass Abgeordnete, Minister und ihre Mitarbeiter BKA Bescheide aus dem Bundesanzeiger lesen?

...

Die, die hektisch zu ihnen rennen schauen sich aber diese Anzeigen an. Siehe die oben verlinkte Kleine Anfrage aus dem Landtag BaWü.

Beides mag richtig sein. Immer wieder wurde aus jener Zeit auch kolportiert, dass der zuständige Bundesinnenminister einen halbautomatischen MP5-Klon auf den Tisch geknallt haben soll, dass er sowas nicht in Sportschützenhand sehen will.

Ob das wahr ist/war, oder nur ein wildes Gerücht, weiß ich nicht. Dass allein die Beitler-Anzeigen im dwj, und nur die, an allem Schuld sind, halte ich für eine große Übertreibung. Wir hatten einen superscharfen Anscheinsparagraphen seit den 70er Jahren (§37 Waffg alt) und über kurz oder lang hätte es uns da auch wieder erwischt.

Mal ne Detailfrage: Woher kam eigentlich die Bullpup-Verbotspassage in der AWAffV? Beitlers von Dir eingestellte Anzeigebildchen geben in der Richtung nichts her! Gab es etwa doch noch andere Auslöser für den §6 AWaffV als nur dessen Anzeigebildchen im dwj?

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

dass der zuständige Bundesinnenminister einen halbautomatischen MP5-Klon auf den Tisch geknallt haben soll

 

Ganz, ganz sicher rennt der Bundesinnenminister mit einem MP5-Klon irgendwo rum. Wo haste das denn her? Vom Hafensänger Lars?

 

vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Dass allein die Beitler-Anzeigen im dwj, und nur die, an allem Schuld sind, halte ich für eine große Übertreibung.

 

Das darfst Du natürlich gerne, es ist aber die glaubwürdigste und wahrscheinlichste Variante.

 

vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wir hatten einen superscharfen Anscheinsparagraphen seit den 70er Jahren (§37 Waffg alt) und über kurz oder lang hätte es uns da auch wieder erwischt.

 

Und der wurde 2003 eigentlich - mit Absicht - aus dem Gesetz gestrichen.

 

vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Beitlers von Dir eingestellte Anzeigebildchen geben in der Richtung nichts her! Gab es etwa doch noch andere Auslöser für den §6 AWaffV als nur dessen Anzeigebildchen im dwj?

 

Ich meine mich zu erinnern, dass es auch Beitler-Anzeigen mit AUGs gab. Ob es die schon 2003 oder erst später gab, weiss ich allerdings nicht mehr.

Dass er die Steyr TSP vertreiben wollte, zeigt die Anzeige oben. Kontakte zu Steyr, ob nun direkt oder über Umwege gab es also.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb Kreppel:

Ich meine mich zu erinnern, dass es auch Beitler-Anzeigen mit AUGs gab. Ob es die schon 2003 oder erst später gab, weiss ich allerdings nicht mehr.

 

Auf meine Erinnerung und die Wayback Machine ist Verlass:

 

https://web.archive.org/web/20030728033218/http://www.waffentechnik.de/index2.php?Chap=11&Model=bwtaug&curlev=1&Chap=11

 

(das ist ein Webseiten-Abbild von 2003, also auch da hatte er schon sein "BTW AUG" im Angebot, da hiess die spätere BWT3 auch noch BWT7. Die AWaffV ist vom 27.10.2003)

 

 

 

 

Bearbeitet von Kreppel
Geschrieben (bearbeitet)

Die Längen-Phobie dürfte primär hiervon befeuert worden sein:

 

"In der Kurzversion besonders beliebt bei Sportschützen..." :crazy:

 

 

Wenigstens hatte er nicht noch "...und Jägern" dazugeschrieben. :rolleyes:

 

s7rfrgjs.jpg

Bearbeitet von Kreppel
Geschrieben (bearbeitet)

Und hier der vermutliche Grund, warum immer die Waffenbörse Stuttgart 2003 in einem Atemzug mit der Genese der AWaffV genannt wird:

 

Auf der gleichen Unterseite der Beitler-Homepage fand man sowohl die "anstößigen" Anzeigen aus den Waffenzeitschriften wie auch Bilder von der Waffenbörse...

 

7lal6gvo.png

 

(das leider nicht mit archivierte Bild heisst "8-2003_72dpi.jpg", ist also vermutlich eine (DWJ-)Anzeige aus August 2003. Vielleicht hat ja jemand diese Ausgabe in seinem Archiv?)

 

Die Waffenbörse Stuttgart müsste 2003 am 25.04 bis zum 27.04. gewesen sein.

Bearbeitet von Kreppel
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Cascadeur:

Das ist ....... u. a. eine massive Diskriminierung der Sportschützen gegenüber den anderen LWB.

ööööhm.....  kannst mir das bitte erläutern, damit ich verstehe worin man darin eine massive Diskiminierung sehen kann :confused:

Bearbeitet von gipflzipfla
....... oder etwa nicht ?

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