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IGNORED

Erbwaffe die hunderdste…


pfandflasche

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Guten Tag in die Runde…

 

vermutlich nerve ich mit dem Ansinnen,dennoch sei mir bitte die Frage gestattet….

 

Ich lebe in Berlin und bin WBK-Inhaber seit 1993.

 

Mein Vater lebte in München und ist unlängst verstorben.Die einzigen Erben sind meine Mutter und ich.Beide leben wir in Berlin.

 

Vater war LWB mit einem S/W Modell 60….seine WBK fand sich glücklicherweise.Den Revolver natürlich auch.

 

Als braves Bürgerlein habe ich natürlich sofort die berliner Waffenbehörde vom Fund telefonisch in Kenntnis gesetzt.

 

Ebenfalls folgte eine email samt Foto seiner WBK unter Hinweis,Dokumente wie Sterbeurkunde,bzw. Erbschein nachzureichen,sobald ich in deren Besitz gelangt bin.

 

Zur Not schaffe ich auch noch einen Kleintresor in geforderter Schutzklasse an,falls meine eigenen Altbestandschränke von der Behörde nicht anerkannt werden sollten.

 

War mein Verhalten bislang korrekt oder habe ich bereits Fehler gemacht?

 

Besten Dank im Voraus.

Bearbeitet von pfandflasche
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Lass dir bloß  nicht den Schwachsinn von dem ..... geh zum Fürst erzählen . 

Du und deine Mutter müssen eine Erben WBK beantragen .

Rede mit deiner Behörde ob du die Waffe alleine übernehmen kann , wenn sie darauf verzichtet .

Bei uns im Bundesland hast du 4 Woche  Zeit die Erben WBK zu beantragen . Danach kannst du nur noch verschrotten oder Verkaufen . 

 

Offenheit gegenüber deiner Behörde und Kontakt zu ihnen ist der richtige Weg. 

Zu schnell hast du sonst einen Fehler gemacht,  und sehr schnell ist in dem Zusammenhang hier deine Zuverlässigkeit futsch .

 

Gleiche Misere habe ich im Moment ja auch . Die Waffen meines verstorbenen Vaters werden in 2 Wochen abgeholt und vernichtet 

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vor 22 Minuten schrieb pfandflasche:

Bilder der Sterbeurkunde…des Erbscheins…beides haben wir noch nicht vorliegen…und ohne hochgeladene Bilder kann man den Vorgang nicht weiter fortführen….

Dann lade doch jeweils ein Blatt Papier hoch auf dem steht "Noch nicht vorhanden, wird nachgereicht"

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vor 3 Stunden schrieb TTG:

Ja, geh nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst. Nun ja, du lebst ja in Berlin ..

Das sieht das WaffG aber irgendwie ganz anders...
Ach ja wenn es um Waffen geht ist die Münchner Behörde angeblich der Endgegner, also so viel wie möglich über Berlin abwickeln.

 

 

vor 4 Stunden schrieb pfandflasche:

Mein Vater lebte in München und ist unlängst verstorben.

Auch unbekannterweise mein Mitgefühl.
Wie schon empfohlen, schreib eine Mail an die Behörde, damit bist du erstmal safe

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vor 7 Stunden schrieb raze4711:

Gleiche Misere habe ich im Moment ja auch . Die Waffen meines verstorbenen Vaters werden in 2 Wochen abgeholt und vernichtet 

Wieso das?

 

Selbst wenn du die 4 Wochen Frist versäumt hast oder aufgrund von Kontingentgrenzen keine mehr annehmen kannst, wird dir ja noch oft die Gelegenheit gegeben die Waffe einem Berechtigten zu verkaufen oder zu überlassen.

Bevor du sie vom Amt vernichten lässt, würde ich sie eher dem nächsten Legalwaffenhändler schenken. Manche Waffen haben sogar einen künstlerischen oder kulturellen Wert, z.B. weil sie über einzigartige Verzierungen verfügen oder ein seltenes wertvolles Modell sind. Da würde ich das Retten vor der Verschrottung durch eine Schenkung an einen Legalwaffenhändler schon als Pflicht ansehen, wenn alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind.

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vor 14 Minuten schrieb Rohrzange:

Bevor du sie vom Amt vernichten lässt, würde ich sie eher dem nächsten Legalwaffenhändler schenken.

Dazu müsste er der alleinige Erbe der Waffe sein, was er nicht ist. Und wenn der 2. Erbe nicht mitspielt landen sie halt am ende im Konverter ( keine Waffe landet in dem vielbeschriebenen Hochofen )

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vor 8 Stunden schrieb pfandflasche:

Guten Tag in die Runde…

 

vermutlich nerve ich mit dem Ansinnen,dennoch sei mir bitte die Frage gestattet….

 

Ich lebe in Berlin und bin WBK-Inhaber seit 1993.

 

Mein Vater lebte in München und ist unlängst verstorben.Die einzigen Erben sind meine Mutter und ich.Beide leben wir in Berlin.

 

Vater war LWB mit einem S/W Modell 60….seine WBK fand sich glücklicherweise.Den Revolver natürlich auch.

 

Als braves Bürgerlein habe ich natürlich sofort die berliner Waffenbehörde vom Fund telefonisch in Kenntnis gesetzt.

 

Ebenfalls folgte eine email samt Foto seiner WBK unter Hinweis,Dokumente wie Sterbeurkunde,bzw. Erbschein nachzureichen,sobald ich in deren Besitz gelangt bin.

 

Zur Not schaffe ich auch noch einen Kleintresor in geforderter Schutzklasse an,falls meine eigenen Altbestandschränke von der Behörde nicht anerkannt werden sollten.

 

War mein Verhalten bislang korrekt oder habe ich bereits Fehler gemacht?

 

Besten Dank im Voraus.

§ 20 WaffG:

Der Erbe hat binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft ... Ausstellung einer WBK oder .. Eintragung in eine bestehende WBK .. zu beantragen.

Halt dich ran, wenn dir was dran liegt.

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vor 9 Stunden schrieb Rohrzange:

Wieso das?

 

Selbst wenn du die 4 Wochen Frist versäumt hast oder aufgrund von Kontingentgrenzen keine mehr annehmen kannst, wird dir ja noch oft die Gelegenheit gegeben die Waffe einem Berechtigten zu verkaufen oder zu überlassen.

Bevor du sie vom Amt vernichten lässt, würde ich sie eher dem nächsten Legalwaffenhändler schenken. Manche Waffen haben sogar einen künstlerischen oder kulturellen Wert, z.B. weil sie über einzigartige Verzierungen verfügen oder ein seltenes wertvolles Modell sind. Da würde ich das Retten vor der Verschrottung durch eine Schenkung an einen Legalwaffenhändler schon als Pflicht ansehen, wenn alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind.

 

Bei mir eine andere Geschichte.  Da geht es um Erbstreitigkeiten .

Mit viel Geduld , Geld und Gericht könnte es geklärt werden , ist es mir aber nicht wert. 

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vor 8 Stunden schrieb TTG:

Hat eigentlich schon mal jemand versucht die Monatsfrist juristisch anzugreifen? Nicht immer mag es dem Erben klar sein, dass es da eine legale Waffe gibt.

Dann beginnt die Frist ja auch nicht zu laufen. Was willst du da anfechten?

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vor 16 Stunden schrieb Josef Maier:

Aber doch erst ab Erbschein, Testamentseröffnung usw.? (Wobei ich in einem verfrühten Antrag grundsätzlich auch keinen Schaden sehe.)

Ab Annahme Erbschaft (= konkludente Erklärung bei Erbscheinantrag) oder Ablauf der Ausschlagungsfrist (Fristbeginn von 6 Wochen: ohne Testament idR Tag der Kenntnis des Todes, bei Testament erst nach dessen Eröffnung.

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1 hour ago, P22 said:

Dann beginnt die Frist ja auch nicht zu laufen. Was willst du da anfechten?

Mit der Annahme der Erbschaft werden Sie endgültiger Erbe; gleichzeitig verlieren Sie Ihr Recht, die Erbschaft auszuschlagen. Die Annahme ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie kann durch ausdrückliche Erklärung, schlüssiges Verhalten oder Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist erfolgen. Und wenn ich §20 WaffG richtig verstehe beginnt die Frist da bereist zu laufen. Ich halte die Frist für unverschämt kurz und unnötig. wenn man das Erbe annimmt ist das Eigentum des Erben und eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu erteilen (wenn keine Versagensgründe vorliegen).

Bearbeitet von TTG
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vor 12 Stunden schrieb rwlturtle:

 

Gibt es bei Erbwaffen nicht.

Ah danke, wieder etwas dazugelernt.

vor 12 Stunden schrieb PetMan:

Dazu müsste er der alleinige Erbe der Waffe sein, was er nicht ist. Und wenn der 2. Erbe nicht mitspielt landen sie halt am ende im Konverter ( keine Waffe landet in dem vielbeschriebenen Hochofen )

Verstehe.

vor 3 Stunden schrieb raze4711:

 

Bei mir eine andere Geschichte.  Da geht es um Erbstreitigkeiten .

Mit viel Geduld , Geld und Gericht könnte es geklärt werden , ist es mir aber nicht wert. 

Ah okay. Ja, da kann ich dich verstehen.

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