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IGNORED

Erbwaffe die hunderdste…


pfandflasche

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Am 7.4.2023 um 08:56 schrieb Christian 555:

Der Erblasser wird die Waffe(n) ja mit Sicherheit gut verschlossen haben. So what? Was soll da passieren/sich ändern?

Och, da hatten so manche unbedarfte Erben schon ganz tolle Ideen wie die Waffen an den lieben Nachbarn zu verschenken, mit dem Restmüll zu entsorgen etc.

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Am 7.4.2023 um 11:19 schrieb HangMan69:

 

das liegt aber daran das die "behördeninterne kommunikation" noch nie wirklich gefunzt hat!!!

zumindest meine erfahrung in der vergangenheit...

Ja, das gibts leider auch immer wieder. Seit April 2003 sollte zwar jeder, der mit dem WaffG zu tun hat beim zuständigen Einwohnermeldamt als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis gespeichert sein und dann Umzüge, Namensänderung oder Todesfall gemeldet werden, aber nicht selten wird das vergessen. Und so passiert es dann leider wie oben beschrieben auch, dass eine Waffenbebehörde erst nach sieben Jahren von einem Sterbefall erfährt...

 

SBine

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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Und so passiert es dann leider wie oben beschrieben auch, dass eine Waffenbebehörde erst nach sieben Jahren von einem Sterbefall erfährt...

 

Sowas ist dann aber egal wie man´s dreht eine Schlamperei der Waffenbehörde.

 

Entweder, sie hat die Meldung an das Einwohnermeldeamt nicht durchgeführt, sodass sie von diesem natürlich auch keine automatischen Infos bekommt, oder aber sie hat die Regelüberprüfung nicht im gesetzlichen Turnus von 3 Jahren durchgeführt - oder sie hat bei der Regelüberprüfung (in 7 Jahren dann ja sogar 2x) tatsächlich nicht gemerkt, dass der Waffenbesitzer verstorben ist... :peinlich:

Bearbeitet von tt22
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vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Ein Waffenbesitzer ohne Berechtigte in der Familie sollte ins beim Notar hinterlegte Testament auch unbedingt reinschreiben, wo der Tresorschlüssel versteckt ist bzw. die Zahlenkombi lautet und am besten auch gleich, was mit seinen Waffen nach seinem Tod geschehen soll.

 

Das geht mit OpenPGP besser und sicherer.

 

Das Familienmitglied erstellt sich einen privaten und öffentlichen OpenPGP Schlüssel.

Den öffentlichen Schlüssel gibt es dir.

Mit diesem öffentlichen Schlüssel verschlüsselst du eine Nachricht in der bspw. die Zahlenkombi des Tresors drin steht. Die Nachricht speichert man im Idealfall in eine einfache Textdatei, die braucht nicht so viel Speicherplatz bzw. Seiten zum Drucken.

Dann druckst du die nun verschlüsselte Nachricht als ASCII Text aus und achtest darauf, dass der Ausdruck vollständig und nicht abgeschnitten ist.

Anschließend hinterlegst du sie bei deinem Notar oder einem vergleichbaren Ort, wo dein Familienmitglied ohne Erbschein oder sonstige Waffenberechtigung erst einmal nicht herankommt. Das kann man bspw. auch mit einem oder mehrerer befreundete LWB (Sportschützen, Jäger usw.) aushandeln.

Wenn es dann so weit ist, wird dem Familienmitglied die verschlüsselte Nachricht gegeben und dann kann sie diese mit ihrem privaten Schlüssel entschlüsseln.

 

So ist sichergestellt dass:

1. Der Notar und sonstige Dritte die Zahlenkombination nicht kennen und keinen Zugang zu ihr haben.

2. Dein Familienmitglied Kenntnis über die Zahlenkombination erst dann erlangen kann, sobald sie die verschlüsselte Nachricht erhält.

3. Die verschlüsselte Nachricht lässt sich nur mit ihrem privaten Schlüssel entschlüsseln. Ohne privaten Schlüssel gibt es keinen Zugriff auf den Inhalt der Nachricht.

 

Das Familienmitglied muss lediglich sicherstellen, dass es den privaten Schlüssel nicht verliert und falls eine Passphrase (zusätzliches Passwort) gesetzt wurde, diese nicht vergisst. So dass es in der Lage ist, die Nachricht mit dem privaten Schlüssel auch zu entschlüsseln. Außerdem ist zum Entschlüsseln ein Computer notwendig.

 

Und ergänzend zu 3:

Es ist selbstverständlich auch möglich, mehrere öffentliche Schlüssel beim Verschlüsseln der Nachricht zu verwenden, dann können mehrere Personen mit ihrem eigenen privaten Schlüssel die Nachricht entschlüsseln, sofern das notwendig sein sollte.

 

Und natürlich kann man die Sicherheit noch beliebig weiter erhöhen, z.B. könnte man die verschlüsselte Nachricht mit dem öffentlichen Schlüssel eines LWB Kollegen noch einmal verschlüsseln, also so ne Art Briefumschlag in einem Briefumschlag, so dass dieser sie erst entschlüsseln muss (sein Briefumschlag), ehe das Familienmitglied diese entschlüsseln kann.

 

Schön wäre es natürlich, wenn solche verschlüsselten Informationen auch über die Waffenbehörde aufbewahrt werden könnten, dann müsste sich das Familienmitglied nur an die Waffenbehörde wenden um die verschlüsselte Nachricht abzuholen und dann zu entschlüsseln.

Aber so etwas ist im NWR leider nicht vorgesehen, hätte die Politik aber durchaus machen könnten. Ohne privaten Schlüssel hat auch die Waffenbehörde

keinen Zugriff auf die verschlüsselte Nachricht mit der Zahlenkombination.

Bearbeitet von Rohrzange
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vor 5 Stunden schrieb tt22:

 

Sowas ist dann aber egal wie man´s dreht eine Schlamperei der Waffenbehörde.

 

Entweder, sie hat die Meldung an das Einwohnermeldeamt nicht durchgeführt, sodass sie von diesem natürlich auch keine automatischen Infos bekommt, oder aber sie hat die Regelüberprüfung nicht im gesetzlichen Turnus von 3 Jahren durchgeführt - oder sie hat bei der Regelüberprüfung (in 7 Jahren dann ja sogar 2x) tatsächlich nicht gemerkt, dass der Waffenbesitzer verstorben ist... :peinlich:

 

Immer schön zwei Seiten einer Geschichte hören . Dann entscheiden.  

Nirgends wird mehr gelogen als im Internet 😄

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7 hours ago, Rohrzange said:

Das Familienmitglied erstellt sich einen privaten und öffentlichen OpenPGP Schlüssel.

Den öffentlichen Schlüssel gibt es dir.

Mit diesem öffentlichen Schlüssel verschlüsselst du eine Nachricht in der bspw. die Zahlenkombi des Tresors drin steht. Die Nachricht speichert man im Idealfall in eine einfache Textdatei, die braucht nicht so viel Speicherplatz bzw. Seiten zum Drucken.

Dann druckst du die nun verschlüsselte Nachricht als ASCII Text aus und achtest darauf, dass der Ausdruck vollständig und nicht abgeschnitten ist.

Anschließend hinterlegst du sie bei deinem Notar oder einem vergleichbaren Ort, wo dein Familienmitglied ohne Erbschein oder sonstige Waffenberechtigung erst einmal nicht herankommt. Das kann man bspw. auch mit einem oder mehrerer befreundete LWB (Sportschützen, Jäger usw.) aushandeln.

 

Hast Du Waffen, die Plutonium 239 statt Nitropulver verwenden?

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Am 12.4.2023 um 18:19 schrieb tt22:

 

Sowas ist dann aber egal wie man´s dreht eine Schlamperei der Waffenbehörde.

Oder des Einwohnermeldeamtes. Dort sitzen auch nur Menschen, die Fehler machen.

Am 12.4.2023 um 18:19 schrieb tt22:

 

Entweder, sie hat die Meldung an das Einwohnermeldeamt nicht durchgeführt, sodass sie von diesem natürlich auch keine automatischen Infos bekommt, oder aber sie hat die Regelüberprüfung nicht im gesetzlichen Turnus von 3 Jahren durchgeführt - oder sie hat bei der Regelüberprüfung (in 7 Jahren dann ja sogar 2x) tatsächlich nicht gemerkt, dass der Waffenbesitzer verstorben ist... :peinlich:

Oder eben umgekehrt das Einwohnermeldeamt hat die Sterbemitteilung versäumt. Dieses hat ja noch andere Aufgaben und Meldepflichten zu beachten. Die Waffenbehörde wird über die dreijährige Regelprüfung den Todesfall nicht mitbekommen.

 

Was wäre die Lösung ? Alle paar Jahre ein Datenabgleich zwischen Meldebehörden und Waffenbehörden, um die Ausreißer zu bereinigen.

 

Gruß

SBine

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