Zum Inhalt springen

GmailNutzer

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    11
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von GmailNutzer

  1. Bei einer Sache kann ich absolut Entwarnung geben: Die 3 Schuß-für-Jäger-Regel (5 in Baden-Würtemberg) gelten ausschließlich beim führen von Magazin-Langwaffen (auch Repetierer) im Revier. Ich hab heute auch mit meinem SB telefoniert (um Alba glücklich zu machen ) und der meinte: Ich darf die Waffen uneingeschränkt auch zum sportlichen schießen verwenden, solange es sich um ein zusätzliches neues Bedürfnis handelt und das "Anschaffungsbedürfnis" fortbesteht. Außerdem müssen sie natürlich der Sportordnung entsprechen. Probleme gäbe es wenn ich z.B. nicht mehr Jagen würde! Oder wenn ich im umgekehrten Fall mit ursprünglichen Sportwaffen Jagen wollen würde, könnte dies aus Versicherungsggründen problematisch werden. Passende Gesetze zu den Aussagen konnte oder wollte er mir aber auch nicht nennen... Wie es scheint wird das wirklich je nach Behörde unterschiedlich gehandhabt... Die Aussage von meinem SB ergibt aber in Bezug auf §13 Abs 1 auch absolut Sinn: §13 WaffG Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen Da ich ja aktiver Jäger und Jagdscheininhaber bin ist mein Bedürfnis gedeckt und anerkannt. Es ergibt sich daraus nicht im Ansatz dass die Waffen streng Zweckgebunden wäre sondern nur daß die Anerkennung meines Bedürfnisses eben mit der Jagdausübung verknüpft ist. Auch wenn es eine schwierige Geburt war, für mich ist der Fall damit erledigt. Ich hoffe das der Ein oder Andere auch seinen Nutzen daraus ziehen kann. Danke für die vielen Beiträge.
  2. So, habe Neuigkeiten. Laut Aussage vom BDS überhaupt kein Problem, schließlich trainiere ich mit den Waffen ja sowieso. Ich denke mal bei über 90k Mitgliedern haben die auch ein bissel Erfahrung was das angeht
  3. Ich finde es traurig und ernüchternd das Gesetzestexte formuliert werden welche nicht eindeutig sind und der Deutung dritter bedürfen. Gerade bei dem Thema. Damit steht der Spruch über den Fürsten in einem ganz anderen Licht. Die gängige Praxis wirkt willkürlich. Als solle ich eine Münze werfen. Entweder mein SB nickt es ab oder nicht. Für mich persönlich ist das ein Nogo und ich fühle mich sehr unwohl dabei. Ich wollte hier auch niemanden auf den Schlips treten oder mich streiten. Tatsächlich ärgere ich mich über den Istzustand und nicht die Mitglieder. Sorry wenn ich übers Ziel hinaus geschoßen bin. Ich werde noch ein Paar Stellen um Klärung bemühen, wahrscheinlich sogar meinen SB und melde mich dann mit den Ergebnissen. Nichts desto trotz, das Thema ist noch Jung und vielleicht kommt bis zum Wochenende ja noch etwas neues rum von Mitgliedern die bis jetzt noch nicht online waren. Unterm Strich ist es mir nicht egal aber ich mach die 12 Notfalls auch mit Leihwaffen voll...
  4. @ Mittelalter ich werde darauf nicht eingehen, weil das bei Leuten wie Dir sinnlos ist. Ich lasse mich durch Dich auch nicht verscheuchen. Du darfst meine Beiträge in Zukunft gerne ignorieren, so wie ich dich. @ Elo Ich bin sehr dankbar für die vielen guten Antworten und die Mühe und Erfahrung die dahinter steckt. Der von dir und Mitelalter zitierte Satz bezog sich nicht auf alle Teilnehmer der Diskusion sondern explizit auf Alba. Desshalb hatte ich ihn ja zietiert.
  5. Für mich bleibt Fakt, bisher konnte mich niemand davon überzeugen das es verboten ist. Ich halte es nicht mal für eine Grauzone. Genau desshalb glaube ich auch nicht das im Zweifelsfall Alles weg ist, wie Du schreibst. Wenn ich auf dem Stand trainiere dann halt im Sinne meines Jagdlichen Bedürfnisses. Oder ich schieße gerade ein neues ZF ein, teste eine neue Munition u.s.w....Beweis mir einer das Gegenteil...Da ist gar nichts weg. Ich habs auch schon mehrfach geschrieben: Zeig mir Gesetzestexte die eindeutig sind und dann ist gut. Ich brauche keine Ratschläge von Leuten die es selber nicht besser Wissen. Bevor ich mit sowas zum SB gehe, frage ich lieber einen Fachanwalt. Warum? Weil ich das so will. Wenn Du eine Antwort eines SB haben willst, frage deinen eigenen.
  6. Es gibt doch unzählige Jäger die auch Sportschütze wurden. Und zwar in der Reihenfolge. Mir kann doch keiner erzählen daß die sich zum Bedürfnisnachweiß jedesmal ne Leihwaffe gezogen haben....Das ist völlig Realitätsfern. Abgesehen davon umfasst mein Bedürfnis als Jäger das regelmässige Training. Das Training findet auf dem Stand statt und nicht im Revier. Ob ich da gleichzeitig Mitglied beim BDS bin spielt überhaupt keine Rolle. Ich muss meine Fertigkeiten auf einem hohen Level halten und habe dabei ein neues Bedürfniss entdeckt (Sportschütze) welches ich jetzt nachweise... Und nur weil im Stammblatt hinterlegt ist mit welchem Bedürnis ich die Waffe erworben habe, ergibt sich daraus nicht automatisch ein Gesetz oder Verbot. Ich bitte davon Abstand zu nehmen nur die Behauptung der Existenz von Gesetzen in den Raum zu stellen und dann nicht auf dieses zu verweisen. Genauso fadenscheinig wirken Aussagen zum Versicherungsschutz. Ich habe neben der Jagdhaftpflicht auch noch eine Privathaftpflicht und der Standbetreiber ist auch versichert. Mal abgesehen davon das in 99,9% der Zeit überhaupt kein relevanter Schadfall eintritt auf dem Stand.
  7. Mir geht es darum ob es explizit Gesetze gibt die dies verbieten oder nicht. Die scheint es nicht zu geben. Ich selbst habe Sie nicht gefunden und es wurden bisher auch hier keine angeführt die mich davon überzeugen daß es vorboten wäre. Das es immer und überall Menschen gibt die sich an allem angestoßen fühlen was mit Waffen zu tun hat, auch in den Behörden, ist mir klar. Das interessiert mich nur leider überhaupt nicht, solange deren Gefühlslage keine Rechtsgrundlage hat. Abgesehen davon habe ich die Sachbearbeiter in meinem Zuständigkeitsbereich als sehr freundlich und hilfsbereit kennen gelernt und mache mir von der Seite her keine Sorgen.
  8. Habe nur aus reiner Neugier nachgehakt. So ist der Plan...sie darf sich dann aber gerne ihre eigenen Eisen kaufen Nix Leihschein.
  9. Wow, das höre ich zum ersten mal. Kannst Du mir das bitte erklären. Vielleicht auch mit Beispiel.
  10. Naja, ich persönlich sehe da auch keine Problem. Es ist aber wie Du selbst schreibst besser "eine" Zweitmeinung einzuholen. Nachdem ich auf euer Forum gestoßen bin und sah mit welchem Eifer hier Rechtsthemen durchexerziert werden, hielt ich es für eine gute Idee mal ins blaue zu fragen. Meine Fragen habe ich extra Idotensicher formuliert. Mir ging es bei der Ausformulierung darum Verbotsphantasten den Wind aus den Segeln zu nehmen. So daß sich niemand einbilde ich lasse Sie ohne WBK alleine mit den Waffen zum Schießstand fahren o.ä. Ja, vielleicht bin ich da ein wenig übers Ziel hinaus geschoßen.
  11. Hallo, ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen. Folgender Sachverhalt: Ich bin Jäger und möchte zusätzlich sportlich schießen. Ich bin Einzelmitglied beim BDS, habe die Standaufsicht, den Jagdschein und die WBK. Meine Frau ist ebenfalls Einzelmitglied beim BDS. Sie hat die Waffensachkunde, Standaufsicht und keine eigene WBK. Selbstverständlich besitzt Sie die persönliche Eignung Folgende, rechtliche Fragen ergeben sich für mich: Darf ich meine, ursprünglich für die Jagd erworbenen Waffen und Munition zum Zwecke des sportlichen Schießen und für Wettkämpfe selber nutzen? (Nur solche die der Stand- und Schießordnung entsprechen.) Mein Ursprüngliches Bedürfnis (Jagdausübung) besteht weiter Fort, es gesellt sich nur der Schießsport als weiteres Bedürfnis dazu. Darf ich meiner Frau, meine Waffen+Munition, in meinem beisein und unter meiner Aufsicht, zur Ausübung des Schießsports für Training und Wettkämpfe übergeben? Ausschließlich auf Schießständen versteht sich. Würde mich sehr freuen wenn ihr mir positive Rückmeldungen geben könnt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.