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IGNORED

Probleme mit einem Waffenhändler: neu gekauft - gebraucht bekommen.


TDXL

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vor 11 Minuten schrieb Mittelalter:

Ich glaube dir das gerne. 

Frage aber nochmal: wo steht das? 

Eine andere Variante der absoluten Unzuverlässigkeit normiert § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, nach der eine Prognose anzustellen ist,

bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie (die Antragsteller)

  1. a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden
  2. b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
  3. c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

 

Da wird die Waffenbehörde evtl. Spielraum haben - aber passende Munition mit der Waffe zu versenden die dann beim Nachbar mit Kindern im Haushalt landet - das nenne ich leichtfertig

Bearbeitet von TDXL
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vor 30 Minuten schrieb HangMan69:

 

das ist der ausschlaggebende punkt hier!

du "transportierst" hier deine waffe und die passende mun. zum stand!

das andere ist "versand" einer waffe, und da ist es eben NICHT zulässig (wird aber ständig gemacht) die mun mit in das selbe packet zu legen...

Kennt das Waffengesetz „Versand“ in deinem einschränkenden Sinne oder ist es vielmehr nicht so, dass das WaffG nur besondere Vorgaben für die „Aufbewahrung“ trifft - aber ansonsten nichts regelt?

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vor 28 Minuten schrieb HangMan69:

du "transportierst" hier deine waffe und die passende mun. zum stand!

Er führt verschlossen und von Muni getrennt im vom Bedürfnis umfassten Zweck. Transportieren machen andere. 
 

Aber auch ich kenne es nur so, dass Mun nicht zusammen mit Waffen verschickt wird / werden darf. 

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vor 26 Minuten schrieb TDXL:

aber passende Munition mit der Waffe zu versenden die dann beim Nachbar mit Kindern im Haushalt landet - das nenne ich leichtfertig

Kannst du nennen wie du magst....

Wenn deine angebliche Recherche mit eindeutigen Ergebniss nichts anderes als den 5er gefunden hat, dann bin ich ja beruhigt... 

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1 hour ago, callahan44er said:

Habe das gerade hinter mir. Um die Waffe ein und wieder auszutragen kommst du wohl nicht drum rum. 2/6 kommt aber nicht zum tragen. 

 

Auch wenn die Waffe sofort zurückgeht?! Das bedeutet ja bei einer Eintragungsfrist von zwei Wochen, dass ich nach einer Woche eine Waffe eintragen lassen muss, die ich schon "lange" nicht mehr Besitze? D.h. eine Waffe die ein anderer - nämlich der Händler - waffenrechtlich erworben hat und somit besitzt?

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vor 50 Minuten schrieb drummer:

sofort zurückgeht?!

So war es jetzt leider bei mir. Voreintrag blieb aber erhalten bzw wurde ohne neues Bedürfnis neu vergeben. Ebenso blieb 2/6 unberührt. Der Händler überlässt dir im NWR ja sofort die Waffe, deswegen. Ich hab das NWR letztens gesehen bei einem Händler. Eigentlich bräuchte man als Erwerber auch nur einen Zugang und bestätigt da per Klick den Erhalt.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 4 Stunden schrieb Olt d.R.:

Umarex,

 

hhm

 

LG mit ("Munition") Diabolos?

Wenn ich mir die Seite von Umarex so ansehe, haben die eigentlich nur freie Waffen im Programm außer einer einzigen KK-Langwaffe.

Um welche Waffe und Munition geht es denn da eigentlich in diesem Beitrag?:confused:

Bearbeitet von thomas.h
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vor 7 Stunden schrieb callahan44er:

Um die Waffe ein und wieder auszutragen kommst du wohl nicht drum rum. 2/6 kommt aber nicht zum tragen. 

Er braucht sogar eine neue Erwerbsberechtigung. Im Waffengesetz sind defekte oder fehlerhaft gelieferte Waffen nicht vorgesehen. Erwerb ist Erwerb.

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Wäre interessant welcher Händler. Ich hatte auch schon mal Pech mit einer Browning BDF eines großen fränkischen Verkäufers (nicht aus der Nähe von Würzburg!). Die Waffe hatte offensichtlich schon mehrere Testläufe am Schrotstand hinter sich. Wir haben uns auf einen ordentlichen Nachlass geeinigt. 
Bei einem großen süddeutschen Schiesszentrum dürfen Waffen vor dem Kauf auch großzügig ausprobiert werden. Mit etwas Expertise und Aufmerksamkeit sieht man das den Waffen in ihren schicken Schränken auch im Einzelfall an. Ob die Erwerber wissen dass sie gebrauchte Ware erwerben?

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vor 32 Minuten schrieb Fyodor:

Wenn eine neue Waffe zugesagt ist und eine sichtlich gebrauchte geliefert wird ist das egal.

Auch für den Munitionsversand?

 

Und für den Streitwert von 99 € zieht kein Anwalt vor Gericht im Zweifel, die sagen Dir, schreibs ab, alles andere kostet noch mehr.

 

 

Bearbeitet von grizzly45
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vor 14 Stunden schrieb TDXL:

Nachbesserung wurde bereits verlangt. Der Händler machte am Telefon ein Angebot einer Kaufpreisminderung - dem wurde zugestimmt......

Fehler Nr. 1, ein Gewaltiger!!

Warum, denkst Du, hast Du eine offensichtlich schon Gebrauchte bekommen?

Eventuell ein Rückläufer, auf Grund übelster Schußleistung....

Auf solche Deals ließe ich mich nicht ein. Das geht, ohne Wenn und aber, zum Anwalt.

Du hast ja den Nachbarn, oder eine andere von Dir unabhängige Person, als Zeugen, wenn ich das richtig verstanden habe... Der / die / das Zeuge war beim Auspacken des Sondermülls selbstredend dabei!

Jetzt, im Nachhinein wirds natürlich schwierig. Lasse Dich übers Fernabgabegesetz anwaltlich beraten !

 

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59 minutes ago, grizzly45 said:

Und für den Streitwert von 99 € zieht kein Anwalt vor Gericht im Zweifel, die sagen Dir, schreibs ab, alles andere kostet noch mehr.

 

Bei 99 EUR kann man selbst ohne Anwalt vor Gericht gehen. Die Chancen sollten dank Fernabsatzgesetz sehr gut für den privaten Kunden sein. Ein Händler der noch bei klarem Verstand ist, wird es auf ein solches Verfahren nicht ankommen lassen.

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vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

Ich aber nunmal nicht!

Dann hast Du großes Glück. Einen Rechtsanspruch hast Du nicht.

 

Da sowas auch in meinem Bekanntenkreis schon passiert ist, ist das eine der Gründe warum ich jede Waffe erstmal zur Ansicht als Leihe erwerbe. Bisher hat noch kein Händler nein gesagt.

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Leider werden hier wieder mal der zivilrechtliche Kaufvertrag mit den daraus resultierenden Pflichten (Lieferung der vereinbarten Ware, Rechtsfolgen bei Mängeln der Kaufsache, ...) und der waffenrechtliche Erwerbsvorgang durcheinandergemischt.

Das Ganze noch garniert mit bisher nicht belegten gesetzlichen Vorschriften für den Transport und die AGB des gewählten Transportunternehmens.

 

Zunächst schildert der TE einen hypothetischen Fall (Zitat "angenommen wird folgende Situation:"), dann gibt es jedoch eine (offenbar tatsächlich erfolgte?) Vereinbarung über eine Kaufpreisminderung (Zitat: "Nachbesserung wurde bereits verlangt. Der Händler machte am Telefon ein Angebot einer Kaufpreisminderung - dem wurde zugestimmt.")

Ob unter den Voraussetzungen noch das Widerrufsrecht eine Option ist ... ?

 

Zunächst müßte man wissen, was überhaupt Vertragsgegenstand war.

Ein Scan des betrffenden Angebots - Angaben zum Verkäufer kann man schwärzen - wäre z. B. hilfreich.

Dann wäre auch klar, von welcher Art "Waffe" wir hier sprechen.

 

Auch Fotos der Mängel wären interessant.

Sind die Kratzer an Stellen, wo die (z. B. Verschlußbereich) erfahrungsgemäß ohnehin beim ersten Gebrauch auftreten?

Das ist immer eine subjektive Bewertung.

 

Auch eine Neuwaffe hat mindestens den gesetzlichen Beschuß hinter sich.

Daneben wird - davon gehe ich aus und würde mir das auch wünschen - ein Funktionstest beim Hersteller erfolgt sein.

Die Frage ist dann letztlich, wie akkurat anschließend die Reinigung erfolgte.

 

Das soll natürlich keine Begründung für nennenswerte Krater an diversen Stellen sein.

Bearbeitet von Elo
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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Dann hast Du großes Glück. Einen Rechtsanspruch hast Du nicht.

 

Naja......ein neues Bedürfnis dauert 5 Tage.

Zudem gilt das Bedürfnis 1 Jahr. Wenn ich die Waffe wieder veräußere, aus welchem Grund auch immer,  wo steht dass das Bedürfnis mit dem ersten Kauf verfällt?

Bearbeitet von callahan44er
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19 hours ago, TDXL said:

... online bei einem kleineren Händler (in Deutschland).

Die Waffe wird vom Händler in einem Paket zusammen mit Munition per Hermes verschickt - und landet draufhin bei einem Nachbar von A!

Hatte nicht nur Frankonia (kein kleiner Händler wie hypothetisch beim Threadersteller) mit Hermes als Schwesterunternehmen von denen die Erlaubnis, Waffen und Munition zu versenden?

 

Wär das dann vielleicht nicht auch im Sinne des WaffG potentiell blöd für den Händler, wenn er eine unzulässige Versandmethode wählt und so ein Paket beim Nachbarn landet?

 

(und Hermes findet es vielleicht auch nicht toll, wenn die AGBs missachtet werden - Waffen und Gefahrgüter werden sowohl in den Privat- wie Firmenkunden-AGBs vom Versand ausgeschlossen)

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vor 3 Stunden schrieb drummer:

 

Bei 99 EUR kann man selbst ohne Anwalt vor Gericht gehen. Die Chancen sollten dank Fernabsatzgesetz sehr gut für den privaten Kunden sein. Ein Händler der noch bei klarem Verstand ist, wird es auf ein solches Verfahren nicht ankommen lassen.

Mach mal.

 

Du wirst feststellen das die Nerven die Du verbrauchst die 99€ nicht wert sind.

 

 

 

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