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IGNORED

Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber


GmailNutzer

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vor 23 Minuten schrieb Rene2109:

 

Meine Behörde sieht es übrigens genauso. Keine Nutzung der Kurzwaffen außerhalb des beantragten Bedürfnisses.

Mist, ich habe meine auf Speed beantragte Waffe für Mehrdistanz, Fallscheibe und in einem anderen Verband genutzt, muss ich jetzt alles abgeben wenn das rauskommt?

 

Das mit dem beantragten Bedürfnis halte ich für Mumpitz, eine Unterscheidung zwischen einer WBK für einen Sportschützen und einer WBK für Jäger ist da sinniger (die Jäger bei uns im Verein haben z.b. zwei grüne WBKs, eine als Sportschütze und eine als Jäger)

 

vor 23 Minuten schrieb Rene2109:

Jedoch komischerweise nur bei den kurzen.

Ich denke da wird es um das Kontingent gehen, das ein Sportschütze nicht einfach über den Jagdschein sich zusätzliche Waffen über seinen Kontingent ohne entsprechende Nachweise "erschleicht", zumindest ist dies das einzig sinnvolle was mir dazu einfällt.

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vor 59 Minuten schrieb BlackFly:

Mist, ich habe meine auf Speed beantragte Waffe für Mehrdistanz, Fallscheibe und in einem anderen Verband genutzt, muss ich jetzt alles abgeben

Nein. 

Ist alles Bedürfniss: "Sportschütze" und auch so im NWR hinterlegt. 

Die verwechselst Bedürfniss mit Disziplin 

 

vor 59 Minuten schrieb BlackFly:

eine Unterscheidung zwischen einer WBK für einen Sportschützen und einer WBK für Jäger ist da sinniger

Genau davon wird hier gesprochen und so ist es auch in der EDV hinterlegt. 

Bearbeitet von Mittelalter
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Das Bedürfnis hat der Besitzer, nicht die Waffe.

Und manche Besitzer haben eben zwei oder mehr davon.

Außerdem sollte man mit dem Fürsten nicht mehr als notwendig reden, sonst geht man irr.

Bearbeitet von Homi
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vor einer Stunde schrieb Mittelalter:

 

Die verwechselst Bedürfniss mit Disziplin 

Meine Bescheinigung über das Bedürfnis ist aber an eine Disziplin gekoppelt und die Waffe die ich mir kaufe muss auch zu der Disziplin passen.

 

Also entweder wird der Begriff "Bedürfniss" für zwei unterschiedliche Dinge verwendet und ist damit missverständlich (was auch zu den unterschiedlichen Auslegungen bei den unterschiedlichen Ämtern passen würde) oder in einem von beiden Fällen wird es falsch verwendet (auch das wäre eigentlich nix ungewöhnliches).

 

Aber abgesehen davon sind wir uns ja einig daß es um die WBK geht von der ein Jäger und Sportschütze mehrere hat. 

Aber auch hier müsste konsequenterweise nicht nur bei den Kurzwaffen sondern auch bei den Langwaffen unterschieden werden...

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vor 27 Minuten schrieb BlackFly:

Aber auch hier müsste konsequenterweise nicht nur bei den Kurzwaffen sondern auch bei den Langwaffen unterschieden werden...

Schau in dein NWR Stammdatenblatt. Da steht bei jeder Waffe, auf welches Bedürfniss sie erworben wurde. 

Buchalterisch wird also sehr wohl unterschieden. 

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vor 36 Minuten schrieb BlackFly:

Also entweder wird der Begriff "Bedürfniss" für zwei unterschiedliche Dinge verwendet und ist damit missverständlich

 

Man könnte möglicherweise die Systematik des Waffengesetzes zugrunde legen:

  • § 13 Jäger
  • § 14 Sportschützen
  • § 16 Brauchtumsschützen
  • § 17 Waffen- oder Munitionssammler
  • § 18 Waffen- oder Munitionssachverständige
  • § 19 gefährdete Personen
  • § 20 Erbfall

Die Angabe, ob Jäger oder Sportschütze im Stammdatenblatt ist bekannt - weiß jemand, ob die anderen "Bedürfnisse" auch auftauchen?

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vor 58 Minuten schrieb Elo:

Die Angabe, ob Jäger oder Sportschütze im Stammdatenblatt ist bekannt - weiß jemand, ob die anderen "Bedürfnisse" auch auftauchen?

Muss ja, sonst stünde da ja gar nix. Und es wäre unklar auf welches Bedürfnis eine Waffe erworben wurde.

Edit:

Aber jetzt habe ich mal in mein Stammdatenblatt geschaut..........ich habe noch 2 4mm Waffen mit F in den WBK`s..........da steht als Bedürfnis auch  drin Sportschütze § 14 Abs 2 WaffG...........................was ja so nicht stimmt. Muss ich mal Nachfragen auf dem Amt..................dachte ich hätte alle Fehler darin bereinigen lassen ( z.B war ein WS als komplette Waffe eingtragen, Namen falsch geschrieben ( Raik statt Reck ) , falsche Kaliber eingetragen ( 7,65 Luger statt 7,65 Browning ))

Bearbeitet von PetMan
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4 hours ago, Rene2109 said:

Doch gibt es. Du hast jede Waffe für ein gewisses Bedürfnis bekommen und darfs diese entsprechend des Bedürfnisses auch verwenden. So steht es auch im Gesetz.

 

Eher fraglich. Das Bedürfnis in §4 und §8 ist ja eher allgemein gehalten. Die Regelbedürfnisse in §13-20 legen Regeln für die häufigsten Bedürfnisse fest. Es steht aber doch nirgendwo drin, dass das fixe Kategorien sind, die sich dann gar auf eine bestimmte Waffe übertragen würden. Das würde dem Ziel, möglichst wenige Waffen in Umlauf zu bringen, widersprechen. Es wäre auch bei manchen Bedürfnissen schwer umsetzbar. Sollte etwa jemand, der gleichzeitig Sammler und Sachverständiger ist, eine Waffe aus seiner Sammlung (§17) nicht zur Erstellung eines Gutachtens als Sachverständiger (§18) nutzen dürfen? Das wäre arg schizo.

 

Das heißt nicht, dass es nicht manche Behörden oder Richter so sehen, aber aus Text und Systematik des Gesetzes scheint es mir schwer nachvollziehbar. Immerhin: Dann kann man mehr Waffen kaufen gehen...

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vor einer Stunde schrieb Elo:

Die Angabe, ob Jäger oder Sportschütze im Stammdatenblatt ist bekannt - weiß jemand, ob die anderen "Bedürfnisse" auch auftauchen?

 

Ja, ich zum Beispiel habe eine Waffe mit dem Bedürfnis "Musiker" eingetragen.

 

Da ich ein großer Freund klassischer Musik bin, musste das einfach sein.

 

Um dem Hintergrundjodeln der "Faktenchecker" hier im Forum gleich mal einen Dämpfer zu verpassen,  ein Bild von einer Probe in der Philharmonie:

 

FgBOGroWABQTajS?format=jpg&name=small

 

Donnernde Grüße,

Rolf

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vor 18 Minuten schrieb Proud NRA Member:

aber aus Text und Systematik des Gesetzes scheint es mir schwer nachvollziehbar

 

Wir alle machen wohl immer wieder den Fehler, das deutsche Waffengesetz unter Aspekten wie Logik, Sinnhaftigkeit u. ä. zu betrachten?

 

Man muß sich immer wieder vor Augen halten, daß an dem Ding seit mindestens 1964 geschrieben wird (1972 trat es erstmals in Kraft).

 

Abgesehen von wenigen Erleichterungen - insbesondere der Wegfall des Anscheinsparagraphen - gab es über nunmehr etwa 50 Jahre immer wieder Verschärfungen.

In den frühen Jahren sollte das WaffG gegen die Baader-Meinhof-Gruppe wirken, heute offenbar als Instrument gegen Reichsbürger?

Inzwischen mischt auch Brüssel intensiv mit, wobei hier die Frage von Ursache und Wirkung bleibt, weil ja anscheinend die Deutschen fleißig an den europäischen Entwürfen mitschreiben.

Der angebliche, oft zitierte Grundsatz "So wenig Waffen im Volk wie möglich" mag ein Wunsch diverser Politiker sein, steht aber - hatte ich schon mal geschrieben - meines Wissens an keiner Stelle im Gesetz. Trotzdem hat der Einzug in etliche Gerichtsurteile bis hin zum BVerfG gehalten?

 

Ich würde mir wünschen, daß die Evaluierung vielleicht in einzelnen Teilen etwas Vereinfachung bringen würde.

In Anbetracht der deutschen Regelungswut und der Panik diverser politischer Akteure ist das derzeit nur Hoffnung.

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4 hours ago, Elo said:

Wir alle machen wohl immer wieder den Fehler, das deutsche Waffengesetz unter Aspekten wie Logik, Sinnhaftigkeit u. ä. zu betrachten? [...] Der angebliche, oft zitierte Grundsatz "So wenig Waffen im Volk wie möglich" mag ein Wunsch diverser Politiker sein, steht aber - hatte ich schon mal geschrieben - meines Wissens an keiner Stelle im Gesetz. Trotzdem hat der Einzug in etliche Gerichtsurteile bis hin zum BVerfG gehalten?

 

Nun ja, theoretisch ist das ja eine der Möglichkeiten der Rechtsauslegung, die ein Richter auch verwenden könnte. In der Juristerei würde man die Orientierung an einem nicht unbedingt ins Gesetz geschriebenen leitenden Willen des Gesetzgebers teleologische Auslegung nennen, und ein Telos des WaffG ist wohl eben doch "So wenig Waffen im Volk wie möglich." Insofern von einer Einschränkung von Waffen auf nur eine Bedürfnisart, für die sie beantragt wurden, im WaffG nichts drinsteht, wäre es da schon ein zusätzliches Argument, dass es vermutlich nicht Absicht des Gesetzgebers war, die Leute zu zwingen, mehr Waffen zu kaufen, als sie eigentlich haben wollen, nur weil sie z.B. Sportschießen und Jagen wollen.

 

Es gibt natürlich auch die so in den Lehrbüchern nicht erwähnte Methode der bürgerfeindlichen Auslegung. "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" gilt nur wenn jemand eine haben will. Wenn er keine weitere Waffe haben, sondern einfach eine vorhandene geeignet nutzen will, dann gilt es nicht. So oder so, im Zweifel gegen den Bürger.

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vor 12 Stunden schrieb Rene2109:

Doch gibt es. Du hast jede Waffe für ein gewisses Bedürfnis bekommen und darfs diese entsprechend des Bedürfnisses auch verwenden. So steht es auch im Gesetz. Und tatsächlich ist jeder Waffe ein Bedürfnis zugeordnet, was auch für die Behörden sofort ersichtlich ist. Das Bedürfnis jeder Waffe ist nämlich im NWR hinterlegt und steht in der Regel auch im Stammdatenblatt, welches es spätestens seit September 2020 gibt und komischerweise offenbar die meisten Waffenbesitzer gar nichts von wissen.

 

Meine Behörde sieht es übrigens genauso. Keine Nutzung der Kurzwaffen außerhalb des beantragten Bedürfnisses. Jedoch komischerweise nur bei den kurzen. Die Langwaffen, auch auf sportlich gelb, darf ich jagdlich nutzen.  

Es gibt doch unzählige Jäger die auch Sportschütze wurden. Und zwar in der Reihenfolge. Mir kann doch keiner erzählen daß die sich zum Bedürfnisnachweiß jedesmal ne Leihwaffe gezogen haben....Das ist völlig Realitätsfern. Abgesehen davon umfasst mein Bedürfnis als Jäger das regelmässige Training. Das Training findet auf dem Stand statt und nicht im Revier. Ob ich da gleichzeitig Mitglied beim BDS bin spielt überhaupt keine Rolle. Ich muss meine Fertigkeiten auf einem hohen Level halten und habe dabei ein neues Bedürfniss entdeckt (Sportschütze) welches ich jetzt nachweise...

 

Und nur weil im Stammblatt hinterlegt ist mit welchem Bedürnis ich die Waffe erworben habe, ergibt sich daraus nicht automatisch ein Gesetz oder Verbot. Ich bitte davon Abstand zu nehmen nur die Behauptung der Existenz von Gesetzen in den Raum zu stellen und dann nicht auf dieses zu verweisen. Genauso fadenscheinig wirken  Aussagen zum Versicherungsschutz. Ich habe neben der Jagdhaftpflicht auch noch eine Privathaftpflicht und der Standbetreiber ist auch versichert. Mal abgesehen davon das in 99,9% der Zeit überhaupt kein relevanter Schadfall eintritt auf dem Stand.

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Jetzt mal ganz ehrlich, am Anfang warst Du unsicher und hast gefragt.

Jetzt sagt man Dir - laß es besser bleiben und frage bei Deinem Amt

und nun wetterst Du dagegen.

WARUM fragst Du nicht einfach bei Deinem Sachbearbeiter ?

Kostet Dich ein Anruf, oder eine Email. Du hast nix zu verlieren,

es sei denn Du hörst auf das was hier erzählt wird und Dein SB sieht es

dann anders.

Das mit dem - kommt niemals raus, wird niemals kontrolliert - ist schwachsinn.

Es muß nur einmal kontrolliert werden und ALLES ist weg.

Man kann bestimmt auch mit ner illegal besessenen Waffe auf dem Stand schießen,

das wird ewig nicht auffallen, ICH bin biher noch nie kontrolliert worden, aber wenn,

dann ist alles WEG, also kläre das mit Deinem SB ab und erzähl mal was der dazu gesagt hat.

Und der Spruch - gehe nie zu Deinem Fürst wenn Du nicht gerufen wurdest- ist SCHEIße,

Ich habe die Erfahrung gemacht das die gern helfen und das auch gut findet wenn man

Sachen abklärt bevor man sie macht, nicht nur in Verbindung mit Waffen......

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vor 49 Minuten schrieb ALBA:

Jetzt mal ganz ehrlich, am Anfang warst Du unsicher und hast gefragt.

Jetzt sagt man Dir - laß es besser bleiben und frage bei Deinem Amt

und nun wetterst Du dagegen.

WARUM fragst Du nicht einfach bei Deinem Sachbearbeiter ?

Kostet Dich ein Anruf, oder eine Email. Du hast nix zu verlieren,

es sei denn Du hörst auf das was hier erzählt wird und Dein SB sieht es

dann anders.

Das mit dem - kommt niemals raus, wird niemals kontrolliert - ist schwachsinn.

Es muß nur einmal kontrolliert werden und ALLES ist weg.

Man kann bestimmt auch mit ner illegal besessenen Waffe auf dem Stand schießen,

das wird ewig nicht auffallen, ICH bin biher noch nie kontrolliert worden, aber wenn,

dann ist alles WEG, also kläre das mit Deinem SB ab und erzähl mal was der dazu gesagt hat.

Und der Spruch - gehe nie zu Deinem Fürst wenn Du nicht gerufen wurdest- ist SCHEIße,

Ich habe die Erfahrung gemacht das die gern helfen und das auch gut findet wenn man

Sachen abklärt bevor man sie macht, nicht nur in Verbindung mit Waffen......

Für mich bleibt Fakt, bisher konnte mich niemand davon überzeugen das es verboten ist. Ich halte es nicht mal für eine Grauzone. Genau desshalb glaube ich auch nicht das im Zweifelsfall Alles weg ist, wie Du schreibst.

 

Wenn ich auf dem Stand trainiere dann halt im Sinne meines Jagdlichen Bedürfnisses. Oder ich schieße gerade ein neues ZF ein, teste eine neue Munition u.s.w....Beweis mir einer das Gegenteil...Da ist gar nichts weg. Ich habs auch schon mehrfach geschrieben: Zeig mir Gesetzestexte die eindeutig sind und dann ist gut. :rtfm: Ich brauche keine Ratschläge von Leuten die es selber nicht besser Wissen. Bevor ich mit sowas zum SB gehe, frage ich lieber einen Fachanwalt. Warum? Weil ich das so will.:bud:

 

Wenn Du eine  Antwort eines SB haben willst, frage deinen eigenen. :rofl:

Bearbeitet von GmailNutzer
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vor 22 Minuten schrieb GmailNutzer:

Ich brauche keine Ratschläge von Leuten die es selber nicht besser Wissen.

Wie bist du denn drauf? 

 

Noch keine Woche hier... Angemeldet mit völliger Ahnungslosigkeit... Du hast dir ja vorher nichtmal die Mühe gemacht die § im WaffG zu lesen und erwartet, daß dir alles vorgekaut wird... Den 12er hast du ja auch nicht gekannt... 

 

In einem Forum wird diskutiert. Da muss auch nicht jede Meinung richtig sein. Trotzdem pöbelt man nicht rum. 

 

Geh doch zu deinem Anwalt. Ich vermute, daß hier ist das falsche Format für so gescheite Leute wie dich.... 

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vor 19 Minuten schrieb GmailNutzer:

Ich brauche keine Ratschläge von Leuten die es selber nicht besser Wissen.  Bevor ich mit sowas zum SB gehe, frage ich lieber einen Fachanwalt. Warum? Weil ich das so will.

 

Bisher läuft die Diskussion hier auf einem vergleichsweise entspannten Niveau.

Du hast in einem Forum eine Frage gestellt und darauf diverse Meinungen bekommen, eine endgültige und verbindliche Bewertung wirst Du wohl nicht erhalten.

Daß die einzelnen Behörden es offenbar unterschiedlich auslegen ist bekannt und hat sich hier wieder bestätigt.

 

Im Übrigen wurden bereits Fundstellen im Gesetz genannt, die möglicherweise zu so einer Auslegung führen können.

Wenn Du vom Fachanwalt zurückkommst, stell bitte das Ergebnis hier ein, dann haben wir alle zukünftig Rechtssicherheit und der Dank des Forums ist Dir gewiß.

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@ Mittelalter ich werde darauf nicht eingehen, weil das bei Leuten wie Dir sinnlos ist. Ich lasse mich durch Dich auch nicht verscheuchen. Du darfst meine Beiträge in Zukunft gerne ignorieren, so wie ich dich.

@ Elo Ich bin sehr dankbar für die vielen guten Antworten und die Mühe und Erfahrung die dahinter steckt. Der von dir und Mitelalter zitierte Satz bezog sich nicht auf alle Teilnehmer der Diskusion sondern explizit auf Alba. Desshalb hatte ich ihn ja zietiert.

 

 

 

 

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@GmailNutzer

 

du bist gerade erst hier und wenn man dir eine für dich unangenehme Antwort präsentiert polterst du rum

ich habe vor jahren bis karlsruhe geklagt und hatte vorher im forum gefragt….

der sb sah das anders

ich bleibe dabei

frag den sb

 

achso

ich habe erst seit42 jahren schusswaffen

Bearbeitet von ALBA
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vor 10 Stunden schrieb PetMan:

WBK`s..........da steht als Bedürfnis auch  drin Sportschütze § 14 Abs 2 WaffG...........................was ja so nicht stimmt. Muss ich mal Nachfragen auf dem Amt.............

Ich hab bei mir mal schnell gecheckt... 

So sollte das bei dir wohl eigentlich auch sein... 

IMG-20230522-WA0000.jpg

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@GmailNutzer

Du bist ja hier neu und wahrscheinlich weder mit dem Ton, noch mit den Akteuren vertraut.

Insbesondere läßt sich so nicht einschätzen, wieviel Kompetenz, Erfahrung oder was auch immer hinter einem Account steckt.

Vielleicht schaust Du es Dir mal einige Zeit an und ziehst dann Deine Schlüsse?

 

Kannst Du mir nun glauben oder auch nicht - derzeit ärgerst Du Dich über die falschen Leute.

 

Und ganz allgemein - ich habe mir die Hoffnung abgewöhnt, daß es im Waffenrecht immer klare Antworten, schwarz oder weiß gibt.

Oft ist das so, oft aber auch nicht, siehe diesen Faden.

Rechtssicherheit gibt es meiner bescheidenen Meinung nach auch nicht vom (Fach-)Anwalt, sondern letztlich vom Gericht und das oft auch erst in letzter Instanz.

ALBA könnte dazu sicherlich noch eine Menge berichten?

Bearbeitet von Elo
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Ich finde es traurig und ernüchternd das Gesetzestexte formuliert werden welche nicht eindeutig sind und der Deutung dritter bedürfen. Gerade bei dem Thema.

Damit steht der Spruch über den Fürsten in einem ganz anderen Licht. Die gängige Praxis wirkt willkürlich. Als solle ich eine Münze werfen. Entweder mein SB nickt es ab oder nicht. Für mich persönlich ist das ein Nogo und ich fühle mich sehr unwohl dabei.  


Ich wollte hier auch niemanden auf den Schlips treten oder mich streiten. Tatsächlich ärgere ich mich über den Istzustand und nicht die Mitglieder. Sorry wenn ich übers Ziel hinaus geschoßen bin.

Ich werde noch ein Paar Stellen um Klärung bemühen, wahrscheinlich sogar meinen SB und melde mich dann mit den Ergebnissen. Nichts desto trotz, das Thema ist noch Jung und vielleicht kommt bis zum Wochenende ja noch etwas neues rum von Mitgliedern die bis jetzt noch nicht online waren.

 

Unterm Strich ist es mir nicht egal aber ich mach die 12 Notfalls auch mit Leihwaffen voll...

Bearbeitet von GmailNutzer
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