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IGNORED

Messer legal mitführen (ohne "berechtigtes Interesse)


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Servus,

ich frage mich derzeit, ob das mitführen eines bestimmten Messers (Klinge: 12 cm, feststehend) legal ist. Grundsätzlich regelt §42 a WaffG ja, dass Messer unter 12 cm Klingenlänge mitgeführt werden dürfen. Jedoch kann man diesem Messer die Kampfmessereigenschaft der geschwärzten Klinge zuschreiben. Ich möchte ungern ein Risiko in Verbindung mit dem WaffG eingehen, denn ich habe schon öfter gehört, dass Kampfmesser u.U. problematisch sein können, auch, wenn alle anderen rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Deshalb frage ich sicherheitshalber einmal nach, in der Hoffnung, dass es jemand genau weiß.

Zur genaueren Begutachtung ist hier der Link des Produkts:

https://www.amazon.de/gp/product/B07MM86W73/ref=ppx_yo_dt_b_asin_title_o01_s00?ie=UTF8&psc=1

 

Einen schönen Tag und Danke schon einmal im Voraus.

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Eine Waffeneigenschaft (Kampfmesser?) an der Farbe festzumachen halte ich für etwas weit hergeholt. Würde da eher auf die Widmung/Werbung des Herstellers abzielen. Die wenigsten Messer sind als Waffen gewidmet.

Wenn es Rinnen zum Abfließen des Blutes hat, dürfte die Sache wohl auch klar sein 😉

 

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12 hours ago, MaddinPSG said:

Eine Waffeneigenschaft (Kampfmesser?) an der Farbe festzumachen halte ich für etwas weit hergeholt. Würde da eher auf die Widmung/Werbung des Herstellers abzielen.

 

Naja Werbung ist auch auf dem gleichen Level wie die Farbe....

 

Hier wäre für mich ausschlaggebend, das das Teil anscheinend auch vorne am Messerrücken eine Schneide hat und damit über die Hälfte der Klinge an einen Dolch erinnert. 

 

bj68

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Das Waffengesetz kennt keine "Kampfmesser" nur Hieb- und Stichwaffen. Und dann noch die Tragbaren gegenstände, die in diesem Gesetz genannt sind.... und das sind Messer.

Und was trennt das Messer von der Waffe: die Zweckbestimmung. Und die ist hier als Outdoormesser gegeben.

 

Hilft Dir das bei der Diskussion mit denn netten Personen in Uniform? Eher nicht.

Darum befolge den schon oben gegeben Rat: kauf dir etwas, was weniger Taktical aussieht, dann hast Du auch Weniger stress.

(Und kauf dir was gescheites, dann hast Du auch mehr Freude)

 

 

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23 minutes ago, BJ68 said:

Hier wäre für mich ausschlaggebend, das das Teil anscheinend auch vorne am Messerrücken eine Schneide hat und damit über die Hälfte der Klinge an einen Dolch erinnert. 

 

Was zum Öffnen von allerlei Verpackungen gar nicht blöde ist. Ein Ding dieser Preisklasse, sogar noch mit Smith & Wesson Aufschrift, liegt bei mir zu diesem Zwecke auf dem Küchentisch.

 

Selbst bei den recht wenigen Leuten, die wirklich berufsmäßig den Kampf mit Messern ernsthaft und nicht als eine einzelne Übungseinheit zum Erledigen der Liste trainieren, dürfte es kaum Messer mit reiner Waffeneigenschaft geben, sondern immer eine Werkzeugeigenschaft auch vorhanden sein oder gar im Vordergrund stehen. Das "Kampfmesser" leidet in seiner Definition deshalb unter ähnlichen Absurditäten wie der "Anschein" der "Kriegswaffe". Die Willkür ist da gar keine schlechte Charaktereigenschaft des Richters, sondern systemimmanent. Wie vorsichtig man deshalb sein will, muss man selber wissen.

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ACK....mir ist halt da dies https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/Broschüre/waffenbroschuere-d.pdf eingefallen, wonach hier in CH "Dolche und Wurfmesser mit symmetrischer Klinge" zu den verbotenen Waffen gehören....sprich könnte hier in CH illegal sein, nur zumindest kannst Du hier Dir eine Ausnahmegenehmigung ausstellen lassen, allerdings keine Ahnung, ob das in dem Fall gemacht wird (bei Vollautomaten geht es.....)

 

Habe ein J-P Peltonen Sissipuukko M95 als Pfadi-Messer....

 

bj68

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vor einer Stunde schrieb Georg:

Das Waffengesetz kennt keine "Kampfmesser" nur Hieb- und Stichwaffen. Und dann noch die Tragbaren gegenstände, die in diesem Gesetz genannt sind.... und das sind Messer.

Und was trennt das Messer von der Waffe: die Zweckbestimmung. Und die ist hier als Outdoormesser gegeben.

 

Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände
 
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Aus Erfahrung weiß ich das eingezogene Messer durch das LKA (hier Berlin) Messer begutachtet und derartige Messer als Dolch einstuft. Also über 18 und Führverbot.

Falls es mal jemand abgenommen wird kann man sich überlegen ob man dagegen klagt und Kaufpreis und Klagekosten es wert sind.

Das Gesetz sagt zwar über 12 cm. aber nichts bei genau 12 cm, aber eben durch den angeschliffenen Rücken klassifizieren sie es zum Doch, also zu Waffe.

Hintergrund ist dass man gefährliche Messer aus der Öffentlichkeit raushaben will. Wer es dabeihaben muß benötigt schon einen plausiblen Grund.

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Findet ihr so ein großes Messer zum ständigen mitführen praktisch,mal von der rechtlichen Geschichte abgesehen? Wie oft brauch man ein solches festes Messer und wie oft stört es einfach nur?

Mit einem halben Pfund schleppt man sich schon ganz schön ab. 

Für alle Tage, was nicht stört, habe ich ein Laguiole. Wiegt irgendwas um 75g, ist in der Tasche nicht zu merken und reicht zum öffnen von Paketen, schneiden von Klebeband, Schnur und Kabelbinder. Darf man nur keinem Tollpatsch in die Hand geben, der bei der beweglichen Klinge versucht mit dem Klingenrücken was zu schneiden 😉

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Es wird sowieso bei Verdachts Kontrollen erst einmal alles abgenommen.

Aber bei den Preisen ist der Nachschub ja kein Problem. 

Hier 70 km hinter der polnischen Grenze ist es noch preiswerter.

 

P.S.:

Mit meinen knapp 70 Jahren bin ich noch nie kontrolliert worden, mit Ausnahme vor Konzerten, Flügen u.s.w.!

Bearbeitet von uwewittenburg
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18 minutes ago, uwewittenburg said:

mit Ausnahme vor Konzerten, Flügen u.s.w.!

 

Ich war letztes Wochenende bei einem, meiner Ansicht nach, Pop-Konzert, und habe mich noch nie so alt gefühlt. Das Durchschnittsalter war deutlich höher als im Symphonieorchester, und das Durchschnittseinkommen vermutlich höher. Jugendliche im Weitesten Sinne Fehlanzeige, gewisse Minderheiten ebenso. Die einzigen Gestalten, bei denen man bei Nacht vielleicht die andere Straßenseite bevorzugen würde, waren an der Sicherheitskontrolle. Die haben da den Rentnern Schlüsselketten usw. abgenommen, während die Gehstöcke und Rollatoren reindurften. 

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vor 17 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Ich war letztes Wochenende bei einem, meiner Ansicht nach, Pop-Konzert, und habe mich noch nie so alt gefühlt. Das Durchschnittsalter war deutlich höher als im Symphonieorchester, und das Durchschnittseinkommen vermutlich höher. Jugendliche im Weitesten Sinne Fehlanzeige, gewisse Minderheiten ebenso. Die einzigen Gestalten, bei denen man bei Nacht vielleicht die andere Straßenseite bevorzugen würde, waren an der Sicherheitskontrolle. Die haben da den Rentnern Schlüsselketten usw. abgenommen, während die Gehstöcke und Rollatoren reindurften. 

Was hast dir denn angehört?

ACDC? André Rieu?

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vor 2 Stunden schrieb Georg:

Darum befolge den schon oben gegeben Rat: kauf dir etwas, was weniger Taktical aussieht, dann hast Du auch Weniger stress.

(Und kauf dir was gescheites, dann hast Du auch mehr Freude)

Und gehe mit Messer nicht dahin, wo du ohne Messer auch nicht hingehen würdest.

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vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:
Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände
 
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

 

Alles richtigt, ich bezog mich in meiner Aussage auf

 

Zitat

 

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

 

aber das ist Haarspalterei 🙂
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vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Findet ihr so ein großes Messer zum ständigen mitführen praktisch,mal von der rechtlichen Geschichte abgesehen? Wie oft brauch man ein solches festes Messer und wie oft stört es einfach nur?

Mit einem halben Pfund schleppt man sich schon ganz schön ab

Ich hab im Alltag fast immer ein Puma La Cabra und bei der Jagd ein SRK dabei.

Beide merkt man kaum, wenn sie am Gürtel hängen. 

Im Alltag brauch ich es natürlich nur selten, aber wenn, dann ists sehr praktisch es dabei zu haben.

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vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Die haben da den Rentnern Schlüsselketten usw. abgenommen, während die Gehstöcke und Rollatoren reindurften. 

Mir haben sie eine 0,5 ltr Colaflasche (Plastik) abgenommen. Ich hätte damit ja werfen können. Hinweise dass das als Mittel gegen Unterzuckerung dient half nichts.

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vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Pet Shop Boys und New Order

 

Haben sie das Lied auch gespielt? Immer noch sehr schön anzuhören, finde ich. Wo war das denn?

 

Vor paar Jahren habe ich die Simple Minds bei mir zu Hause (naja, fast) live erlebt. Die waren weiterhin äußerst gut. War klasse!

 

Die beiden Live-Videos sind ungefähr aus derselben Zeit aber in ihrer eigenen Heimatstadt. So viel positive Energie in der Bude! Ich find's großartig:

 

 

Someone, Somewhere in Summertime

 

Bearbeitet von mwe
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Äh.. also ich wüsste nicht daß es irgendeine rechtlich festgeschriebene Definition gibt, die einen angeschliffenen Klingenrücken (also nicht scharf) als Schneide definiert und ein entsprechendes Messer damit als Waffe einstuft.

 

Doppelschneidig ist doppelschneidig und dann sind auch beide Seiten scharf. Ein wegen der Optik oder der besseren Handhabung abgeschrägter Klingenrücken ist nirgends als Merkmal aufgeführt.

 

Ob das irgendwo gängige Praxis ist, sollte schnurz sein, wenn es keinen rechtlichen Hintergrund gibt.

 

Also IMMER widersprechen.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Mir haben sie eine 0,5 ltr Colaflasche (Plastik) abgenommen. Ich hätte damit ja werfen können. Hinweise dass das als Mittel gegen Unterzuckerung dient half nichts.

Im Stadion (Fußball) ist das auch so. Die kleinen Tetrapacks mit Hälmchen hingegen lassen sie noch mit rein...

Und, oh Wunder, mit Schuhen darf man auch noch rein.

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vor 8 Stunden schrieb uwewittenburg:

Es wird sowieso bei Verdachts Kontrollen erst einmal alles abgenommen.

 

 

Was für "Verdachtskontrollen"?... Nie erlebt.

Ich habe seit wunderwievielen Jahren stets irgendein "Zweihand"-Schweizermesser dabei. Dass die (außerhalb Verbotszonen/ggf. Veranstaltungen) keinerlei Führverboten unterliegen, ist rechtlich sonnenklar. Die jemandem "erstmal abzunehmen", dafür gibt es rechtlich keine Eingriffsgrundlage.

 

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