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IGNORED

Voreintrag grüne WBK über Grundkontingent


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Geschrieben

Hallo liebe Schützengemeinde,

 

durch die stetigen Änderungen und dadurch verschiedenen Meinungen im Verein habe ich eine Frage an Euch.

 

Aktuell habe ich bereits 3KW auf grün. Einmal ein KK Revolver, ein .357 Revolver und die 3. ist eine KK Sportpistole. Mit dieser bestreite ich Rundenwettkämpfe sowie die Kreismeisterschaft. Mein Verband ist DSB "WSV".

 

Nachdem ich vor kurzem mal Testweise mit einer SIG Sauer 9mm sowie deren Wechselsystem schießen durfte, kommt mir nun seit ein paar Tagen der Gedanke eine 9mm mit .22 Wechselsystem haben zu wollen :-)

 

Da es nun die 4. Kurzwaffe wäre, stellt sich die Frage ob ich mit der 9mm dann ebenfalls Wettkämpfe nachweisen "muss" oder es ausreicht wenn ich weiterhin nur Wettkämpfe mit KK Sportpistole schieße?

Da ich im Verein auf bei den freien Waffen mit in der Runde schieße wird es ansonsten zum zeitlichen Problem, wenn nochmals 5-6 Termine im Jahr hinzukommen ;-)

 

Wie würde es sich mit dem Wechselsystem verhalten? Wie ich gehört habe empfiehl es sich dieses gleich mit zu beantragen, da es auf grün nicht "mitgezählt" werden würde und keinen Platz blockiert (wird nur eingetragen), ist dies korrekt?

 

Geschrieben

Ein Wechselsystem im gleichen oder kleineren Kaliber (wie hier beim .22 lr-System vorliegend) benötigt - bei vorhandener Grundwaffe - keinen gesonderten Bedürfnisnachweis.

Der Normalfall ist, dass das ("kleinere") WS nach gleichzeitigem oder auch späterem Erwerb in der WBK eingetragen wird ("zu Waffe X unter laufender Nr. Y"). 

Das WS zählt als Waffenteil, jedoch nicht als eigene/vollständige Waffe. 

Geschrieben (bearbeitet)

https://www.wsv1850.de/waffenrecht/downloadbereich

 

erstes Dokument ist eine kurze Erläuterung dazu, Seite 2

 

mit der 3 um 4 musst du Wettkämpfe schießen um sie zu behalten, jeweils jedes Jahr VM und und in 2 Jahren (eigentlich: 24 Monate vor Prüftermin) einen weiteren Wettkampf über Vereinsebene(KM, RWK) Also 3 wettkämpfe in 24 Monaten, muss nicht VM sein, dürfte nur am bequemsten sein.

RWK zählt jeder Termin einzeln.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

ok, das wäre die eine Möglichkeit.

Wie wäre es wenn ich meine erste Waffe veräußern würde (KK Revolver), rutscht dann automatisch die KK Sportpistole ins Grundkontingent?

Hintergrund ist, ob man die Plätze auf der WBK selbst definieren kann, welche der Waffen über der Grundkontingent sind. Sprich .357 und die neue 9mm im Grundkontingent und KK Sportpistole weiterhin über dem Kontingent womit ich sowieso Runde mitschieße?

 

Bei Kreismeisterschaft ist das immer so ne Sache. Wenn der vorgegebene Termin nicht passt, dann wars das eben mit dem Nachweis in diesem Jahr.

Geschrieben

Besondere Voraussetzungen (Erweitertes Bedürfnis) gemäß § 14 Abs. 5 WaffG

 

Bei der Beantragung von weiteren, über das Regelbedürfnis des § 14 Abs. 3 WaffG hinausgehenden Waffen, sind neben den obengenannten Voraussetzungen noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen der den Vereinsmeisterschaften übergeordneten Wettkämpfen des Rheinischen/Deutschen Schützenbundes oder an Ligawettkämpfen mit erlaubnispflichtigen Waffen der beantragten Waffenart teilgenommen hat. Eine regelmäßige Wettkampfteilnahme nach § 14 Abs. 5 verlangt nur eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt.

Eine 12 bzw. 18-malige Teilnahme an Wettkämpfen wird hier nicht gefordert.

 

 

Wenn es schon an einer läppischen Kreismeisterschaft scheitert, ist wohl eher Habenwollen als sportlicher Wettkampf das Ziel.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb CiscoDisco:

Besondere Voraussetzungen (Erweitertes Bedürfnis) gemäß § 14 Abs. 5 WaffG

 

Bei der Beantragung von weiteren, über das Regelbedürfnis des § 14 Abs. 3 WaffG hinausgehenden Waffen, sind neben den obengenannten Voraussetzungen noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen der den Vereinsmeisterschaften übergeordneten Wettkämpfen des Rheinischen/Deutschen Schützenbundes oder an Ligawettkämpfen mit erlaubnispflichtigen Waffen der beantragten Waffenart teilgenommen hat. Eine regelmäßige Wettkampfteilnahme nach § 14 Abs. 5 verlangt nur eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt.

Eine 12 bzw. 18-malige Teilnahme an Wettkämpfen wird hier nicht gefordert.

 

 

Wenn es schon an einer läppischen Kreismeisterschaft scheitert, ist wohl eher Habenwollen als sportlicher Wettkampf das Ziel.

 genau, bei mir greift dann Punkt 1.... der Grund "die Ausübung einer weiteren Sportdisziplin", wenn dass dann bei Dir unter einfach nur haben wollen fällt :-)

Den sportlichen Wettkampf bestreite ich bereits in anderen Disziplinen. Terminlich an der läppischen Kreismeisterschaft verhindert zu sein, bedeutet ja nicht das man den Sport nicht ernsthaft betreibt.

 

Aber klar, so sind die Regeln. 

Geschrieben

Hallo, Malizia82
Der ambitionierte Schütze legt sich nen Zweitverband zu: Beim Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. oder der Deutschen Schießsport Union e.V. gibt´s viele interessante Disziplinen, sogar Fernwettkämpfe (LigadDSU) auf Bundesebene, die auch auf einem DSB-Stand schießbar sind.

Regelmäßig mitgeschossen sind da Bedürfnisnachweise nur noch Formsache und der häusliche Waffenschrank füllt sich unvermeidlich auch über irgendwelche Grundkontingente hinaus...

Denk mal in dieser Richtung, vielleicht trifft man sich ja mal auf einem Wettkampf:grin:

Home (d-s-u.de)

www.bdsnet.de

Gruß

GKLDRangemaster

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb GKLDRangemaster:

Der ambitionierte Schütze legt sich nen Zweitverband zu: Beim Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. oder der Deutschen Schießsport Union e.V. gibt´s viele interessante Disziplinen

 

 

Ergänzen möchte ich noch den Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. (BDMP).

Auch der ist, mit vielen Disziplinen, eine Überlegung wert.

Geschrieben

bin ebenfalls im wsv.

das mit den Kreismeisterschaften finde ich, im gegensatz zum BDS, beim WSV echt blöd. Die stecken dich random einfach in irgendeinen Tag irgendeine Uhrzeit.

Beim Bds LV7 kannst du dir zumindest übers OnlineTool deinen tag, Stand und Uhrzeit selbst aussuchen.

Kreismeisterschaft kannst du mit der 9mm schießen, wenn ihr im Verein eine Truppe zusammen bekommt. Da musst du auch nichtmal gewertet sein, es reicht auch Ausser Konkurenz 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Ni3mand:

beim WSV echt blöd. Die stecken dich random einfach in irgendeinen Tag irgendeine Uhrzeit.

Nicht nur im WSV. Und verschieben nur mit schriftlicher Entschuldigung und Unterschrift der Eltern. P.S. Arbeit ist kein Grund.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Ni3mand:

das mit den Kreismeisterschaften finde ich, im gegensatz zum BDS, beim WSV echt blöd.

 

Was hat das mit dem Bedürfnis zu tun?

 

Für Überkontingentwaffen sind irgendwelche i.d.R. überörtliche Wettbewerbe nachzuweisen. Näheres regelt die Befürwortungsrichtlinie deines Landesverbandes.
In sofern ist ein Zweitverband immer eine gute Option.

Geschrieben

Da empfiehlt sich doch wieder die DSU mit ihrer Ligarunde. Klar, man braucht etwas mehr Munition da man 6 Monate in Folge einmal ein ein Ergebnis liefern muss, aber anders herum hat man eben auch den ganzen Monat zeit das zu schiesen wenn man zeit und Lust dazu hat. Ob jeder bei den ergebnissen so 100%ig ehrlich ist bin ich mir ehrlich gesagt auch nicht ganz sicher, aber darum geht es ja nicht primär sondern um den Spaß und das bedürfnis für das Überkontingent nachzuweisen ;)

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Sal-Peter:

Was hat das mit dem Bedürfnis zu tun?

Für Überkontingent braucht es überregionale Wettkämpfe. Dazu reicht die niedrigste Stufe, die für jeden ohne Quali erreichbar ist. Wenn Du dort aber trotz Anmeldung nicht schießen kannst, weil Du an dem Dir fremd bestimmten Termin halt wegen Arbeit nicht kannst, schießt Du in diesem Jahr eben keine überregionalen Wettkämpfe. Das wirkt sich auf das ganze Sportjahr, und damit auch auf das Bedürfnis aus.

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Fyodor:

Für Überkontingent braucht es überregionale Wettkämpfe. Dazu reicht die niedrigste Stufe, die für jeden ohne Quali erreichbar ist. Wenn Du dort aber trotz Anmeldung nicht schießen kannst, weil Du an dem Dir fremd bestimmten Termin halt wegen Arbeit nicht kannst, schießt Du in diesem Jahr eben keine überregionalen Wettkämpfe. Das wirkt sich auf das ganze Sportjahr, und damit auch auf das Bedürfnis aus.


 Ja und bei WSV benötigt es einen ( in Zahlen 1) Wettkampf pro ÜK-Waffe über Vereinsebene im gesamten 24-Monatszeitraum, der bei ÜK geprüft wird. Das kann eine KM sein, oder auch ein Termin bei einem RWK oder einem offenen Wettkampf den ein Verein auschreibt und durchührt.
Dazu dann in jedem 12-Monatszeitraum eine VM. Das wird man doch irgendwie hinbekommen?

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb ASE:

Ja und bei WSV benötigt es einen ( in Zahlen 1) Wettkampf pro ÜK-Waffe über Vereinsebene im gesamten 24-Monatszeitraum,

OK, also Du hast 5 Waffen ÜK. Das sind fünf Wettkämpfe. Bei dem Dir zugeteilten Termin für die KM bist Du auf See. LM und DM kannst Du Dich daher nicht qualifizieren. Macht im ersten Jahr schonmal genau Null Wettkämpfe.

Geschrieben

Es gibt Rundenwettkämpfe und für jeden Verein die Möglichkeit eigene offene Wettämpfe auszuschreiben. Aber das macht natürlich arbeit und meine Erfahrung ist das "Haben wollen"-Faktor und "Mitmachen wollen Faktor" sich reziprok verhalten.

 

Und dabei geht es nicht um die fixe Terminierung bei den KMs, die ist meist doof. Aber such mal einen, der es besser macht.  Irgenwie hört man da immer nur: "Man sollte, Man müsste." Auf die Frage ob derjenige "Man" ist, wird dann die Flucht ergriffen. Freie Terminierung bedeutet nämlich für den austragenden Verein, d.h. für die üblichen Verdächtigen dort, das er dann 4 Wochenenden in folge für das Überkontingent anderer Leute bereit stehen soll.

 

Schau dir mal die BMs beim LV7 an, immer die gleichen Verdächtigen, die das organisieren... 

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb ASE:

bei WSV benötigt es einen ( in Zahlen 1) Wettkampf pro ÜK-Waffe über Vereinsebene

Was mach ich denn dann, wenn der WSV nicht für alle seine Disziplinen Wettkämpfe anbietet und ich deswegen mit Teilen meiner ÜK-Waffen nur VMs schießen kann?

Geschrieben (bearbeitet)

a) deinen Verein anregen offene Wettkämpfe, insbesondere auch Liste B, auszuschreiben und ggf selber aktiv in die Hand nehmen?

b) selbiges mit deinem Kreis

 

Bitte mal das Problem vergegenwärtigen: Schützen stellen  jetzt fest, das sie sich auf Grundlage von larifari-Auslegungen des §14 Abs 5 mit ÜK eingedeckt haben was mangels Bedürfniprüfung für den Besitz nie ein Problem war, und nun, wo  die Wettkampftätigkei alle 5 Jahre nachgewiesen werden muss plötzlich feststellen, das die Grundlage für den Besitz fehlt.

 

Das kann man nur auf 3 Arten lösen:

 

a) Mehr Wettkämpfe

b) ÜK reduzieren

c) Klagen in der Hoffnung, dass das BVerwG den VGH BW korrigiert. 

 

 

Bei a) muss man eben aus dem Trott rauskommen. Wieviele Aufgelegtschiessen mit KK-Einzellader werden veranstaltet? Vllt lieber was Kontingentsrelevantes ausschreiben?

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ASE:

Bitte mal das Problem vergegenwärtigen: Schützen stellen  jetzt fest, das sie sich auf Grundlage von larifari-Auslegungen des §14 Abs 5 mit ÜK eingedeckt haben was mangels Bedürfniprüfung für den Besitz nie ein Problem war, und nun, wo  die Wettkampftätigkei alle 5 Jahre nachgewiesen werden muss plötzlich feststellen, das die Grundlage für den Besitz fehlt.

 

Viele Schützen haben sich eben "blöderweise" auf den Wortlaut des § 14 Abs. 5 WaffG verlassen, wo zu ÜK die Anforderung formuliert war und ist...

 

"....wonach die weitere Waffe 1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat."

 

Da steht was von Ausübung von Sportdisziplen und von regelmäßiger Teilnahme des Schützen an Schießsportwettikämpfen.

Nicht, dass letzteres regelmäßig mit jeder ÜK-Waffe geschehen muss.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ASE:

Schau dir mal die BMs beim LV7 an, immer die gleichen Verdächtigen, die das organisieren... 

Wie "man" es besser machen kann zeigt der LV7.

 

Dass das immer das gleiche Team ist ist klar. Das ist aber auch bei allen anderen Wettkämpfen so. Das ist dann aber auch ein eingespieltes Team.

 

Es kann auch gar nicht jeder einen Wettkampf ausrichten. So viel Platz ist im Kalender nicht.

 

Dass man aber wahllos eingeteilt wird ohne Mitspracherecht ist einfach unpraktisch.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Dass man aber wahllos eingeteilt wird ohne Mitspracherecht ist einfach unpraktisch.

 

Den Punkt den ich hier machen möchte ist einfach: Es gibt Möglichkeiten mit dem eigenen Verein offene(!) Wettkämpfe, Quartalschiessen etc zu organisieren und so das Heft an der Basis in die Hand zu nehmen. Dieses Jahr war nicht mal die Meldung in allen B-Listen-Disziplinen möglich, der Antiquerten Meldesoftware sei dank, aber man hat durchaus Möglichkeiten am Meistrschaftsprogramm vorbei was zu organisieren.

 

 

vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Viele Schützen haben sich eben "blöderweise" auf den Wortlaut des § 14 Abs. 5 WaffG verlassen, wo zu ÜK die Anforderung formuliert war und ist...

 

Recht besteht nie nur aus dem Wortlaut. Und es war auch vor 2020 nicht anders. Nur hat es keine Behörde geprüft. Nach 2020 und mit dem VGH Urteil ist der Geist jetzt aus der Flasche. Manche können nur nicht akzeptieren, das sie mit ihrer Ansicht vllt. einfach falsch gelegen sind.

 

vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Nicht, dass letzteres regelmäßig mit jeder ÜK-Waffe geschehen muss.


Nun das hat der VGH nun anders interpretiert und ich glaube nicht, das das BVerwG das anders auslegen wird, Stichwort "Systematik des Gesetzes". Versuchen kann man es,  aber man darf sich nicht wunderen wenn die Antwort des BVerwG es nicht für im Sinne des GG hält, das man mit dem Schiessen einer Waffe im GruKo im RWK dann 5-6 KW rechtfertigen kann.


Abgesehen davon kann ein solches höchstrichterliches Urteil dann eine Änderung des WaffG provozieren, so wie es bei 12/18 auch der Fall war. Da stellt der GG nochmal klar wie es gemeint ist, in einem einem weiteren Eingriff in den Sport, und ob dann noch  mit 2+1 Wettkampf pro Waffe davonkommt?


Nur um das mal Klar zu machen: die Richtlinien des WSV fordern Effektiv 1x Wettkampf außerhalb bzw über  Vereinsebene in 24 Monaten. Denn wo vom Aufwand her der riesen Unterscheid zwischen VM auf dem eigenen Stand und Training liegt, der es einem gar unmöglich macht 2+1  zu erfüllen kann mir keiner nachvollziehbar erklären. Da steht eben pures Haben wollen im Vordergrund am besten ohne überhaupt noch schießen zu gehen. Aber das ist nun mal in D kein Bedürfnisgrund und wenn man noch so herumbruddelt. Ich halte jede Energie die da ins Trotzen mit vorhersehbarem Ergebnis gesteckt wird für verschwendet. Wettkämpfe ausrichten ist da viel sinnvoller und ggf. die Arbeit in Richtung Erweiterung des Grundkontingents z.b. auf 3 KW.

Bearbeitet von ASE
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