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IGNORED

Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband


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Geschrieben

Und worauf meine Frage abzielt:

 

Kann die nachträgliche Erteilung einer Munitionsberechtigung, aufgrund eines Bedürfnisnachweises als Sportschütze, den Weiterbesitz DER WAFFE (Munitionsberechtigung mal aussen vor) nach §20 infrage stellen bzw. ein Inkrafttreten des §14 Abs.5 bewirken/auslösen?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb PPC Sniper:

Wenn der Verband ein solches Dokument herausgibt, dann fühle ich mich dort nicht mehr aufgehoben. Von mir bekommt nur noch der Verband Geld, der meine Interessen vertritt!

 

Und wenn in zwei Monaten der BDS und DSB das selbe verkünden? Was dann?

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich eine Waffe nach §20 erwerbe, diese nicht überlasse, besitze ich weiterhin nach §20.

 

Und nur weil das NWR sowas nicht abbilden kann, ist da noch lange keine andere Rechtsgrundlage geschaffen worden.

Wenn ich für "die schießsportliche Nutzung der Waffe"/Munitionserwerbsberechtigung zusätzlich ein schießsportliches Bedürfnis geltend mache, ist das noch immer kein Erwerb der Waffe nach §14 Abs.5 und auch kein Besitz derselben nach §14 Abs.5.

 

Ich als Erbe kann mir keine Waffe als Sportschütze überlassen.

Carcano hat mir mal erklärt, im Zusammenhang mit §12 WaffG, dass ich mir - zur Nutzung im Rahmen eines anderen Bedürfnisses - selbst keine Waffe ausleihen/vorübergehend überlassen kann. (jetzt mal etwas plapsig formuliert)

 

Und solange ich die aufgrund §20 erworbene Waffe nicht einem anderen überlasse, kann ich sie nicht als Sportschütze (wieder) erwerben.

Erst wenn ich sie überlassen habe, endet mein Besitz nach §20. Und der §20 kennt kein Bedürfnis, daher kann es auch keine regelmäßige Bedürfnisprüfung geben.

 

Solange in der WBK der ursprüngliche Überlasser/Erblasser steht ist das eine nach §20 erworbene und besessene Waffe.

 

In meinem Beispiel wäre doch höchstens der Munitionserwerb (weil mit schießsportlichem Bedürfnisnachweis erlangt) an ein Bedürfnis gebunden und somit einer Bedürfnisprüfung unterworfen.

 

Interessant wie Carcano diesen Sachverhalt beurteilen würde.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

Zumindest in BW wird Dir das der Verwaltungrichter erklären. Und der findet absolut sicher eine (ihm) passende Begründung. Ob diese logisch und nachvollziehbar ist, ist ein anderes Thema. Das ist dem aber auch völlig egal. Wer die Macht und Gewalt hat bestimmt was gespielt wird.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb HangMan69:

 

ich sehe nicht wo der die interessen ALLER seiner mitglieder vertritt/unterstützt!!!

Tatsächlich haben wir auf Grund der aktuellen Entwicklungen unsere Vereinsmeisterschaft entsprechend um die Disziplinen der Liste-B erweitert. Immerhin werden VM anerkannt, was die Sache recht einfach macht. 

 

Wir schießen aktuell Selbstlader offene Visierung und Optik, ausserdem Selbstlader mit KW-Patronen offene Visierung. 

Das schöne ist: Es macht sogar Spaß mal liegend und stehend frei mit den Dingern zu schießen. 

 

Kurzwaffen schießen wir alle Kaliber inkl. der .32 und .38 um den älteren Mitgliedern eine Möglichkeit für den Wettkampfnachweis zu geben. 

 

Was tatsächlich schwierig wird:

Viele KW im selben Kaliber über Grundkontingent. Da gibt's einfach keine Disziplinen. 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb tont:

 

Und wenn in zwei Monaten der BDS und DSB das selbe verkünden?

 

Auch wenn der BDMP, der BDS, der VRdBw und der DSB so etwas in Info-Rundschreiben kollektiv verkünden... folgt daraus noch nichts (außer, dass eine "Parole" in der Welt ist).

Maßgeblich ist vielmehr, was die Behörden wollen und vom WBK-Inhaber fordern, und wie bzw. ob sie dafür eine gesetzliche Grundlage haben.

Geschrieben
3 hours ago, karlyman said:

Maßgeblich ist vielmehr, was die Behörden wollen und vom WBK-Inhaber fordern, und wie bzw. ob sie dafür eine gesetzliche Grundlage haben.

 

Die sollten - wie es im Gesetz steht - eine Verbandsbescheinigung fordern. Nicht mehr und nicht weniger. Der Verband sollte ausschliesslich das machen, was im Gesetz steht. Wenn es Interpretationsspielraum gibt zugunsten(!) seiner Mitglieder.

Geschrieben
Just now, drummer said:

 

Die sollten - wie es im Gesetz steht - eine Verbandsbescheinigung/Vereinsbescheinigung laut Gesetz fordern. Nicht mehr und nicht weniger. Der Verband sollte ausschliesslich das machen, was im Gesetz steht. Wenn es Interpretationsspielraum gibt, zugunsten seiner Mitglieder!

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Auch wenn der BDMP, der BDS, der VRdBw und der DSB so etwas in Info-Rundschreiben kollektiv verkünden... folgt daraus noch nichts (außer, dass eine "Parole" in der Welt ist).

 

Genau so sehe ich das auch. Von dem her verstehe ich nicht, wie man wegen so etwas seine Mitgliedschaft im Verband kündigt oder gar ganz den Schießsport aufgibt. 🤷‍♂️

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Max Musculo:

Was tatsächlich schwierig wird:

Viele KW im selben Kaliber über Grundkontingent. Da gibt's einfach keine Disziplinen. 

Meinst Du KW aus "Altbestand"? Bei aktuell zu beantragenden zusätzlichen Waffen braucht es ja zwingend eine Disziplin für die noch keine Waffe vorhanden ist, daher gibts dann auch Disziplinen die man schießen kann.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb HBM:

Meinst Du KW aus "Altbestand"? 

Ja, Altbestand im Hinblick auf unsere VM. 

Aber ehrlich gesagt gibt's da nicht viele bei uns. Der Klassiker im DSB ist hier SpoPi, 9mm Pistole und Revolver. Der ein oder andere hat noch ne P08, .32 oder Freie Pistole für 50m. Das bekommen wir abgedeckt und können so unseren Mitgliedern den WK-Nachweis ermöglichen. 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Der Nutzer "gunvlog" hat einen Youtube-Beitrag zum Thema "Bedürfnisprüfung Baden Württemberg - Gelbe WBK" hochgeladen.

 

Ich will hier weder den Inhalt noch die Beurteilung werten, bemerkenswert ist aber, daß er sich mehrfach auf den Kontakt mit dem BdMP Baden-Württemberg bzw. dessen  Landesverbandsleitung bezieht.

 

Auf der Webseite des BdMP Landesverband 09 Baden-Württemberg gibt es weiterhin nur das bekannte Schreiben "Information zur erneuten Bedürfnisprüfung nach § 4 Abs. 4 in Verbindung mit § 14 Abs. 5 WaffG".

 

Was ich nicht verstehe - warum man als (Landes-)Verband bei einem solchen Problem nicht mal ein Rechtsgutachten in Auftrag gibt.

Dann hätte man einerseits (hoffentlich) mehr Klarheit, eine Argumentationsbasis für den Verband, könnte das aber auch bei Bedarf den Mitgliedern zur Verfügung stellen.

 

 

Bearbeitet von Elo
Geschrieben

Also wie vom mir vermutet, eine kreative Behördenauslegung in BW 🙄

 

@Elo Bezüglich eines Rechtsgutachtens… ich glaube du hast etwas falsche Vorstellungen von den finanziellen Mitteln eines Landesverbandes im BDMP, der ja außer Startgeldern, die dann im Wesentlichen wieder für die Standmiete für die Meisterschaften draufgehen, keine eigenen Einnahmen hat, sondern am Tropf von Paderborn hängt.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb tont:

ich glaube du hast etwas falsche Vorstellungen von den finanziellen Mitteln eines Landesverbandes im BDMP

Nun, ich hatte den (Landes-)Verband ja bewußt in Klammern gesetzt.

 

In der Tat weiß ich jedoch nicht, inwieweit ein Landesverband so etwas finanziell stemmen kann, aber dann sollte halt Paderborn diebezüglich eintreten.

 

Es geht ja hier um eine grundsätzliche - man könnte vielleicht sogar sagen existenzielle - Angelegenheit, die durchaus auch Vorbildfunktion für andere Bundesländer haben kann. Das will m. E. gut überlegt und hinterfragt sein.

 

Und wenn wir die finanzielle Seite betrachten - die Bedürfnisbescheinigungen über den Landesverband werden ja in der Zukunft auch zusätzlichen Aufwand und damit auch Kosten verursachen. Und nicht nur einmalig, sondern auf lange Sicht.

 

Bevor da nun - möglicherweise vorschnell - die Einschätzung der Behörden übernommen wird, sollte fundiert geprüft werden, inwieweit diese haltbar ist.

Vielleicht ist das Wunschdenken, aber es könnten sich ja auch andere Verbände finanziell beteiligen, auch die werden in absehbarer Zeit Lösungen brauchen.

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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Elo:

Nun, ich hatte den (Landes-)Verband ja bewußt in Klammern gesetzt.

 

In der Tat weiß ich jedoch nicht, inwieweit ein Landesverband so etwas finanziell stemmen kann, aber dann sollte halt Paderborn diebezüglich eintreten.

 

Es geht ja hier um eine grundsätzliche - man könnte vielleicht sogar sagen existenzielle - Angelegenheit, die durchaus auch Vorbildfunktion für andere Bundesländer haben kann. Das will m. E. gut überlegt und hinterfragt sein.

 

Und wenn wir die finanzielle Seite betrachten - die Bedürfnisbescheinigungen über den Landesverband werden ja in der Zukunft auch zusätzlichen Aufwand und damit auch Kosten verursachen. Und nicht nur einmalig, sondern auf lange Sicht.

 

Bevor da nun - möglicherweise vorschnell - die Einschätzung der Behörden übernommen wird, sollte fundiert geprüft werden, inwieweit diese haltbar ist.

Vielleicht ist das Wunschdenken, aber es könnten sich ja auch andere Verbände finanziell beteiligen, auch die werden in absehbarer Zeit Lösungen brauchen.

Wir geben jede Menge Geld für unser Hobby aus.

 

Wie kann es sein, dass wir hier nicht zusammen halten und für ein solches Gutachten spenden ? Bundesweit ?

Was is hier mit sozialen Medien ? Die ganzen Influencern könnten Werbung dafür machen.

 

Oder is das nur wieder: Solange es mich nicht betrifft, Scheiss ich drauf ?

 

Is das wieder dieser TEAM( Toll Ein Anderer Macht's) Geist ?

 

Ich würde spenden!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb fw114:

Ich würde spenden!

 

Du hast ja absolut recht.

Aber wenn beispielsweise hier im Forum ein Aufruf erfolgte, würde sofort - von zahlenmäßig wenigen - das Bashing losgehen.

 

Sebst wenn jemand ausdrücklich keine Spenden, sondern nur fachlichen Input will, wird gegen solche Initiativen gehetzt.

Konkret fällt mir da der Aufruf eines Forenschreibers ein, der im Hauptberuf Rechtsanwalt ist und mit mehreren Kollegen eine Klage organisieren wollte.

Ein paar Leute hier haben permanent den dazu eröffneten Thread zerschossen, bis er es (vermutlich) aufgegeben hat.

Ich hab das damals verfolgt, könnte es raussuchen.

 

Leider muß man auch zugestehen, daß die Spendenaktionen bisher zumindest im Bezug auf die fortlaufende Information zur Mittelverwendung nicht optimal liefen.

So etwas müßte von jemand durchgeführt werden, dem eine passende Organisation (hauptberufliche) zur Verfügung steht.

Die Leute wollen verständlicherweise wissen, was mit ihrem Geld passiert.

 

Ich vermisse bei den "Verbänden" leider grundsätzlich die Infomation bei solchen Anlässen, gerade auch bezüglich der Schritte, die man unternehmen will, um darauf zu reagieren.

Daneben sollten m. E. sehr viel häufiger auch rechtliche Schritte gegen solche Protogonisten erfolgen, die permanent mit falschen oder aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen an die Öffentlichkeit gehen.

"Geheimdiplomatie" war bisher immer die Begründung, aber ich habe inzwischen Zweifel, ob das immer der richtige (alleinige) Weg ist.

 

Ich poste ja hier öfter mal die veröffentlichten Nachrichten und Termine eines Interessenverbandes, weil ich (leider) nur dort ein gewisses Bewußtsein und ein Konzept für den Umgang mit den politischen und medialen Herausforderungen sehe.

Von den Schießsportverbänden kommt m. E. einfach nichts wirklich substanzielles.

Aber wie gesagt, letztlich nur meine persönliche Meinung ...

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Elo:

Ich hab das damals verfolgt, könnte es raussuchen.

Hier natürlich OT, aber es würde mich interessieren und ich wäre für einen Link dankbar.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Stunden schrieb Elo:

Der Nutzer "gunvlog" hat einen Youtube-Beitrag zum Thema "Bedürfnisprüfung Baden Württemberg - Gelbe WBK" hochgeladen.

Was ich nicht so ganz an der Sache verstehe:

 

Habe ich bereits 10+x Waffen auf Gelb, kriege ich keine weitere mehr auf Gelb und muss diese mit ganzer Tippeltappltour auf Grün beantragen.

Habe ich "+x", greift die Altbestandsregelung, also die Erlaubnis gilt einfach fort:

 

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften

(22) Besitzt jemand am 1. September 2020 auf Grund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht.

 

Woher ziehen die eine Begründung für extra Bedürfnisse für +x-Waffen auf Gelb? Was soll das? Können die Juristen nicht lesen?

Bearbeitet von Sal-Peter

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