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IGNORED

Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber


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Am 22.5.2023 um 11:29 schrieb Mittelalter:

Ich hab bei mir mal schnell gecheckt... 

So sollte das bei dir wohl eigentlich auch sein... 

IMG-20230522-WA0000.jpg

 

Ist zwar OT, aber bei der Erma (ERP 74?) ist die Waffenart offensichtlich falsch hinterlegt. Eine halbautomatische Pistole in 4mmM20 ist technisch ja quasi unmögllich, für die Nachladebewegung hat die 4mm dann ja doch etwas wenig "Wums"... Für solche Schätzchen hält der NWR XWaffe-Katalog die Waffenart "Repetier-Pistole" bereit. Und "Modell ohne" ist in gut 90% der Fälle auch -sagen wir mal- "fragwürdig".

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  • 6 Monate später...

Ich hatte diese Frage an meine Behörde geschrieben und inzwischen Antwort erhalten. Die Antwort auf die Frage nach der Nutzung für das zweite Bedürfnis war sehr kryptisch,  im Grunde stand da , dass Waffen nicht bedürfnisfremd eingesetzt werden dürfen, jagdliche Nutzung und dann bei einer Kontrolle mit JS und gelber WBK legitimieren gibt garantiert Ärger,  weil gelb nur für Sportschützen.  Eine Waffe die jemand anders auf gelb hat mit Leihschein leihen ist dagegen kein Problem. 

Darauf hab ich die gute Frau angerufen. Sie meinte,  die über Kreuz Nutzung ist gesetzlich nicht vorgesehen, aber auch nicht eindeutig geregelt oder verboten. Sie kann mir da kein ok geben,  jeder Polizist könnte das bemängeln und eine Anzeige fertigen und was der Staatsanwalt meint weiß auch keiner.  Bei auf grün eingetragenen Waffen wäre allerdings nicht offensichtlich, dass die Waffen einem anderen Bedürfnis zugeordnet sind. Es ist auch nicht möglich Waffen mehreren Bedürfnissen zuzuordnen.  Daraus ergibt sich,  dass der Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich" unterlaufen wird,  jemanden,  der viele Waffen haben will wird das freuen.  Kontinent lässt sich prima Strecken.

Es ist aber kein Problem,  seine Waffen von sportlich auf jagdlich umzuwidmen,  dann hat man das Problem höchstens bei Wettkämpfen. 

Jetzt der Hammer: Ihr ist natürlich auch aufgefallen,  dass bei mir nie eine Bedürfnisprüfung stattgefunden hat und sie hat mich aufgefordert ihr Jagdschein UND Nachweis für Sportschützen Tätigkeit zu bringen. Hab den JS gleich rüber gemailt und hab sie gefragt,  ob das mit dem Sportlichen ernst gemeint ist.  Ist es. Ich soll nun bis Ende Januar eine Verbandsbescheinigung oder das Schießbuch bringen oder die sportlichen Waffen auf jagdlich umzuwidmen lassen,  was sie unbürokratisch machen würde.  Da ich mein Schießbuch seit ich den JS habe ein bisschen vernachlässigt habe,  werde ich wohl letzteres machen. 

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vor 5 Stunden schrieb sealord37:

Ich hab nur eine Kurzwaffe und plane nicht mal eine zweite.

Da bist du ein braver Jäger, aber kein echter und schon gar nicht aktiver Sportschütze.

 

Ein ECHTER Sportschütze nutzt sein "Kontingent" (2 HA Kurzwaffen, 3 HA Langwaffen, 10 Waffen auf Gelb) auch aus. Das kann und wird natürlich ein paar Jahre brauchen.
AKTIVE Sportschützen kommen damit natürlich nicht aus.

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Im NWR wird genau EIN (1) "Bedürfnisgrund" angegeben. Wenn man für dieselbe Waffe, die man z.B. zuerst als Jäger erworben hat, dann noch eine Bedürfnisbescheinigung als Sportschütze vorlegt, so passiert genau nichts. Ein zweiter Bedürfnisgrund kann nicht in das NWR eingetragen werden, so erläuterte mir das die Behörde.

Und wenn z.B. ein Familienangehöriger die Waffe mit Bedürfnisgrund Jäger erworben hat und der zweite Familienangehörige, der als "mitberechtigt" oder "gemeinsame WBK mit..." ein sportliches Bedürfnis für diese Waffe hat, so ändert das nichts daran, dass im NWR die Waffe nur mit dem ersten Bedürfnisgrund "Jagd" eingetragen bleibt. Zwei Bedürfnisse auf 1 Waffe einzutragen, das geht anscheinend nicht.

Man kann allerdings den Bedürfnisgrund ändern lassen, das geht schon, aber dann ist es wieder nur 1 Bedürfnisgrund, nie 2 oder mehr.

 

Ansonsten gilt §2, Abs.1 GG - das Juraforum führt dazu aus:

Zitat

Die allgemeine Handlungsfreiheit wird aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz (GG) abgeleitet und gewährleistet das Recht des Einzelnen auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit dessen Verhalten nicht verboten ist oder in die Rechte anderer eingreift. Gleichzeitig kommt ihr als Generalklausel der Freiheitsrechte eine Auffangfunktion zu, wenn speziellere Freiheitrechte nicht einschlägig sind.

 

Damit könnte man ultimativ argumentieren. Wer seine Sportwaffe für die Jagd (sofern nach BJagdG nicht verboten) nutzen möchte, sollte die Handlungsfreiheit dazu auch haben. Ist nicht explizit verboten, es sei denn, es findet sich ein Vermerk/Auflage in der WBK "Diese Waffe darf nur als Sportschütze genutzt werden."(o.ä.) Im Waffenrecht finden diese Freiheitsrechte zwar oft ihren Gegenpart in der Gefahr für die öSuO, aber welche Gefahr genau geht davon aus, wenn ein Sportschütze und Jäger sich statt zweier MR308 (1 für Jagd ujnd 1 für Sport) nur eine MR308 (1 Waffe für beides) besorgt. Dann sollte die letzte Variante (1 für beides) mit Sicherheit keine größere Gefahr für die öSuO darstellen. Und wie sagte @Homi doch: Auf der Waffe klabt kein Bedürfniszettel "Ich habe das Bedürfnis, nur jagdlich geschossen zu werden!" Das Bedürfnis hat derjenige, der die Waffe führt/schiesst etc., nicht die Waffe selber.

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@sealord37

das mit dem vernachlässigten Schießbuch nach dem Jagdschein geht mir auch so.

Habe diesbezüglich noch nichts von meiner Behörde gehört. Bewahre mir aber für den Fall meine Urkunden auf, falls die viel auf Bezirks- Landes- und sonstigen Meisterschaften unterwegs bist, könnte sich deine Behörde damit auch zufrieden geben. 

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vor 26 Minuten schrieb HangMan69:

aber erklär das mal dem ein oder anderen SB!!!

<_<

Das muss nicht mal der SB sein.

Irgendein Polizist kann bei einer Kontrolle darin einen Verstoß zu erkennen glauben und eine Anzeige fertigen.  Wenn der Staatsanwalt das auch so sieht,  hast du schon mal volle Punktzahl. 

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vor 45 Minuten schrieb sealord37:

@VTRSP

Ich hab da,  wie gesagt,  nicht so ein Riesenproblem mit, das alles auf Jagd zu schreiben.  Kann ja trotzdem im BDS bleiben und das Schießen auf dem Schießstand ist auch Jägern gestattet.  

Aber sobald du einen Wettkampf schießen willt geht der Krampf von vorne los.

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vor 49 Minuten schrieb sealord37:

Irgendein Polizist kann bei einer Kontrolle darin einen Verstoß zu erkennen glauben und eine Anzeige fertigen.  Wenn der Staatsanwalt das auch so sieht,  hast du schon mal volle Punktzahl. 

Dem interessiert der Bedürfnisquatsch nicht.

Er ist froh wenn du die Nachweise zum Besitz/Führen der Waffen dabei hat und diese gesichert sind.

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