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Probleme mit einem Waffenhändler: neu gekauft - gebraucht bekommen.


TDXL

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Am 11.12.2022 um 17:25 schrieb frosch:

Moin!

Im Fernabsatz hat der Verbraucher bei Unzufriedenheit ein scharfes Schwert im Arsenal:
Das unbedingte Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Keine Begründung erforderlich, nur die Wiederrufserklärung an den Verkäufer.

Die 14-Tages Frist verlängert sich um den Zeitrahmen, innerhhalb dessen der Verkäufer den Verbraucher nicht über sein Widerrufrecht wirksam belehrt hat. Maximal aber um 1 Jahr.

 

Insofern verstehe ich überhaupt nicht, warum der Käufer hier den Vertrag nicht einfach widerrufen hat und gut ist.

 

Dieses Schwert ist im Waffenrecht aber sehr stumpf, weil das WaffG den Widerruf im Fernabsatz nicht kennt.

 

Im schlechtesten Fall bleiben die Gebühren für Ein- und Austragen plus Verlust eines bezahlten Voreintrags und einer bezahlten Bedürfnisbescheinigung.

 

Sind in Niedersachsen mal eben 135,- € für'n Lokus (+15€ beim BDS fürs Bedürfnis).

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vor 8 Minuten schrieb Qnkel:

Dieses Schwert ist im Waffenrecht aber sehr stumpf, weil das WaffG den Widerruf im Fernabsatz nicht kennt.

 

Ja und? Lieber eine teure Knarre behalten und sich ewig drüber ärgern?

 

Bei mir wäre im Lockdown ein Voreintrag für eine 45er KW ausgelaufen. Hab meinen SB gefragt, ob er den Verlängert, weil ja alle Geschäfte zu haben:

Antwort: Gibt doch genug Onlineshops.
Auf meinen Einwand, dass man so eine Waffe vorher auch gerne mal in die Hand nimmt, hat er auf das Widerrufsrecht verwiesen. Das wäre ja alles geregelt....

Bearbeitet von Mittelalter
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vor 46 Minuten schrieb Mittelalter:

Auf meinen Einwand, dass man so eine Waffe vorher auch gerne mal in die Hand nimmt, hat er auf das Widerrufsrecht verwiesen. Das wäre ja alles geregelt....

Habe ich weiter oben schon beschrieben:

 

Vorher absprechen dass die Waffe die ersten zwei Wochen auf Leihschein geht. Wenn sie Erlaubnisse vorliegen und bezahlt wird spricht aus Sicht des Händlers nichts dagegen.

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