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IGNORED

VG Düsseldorf widerruft KWS bei Reichsbürger


heletz

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Der Mann ist in keiner Weise in seiner Meinungsfreiheit beschränkt worden. 

 

Wer seiner Waffenbehörde aber mitteilt, das es kein Waffengesetz gebe und sich dann darüber echauffiert das §5 WaffG auf ihn angewendet wird, echauffiert sich aus einen bestimmten Grund....

Spiele dumme Spiele, gewinne dumme Preise.

 

Natürlich wie immer die typisch Reichsbürgerliche "sowohl-als-auch-Logik", d.h. immer wenn es was abzugreifen gibt, dann gelten die Gesetze plötzlich. KWS haben wollen, gegen den Widerruf klagen wollen, aber vor Gerichten die man nur dann anerkennt(als ob das eine Rolle spielte) wenn sie sagen was man hören will. 

 

Aber hier finden sich bestimmt Leute, die es auch für eine  Menschenrechtsverletzung halten, dass man nicht ohne Konsequenzen der Ansicht sein kann, die StVO gelte nicht... 

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vor 40 Minuten schrieb ASE:

Aber hier finden sich bestimmt Leute, die es auch für eine  Menschenrechtsverletzung halten, dass man nicht ohne Konsequenzen der Ansicht sein kann, die StVO gelte nicht... 

Ja, das sehe ich so. Diese Meinung darf

man haben. Man muss sich halt trotzdem

daran halten. Erst ein Verstoß dagegen

ist Ahnungswürdig.

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vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wie kann ich von jemanden etwas annehmen den ich nicht anerkenne?

 

Was sind denn das für Aussagen? Und dazu bist du auch noch ein ehemaliger Sheriff.

Daher gerne nochmal, selbst wenn die russen dieses land rechtswidrigerweise besetzt hätten , müsstest und würdest du den Anweisungen der Besatzer folgen ohne dies mit deinem Tun als legale Regierung anzuerkennen.

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vor einer Stunde schrieb ASE:

Aber hier finden sich bestimmt Leute, die es auch für eine  Menschenrechtsverletzung halten, dass man nicht ohne Konsequenzen der Ansicht sein kann, die StVO gelte nicht... 

Furchtlose AMG Piloten, als Sparversion davon auch 3er-Fahrer mit dicker Goldkette. 

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vor einer Stunde schrieb WOF:

Ja, das sehe ich so. Diese Meinung darf

man haben. Man muss sich halt trotzdem

daran halten. Erst ein Verstoß dagegen

ist Ahnungswürdig.

 

Ja im vorliegenden Fall wurde nichts geahndet.

Sondern die Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach §4 Abs. 1 Nr. 2 sind weggefallen da der Kläger durch seine gerichtsdokumentierten Äußerungen gem.  §5 Abs. 1 Nr. 2  Tatsachen geschaffen hat, welche die Annahme rechtfertigen, daß er :

a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird,
b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren wird,
c) Waffen oder Munition Personen überlassen wird, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

 

Denn wer die Existenz der Gesetze und des Staates als solches nicht anerkennt, der lässt auch nicht erwarten, dass er sich an Gesetze, die er für inexistent hält, auch hält. Simple As. Und solche Leute können eben keine Erlaubnisse nach dem Waffengesetz haben. Das ist keine Strafe, keine Sanktion, sondern schlichtes Verwaltungsrecht.

 

 

 

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vor 4 Minuten schrieb ASE:

Und solche Leute können eben keine Erlaubnisse nach dem Waffengesetz haben. Das ist keine Strafe, keine Sanktion, sondern schlichtes Verwaltungsrecht.

Aufregung lohnt nicht, ist alles ja schon mal da gewesen. Schön rechtsstaatlich und bewährt sozusagen...

 

Zitat

§ 15

(1) Waffenerwerbscheine oder Waffenscheine dürfen nur an Personen, gegen deren Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, und nur bei Nachweis eines Bedürfnisses ausgestellt werden.

(2) Die Ausstellung hat insbesondere zu unterbleiben:

1. an Personen unter 18 Jahren;

2. an Entmündigte und geistig Minderwertige;

3. an Zigeuner oder nach Zigeunerart umherziehende Personen;

4. an Personen, gegen die auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht oder auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt worden ist, für die Dauer der Zulässigkeit der Polizeiaufsicht oder des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte;

5. an Personen, die wegen Landesverrats oder Hochverrats verurteilt sind, oder gegen die Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß sie sich staatsfeindlich betätigen;

 

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vor 1 Minute schrieb WOF:

Daß man alles begründen

kann habt Ihr Deutschen ja schon mehrfach

vorgeführt

Manche schubbern sich ganz mächtig einen auf so Zustände. Das sind seltsamerweise meist die, die ihr Gegenüber gerne als "Nazi" betiteln. 

 

Historiker mal außen vor. Zumindest die, die über Hopfen promoviert haben. Da muss man Verständnis haben, Bier als Studienschwerpunkt ist schon belastend.. 

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vor 5 Stunden schrieb EkelAlfred:

Das stimmt ja alles schon, nur bedeutet Meinungsfreiheit eben nicht, dass es keine Konsequenzen gibt.

 

Jemand kann schon den Holocaust leugnen, aber dann wird er eben wegen dieser Straftat verurteilt.


Jemand kann schon behaupten, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei, aber dann gibt er eben seine legalen Knarren ab.

 

Ist doch ganz leicht zu verstehen.

 

wir gleichen uns mit der Meinungsfreiheit halt an:

image.jpeg

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vor 3 Stunden schrieb Suerlaenner:

Warum leugnet man den Staat und die Gesetze, beantragt aber dann bei eben diesen Staat einen KWS?

 

verstehe ich echt nicht

Wenn man Deutschland stets zum kotzen fand und damit auch nichts anfangen kann, wieso wird man dann Minister in diesem Land???

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vor 19 Minuten schrieb erstezw:

Aufregung lohnt nicht, ist alles ja schon mal da gewesen. Schön rechtsstaatlich und bewährt sozusagen...

 

 

 

Der erste Goodwin-Point dieses Threads geht an dich, Gratulation. Der erste Hitlervergleich war ja auch überfällig.

 

Bleibt aber dennoch ein waschechter verwaltungsrechtlicher Strohmann. Die Zuverlässigkeit wurde nicht verneint wegen seiner Meinung per se oder wegen Staatsfeindlicher Hetze, was du hier insinuieren willst, sondern weil er klar und wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, das er die Gesetze des Landes und damit auch das Waffengesetz für nichtig hält. Und das WaffG ist da eben etwas strikter als z.B. das Fahrerlaubnisrecht. 

 

Warum dann aber jemand  vor ein Verwaltungsgericht eines Staates, den es angeblich nicht gibt, gegen einen Verwaltungsakt nach einem Gesetz, das es angeblich nicht gibt, klagt ist schlicht weg schizoid, genau wie überhaupt eine Erlaubnis des angeblich nicht existenten WaffG zu beantragen. Konsequentes Durchdenken des eigenen Wahns war noch nie deren Stärke.  

 

Das ist ja das amüsant Kernbehinderte an diesen Typen. Selbst wenn ihre absurden Theorien zutreffend wären, und die BRD eine Firma wäre (bei welchem Staat angemeldet??) müssten sie sich wie in jeder Firma noch immer an die Hausordnung halten.
Staplerfahrer Klaus darf sein Flurförderfahrzeug auch nur nach den Regularien seiner Firma fahren und wenn er das nicht will, bekommt er eben keine Erlaubnis mehr den Stapler zu fahren.

Ist übrigens Ursache von ca. 50-60% der ganzen Reichsbürgerei: Das man nicht überall, in der Einbahnstraße, auf der Innenkurve auf der Gegenfahrbahn und vor dem Kindergarten nach eigenem Ermessen fahren darf. Was für eine Menschenrechtsverletzung!!!111ELF!  Die gelten natürlich nur für  den Reichsbürger, nicht für die Kinder die in der 30er Zone von so einem Freiermessenden angefahren werden, wie einer der vielen Könige von Deutschland vorgemacht hat...

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2 hours ago, WOF said:

Es beschneidet die Meinungsfreiheit; egal wie

man das begründet.

Gibt es heute noch Nationalstaaten auf dieser Welt, in denen es nach der Argumentation noch "echte Meinungsfreiheit" gibt?  Gleichermaßen beschneidet ja auch das Verbot von Beleidigungen die Meinungsfreiheit.

 

Perfekte Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie schließen sich schon gegenseitig aus - was wär dir da das Wichtigste Gut? Auch als ziemlich frei bezeichnete Staaten haben sich Gesetzeskonstrukte als Rahmen für ihr Zusammenleben erstellt, die das ein oder andere einschränken:

 

- In den USA ist der Waffenbesitz sozusagen ein Grundrecht und nur nach genügend Tagessätzen verwirkst du es (grob gesagt) - du musst dir also den Fehltritt erstmal leisten.

 

- Hier in DE wird der Waffenbesitz zusätzlich an die Zuverlässigkeit geknüpft, d.h. in Bezug auf den Waffenbesitz sind wir bspw. ein nicht so freier Staat wie bspw. die USA, A oder CZ. Das Privileg, Waffen (oder einen lächerlichen KWS) zu besitzen, ist also auch aufgrund von Aussagen ohne bereits erfolgte strafbare Handlungen einfacher zu verlieren als in besagten anderen Ländern.

 

Klar wär es freier, wenn Waffenbesitz ein Grundrecht und kein Privileg wäre - doch das ist nun mal das hier vorhandene System. Und es ist aus meiner Sicht ein himmelweiter Unterschied, ob man öffentlich für ein 2nd Amendmend á la USA nur in DE eintritt (was von der Meinungsfreiheit ja noch gedeckt sein sollte), oder ob man sagt, man ignoriert das aktuelle WaffG.

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Ich hab da mal eine Frage: "Wenn die Voraussetzungen zum Erlass einer Regelung / Änderung einer Regel nicht eingehalten werden, sind dann die Regelung und ihre daraus entstehenden Weiterführungen Rechtskonform?"

Beispiel: Ein Verein hält Fristen, Einladungen und Anwesenheit der Mitglieder nicht ein, nimmt Paragraphen oder Änderungen in der Satzung auf ohne das die Mitglieder diese Fristgemäß zur Einsicht bekamen vor. Sind die

Satzung und der gewählte Vorstand/Funktionen und die in der folgenden Zeit daraus entstehenden Rechtsgeschäfte (Verbandswechsel oder Aufnahme neuer Mitglieder, Zustimmung zur WBK) gültig?

 

Ich bin der Meinung das Unrecht niemals Recht werden kann ich mich aber unter Umständen so verhalten muss als ob es Recht wäre.

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vor 2 Minuten schrieb s_f:

Gibt es heute noch Nationalstaaten auf dieser Welt, in denen es nach der Argumentation noch "echte Meinungsfreiheit" gibt?  Gleichermaßen beschneidet ja auch das Verbot von Beleidigungen die Meinungsfreiheit.

Gibt es in der Form auch nur in Deutschland.

vor 2 Minuten schrieb s_f:

Perfekte Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie schließen sich schon gegenseitig aus - was wär dir da das Wichtigste Gut?

Genau in der Reihenfolge:

1. Freiheit

2. Rechtsstaatlichkeit

3. Demokratie

vor 2 Minuten schrieb s_f:

Und es ist aus meiner Sicht ein himmelweiter Unterschied, ob man öffentlich für ein 2nd Amendmend á la USA nur in DE eintritt (was von der Meinungsfreiheit ja noch gedeckt sein sollte), oder ob man sagt, man ignoriert das aktuelle WaffG.

Es ist ein Unterschied ob man das WaffG für gültig,

richtig oder völlig verfehlt hält oder ob man es ignoriert

(oder das ankündigt).

 

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vor 2 Minuten schrieb WOF:

Es ist ein Unterschied ob man das WaffG für gültig,

richtig oder völlig verfehlt hält oder ob man es ignoriert

(oder das ankündigt).

Nur die die das WaffG für gültig, richtig oder verfehlt halten sind bei den Behörden bekannt. 

Die welche es ignorieren kümmern die Strafen doch sowieso nicht da sie keine unangemeldeten Hausbesuche von der Waffenbehörde bekommen, zumindest nicht ohne das ein Richter es genehmigt.

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vor 10 Stunden schrieb Suerlaenner:

Warum leugnet man den Staat und die Gesetze, beantragt aber dann bei eben diesen Staat einen KWS?

 

verstehe ich echt nicht

Das geht mir genauso.

Jemand, der die Gesetze ablehnt, wieso braucht er dann den KWS. Die Gaspüster gibt es frei ab 18 und das Führen macht er einfach so.

Mich dünkt irgendwie, dass uns hier eine Ente aufgebunden wird, damit man die nächste WaffG-Verschärfung und den darin enthaltenen KWS-Zwang für Gaspüster rechtfertigen kann.

 

vor 6 Stunden schrieb callahan44er:

Wenn man Deutschland stets zum kotzen fand und damit auch nichts anfangen kann, wieso wird man dann Minister in diesem Land???

Wegen den Futtertrögen.

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vor 23 Minuten schrieb chr:

Mich dünkt irgendwie, dass uns hier eine Ente aufgebunden wird, damit man die nächste WaffG-Verschärfung und den darin enthaltenen KWS-Zwang für Gaspüster rechtfertigen kann.

 

Du bist auf der richtigen Spur. In Wahrheit sind aber die Echsenmenschen für das Urteil verantwortlich, denen die Reichsbürger auf dem Weg zur Weltherrschaft im Weg stehen.

 

Muss das jetzt eigentlich in grün?

 

 

 

:bump:

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vor 9 Stunden schrieb chr:

Mich dünkt irgendwie, dass uns hier eine Ente aufgebunden wird,

Hallo chr

 

wahrscheinlich noch nicht mal eine "Ente". Sondern ein 0,00%°-Fall. Die gibt es sicherlich. Haben keine Relevanz, werden aber zu Verschärfungen gerne platziert.

 

Steven

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Am 28.6.2023 um 13:59 schrieb Suerlaenner:

Warum leugnet man den Staat und die Gesetze, beantragt aber dann bei eben diesen Staat einen KWS?

 

verstehe ich echt nicht

Und finanzielle Leistungen eines Staates, den es angeblich gar nicht gibt, werden auch oft gerne von solchen Leuten angenommen. Nicht gerade konsequent...

 

SBine

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vor 23 Stunden schrieb Nakota:

Aber klaro. Die Partei wird unbequem für die Etablierten, haben halt eine andere Meinung.

Na ja, im Dritten Reich fings auch so an, und als die rechtsradikale Partei zu stark war und das staatliche Gefüge aus den Angeln hob, wars gelaufen und nahm den bekannten Weg zum Weltkrieg.

 

Als Konsequenz hat man dann den Verfassungsschutz ins Leben gerufen, der verhindern soll, dass das wieder passiert. Folgerichtig wird nun zur AFD ein Parteiverbot geprüft.

 

SBine

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vor 26 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Als Konsequenz hat man dann den Verfassungsschutz ins Leben gerufen, der verhindern soll, dass das wieder passiert.

Welche Partei(en) bzw. deren Angehörige hat (haben) in jüngster Zeit, inzwischen sogar gerichtlich bestätigt, wider das GG gehandelt?

Ich hab wohl verpasst dass das die AfD war...?

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vor 38 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Als Konsequenz hat man dann den Verfassungsschutz ins Leben gerufen, der verhindern soll, dass das wieder passiert. Folgerichtig...

... müssten ALLE parteien ständig auf "radikale" tendenzen hin überprüft werden!!!

 

und nicht nur "einzelne"!

 

und wer behauptet das die grünen oder die sed (die sich mal eben schnell nur dem namen nach geändert hat!) NICHT radikale tendenzen aufweisen der lügt sich selbst ins hemd...

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