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GunsForFun

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  1. Servus, ich frage mich derzeit, ob das mitführen eines bestimmten Messers (Klinge: 12 cm, feststehend) legal ist. Grundsätzlich regelt §42 a WaffG ja, dass Messer unter 12 cm Klingenlänge mitgeführt werden dürfen. Jedoch kann man diesem Messer die Kampfmessereigenschaft der geschwärzten Klinge zuschreiben. Ich möchte ungern ein Risiko in Verbindung mit dem WaffG eingehen, denn ich habe schon öfter gehört, dass Kampfmesser u.U. problematisch sein können, auch, wenn alle anderen rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Deshalb frage ich sicherheitshalber einmal nach, in der Hoffnung, dass es jemand genau weiß. Zur genaueren Begutachtung ist hier der Link des Produkts: https://www.amazon.de/gp/product/B07MM86W73/ref=ppx_yo_dt_b_asin_title_o01_s00?ie=UTF8&psc=1 Einen schönen Tag und Danke schon einmal im Voraus.
  2. Selbst wenn ich den Jagdschein machen sollte, würde ich mich eher mit Langwaffen als Kurzwaffen begnügen. Kurzwaffen sprechen mich nicht so besonders an, mit einigen Ausnahmen
  3. Art. 3 GG Satz 1: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden"
  4. Den kann ich nicht versprechen. Ich habe sehr ansprechende Schützenvereine gefunden, die ich mal im Probetraining begutachten werde. Die meisten Schießsportvereine haben ja außerdem Vereinswaffen, die man beim Training benutzen kann. Und wenn's halt noch drei Jahre bis zur .223er sind, dann ist das so, dann habe ich immerhin Zeit, erstmal das Studium angemessen auf die Reihe zu kriegen und bin nicht wirklich dazu verleitet, parallel noch allerhand Ausgaben (Waffenschrank z.B.) zu tätigen.
  5. Zu meiner Verteidigung, es passte zum Thema. Und ich wüsste auch nicht, warum man das verschweigen sollte. Klar, wird man dann nicht die allergrößte Akzeptanz unter anderen Jägeranwärtern genießen, aber wen juckt's? Mich jedenfalls nicht. Es ist ja gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass man einen Jagdschein nur dann machen darf, wenn man auch beabsichtigt, damit auf die Jagd zu gehen, also braucht man eigentlich auch keinen Rauswurf aus der Jagdschule fürchten.
  6. Dann vielen Dank für die Information. Mit der Jagd kenne ich mich in der Tat nicht sonderlich gut aus. Und wie gesagt, es geht mir ja nicht darum, dass ich es Jägern nicht zugestehen will, derartige Waffen zu besitzen, insbesondere wenn, wie ich soeben gehört habe, diese auch ihren berechtigten Nutzen haben. Nur finde ich es ein wenig fragwürdig, warum Sportschützen sowas nicht haben dürfen. Am Ende machen beide damit das gleiche - nämlich schießen. Mich würde da mal sehr die Motivation des Gesetzgebers für eine solche Unterscheidung interessieren.
  7. Es geht ja auch nicht um den sofortigen Erwerb. Habe das nur vor kurzem mal irgendwo auf YouTube gesehen und fand das recht interessant. Da das Video aber schon einige Jahre alt war, wollte ich mal wissen, wie so der aktuelle Stand des Rechts ist und ob sowas heute noch legal wäre. Dass es erstmal bei einer .22er bleiben muss, ist mir (leider) klar.
  8. Das ist halt sowas, was ich annehme. Die Rehe bei mir in der Nachbarschaft sind augenblicklich weg, wenn man auch nur hinschaut und generell ist es ja recht bekannt, dass (gesunde) Wildtiere i.d.R. eher scheu sind. Also denke ich mal, dass es nicht förderlich ist, einem Tier hinterher zu rennen. Sicher wird man auch den Hochstand mal verlassen, wenn man was erlegt hat, aber in dem Fall ist die Waffe ja nicht mehr relevant. Man ist ja kein Soldat, der im Kriegsgebiet einen Kameraden birgt und ständiger Gefahr ausgesetzt ist. Von daher stelle ich es schon in Frage, was ein Jäger mit einem Karabiner anfangen will, mal abgesehen davon, dass der natürlich genauso schießt, wie eine 16''-Lauf Langwaffe. Das selbe gilt aber auch für den sportlichen Gebrauch und darum geht's mir ja auch eigentlich. Ich habe nichts dagegen, dass Jäger Zugriff auf solche Waffen haben, sondern eher, dass das für Sportschützen nicht der Fall ist, weil ich dafür nicht wirklich einen Grund sehe.
  9. Genau das Problem habe ich in einem anderen Thread ja bereits erörtert. Die Tippmann habe ich auch jeden Fall im Blick, aber wer weiß, vielleicht sieht die Welt ja in einem Jahr ganz anders aus.
  10. Auch Birdshot stelle ich mir da wenig spaßig vor, wenn man statt einer Wunde gleich ein Dutzend haben könnte. Aber selbstverständlich distanziere ich mich von sämtlichen derartigen Handlungen. Ich finde es sehr bedauernswert, wie ein paar wenige Idioten die ganze Szene schlecht dastehen lassen. Von meiner kurzen Erfahrung hier kann ich bis jetzt definitiv sagen, dass die Community äußerst freundlich ist und es einfach schade ist, dass man sich mit solchen Vorurteilen rumschlagen muss...
  11. Keine Sorge, ein bisschen habe ich mich mit rechtlichen Auflagen ja auch schon befasst. Genaue Maße waren mir nur nicht mehr geläufig. Vielen Dank aber für die weitere Aufklärung
  12. Ich finde generell die Beurteilung der Zulässigkeit nach dem Aussehen vollkommen sinnfrei. Man kann am Ende mit einer Schrotflinte, die ja nicht davon betroffen ist, genauso Schindluder treiben, wie mit einem AR-15 und im Grunde jeder anderen Schusswaffe auch. Ich zitiere da immer gerne den Herrn Sprave "WBK Besitzer sind die gesetzestreuesten Bürger, die dieses Land zu bieten hat". Keiner tut sich doch den ganzen Aufwand an, um am Ende eine Waffe legal zu kaufen, die obendrein dann ja auch registriert ist und danach gleich in den Knast zu wandern.
  13. Wird denn sowas wirklich auch nach Kaliber beurteilt, obwohl das doch eigentlich nochmal separat eine Rollte spielt?
  14. Merke ich mir für den Fall, dass es mal so weit ist. Vielen Dank
  15. Schwarzpulverwaffen finde ich an sich auch ganz interessant. Das wird mir dann am Ende aber doch zu viel, weil für den Besitz und Erwerb von Schwarzpulver selbst ja nochmal eine separate Erlaubnis mit nochmal eigener Sachkunde erforderlich ist. Vielleicht irgendwann mal, aber definitiv nicht in nächster Zeit xD
  16. Bloß ein Schreibfehler behaupte ich mal. Wobei man ja auch physisch für die Erteilung einer WBK in geeignetem Zustand sein muss.
  17. Dem muss ich, zumindest für mich zutreffend, widersprechen. Ich bin ein absoluter Verehrer des Mauser Gewehr 98 und ich möchte mir unbedingt auch eins davon anschaffen, insbesondere wenn es zur Zeit des ersten Weltkriegs gefertigt wurde. Es muss ein unglaubliches Gefühl sein, ein so wichtiges Stück Geschichte in den Händen zu halten. Eine meiner absoluten Lieblingswaffen. Leider beobachte ich einen absurden Preisanstieg bei den 8x57 IS Patronen. Viel schießen wird man damit leider nicht können, ohne den Kontostand auf Fallschirmsprung gehen zu sehen.
  18. Was genau ist daran komisch? Ich interessiere mich für den Schießsport und auch für Waffen, weshalb ich gern eigene hätte, sobald ich das darf. Ich habe in KEINER WEISE vor, irgendwie gegen das Waffengesetz oder Strafgesetz zu verstoßen, das ist unschön und kann einem das ganze Leben versauen. Deshalb frage ich lieber zwei Mal nach, ehe ich aus Versehen irgendwas illegales mache. Gerade im Umgang mit Schusswaffen ist das meiner Meinung nach sehr empfehlenswert, da Vergehen hier ziemlich schwerwiegende Konsequenzen haben. Dass sowas auch auf Diskussionen über das WaffG führt, ist denke ich offensichtlich und dafür ist dieses Forum doch auch vorgesehen, oder nicht? Liebe Grüße.
  19. Mehr oder weniger. Wie aus dem anderen Thread bekannt, auf kurze Sicht, wird es auf sowas hinauslaufen, ja. Allerdings möchte ich später, sobald mir das rechtlich gestattet ist, auch größere Kaliber besitzen, und so ein Kit, finde ich, ist eine ganz interessante Angelegenheit, wenn es darum geht, relativ kostengünstig mit einer solchen Waffe zu schießen. Bei Wettkämpfen etc. ist es natürlich klar, dass man dann auf das Kaliber umsteigt, was eigentlich für die Waffe vorgesehen ist.
  20. Grundsätzlich ist das ja auch nicht der Weg, den ich bevorzuge. Als "reiner" Sportschütze würde ich mich auf jeden Fall wohler fühlen. Mich ärgert es nur etwas, dass das Gesetz da so sehr zwischen Jäger und Sportschütze unterscheidet, insbesondere in Bezug auf verschiedene Ausführungen von ein und der selben Waffe (verschiede Lauflängen). Ich kann mir bis heute nicht erklären, was ein Jäger mit einem Karabiner anfangen will, was ein Sportschütze nicht genauso können dürfte. Ein Jäger ist ja niemand, der ständig in Bewegung ist und in engen Räumen arbeitet, also macht er im Grunde nichts, wozu kurze Lauflängen bei Langwaffen ja eigentlich vorgesehen sind.
  21. Gibt es irgendwo im WaffG einen Paragraphen, der beschreibt, wann genau eine Waffe den Anschein einer "vollautomatischen Kriegswaffe" erweckt? Oder ist das individuell zu beurteilen? Ich habe irgendwo auf YouTube mal gehört, wenn man eine Waffe umbaut, kann man Bilder mit zu erkennenden Maßen etc. an das BKA schicken, um diese auf Zulassung prüfen zu lassen. Ist das bei sowas auch möglich?
  22. Das ist richtig. Es erleichtert es mir jedoch unter Umständen, schneller zum Ziel zu gelangen und ich habe eine größere Auswahl. Und wer weiß, vielleicht "heilt" mich die Jägerausbildung ja auch vom "furchtbaren" Veganismus xD
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