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BKA-Leitfaden 3.0, Klarstellung Magazine


Raiden

Empfohlene Beiträge

Kürzlich ist die neue Version 3.0 des BKA-Leitfadens erschienen.

 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/LeitfadenWaffenteile_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=8

 

Hierin ist erstmals eine Klarstellung zu 10-/20-Schuss-Magazinen enthalten:

Maßgeblich ist die bestimmungsgemäße Kapazitätsangabe des Herstellers oder Konstrukteurs.

Im Zusammenhamg damit wird eine Kapazitätstoleranz von einer Patrone zugestanden.

 

"Bei der waffenrechtlichen Einstufung von Magazinen für Zentralfeuer-

Munition ist bzgl. der Patronenkapazität des Magazins die

bestimmungsgemäße Verwendung der Magazine zu bewerten, die sich aus

der technischen Widmung des Konstrukteurs bzw. des Herstellers

ergibt.

Entscheidender Anhaltspunkt hierfür ist insbesondere die auf dem

Magazingehäuse und der technischen Dokumentation durch den Hersteller

angegebene maximal bestimmungsgemäß zulässige Patronenanzahl, welche

jedoch maximal eine Patrone geringer sein darf als das tatsächliche

technische, jedoch nicht bestimmungsgemäße, Fassungsvermögen."

 

 

Fun fact:

Im Gegensatz zum Leitfaden 2.0 hat der H&K USC nun plötzlich doch ein unteres Gehäuse 🤭

Bearbeitet von Raiden
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vor 12 Minuten schrieb Raiden:

Im Zusammenhamg damit wird eine Kapazitätstoleranz von einer Patrone zugestanden.

 

Ich habs gestern auch gelesen. Damit dürfte nun etwas "Luft" zum Nachladen auf den geschlossenen Verschluss möglich sein.

Endlich mal ein praktischer Ansatz.

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vor 44 Minuten schrieb MAHRS:

[...] Damit dürfte nun etwas "Luft" zum Nachladen auf den geschlossenen Verschluss möglich sein.

Endlich mal ein praktischer Ansatz.

Du bist ernsthaft dankbar, wenn hanebüchender Schwachsinn konkretisiert wird?

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vor 6 Minuten schrieb fa.454:

... hanebüchender Schwachsinn ...

 

Da bin ich bei dir.

 

vor 6 Minuten schrieb fa.454:

... wenn hanebüchender Schwachsinn konkretisiert wird?

 

Es wird dahingehend konkretisiert, dass die Verwendung unproblematischer ist. Also Umstände ausgeschlossen werden, die jedem Schützen passieren könnten. Dieses "könnte" ist jetzt raus.

 

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vor 3 Minuten schrieb MAHRS:

[...] Es wird dahingehend konkretisiert, dass die Verwendung unproblematischer ist. Also Umstände ausgeschlossen werden, die jedem Schützen passieren könnten. Dieses "könnte" ist jetzt raus.

Oh, ich hatte Dich schon beim ersten Mal richtig verstanden.

Aber die rechtlichen Probleme mit den Magazinen wären ja auch einfacher zu lösen gewesen ...

Siehe Ausland.

Defätisten könnten jetzt noch anmerken, dass man es gar nicht zu einem rechtlichen Problem hätte kommen lassen müssen.

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vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

So ein Glück, dass wir nun endlich wissen, wie die Nachladeeinheiten für das G11 waffenrechtlich zu bewerten sind. Dafür sind schliesslich viele hunderttausende im Umlauf.

Wo es die ja eimerweise für 1,-€ auf ebay gibt, kein Wunder, oder?

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vor 7 Stunden schrieb Raiden:

Kürzlich ist die neue Version 3.0 des BKA-Leitfadens erschienen.

 

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/LeitfadenWaffenteile_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=

 

Fun fact:

Im Gegensatz zum Leitfaden 2.0 hat der H&K USC nun plötzlich doch ein unteres Gehäuse 🤭

Und die Scorpion Evo 3 🤦🏻‍♂️🤦🏻‍♂️🙈🙈

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vor 7 Stunden schrieb MAHRS:

 

Ich habs gestern auch gelesen. Damit dürfte nun etwas "Luft" zum Nachladen auf den geschlossenen Verschluss möglich sein.

Endlich mal ein praktischer Ansatz.

 

entweder bin ich Balabala und habs nicht kapiert, oder Du hast nicht zu Ende gedacht.

Zeig mir ein funktionierendes Magazin wo versehentlich eine 11. (Volumenabhängig) reinpasst und sich genau das beim Weglassen dieser 11. positiv auf das Laden gegen den geschlossenen Verschluss auswirkt. Solch ein nicht modifiziertes Magazin gibt es nicht.

 

Verstehst Du? Es gibt kein 10er Magazin welches Dir das nicht modifizierte Volumen für eine 11. ermöglicht. Daher kannst Du dieses fiktive Volumen auch nicht zu Deinem Vorteil nutzen.

 

sollte ich komplett Käse geschrieben haben, verzeih mir bitte, ich hatte wirklich eine super harte Arbeitswoche.

Bean 3.PNG

 

LG :drinks:

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Am 11.8.2023 um 10:54 schrieb Raiden:

Entscheidender Anhaltspunkt hierfür ist insbesondere die auf dem

Magazingehäuse und der technischen Dokumentation durch den Hersteller

angegebene maximal bestimmungsgemäß zulässige Patronenanzahl, welche

jedoch maximal eine Patrone geringer sein darf als das tatsächliche

technische, jedoch nicht bestimmungsgemäße, Fassungsvermögen."

Hätte man auch auf umgangsdeutsch schreiben können...

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vor 30 Minuten schrieb Valdez:

Hätte es bei den 20ern und 30ern nicht ne Begrenzung mit ner Popniete getan.

 

Noch nicht mal Niete - es gibt schon lange Begrenzer, die einfach den Zubringer nach unten blockieren. Bei der 2-Schuss-Regelung für die Jäger - als die noch galt, reichte dafür sogar ein Stück Holz im Magazinkasten.

 

https://www.brownells-deutschland.de/AR-15/M16-PMAG-M3-MAGAZINE-10RD-LIMITER-Minus-10-Round-Limiter-PMAG-GEN-3-556x45-3-Pack-MAGPUL-Black-100011631

 

Auf der Sinnhaftigkeitsskala weiter oben wäre dann noch, von den Ausnahmen Gebrauch zu machen, die die EU vorgesehen hat und noch weiter oben wäre, so einen Unsinn gar nicht erst zu beschließen. Aber irgendwas musste ja verboten werden.

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vor einer Stunde schrieb knight:

von den Ausnahmen Gebrauch zu machen, die die EU vorgesehen hat und noch weiter oben wäre, so einen Unsinn gar nicht erst zu beschließen

Schöne Grüße vom gegen jede Verschärfung Schützenfreund aus BY:

 

Bearbeitet von Valdez
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Am 11.8.2023 um 10:54 schrieb Raiden:

Hierin ist erstmals eine Klarstellung zu 10-/20-Schuss-Magazinen enthalten:

Maßgeblich ist die bestimmungsgemäße Kapazitätsangabe des Herstellers oder Konstrukteurs.

Im Zusammenhamg damit wird eine Kapazitätstoleranz von einer Patrone zugestanden.

 

 

Wenigstens mal - in dem ganzen einschlägigen Dickicht aus Regelungswut und Irrwitz - ein pragmatischer, mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbarer Punkt.

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