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IGNORED

Kleinkaliber gleich Kleinkaliber


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Geschrieben

Hallo ,

Ich würde gerne Wissen ob man mit 18 als Sportschütze sich schon 22. Win mag, 17 hmr kaufen dürfte.

Ist ja Kleinkaliber und man kriegt Sie auch unter 200 Joule ?

Geschrieben (bearbeitet)
Quote

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens
wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für
Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und
Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen
Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

 

Zumindest ist die .22lr explizit vermerkt. Was auch immer "bis zu" heissen soll. Bei der Ideologie deutscher Behörden / Richter dürfte die Interpretation klar sein. Die ist in solchen Fragen praktisch immer Nein.

 

Aber: Man könnte theoretisch eine .22lr Waffe erwerben und dann erlaubnisfrei ein Wechselsystem in einem .22er Kaliber oder kleiner erwerben. Ob man es dann auch besitzen darf, wird ja gerade von einigen Behörden wieder in Frage gestellt.

 

 

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb n128f:

Ich würde gerne Wissen ob man mit 18 als Sportschütze sich schon 22. Win mag, 17 hmr kaufen dürfte.

Ist ja Kleinkaliber und man kriegt Sie auch unter 200 Joule ?

 

Nein, denn laut CIP:

.22 Win Mag:  E0 > 400 J

.17 HMR: E0 > 300 J

 

Sportlich wäre es aufgrund der hohen Munitionspreise und schlechten Verfügbarkeit sportlicher Patronen auch wenig sinnvoll.

 

Der "Trick" mit Wechselsystem wird nicht funktionieren, weil Du ja nur eine Schußwaffe mit E0 < 200 J erwerben und besitzen darfst. Darüberhinaus wird man Dir auch keinen Munitionserwerb genehmigen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb drummer:

 

Zumindest ist die .22lr explizit vermerkt. Was auch immer "bis zu" heissen soll. 


Z.B. 
.22 long

.22 short.

6mm Flobert ( Wenn man G1= 5.65mm der CIP-Tabelle zugrundelegt und nicht die nominellen 6mm)

4mm Randzünder lang für das Zimmerstutzenschiessen

 

 

Und sonst alles was im Zweifelsfall nach Ansicht des vom Gericht bestellten Gutachter  maximal 200J erreicht.

Damit ist .22 Magnum und die moderneren Randfeuervarianten raus.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb weyland:

 

Nein, denn laut CIP:

.22 Win Mag:  E0 > 400 J

.17 HMR: E0 > 300 J

 

Sportlich wäre es aufgrund der hohen Munitionspreise und schlechten Verfügbarkeit sportlicher Patronen auch wenig sinnvoll.

 

Der "Trick" mit Wechselsystem wird nicht funktionieren, weil Du ja nur eine Schußwaffe mit E0 < 200 J erwerben und besitzen darfst. Darüberhinaus wird man Dir auch keinen Munitionserwerb genehmigen.

 

Mann könnte das Umgehen in dem Mann Sie selber lädt 

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb ASE:


Z.B. 
.22 long

.22 short.

6mm Flobert ( Wenn man G1= 5.65mm der CIP-Tabelle zugrundelegt und nicht die nominellen 6mm)

4mm Randzünder lang für das Zimmerstutzenschiessen

 

 

Und sonst alles was im Zweifelsfall nach Ansicht des vom Gericht bestellten Gutachter  maximal 200J erreicht.

Damit ist .22 Magnum und die moderneren Randfeuervarianten raus.

Bei 22 long rifle interessiert es aber auch keinen Wenn ich mir High Velocity Patronen hole über 200 joule 

Geschrieben (bearbeitet)

Theoretisch könnte man es ja einfach probieren es ist eine Randfeuerpatrone ,man kriegt Sie auch unter 200 joule jedenfalls im Revolver oder Pistole und Sie gehen nicht über 5,6mm

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Bearbeitet von n128f
Falsch
Geschrieben

Der Kollege hat meines Erachtens 2 Dinge nicht auf dem Schirm:

1. Die Behörde wird sich daran aufhängen, was maximal mit dem betreffenden Kaliber geht, wenn es um die Energiebeschränkung beim Erwerb geht.

2. braucht es auch ein Bedürfnis. Für die Kel Tec KW oben sehe ich da schwarz, und bei der Langwaffe wird die Mun wieder über 200J kommen.

Welche Disziplin möchtest du denn schießen als Sportschütze? @n128f

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Thomas St.:

Der Kollege hat meines Erachtens 2 Dinge nicht auf dem Schirm:

1. Die Behörde wird sich daran aufhängen, was maximal mit dem betreffenden Kaliber geht, wenn es um die Energiebeschränkung beim Erwerb geht.

2. braucht es auch ein Bedürfnis. Für die Kel Tec KW oben sehe ich da schwarz, und bei der Langwaffe wird die Mun wieder über 200J kommen.

Welche Disziplin möchtest du denn schießen als Sportschütze? @n128f

 

Das kommt halt auf die Behörde an , probieren werde ich es wenn es nicht geht dann geht's halt nicht. 

2.Disziplin 2109 

 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Thomas St.:

Wieso führst du dann oben die Pistole als Beispiel für "unter 200 Joule" als Beispiel an?

Bist du schon in einem Verein? In welchem Verband?

SV Stambach 

Pfälzischer Sportschützenbund 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb n128f:

Mann könnte das Umgehen in dem Mann Sie selber lädt 

Dan  fang mal an Randzünderpatronen  zu laden. 

Und erst warten bis du 21 Jahre alt bist . Dann klappt das auch mit dem Wiederladen 

Bearbeitet von raze4711

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